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Sozialhilfegeld für Miete darf nicht direkt vom Amt bezahlt werden

Der Einspruch hat genützt: Die Gemeinde Wallisellen wurde vom Regierungsrat und zuvor vom Bezirksrat zurückgepfiffen, weil sie die Mieten der Sozialhilfebezüger direkt den Vermietern auszahlen wollte. Das widerspricht dem kantonalen Sozialhilfegesetz.

Wallisellen wollte einen naheliegenden Weg wählen und die Mieten von Sozialhilfebezügern gleich selbst an die Vermieter überweisen. Entgegen den Weisungen des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Damit ist nun definitiv Schluss. Nach dem Bezirksrat hat auch der Regierungsrat der Gemeinde einen Riegel vorgeschoben. Sicherheits- und Sozialdirektor Mario Fehr (SP) sagt dazu: „Wir wollen, dass Sozialhilfebezüger wenn immer möglich eigenverantwortlich und autonom im gesetzlichen Rahmen handeln können“.

Die Präsidentin der Walliseller Sozialhilfebehörde, Kantonsrätin Linda Camenisch (FDP) zeigt sich uneinsichtig und ist enttäuscht: „Hier wird die persönliche Freiheit über eine pragmatische Lösung gestellt.“ Was Camenisch an diesem erheblichen Freiheitsentzug und Eingriff in die Privatsphäre als pragmatischen an sieht, wird nicht klar. Sie bestreitet aber, dass es um die Eindämmung der Fürsorgekosten und weitere Druckmittel geht. Diese Massnahme trage bei einigen dazu bei, dass sie ihre Wohnungen nicht verlieren.

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Jahresbilanz 2014 der Härtefallkommission

Die Härtefallkommission hat im Jahr 2014 insgesamt 26 Fälle beurteilt, die ihr vom Migrationsamt unterbreitet wurden. Das sind 19 Fälle weniger als im Vorjahr, 55 Gesuche weniger als im ersten Jahr nach Einführung der Härtefallkommission.

9 dieser Fälle wurden vom Migrationsamt positiv beurteilt und sind von der Kommission ebenfalls zur Zustimmung empfohlen worden. Bei 13 vom Migrationsamt negativ beurteilten Gesuchen hat die Kommission den ablehnenden Entscheid bestätigt. In 3 Fällen, die das Migrationsamt ablehnend beurteilte, hat die Kommission eine positive und damit gegenläufige Empfehlung abgegeben. Diese drei Gesuche wurden dem Sicherheitsdirektor zum Entscheid vorgelegt.

In einem Fall hat sich die Härtefallkommission trotz positivem Entscheid des Migrationsamtes für eine Ablehnung des Gesuchs ausgesprochen. Damit wurde die Entscheidung über dieses Gesuch ebenfalls dem Sicherheitsdirektor übertragen. Seit dem Zeitpunkt ihrer Einführung im Jahr 2009 hat die Härtefallkommission insgesamt fünf Gesuche gegen den positiven Entscheid des Migrationsamtes zur Abweisung empfohlen.

Der Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Mario Fehr, hat 2014 insgesamt in vier Fällen Entscheide getroffen. In drei Fällen entschied der Sicherheitsdirektor zu Gunsten der Gesuchsteller und in einem Fall negativ.

Die neunköpfige Härtefallkommission wurde im Herbst 2009 vom Regierungsrat eingesetzt. Geschaffen wurde sie, um Härtefallgesuche in den Fällen zu begutachten, in denen gegen Entscheide des Migrationsamtes von Bundesrechts wegen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Die Fälle, in denen sich die Beurteilung des Migrationsamtes und der Härtefallkommission nicht deckt, werden dem Sicherheitsdirektor zum Entscheid vorgelegt. Alle positiv beurteilten Gesuche stehen unter dem Vorbehalt der abschliessenden Genehmigung durch den Bund.

Die Zukunft der Härtefallkommission ist zum heutigen Zeitpunkt ungewiss. Im Juli 2013 reichte die SVP eine Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallkommission ein, über die das Zürcher Stimmvolk am 14. Juni 2015 entscheiden wird. Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Initiative ab.

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