Der AB-BA Inspektionsbericht über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft

3001 Bern, 17.12.2020 – Die AB-BA hat ihren Inspektionsbericht über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft verabschiedet. Im Bericht regt sie verschiedene Änderungen an und formuliert zehn Empfehlungen. Unter anderem empfiehlt die AB-BA der neuen Bundesanwältin oder dem neuen Bundesanwalt, für das Generalsekretariat eine Verzichtsplanung vorzunehmen und zu prüfen, welche personellen Ressourcen in die operativen Abteilungen der BA verschoben werden können.

Im zweiten Halbjahr 2018 hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eine Inspektion über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft (BA) durchgeführt. Grund für die Inspektion war gegenüber der AB-BA geäusserte Kritik über den Mehrwert des Generalsekretariats und dessen personelle Dotierung. Aufgrund des Disziplinarverfahrens betreffend den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber verzögerte sich die Berichterstattung. Mit der Verabschiedung des Inspektionsberichts über das Generalsekretariat nach Abschluss des Disziplinar- und Beschwerdeverfahrens erfüllt die AB-BA eine Forderung der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte. In ihrem Inspektionsbericht trifft die AB-BA verschiedene Feststellungen, regt Änderungen an und formuliert zehn Empfehlungen. 

Für die AB-BA ist unbestritten, dass die BA ein Generalsekretariat als Stabsstelle benötigt. Die Inspektion zeigte, dass verschiedene Organisationseinheiten innerhalb des Generalsekretariats grundsätzlich gut arbeiten. Aufgrund der Inspektion macht die AB-BA jedoch unter anderem folgende Feststellungen und Empfehlungen:

  • Im Bereich der Grundlagendokumente weist die BA erheblichen Verbesserungsbedarf auf. Unter anderem hat die BA ihr gesetzlich vorgeschriebenes Organisationsreglement seit dem Jahr 2013 und ihr Organisationshandbuch seit dem Jahr 2011 nicht mehr revidiert und aktualisiert. Im Organisationsreglement ist das Generalsekretariat gar nicht aufgeführt. Ebenfalls seit mehreren Jahren nicht mehr aktuell ist das Reglement der Abteilung Forensische Finanzanalyse der BA. Die AB-BA empfiehlt, die Grundlagendokumente der BA zu revidieren und künftig grundlegende organisatorische Änderungen nur vorzunehmen, wenn sie vorgängig im Organisationsreglement abgebildet werden.
  • Im Generalsekretariat sind rund 30% aller Mitarbeitenden der BA tätig. Ein Teil davon nimmt zentral operative Aufgaben wahr. Die personelle Dotierung des Generalsekretariats beurteilt die AB-BA im Verhältnis zu den operativen Abteilungen dennoch als umfangreich. Die AB-BA empfiehlt, im Rahmen einer Verzichtsplanung zu prüfen, welche Funktionen im Generalsekretariat unabdingbar anzusiedeln sind und welche Ressourcen in die operativen Abteilungen verschoben werden könnten, um das Kerngeschäft der BA zu stärken.
  • Innerhalb des Generalsekretariats besteht die stark betriebswirtschaftlich geprägte Organisationseinheit «BA Entwicklung»; diese ist unter anderem für das Projektmanagement der BA zuständig. Kulturelle Unterschiede zwischen der «BA Entwicklung» und den operativen Abteilungen der BA führten zu diversen Reibungsverlusten, wie die AB-BA feststellte. Die AB-BA empfiehlt, die «BA Entwicklung» entweder zu Gunsten einer Projektmanagementstelle im engeren Sinne aufzuheben oder stärker auf die Bedürfnisse der operativen Abteilungen der BA auszurichten.
  • Unter dem ehemaligen Bundesanwalt hatte die externe Kommunikation der BA Priorität. Die AB-BA empfiehlt stattdessen die Kommunikation innerhalb der BA zu stärken. 
  • Sodann empfiehlt die AB-BA, das ausserhalb des Generalsekretariats angesiedelte «Büro des Bundesanwalts» in das Generalsekretariat zu integrieren, um somit unter anderem die Durchsetzungsfähigkeit des Generalsekretariats innerhalb der BA zu verbessern.

Der Grossteil der Empfehlungen der AB-BA richtet sich an die neue Bundesanwältin oder den neuen Bundesanwalt. Damit folgt die AB-BA einem Wunsch der beiden Stellvertretenden Bundesanwälte nach einer möglichst stabilen Übergangsphase. Zusammen mit dem sich derzeit in Erarbeitung befindlichen Bericht der AB-BA über das Coaching- und Controllingsystem der BA soll der nun verabschiedete Inspektionsbericht der neuen Bundesanwältin oder dem neuen Bundesanwalt einen Überblick bieten und eine vorteilhafte Ausgangslage für nötige Erneuerungsprozesse schaffen.

Zwölf Monate nach Amtsantritt der neuen Bundesanwältin oder des neuen Bundesanwalts wird die AB-BA prüfen, ob die BA die im Bericht formulierten Empfehlungen umgesetzt hat. 

Zur AB-BA: 
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

Schreibe einen Kommentar