EDA-Beschaffungskritik: Zumeist «gesetzeswidrig eingekauft“»

Von 25 geprüften EDA-Geschäften mit einem Volumen von 12,3, Mio. Franken wurden 20 freihändig vergeben. Die Mehrheit hätte jedoch im gesetzlich vorgeschriebenen Wettbewerb stattfinden sollen, rügte die Finanzaufsicht. Die Mauscheleien im EDA und anderen Bundesbetrieben nehmen kein Ende und stellen wohl immer noch die Spitze des Eisberges dar.  

Vor kaum einem Monat kam heraus, dass das Bundesamt für Migration systematisch gegen das Beschaffungsrecht verstossen hat. Und nun taucht auch das EDA wieder auf dem Radar der Unbelehrbaren auf. Denn nicht zum ersten Mal wurde bekannt und auch gerügt, dass sich das EDA und die DEZA nicht an die gesetzlichen Grundlagen bei den Einkäufen und Beschaffungen halten.

Gesetzeswidrige Manipulationen der Verwaltungen ohne Ende

Es ist längst kein amtsinternes Geheimnis mehr, dass sowohl in Bern als auch in kantonalen und städtischen Verwaltungen ein klares Muster zur systematischen Umgehung des Gesetzes erkennbar wird. Entweder werden grössere Projektvolumen tranchiert oder mehrmals freihändig erweitert, sodass das Gesamtvolumen den Schwellenwert für eine öffentliche Ausschreibung deutlich übersteigt. Auch eine Stückelung grösserer Aufträge ist widerrechtlich.

Staatsschädigende  Machenschaften der Verwaltung

Da fragt man sich doch als Bürger und vielleicht auch als Justizbeamter, wie kriminell und schädlich solche systematischen Umgehungen  für unser Land sind. Und das Vertrauen in die Politik schwindet rasant dahin. Es ist höchste Zeit, dass mehr Transparenz in den Verwaltungen und Departementen geschaffen wird. Doch auch dagegen wehren sich die Beamten vehement und unterhöhlen die gesetzliche Verpflichtung laufend.

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