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Neuwahl der Kontrollinstanz für die Nachrichtendienstaufklärung

Bern, 18.11.2015 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2015 die Mitglieder der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung (UKI) neu gewählt. Die UKI hat die Aufgabe, die nachrichtendienstliche Aufklärung von satellitengestützter Kommunikation auf ihre Recht- und Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Die Schweiz verfügt für nachrichtendienstliche Zwecke über Mittel, um im Ausland Benutzer von Funk- und Satellitenkommunikation aufzuklären. Um die Recht- und Verhältnismässigkeit dieser Tätigkeiten zu prüfen, besteht seit 2003 die UKI. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges, verwaltungsinternes und interdepartementales Kontrollorgan. Die UKI berichtet jährlich dem Chef VBS, dem Bundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über seine Kontrolltätigkeiten.

Der Bundesrat hat für die kommende Amtsperiode (2016-2019) die folgenden Personen als Mitglieder der UKI gewählt:

  • Martin Wyss, stellvertretender Chef Rechtssetzungsbegleitung II im Bundesamt für Justiz, EJPD;
  • Urs von Arx, Leiter der Sektion Netze und Dienste im Bundesamt für Kommunikation, UVEK;
  • Patrick Gansner, Chef Strategie und Internationales im Bereich Sicherheitspolitik des Generalsekretariates VBS.

Martin Wyss – als Vorsitzender – und Urs von Arx waren schon in der ablaufenden Amtsperiode Mitglieder der UKI (seit 2008 bzw. 2011). Als neues Mitglied gewählt wurde Patrick Gansner, der das VBS vertritt und bisher auch bereits Sekretär der UKI war. Er löst Michel Liechti ab, der von seiner Tätigkeit in der UKI zurücktritt.

(Quelle: VBS)

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