Sozialhilfegeld für Miete darf nicht direkt vom Amt bezahlt werden

Der Einspruch hat genützt: Die Gemeinde Wallisellen wurde vom Regierungsrat und zuvor vom Bezirksrat zurückgepfiffen, weil sie die Mieten der Sozialhilfebezüger direkt den Vermietern auszahlen wollte. Das widerspricht dem kantonalen Sozialhilfegesetz.

Wallisellen wollte einen naheliegenden Weg wählen und die Mieten von Sozialhilfebezügern gleich selbst an die Vermieter überweisen. Entgegen den Weisungen des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Damit ist nun definitiv Schluss. Nach dem Bezirksrat hat auch der Regierungsrat der Gemeinde einen Riegel vorgeschoben. Sicherheits- und Sozialdirektor Mario Fehr (SP) sagt dazu: „Wir wollen, dass Sozialhilfebezüger wenn immer möglich eigenverantwortlich und autonom im gesetzlichen Rahmen handeln können“.

Die Präsidentin der Walliseller Sozialhilfebehörde, Kantonsrätin Linda Camenisch (FDP) zeigt sich uneinsichtig und ist enttäuscht: „Hier wird die persönliche Freiheit über eine pragmatische Lösung gestellt.“ Was Camenisch an diesem erheblichen Freiheitsentzug und Eingriff in die Privatsphäre als pragmatischen an sieht, wird nicht klar. Sie bestreitet aber, dass es um die Eindämmung der Fürsorgekosten und weitere Druckmittel geht. Diese Massnahme trage bei einigen dazu bei, dass sie ihre Wohnungen nicht verlieren.

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