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Jahresbilanz 2014 der Härtefallkommission

Die Härtefallkommission hat im Jahr 2014 insgesamt 26 Fälle beurteilt, die ihr vom Migrationsamt unterbreitet wurden. Das sind 19 Fälle weniger als im Vorjahr, 55 Gesuche weniger als im ersten Jahr nach Einführung der Härtefallkommission.

9 dieser Fälle wurden vom Migrationsamt positiv beurteilt und sind von der Kommission ebenfalls zur Zustimmung empfohlen worden. Bei 13 vom Migrationsamt negativ beurteilten Gesuchen hat die Kommission den ablehnenden Entscheid bestätigt. In 3 Fällen, die das Migrationsamt ablehnend beurteilte, hat die Kommission eine positive und damit gegenläufige Empfehlung abgegeben. Diese drei Gesuche wurden dem Sicherheitsdirektor zum Entscheid vorgelegt.

In einem Fall hat sich die Härtefallkommission trotz positivem Entscheid des Migrationsamtes für eine Ablehnung des Gesuchs ausgesprochen. Damit wurde die Entscheidung über dieses Gesuch ebenfalls dem Sicherheitsdirektor übertragen. Seit dem Zeitpunkt ihrer Einführung im Jahr 2009 hat die Härtefallkommission insgesamt fünf Gesuche gegen den positiven Entscheid des Migrationsamtes zur Abweisung empfohlen.

Der Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Mario Fehr, hat 2014 insgesamt in vier Fällen Entscheide getroffen. In drei Fällen entschied der Sicherheitsdirektor zu Gunsten der Gesuchsteller und in einem Fall negativ.

Die neunköpfige Härtefallkommission wurde im Herbst 2009 vom Regierungsrat eingesetzt. Geschaffen wurde sie, um Härtefallgesuche in den Fällen zu begutachten, in denen gegen Entscheide des Migrationsamtes von Bundesrechts wegen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Die Fälle, in denen sich die Beurteilung des Migrationsamtes und der Härtefallkommission nicht deckt, werden dem Sicherheitsdirektor zum Entscheid vorgelegt. Alle positiv beurteilten Gesuche stehen unter dem Vorbehalt der abschliessenden Genehmigung durch den Bund.

Die Zukunft der Härtefallkommission ist zum heutigen Zeitpunkt ungewiss. Im Juli 2013 reichte die SVP eine Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallkommission ein, über die das Zürcher Stimmvolk am 14. Juni 2015 entscheiden wird. Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Initiative ab.

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„Gesunde Paranoia“ vor Datenbank, die „vor Misstrauen krank macht“

Der Kanton Zürich schafft eine Datenbank, in der Patientendaten zusammengeführt erfasst werden. Darin sollen die Patientendaten von Computerdaten der Spitäler, Ärzte und Apotheker über mehrere Register miteinander verlinkt sein. Die Immunabwehr im Zeitalter von NSA und BIG-Data schaltet da automatisch auf Abwehr feindlicher Angriffe von Aussen.

Jeder Bürger soll dabei frei entscheiden können, ob er eine E-Akte will und welche Angaben er dieser anvertraut. Er allein soll Zugriff auf die Daten haben? Schon dieser Satz macht stutzig, liegt doch das Daten-Hoheitsgebiet nicht beim Patienten, sondern bei den Datenlieferanten und –sammlern. Immerhin darf ich dann als E-Akten-Informationsspender sehen, wer meine Daten eingesehen hat. Wunderbar, erst ritze ich mir alle Poren auf, dann darf ich überall Pflästerchen auflegen, wo es angezeigt ist.

Gesunde Paranoia zur Zwangspsychose und politischen Manipulation

So eine Gesundheitsdatenbank ist brandgefährlich, weil da so viele substanzielle Informationen über meinen geistigen und psychischen Gesundheitszustand drin stehen, dass mir schlecht werden könnte, auch wenn ich ein kerngesunder Mensch bin. Denn wir alle wissen, dass die Pathologisierung des Menschen nun schon bei den Spermien und im prenatalen Zustand fortschreitet, dass Zappelphilippe heute mit Ritalin und Anti-Depressiva ruhig gestellt werden. Von der bedenklichen Tatsache, dass jeder Vierte in den Psychiatrien zwangsintegriert wurde und eingesperrt ist und oft gegen seinen freien Willen mit Medikamenten vollgestopft wird. Und wir wissen geflissentlich auch, dass keine Datenbank jemals sicher ist und auch kein Recht auf Vergessen herrscht. Bewusst ist uns auch, dass Big Data bewirtschaftet und kommerziell genutzt werden will. Alles andere kann man nicht einmal mehr einem Blinden oder Gehörlosen andrehen – ohne diese Betroffenen desavouiren zu wollen.

Kamikazie-Projekt für E-Akteninhaber

Was wir aber nicht so genau wissen, ist, wie in ein paar Jahren mit diesen Daten umgegangen wird. Administrativ, politisch wie technisch und auch aus krimineller Sicht gesehen. Da ist nur eins gewiss: Wir werden noch unser blaues Wunder erleben. Zum Beispiel: Werden Krankenkassen uns ablehnen, weil wir zuviele Kosten verursachen oder noch einfacher, weil wir mit einer Erbkrankheit oder einer auto-immunschwäche ausgestattet sind? Werden wir einen Job nicht erhalten, weil der Arbeitgeber rausfindet, dass wir ein Alkoholproblem haben oder regelmässig Psychopharma zu uns nehmen?  Wird uns das Autobilett entwendet weil wir hin und wieder einen Joint rauchen? Wissen nun alle über unseren Schwangerschaftstest oder den -abbruch oder den HIV-Test Bescheid?

Statt heile Welt und Prävention, Ausgrenzung und Repression

So wie jedes Computersystem zu knacken ist, können auch Schutzwälle und Intimsphären unter politischem oder privatem Druck erodieren und zum tickenden Pulverfass werden. Die Freiwilligkeit endet heute sehr schnell beim kollektiven Zwang. Und wer keine E-Akte will, könnte schon bald ebenso ausgeschlossen werden, wie diejenigen, die auf Kreditkarten und Smartphones verzichten oder den ganzen Social-Media-Zirkus in die Wüste schicken. So gesehen, entblösen sich Risikopatienten gleich selber.  Daher gleich nochmals die Frage: Wollen wir das? Dass irgend einer in 20 Jahren veröffentlich, der hat schon mit 15 und dann mit 23 in die Hosen gepinklt und dass die da schon mit 15 Geschlechtsverkehr oder -krankheiten hatte und ähnliches dann flugs auch die Runde in den Social Media’s machen?