Auftrag der zivilen Behörden arbeiten derzeit rund 400 Armeeangehörige am Aufbau des Sicherheitsdispositives. Insgesamt werden voraussichtlich rund 3000 Armeeangehörige einen subsidiären Sicherungseinsatz leisten.
Diese Woche haben die ersten Armeeangehörigen die Arbeit zugunsten des Kantons Graubünden im Rahmen der Sicherheit des WEF-Jahrestreffens 2015 aufgenommen. Zurzeit stehen schweizweit rund 400 Armeeangehörige im Einsatz. Sie leisten Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten im Bereich der Sicherheitsmassnahmen, der Logistik und der Führungsunterstützung. Das Parlament hat für den Einsatz der Armee im Assistenzdienst vom 12. bis 26. Januar eine Obergrenze von maximal 5000 Armeeangehörigen festgelegt.
Ausgehend von den Erfahrungen der Vorjahre und ohne grössere Lageveränderungen werden voraussichtlich rund 3000 Armeeangehörige zum Einsatz zu Gunsten des Kantons Graubünden kommen. Rund zwei Drittel davon unterstützen den Flugbetrieb der Luftwaffe. Die Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum ist eine Bundesaufgabe. Die Luftwaffe führt nebst dem Luftpolizeidienst auch Überwachungsflüge und Lufttransporte zu Gunsten des Kantons Graubünden durch. Die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos wird am Montag, 19. Januar von 08.00 bis 18.00 Uhr (Training) sowie durchgehend vom Dienstag, 20. Januar, 08.00 Uhr, bis spätestens am Sonntag, 25. Januar, 18.00 Uhr, eingeschränkt. Erstmals werden in diesem Jahr WEF-Besucher (VIP) direkt in Dübendorf landen und per Helikopter nach Davos geflogen.
Das bedeutet auch, dass erstmals auf dem Militärflugplatz Dübendorf Personenkontrollen nach Schengen-Vorgaben und Zollabfertigungen durchgeführt werden. In Davos selbst gelangen während des WEF-Jahrestreffens nur die Berufssoldaten der Militärpolizei für Personenschutz und Zutrittskontrollen sowie Angehörige der Armee zur Erfüllung von Querschnittsaufgaben zum Einsatz. Ausserhalb Davos schützt die Armee Infrastruktureinrichtungen und erbringt Leistungen in der Logistik und in der Führungsunterstützung. Die Truppe verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben während des Assistenzdienst-Einsatzes über Polizeibefugnisse gemäss der „Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee“. Der Einsatz der Armee erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, das heisst, die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Gesamteinsatzleiter ist der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, Walter Schlegel. Der Chef des Führungsstabs der Armee, Divisionär Jean-Marc Halter, führt den Einsatz der Armee als Kommandant Subsidiärer Sicherungseinsatz (KSSE).
Rechtliche Grundlagen zum Einsatz der Armee
- Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) vom 3. Februar 1995 (Stand am 1. November 2012)
- Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2013–2015 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen vom 22. Februar 2012 (PDF, 180 KB)
- Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung
des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2013–2015 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen (PDF, 103 KB)
Schutz des Luftraumes
- Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG) vom 21. Dezember 1948 (Stand am 1. September 2014)
- Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL) vom 23. März 2005 (Stand am 1. April 2014)
Objekt- und Personenschutz
Militärpolizei und polizeiliche Befugnisse