Terrorbekämpfung: Bund stockt NDB und Budget auf

Bern, 21.01.2015 – Der Bundesrat hat am Mittwoch eine personelle Aufstockung beim Nachrichtendienst zugestimt und weitere zwei Millionen Franken zur Terrorbekämpfung für die Kantone bereitgestellt.

In Westeuropa besteht grundsätzlich seit 2001 eine erhöhte Terrorbedrohung, die sich in den letzten Monaten weiter erhöht hat. Dies ist zurückzuführen auf eine Zunahme der Anzahl dschihadistisch motivierter Reisender, verbunden mit der erhöhten Anzahl der Rückkehrer, aber auch auf die direkten Aufrufe dschihadistischer Gruppen, Anschläge zu verüben. Im Zuge der allgemein erhöhten Terrorbedrohung in Europa wurden bereits im November und Dezember 2014 zusätzliche Massnahmen beschlossen. Dazu gehören die Einsetzung einer Task-Force zur Bearbeitung der Fälle von Dschihadreisenden sowie das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ mittels dringlichem Bundesgesetz.

Die Bedrohung der Schweiz bleibt nach den Anschlägen in Paris unverändert erhöht. Grundsätzlich kann ein Anschlag wie in Paris auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Für die Schweiz liegen aber keine Erkenntnisse auf konkrete Bedrohungen und Anschlagspläne vor.

Strukturen zur Organisation und Zusammenarbeit im Ereignisfall
Die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden von Bund und Kantonen, dem Nachrichtendienst des Bundes NDB und dem Grenzwachtkorps GWK sowie mit den ausländischen Sicherheitsbehörden funktioniert gut.

Die zuständigen Behörden verfügen über verschiedene Mittel im Umgang mit Fällen von mutmasslichen Dschihadisten. Bei der Beurteilung der Bedrohungslage stützt sich der NDB auf alle Arten nachrichtendienstlicher Quellen. Stellt der NDB einen Verdacht auf eine strafbare Handlung fest, leitet er die Informationen umgehend an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes weiter. Im Bereich der Früherkennung und der Bekämpfung des Dschihadismus im Internet und in der Task-Force zur Behandlung von Fällen dschihadistisch motivierter Reisender bestehen besondere eingespielte Kanäle für Informationsaustausch und Zusammenarbeit.

Käme es in der Schweiz zu einem terroristischen Anschlag, würde die örtliche Kantonspolizei die ersten Massnahmen treffen. Für die Koordination zwischen den Sicherheitsbehörden der Kantone und des Bundes gibt es definierte Strukturen und Prozesse. Diese Mechanismen der Zusammenarbeit werden regelmässig in Echteinsätzen und in Übungen überprüft und verbessert. Dabei wird auch den Erkenntnissen aus Anschlägen wie demjenigen in Paris Rechnung getragen.

Zusätzliche Mittel bei der präventiven Terrorismusbekämpfung
Zur punktuellen Verstärkung der präventiven Terrorismusbekämpfung hat der Bundesrat entschieden, sechs zusätzliche, auf drei Jahre befristete Stellen beim Nachrichtendienst des Bundes NDB für die Informationsbeschaffung und -verarbeitung zu schaffen und die Staatsschutzstellen der Kantone mit zusätzlichen Mitteln in der Höhe von zwei Millionen Franken zu unterstützen.

Im Hinblick auf das World Economic Forum WEF vom 21. bis 24. Januar 2015 in Davos haben die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Kantone geprüft, ob die Personenkontrollen an den Schengen Binnengrenzen vorübergehend wieder eingeführt werden sollen. Im vorliegenden Fall konnte jedoch keine genügend konkrete und schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit der Schweiz im Allgemeinen und für das WEF 2015 im Besonderen festgestellt werden. Die vom GWK und den Grenzkontrollorganen der Kantonspolizeien Zürich und Bern im Nachgang der jüngsten Ereignisse und im Hinblick auf das WEF verstärkten Massnahmen genügen der derzeitigen Entwicklung der Sicherheitslage.

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