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Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung. Schweiz unter Zugzwang.

Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt. Hierzulande zeigt der Entscheid des Ständerates, die Laufzeit der Vorratsdatenspeicherung zu verdoppeln und auch Staatstrojaner zuzulassen, dass die Parlamentarier das Augenmass verloren haben und die Bürger- und Menschenrechte mit Füssen treten. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat das Verdikt des Ständerates korrigiert und die Vorlage kippt. Das Urteil des EuGH in Luxemburg dürfte ein wenig nachhelfen.

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist in der EU in Zukunft nicht mehr erlaubt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die EU-Richtlinie „Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen“ verändert werden muss. In Zukunft muss die Vorratsdatenspeicherung in der EU „auf das absolut Notwendige“ beschränkt werden.

Die EU-Richter argumentierten bei Ihrer Entscheidung wie folgt: „Die Regelung beinhaltet einen Eingriff von grossem Ausmass und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.“ Weiter erklärt das Gericht, dass sich mit den Vorratsdaten „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Bürger ziehen liessen. Dies sei aber nur bei Fällen „schwerer Kriminalität“ gerechtfertigt. Behörden sollten ausserdem nur nach richterlichem Beschluss Zugang zu Daten erhalten. Im Moment sei der Schutz vor Missbrauch nicht gewährleistet.

Ist das Schweizer Spionage-Sonderzügle damit zum Scheitern verurteilt?

Auch hierzulande erhitzt die Frage der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zur Zeit die Gemüter, besonders seit der Ständerat vor kurzem die Ausdehnung der Überwachung in der Schweiz von 6 auf 12 Monaten sowie die Einführung eines Staatstrojaners beschlossen hat.

Nationalrat Balthasar Glättli und auch die Digitale Gesellschaft Schweiz hatten bereits den Gang vor den Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg angekündigt, in der Hoffnung, dass die Strassburger Richter das Schweizer Sonderzügli letztlich stoppen würden. Die Piratenpartei hat bereits das Ergreifen des Referendums angekündigt, wenn der Nationalrat in die gleiche Kerbe wie der Ständerat haut und das Augenmass verliert. «Der Ständerat hat aus den Enthüllungen Edward Snowdens nichts gelernt», sagt Partei-Präsidenten Alexis Roussel. «Man kann keine sichere, innovative und gedeihende Gesellschaft bauen, indem man einen Überwachungsstaat schafft. »

Schweiz abseits: EGMR und EuGe geeint gegen masslose Überwachung

Der auf IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht spezialisierte Anwalt Martin Steiger bescheinigt dem Eventual-Vorgehen von Nationalrat Glättli (Grüne) gute Chancen. Sollte das Schweizer Parlament aufgrund des Entscheids aus Luxemburg nicht umdenken, stünden die Chancen gut, dass letztlich spätestens vor dem EGMR eine Vorratsdatenspeicherung gekippt würde. Denn die Daten-Vorratsspeicherung von Millionen von unbescholtenen Bürgern widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundprinzip der Verhältnismässigkeit und dem im Völkerrecht verankerten Schutz der Privat- und Familiensphäre.

Präventiv Daten von allen Menschen und insbesondere von Kindern, Greisen, Ärzten, Journalisten oder Anwälten zu sammeln, die nichts verbrochen haben, stellt eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre der Bürger dar. Sie schränkt das Privat- und Berufsleben massiv ein und untergräbt die freiheitlich-demokratischen Rechte. «Wenn das so weiter geht, befinden sich die Schweizer Behörden auf einem totalitären digitalen Weg und faschistoiden Kurs», lautet die Meinung vieler Kritiker. Das Urteil aus Luxemburg ist daher auch oder gerade für die Schweiz wegweisend, in der derzeit heftig umstrittenen Debatte über die Ausdehnung der Überwachungsmassnahmen und den Laufpass für Spionagetätigkeiten und Staatstrojaner.

Die Strassburger Richter haben in aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass sich die Vorratsdatenspeicherung auf das absolut Notwendige beschränken muss. Daran sollten sich nun auch die Schweizer Parlamentarier und Behörden orientieren. Wie weit ihre Einsichtsfähigkeit und ihr rechtsstaatliches Demokratieverständnis geht, wird gegenwärtig auf die Probe gestellt. Denn derzeit ist die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft beim Dienst „Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ gegen die Vorratsdatenspeicherung hängig. Bei einem abschlägigen Bescheid würde das Verfahren vor das Bundesverwaltungsgericht, später vors Bundesgericht und schliesslich nach Strassburg weitergezogen werden. Und da die Richter in Strassburg und Luxemburg aufgrund der gleichen europäischen Grundrechte entscheiden, könnte die Vorratsdatenspeicherung spätestens dort nach dem neusten Verdikt zu Fall gebracht werden.

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