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Summit for Democracy: Chancen und Risiken von KI für die Demokratie

Bern, 18.03.2024 – Vom 18. bis 20. März findet dieses Jahr unter dem Schwerpunkt «Demokratie für künftige Generationen fördern» die dritte Ausgabe des Summits for Democracy in der Republik Korea statt. Botschafter Simon Geissbühler hat am Montag beim Ministertreffen, das dem Einfluss von künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien auf die Demokratie gewidmet war, ein Statement gehalten.

In den letzten 20 Jahren kamen Demokratien weltweit zunehmend unter Druck. Heute lebt eine deutliche Mehrheit der Weltbevölkerung in nicht-demokratischen Staaten. Vor diesem Hintergrund treffen sich vom 18. bis 20. März 2024 rund 300 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, internationalen Organisationen, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft am dritten Summit for Democracy in der koreanischen Hauptstadt Seoul. Der Gipfel bietet eine Plattform für den Austausch über politische Massnahmen und Lösungsansätze insbesondere im Bereich der neuen Technologien, um die Demokratie für künftige Generationen zu fördern. Botschafter Simon Geissbühler, Chef der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA, hat beim Ministertreffen diesen Montag im Rahmen des Summits ein Statement gehalten. Darüber hinaus wird sich Bundespräsidentin Viola Amherd in einer Videobotschaft am Gipfel äussern.

«Neue Technologien bringen Risiken mit sich, bieten aber auch Möglichkeiten, gerade für die Demokratie. Junge Menschen spielen dabei eine besondere Rolle», sagte der Chef der AFM. Die Chancen des technologischen Fortschritts spiegelt sich beispielsweise in der Vereinfachung von Wahlprozessen, dem Zugang zu Informationen und der Stärkung der Effizienz öffentlicher Behörden. Die rasante Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz hat jedoch auch das Potenzial, mittels Desinformation und Repression demokratische Entscheidungsprozesse zu untergraben. «Wir müssen sicherstellen, dass die Technologie weiterhin den Menschen dient und nicht zu einem Instrument der Unterdrückung oder Manipulation wird», unterstrich Simon Geissbühler in seinem Statement. Dies sei umso wichtiger für die Teilnahme von jungen Menschen am politischen Prozess, die sich stark im digitalen Raum bewegen. Gleichzeitig sei es wichtig, dass der Kampf gegen Desinformation nicht als Vorwand für eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten instrumentalisiert werde. Um die negativen Auswirkungen künstlicher Intelligenz zu reduzieren hat die Schweiz aktiv ihre Expertise während den Verhandlungen des Europarats zum Übereinkommen über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingebracht. Die Verhandlungen wurden letzte Woche erfolgreich abgeschlossen.

In der Aussenpolitischen Strategie der Schweiz 2024-2027 hat der Bundesrat «Demokratie» als thematischen Schwerpunkt definiert und setzt damit einen neuen Akzent. Zunehmende autokratische Tendenzen in zahlreichen Staaten überall auf der Welt fordern die Schweizer Aussenpolitik heraus. Ziel der Strategie ist die Stärkung demokratischer Werte und Freiheiten, der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Demokratien sowie die Stärkung der Resilienz von Demokratien, die unter Druck sind.(Quelle: EDA)

Covid-19 in Nepal: Die Schweiz schickt 30 Tonnen humanitäre Hilfsgüter

Bern, 21.05.2021 – Die Schweiz unterstützt Nepal, wo eine äusserst prekäre Gesundheitssituation im Zusammenhang mit Covid-19 herrscht. Die Humanitäre Hilfe des Bundes schickt am Freitag, 21. Mai 2021, 1,1 Millionen Antigentests, 40 Beatmungsgeräte, 10 Sauerstoffkonzentratoren sowie Schutzmaterial nach Kathmandu. Die Gesamtkosten dieser humanitären Hilfsaktion betragen rund 7,5 Millionen Franken.

In Anbetracht der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Fälle in Nepal und als Antwort auf den Hilfsappell der nepalesischen Behörden hat die Humanitäre Hilfe des Bundes umgehend einen Krisenstab gebildet, dem die Schweizer Botschaft in Kathmandu, das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) und das Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angehören. In enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) wurde unter Berücksichtigung der aus Nepal gemeldeten Bedürfnisse eine Liste der humanitären Hilfsgüter erstellt.

Ein Frachtflugzeug startet heute Freitag von Zürich mit 30 Tonnen Material an Bord. Zur Hilfslieferung gehören neben 40 Beatmungsgeräten, die kostenlos von der Armeeapotheke zur Verfügung gestellt wurden, und 10 Sauerstoffkonzentratoren, welche die humanitäre Hilfe auf dem Privatmarkt erworben hat, ausserdem 1,1 Millionen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitgestellte Antigentests sowie Schutzmaterial (Schutzanzüge, Handschuhe). Im Vorfeld wurde sichergestellt, dass diese Güter nicht für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung benötigt werden.

In Kathmandu wird das Material von Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums in Empfang genommen und anschliessend auf die verschiedenen Standorte verteilt (Spitäler). Die Schweizer Botschaft in Nepal steht in engem Kontakt mit allen bei dieser Hilfsaktion involvierten Ministerien. Sie spricht sich auch mit den anderen diplomatischen Vertretungen in Kathmandu ab, um die Koordination der internationalen Hilfe zu gewährleisten.

Nepal ist ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die bereits 12 Millionen Franken für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Land eingesetzt hat.

Die beim EDA angegliederte Humanitäre Hilfe des Bundes hat bereits am 6. Mai 2021 13 Tonnen Hilfsgüter in Nepals Nachbarland Indien geschickt (Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren). Die Humanitäre Hilfe verfolgt die Entwicklung der Gesundheitssituation in der Welt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie laufend und ist bereit, im Rahmen des Möglichen und auf entsprechende Ersuchen Unterstützung zu leisten.

Die Schweiz unterstützt das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auch 2021und 2022

Palestina-Protest in Zürich: Noch immer besetzt Israel palestinänsische Gebiete und eine Zweistaaten-Lösung ist nicht in Sicht. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 18.11.2020 – Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 18. November 2020, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) für die kommenden zwei Jahre im gleichen Ausmass wie bisher zu unterstützen. Die Schweiz will die von der UNRWA eingeleiteten Managementreformen weiter unterstützen und eng begleiten. Mit ihrem Beitrag von 40 Millionen Franken trägt die Schweiz dazu bei, die prekäre humanitäre Situation zu lindern, Perspektiven zu schaffen, das Risiko einer Radikalisierung junger Leute zu reduzieren und die Stabilität in der Region zu verbessern.

Wie schon vom Bundesrat in der MENA-Strategie 2021–2024 bestätigt, ist die Instabilität im Nahen Osten eine grosse Herausforderung, lokal, international, aber auch für die Schweiz. Der 2011 ausgebrochene Syrien-Konflikt und die andauernde Blockade des Gazastreifens haben dramatische Konsequenzen für die Palästina-Flüchtlinge, sowohl in Syrien und Gaza wie auch in den Nachbarländern. 95 Prozent der Palästina-Flüchtlinge, die sich noch in Syrien befinden, sind auf humanitäre Hilfe durch die UNRWA angewiesen. Die Covid-19-Pandemie verschärft die Lage der Palästina-Flüchtlinge zusätzlich und stellt die UNRWA vor neue Herausforderungen.

Mit ihrem Beitrag an die UNRWA unterstützt die Schweiz das Hilfswerk dabei, seine Aufgabe trotz der derzeit schwierigen Bedingungen weiterzuführen. Der jährliche Beitrag der Schweiz an das Budget der UNRWA bleibt mit diesem Entscheid für die nächsten zwei Jahre auf dem bisherigen Niveau von rund 20 Millionen Franken pro Jahr. Er ist jedoch vorderhand beschränkt auf die nächsten zwei Jahre und wird nicht wie üblich für vier Jahre, also bis Ende 2024, gesprochen. Mit diesem Vorgehen nimmt die Schweiz weiter aktiv Einfluss auf die Politik und Arbeitsweise der UNRWA. Seit 2005 ist die Schweiz Mitglied der beratenden Kommission der UNRWA, welche den Auftrag hat, den Generalkommissar des Hilfswerks bei der Umsetzung seines Mandates zu unterstützen. Die Schweiz macht sich stark für die strukturellen Reformprozesse der UNRWA sowie die 2019 eingeleiteten Reformen auf Managementebene, damit das Hilfswerk sein Mandat erfüllen und die zur Verfügung gestellten Gelder effizient eingesetzt werden können.

Der Beitrag der Schweiz soll in erster Linie den Programmen der UNRWA zukommen, welche Palästina-Flüchtlingen den Zugang zu Bildung, Gesundheitsvorsorge und sozialen Dienstleistungen ermöglichen. Über die Hälfte des Budgets der UNRWA wird im Bereich der Bildung aufgewendet. An den 711 Schulen des Hilfswerks werden aktuell über eine halbe Million Kinder unterrichtet. Dadurch schafft die UNRWA Perspektiven und trägt dazu bei, das Risiko einer Radikalisierung junger Leute zu reduzieren. Die Abgängerinnen und Abgänger der durch die UNRWA angebotenen und zertifizierten Berufsbildung sind auf dem regionalen Arbeitsmarkt gesuchte Fachkräfte. Nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie ergriff die UNRWA verschiedene Massnahmen, damit die Schülerinnen und Schüler nach wie vor vom Bildungsangebot profitieren können, beispielsweise durch E-Learning. Die UNRWA betreibt zudem 144 Gesundheitszentren in der Region, in denen 3,6 Millionen Palästina-Flüchtlinge pro Jahr Zugang zu qualitativ hochstehenden Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Das Hilfswerk gewährt ausserdem rund 270 000 Palästina-Flüchtlingen Unterstützung in Form von Nahrungsmitteln oder gezielte Bargeldunterstützungen.

Seit der Gründung im Jahr 1949 ist die UNRWA eine der wichtigsten von der Schweiz finanzierten multilateralen Organisationen im Nahen Osten und ein wichtiger Faktor für Stabilität in der Region. Philippe Lazzarini, seit März 2020 Generalkommissar der UNRWA, ist einer der ranghöchsten Schweizer bei den Vereinten Nationen.


Virtuelle Jahreskonferenz 2020: Live bei der Humanitären Hilfe der Schweiz

Live dabei: Wie kann die Schweiz die humanitären Herausforderungen im Schatten der COVID-19-Krise bewältigen? ©GMC

Bern, 19.08.2020 – Die humanitären Herausforderungen im Schatten der COVID-19-Pandemie stehen im Zentrum der Jahreskonferenz der Humanitären Hilfe der Schweiz 2020. Diese wird am 20. August von 13.30 bis 15 Uhr virtuell durchgeführt. Die kostenlose Veranstaltung führt hinter die Kulissen der Humanitären Hilfe an der Zentrale in Bern.

Vor einem halben Jahr sah die Welt noch anders aus – auch für die Arbeit der Humanitären Hilfe der Schweiz. Humanitäre Krisen wie Naturkatastrophen und langanhaltende Konflikte haben die Humanitäre Hilfe zwar schon immer stark gefordert. Die COVID-19-Pandemie stellt die Welt aber vor neue Herausforderungen. Sie trifft die Ärmsten am stärksten und trägt weltweit zur Verschärfung der humanitären Krisen bei. Wie kann die Humanitäre Hilfe der Schweiz in Zeiten von unterbrochenen Lieferketten und geschlossenen Grenzen ihr Mandat «Leben retten und Leiden lindern» noch erfüllen?

In dieser ungewissen Zeit gibt die Humanitäre Hilfe der Schweiz, die bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im EDA angesiedelt ist, Einblick in  ihre Arbeit. An der virtuellen Jahreskonferenz spricht Bundesrat Ignazio Cassis über die Zukunft des humanitären Engagements; die neue DEZA Direktorin, Patricia Danzi, erläutert ihre Sicht zur humanitären Hilfe; Expertinnen und Experten berichten vor Ort über die aktuelle Lage in humanitären Krisen und Katastrophen; ausserdem werden Begleiterscheinungen der Pandemie wie häusliche Gewalt erörtert. Das Publikum hat jeweils die Möglichkeit, von daheim, aus dem Büro oder von unterwegs Fragen zu stellen und seine Meinung zu äussern.

Die 90 Minuten der virtuellen Version der Jahrestagung sind gefüllt mit Interviews und Diskussionsrunden, die Interessierten einen guten Einblick geben, wie die Humanitäre Hilfe der Schweiz unter der zusätzlichen Herausforderung der COVID-19-Pandemie arbeitet.

Die virtuelle Jahreskonferenz führt am 20. August zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr (MEZ) hinter die Kulissen der Zentrale an der Effingerstrasse 27 in Bern. Die Veranstaltung ist kostenlos und wird simultan ins Deutsche, Französische und Englische übersetzt.

Bund schafft zusätzliche Stellen zur Terrorismusbekämpfung

Bern, 18.12.2015 – Aufgrund der aktuellen Lage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag, 18. Dezember 2015 beschlossen, 86 Stellen im Bereich Terrorismusbekämpfung zu schaffen. Personell aufgestockt werden der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), das Bundesamt für Polizei (fedpol), das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Grenzwachtkorps (GWK).

Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate haben bei den verschiedenen Organisationseinheiten des Bundes, die sich mit der Terrorbekämpfung befassen, zu einer ausgeprägten Zunahme der bestehenden Aufgaben und zu neuen Aufgaben geführt. So hat die Anzahl Verdachtsmeldungen und Hinweise zugenommen, und der Aufwand für Fahndungen, Analysen, Lageberichte, die internationale Koordination und die Planungen zur Krisenvorsorge sowie für die Abklärungen zum Schutz von Gebäuden des Bundes und ausländischer Vertretungen ist gestiegen. Eine weitere Herausforderung stellt die grosse Zahl neuer Ermittlungsverfahren dar, die die Bundeskriminalpolizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft führt. Derzeit laufen in der Schweiz Ermittlungen gegen mutmassliche Unterstützer von terroristischen Organisationen in über 70 Fällen, wovon in 33 Fällen Strafverfahren der Bundesanwaltschaft eröffnet wurden. Mit einer Entspannung der Lage ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

Zusätzliche Ressourcen trotz Aufgabenpriorisierung nötig

Trotz der vorgenommenen Aufgabenpriorisierung und der personellen Verstärkung der betroffenen Einheiten im VBS, EJPD, EFD und EDA sind deshalb zusätzliche Ressourcen nötig. Andernfalls besteht die Gefahr, dass relevante Ermittlungen und Massnahmen nicht zeit- und situationsgerecht an die Hand genommen werden können, was für die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung gravierende Folgen haben könnte. Der Bundesrat hat deshalb am Freitag beschlossen, für die Aufgabenbewältigung im Bereich der Terrorismusbekämpfung die Mittel für 86 zusätzlichen Stellen zur Verfügung zu stellen: 23 beim NDB, 24 bei fedpol, 28 beim GWK, 3 beim EDA und 8 beim SEM.

Beim Grenzwachtkorps werden die Stellen unbefristet beantragt. Sie entsprechen einer bereits beschlossenen, ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehenen Aufstockung. Bei den anderen Verwaltungseinheiten werden die Stellen auf drei Jahre befristet beantragt. Die Finanzierung soll aufgrund der Dringlichkeit und der besonderen Lage plafonderhöhend mit dem Nachtrag 2016 erfolgen. Ein Kreditbegehren für die Bewältigung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Terrorismusbekämpfung wurde der Finanzdelegation unterbreitet.

Antrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrats

Im Nachgang zu den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hatte die Kerngruppe Sicherheit des Bundes (KGSi) einen Bericht zuhanden des Sicherheitsausschusses des Bundesrates (SiA) verfasst. Darin wurden die Auswirkungen, die getroffenen und geplanten Massnahmen sowie der daraus resultierende Ressourcenbedarf bei NDB, fedpol, SEM, EDA und GWK aufgezeigt.

Der SiA sah aufgrund des Berichtes dringenden Handlungsbedarf und hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat einen Antrag auf zusätzliche Ressourcen im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu stellen. Der Beschluss des Bundesrats vom Freitag geht nun auf diesen Antrag zurück.

Bedrohungslage hat sich verschärft

Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz hat sich gemäss der Beurteilung des NDB bereits Anfang November 2015 erneut verschärft. Hintergrund waren nachrichtendienstliche Hinweise, die belegten, dass der „Islamische Staat“ über die vergangenen Monate Personen mit dem Auftrag, Anschläge zu planen oder durchzuführen, nach Europa geschickt hatte. Mit den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hat sich diese Bedrohungsbeurteilung bestätigt. Die heutigen Erkenntnisse über die Attentäter und ihr Umfeld haben bisher keine konkreten Verbindungen in die Schweiz aufgezeigt. Obwohl die Schweiz im November 2015 in einem Propagandavideo des „Islamischen Staats“ als Mitglied der gegen ihn gerichteten Koalition erwähnt wurde, ist sie wohl kein prioritäres Ziel des „Islamischen Staats“.

Interessen von Staaten, die sich an der militärischen Koalition gegen den „Islamischen Staat“ beteiligen, sowie russische, jüdisch/israelische und arabische Interessen auf Schweizer Territorium sind hingegen zunehmend bedroht. Einrichtungen und Personen dieser Staaten können auch in der Schweiz Ziel von Anschlägen werden. Anschläge wie jene in Paris im Januar und im November 2015, die dem islamistischen Terrorismus beträchtliches öffentliches Interesse gebracht und die dschihadistische Propaganda genährt haben, können auch in der Schweiz radikalisierte Personen inspirieren und zur Nachahmung anspornen.

Die Strafverfolgungsbehörden und der NDB gehen gegenwärtig konkreten Hinweisen über eine terroristische Bedrohung im Raum Genf nach. Ob sich daraus eine Veränderung der Bedrohungsbeurteilung ergibt, wird von den Ermittlungsergebnissen abhängen. (Quellen: VBS, EJPD)

Bundesrat will Budget für Flüchtlinge erhöhen

Bern, 18.09.2015 – Der Bundesrat hat heute den Nachtrag II zum Budget 2015 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament zehn Nachtragskredite von insgesamt 258,8 Millionen Franken. Die Budgetaufstockungen führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,3 Prozent.

Mit 207,1 Millionen entfallen rund 80 Prozent des Nachtragsvolumens auf den Asylbereich. Die instabile Situation im Nahen Osten und in Nordafrika, der anhaltende Migrationsdruck aus Afrika sowie die Verschärfung von Konflikten in wichtigen Herkunftsstaaten (insbesondere Syrien) führen zu sehr hohen Asylgesuchszahlen in der Schweiz. Zudem ist die Bleibequote gestiegen, der Beschäftigungsgrad tiefer und der Pendenzenabbau aus dem Vorjahr verzögerte sich. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet für das Jahr 2015 mit 29 000 Asylgesuchen. Da dem Voranschlag 2015 22 000 Gesuche zugrunde gelegt waren, müssen die eingestellten Mittel für die Sozialhilfe der Asylsuchenden (205,9 Mio.) sowie den Asylverfahrensaufwand (1,1 Mio.) aufgestockt werden. Der Asylbereich ist rasch ändernden Situationen ausgesetzt und daher nur sehr beschränkt steuerbar. Die Zahl und Zusammensetzung der Asylgesuche mit den Auswirkungen insbesondere auf den Gesuchsbestand und die Bleibequote sind nicht vorhersehbar. Die Budgetierung, die jeweils Mitte Juni abgeschlossen werden muss, beruht daher auf vergangenheitsbezogenen Schätzregeln. Diese Regeln haben sich in der Vergangenheit bewährt und wurden auch von den Finanzkommissionen gutgeheissen. In den Jahren 2007-2014 reichten die budgetierten Mittel nur zweimal nicht aus. Insgesamt resultierten in dieser Periode Kreditreste von durchschnittlich 15 Millionen pro Jahr (rund 2%).

Weitere grössere Nachträge betreffen die Beschaffungsvorbereitung von Armeematerial (22,0 Mio.) sowie die Finanzierung von Projekten im Bereich der Kommission für Technologie und Innovation KTI (20,0 Mio.).

Bringt man von den Nachträgen die auf andern Budgetkrediten erbrachten Kompensationen (44,4 Mio.) in Abzug, resultieren effektive Mehrausgaben von 214,4 Millionen Franken. Diese Erhöhung entspricht 0,3 Prozent der mit dem Voranschlag 2015 bewilligten Ausgaben und liegt im langjährigen Durchschnitt (2008-2014: 0,3 %).

Zusätzlich hat der  Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament eine Verstärkung des finanziellen Engagements zur Linderung der Krisen in Syrien/Irak und in Afrika zu unterbreiten. Die Mittel dienen der Alimentierung von multilateralen humanitären Partnerorganisationen sowie der Mitfinanzierung des UNO-Friedensprozesses und betragen insgesamt 50 Millionen. Davon werden vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 20 Millionen kompensiert. Da diese Kompensation grösstenteils auf Krediten der Entwicklungshilfe erfolgt, beläuft sich der Nachtragskredit auf  31,2 Millionen. Diese Mittel sind in der Botschaft zum Nachtrag II noch nicht berücksichtigt. Sie werden dem Parlament mit einer Nachmeldung unterbreitet.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen und dabei nachzuweisen, dass erstens der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, zweitens ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und drittens nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).

Schweizer Engagement bei der humanitären Minenräumung

Headerbild: Das UNO-Emblem am Haupteingang des Palais des nations der UNO in Genf | The UN-Emblem at the main entrance of the UN Palais des nations in Genva

Die Schweiz leistet einen humanitären  Beitrag für die UNO bei der Minenräumung in einigen Ländern. Bild: GMC

Bern, 02.04.2015 – Im Rahmen der humanitären Minenräumung hat die Schweiz im Jahr 2014 in verschiedenen Ländern Projekte unterstützt. So auf den Philippinen, wo durch den Taifun Haiyan ein Waffen- und Munitionsdepot weggeschwemmt wurde, oder am Horn von Afrika, wo die Schweiz in Somaliland und Puntland lokalen Behörden beim Aufbau zweier Minenräumzentren helfen konnte. Dafür wurden 2014 rund 19 Mio. CHF bereitgestellt. Das Engagement der Schweiz wird politisch und operationell durch das EDA und das VBS koordiniert. Im neu erschienenen Jahresbericht präsentieren die beiden Departemente einen Überblick über die im Kalenderjahr 2014 erfolgten Aktivitäten.

Minen und explosive Kriegsmunitionsrückstände („Blindgänger“) stellen häufig auch Jahre oder gar Jahrzehnte nach Ende eines Konfliktes eine Gefahr für die lokale Zivilbevölkerung wie auch für Angehörige humanitärer und friedensfördernder Missionen dar. Die explosiven Überreste behindern oft den humanitären Zugang zur betroffenen Bevölkerung, gefährden die in der Konfliktnachsorge tätigen Angehörigen internationaler Missionen und können ein schwerwiegendes  Hindernis darstellen für den Wiederaufbau, die langfristige Entwicklung und die Ernährungssicherheit.

Seit den 1990er-Jahren engagiert sich der Bund aktiv in der humanitären Minenräumung. Das Engagement stellt einen langfristigen Beitrag zugunsten des Friedens und der Sicherheit dar. Den aktuellen Rahmen für die politischen und operationellen Aktivitäten gibt die Strategie des Bundes in der humanitären Minenräumung 2012-2015 vor. Im Rahmen dieser Strategie koordinieren sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in ihren Beiträgen.

Im Kalenderjahr 2014 hat der Bund insgesamt 19.1 Mio. CHF für die humanitäre Minenräumung aufgewendet. Die Mittel konnten direkt für die Umsetzung der politischen und operationellen Ziele der Strategie eingesetzt werden: So unterstützte die Schweiz mit finanziellen Mitteln des EDA sowie mit der technischen Expertise des VBS bzw. der Schweizer Armee zahlreiche Projekte in betroffenen Ländern und Regionen. Zum Beispiel auf den Philippinen, wo ein Waffen- und Munitionsdepot durch den Taifun Haiyan weggeschwemmt wurde und die zurückkehrende Bevölkerung bedrohte, oder auch am Horn von Afrika, wo das Engagement der Schweizer Armee zugunsten des UNO-Minenräumprogrammes in Somaliland und Puntland abgeschlossen werden konnte. Im Rahmen dieses Engagements wurden vor Ort lokale Kapazitäten aufgebaut, mit denen die Minenräumzentren der beiden Provinzen in der Lage sind, ihren Auftrag selbständig fortzuführen. Weitere Projekte unterstützte die Schweiz unter anderem in Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Angola, Südsudan, Kolumbien, Kambodscha oder Sri Lanka. Die Beiträge der Schweizer Expertinnen und Experten, welche im Rahmen von UNO-Räumprogrammen vor Ort oder in den UNO-Hauptquartieren New York und Genf eingesetzt werden, sind international anerkannt und werden sehr geschätzt.

Auf politisch-diplomatischer Ebene konnte die Schweiz ihren Einsatz zugunsten der institutionellen Stärkung der relevanten Vertragswerke (Personenminenübereinkommen, Streumunitionsübereinkommen, UNO-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen) und des multilateralen politischen Dialogs fortführen. Dabei geht es insbesondere auch darum, allfälligen Ermüdungserscheinungen in den Anstrengungen gegen Personenminen, Streumunition und weitere explosive Kriegsmunitionsrückstände entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang nimmt die Schweiz auch Berichte über den allfälligen Einsatz von Streumunition in jüngsten Konflikten mit grosser Besorgnis zur Kenntnis.

Entlang den Vorgaben unterstützte der Bund mit rund der Hälfte seines Beitrags das Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD), welches als Kompetenzzentrum in diesem Bereich einen international hervorragenden Ruf geniesst. In Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft erarbeitet das Zentrum Normen und Standards, gibt Fachwissen weiter und unterstützt operative Tätigkeiten in den betroffenen Ländern und Regionen. Mit dem Einzug des GICHD in das 2014 eröffnete Maison de la Paix konnte das Zentrum im Kontext der friedenspolitischen Bemühungen der Schweiz zusätzlich gestärkt werden.

Gemessen an den strategischen Vorgaben sieht der Bund die Aktivitäten im Kalenderjahr 2014 als erfolgreich an. Jedoch zeigt sich nach wie vor, dass in der humanitären Minenräumung noch viel Handlungsbedarf besteht. Dies betrifft sowohl die Universalisierung der relevanten völkerrechtlichen Grundlagen als auch die Räumung kontaminierter Böden und die Opferhilfe an sich. Umso mehr nimmt die Schweiz mit einer gewissen Besorgnis die stellenweise nachlassende Dynamik in den internationalen Anstrengungen wahr.

Zusätzliche Verweise:

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UNO-Menschenrechtsrat schafft Mandat für Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre

Bern, 27.03.2015 – Heute schliesst der Menschenrechtsrat seine vierwöchige Frühjahrssession ab, die unter Beteiligung von Bundesrat Didier Burkhalter als Vertreter des Gaststaates am 2. März 2015 eröffnet worden war. Der Menschenrechtsrat hat das Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre verabschiedet und erstmals auch eine Resolution im Schnittfeld Drogen und Menschenrechtsschutz – zwei Neuerungen, an denen die Schweiz an vorderster Front mitgearbeitet hat.

Über den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter der digitalen Kommunikation wird in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen in New York und Genf seit Herbst 2013 debattiert. Zum Ende der Session hat der Menschenrechtsrat das Mandat eines Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatsphäre geschaffen. Dieser wird künftig die Herausforderungen beim Schutz der Privatsphäre analysieren, insbesondere mit Blick auf die rasante Entwicklung der Technologie und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten der Überwachung privater Kommunikation. Die Schweiz hat diesen Prozess von Beginn weg mitgestaltet und auf die Einsetzung eines Sonderberichterstatters hingewirkt. Sie hatte vor drei Jahren auch die Schaffung des Mandats eines unabhängigen Experten mitinitiiert, der Menschenrechtsverpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltfragen untersucht. Die Schweiz begrüsst entsprechend, dass das Mandat um weitere drei Jahre verlängert worden ist.

Eine weitere Neuerung im Menschenrechtsrat ist die von der Schweiz mitinitiierte Resolution im Schnittbereich Drogen und Menschenrechte. Diese beauftragt den UNO-Hochkommissar für Menschenrechte unter anderem, eine Grundlagenstudie zu den negativen Auswirkungen der Drogenproblematik auf die Realisierung der Menschenrechte zu erstellen. Die Drogenproblematik gewinnt in den Vereinten Nationen zunehmend an Bedeutung. 2016 wird eine Sondersession der UNO-Generalversammlung zu dieser Thematik stattfinden. Der Schweiz ist es ein Anliegen, dass die menschenrechtlichen Aspekte zur Sprache kommen.

Eine der vieldiskutierten Herausforderungen an dieser Session waren die weltweit zunehmenden terroristischen Aktivitäten. Das Phänomen ist aus menschenrechtlicher Perspektive in doppelter Hinsicht äusserst problematisch. Einerseits verüben terroristische Gruppierungen insbesondere im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent Gräueltaten, welche gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen und die Menschrechte missachten. Andererseits verletzen zahlreiche Staaten im Kampf gegen den Terror internationale Verpflichtungen. Bundesrat Didier Burkhalter hatte anlässlich der Eröffnung der Session ermahnt, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur unter Respektierung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gewonnen werden kann.

Das Engagement gegen die Straflosigkeit ist eine Konstante der Schweizer UNO-Politik. Die Märzsession des Menschenrechtsrates wurde genutzt, um ein Handbuch für Mitglieder von Untersuchungskommissionen zu veröffentlichen. Der Menschenrechtsrat hat in den letzten Jahren vermehrt solche Expertenkommissionen geschaffen, um Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren. Die sorgfältige Dokumentation von Verbrechen ist der erste Schritt, um Verantwortliche strafrechtlich verfolgen zu können. Letzte Woche haben die Kommissionen zur Untersuchung der Lage in Syrien und Eritrea dem Menschenrechtsrat ihre neuesten Erkenntnisse dargelegt. Die Schweiz unterstützt diese Kommissionen und engagiert sich für die Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofes bei der rechtlichen Aufarbeitung internationaler Verbrechen.

Die Schweiz wird sich im Oktober 2015 zur Wahl für eine erneute Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat von 2016 bis 2018 stellen.

Zusätzliche Verweise:

Quelle: EDA

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Schlusserklärung des Weltkongresses zum Jugendstrafrecht in Genf

Bern, 30.01.2015 – Rund 900 Delegierte aus über 80 Ländern nahmen während fünf Tagen am Weltkongress zum Jugendstrafrecht in Genf teil. Es handelte sich um das erste internationale Treffen dieser Art. Fachleute, Vertreterinnen und Vertreter von Zivilgesellschaft (NGO), Staaten und internationalen Organisationen suchten gemeinsam nach angemesseneren Lösungen für Kinder und Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, aber auch für Kinder, die als Opfer oder Zeugen mit der Justiz zu tun haben. Der Kongress hat eine Schlusserklärung verabschiedet.

Der von der Schweiz in Zusammenarbeit mit der Stiftung Terres des hommes organisierte Weltkongress zum Jugendstrafrecht förderte den Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Ländern und unterschiedlichen Rechtssystemen. Er bot insbesondere Gelegenheit, die Konformität strafrechtlicher Praktiken mit den internationalen Normen zu überprüfen. Die grosse Teilnehmerzahl von mehr als 900 angemeldeten Personen zeigt: Auf internationaler Ebene besteht ein gemeinsamer Wille aller Akteure, die Praktiken in diesem Bereich zu verbessern und die Mechanismen zur Umsetzung der Rechte des Kindes zu stärken.

Zwar wird das Jugendstrafrecht durch eine Vielzahl von internationalen Instrumenten geregelt, doch hapert es häufig bei deren Umsetzung in der Praxis. Der Weltkongress diente als Plattform für den Austausch von guten Praktiken bei Strafverfahren und bei der Wiedereingliederung von Minderjährigen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Im Zentrum der Arbeiten stand das Konzept der ausgleichsorientierten Justiz.

Ausgehend von der Feststellung, dass das Jugendstrafrecht ein Bestandteil der Rechte des Kindes ist, der auf internationaler Ebene bisher nicht die ihm gebührende Beachtung gefunden hat (gewisse NGO sehen darin eine vergessene Notlage), endete der Weltkongress zum Jugendstrafrecht mit der Annahme einer Schlusserklärung, die auf die Förderung der Grundsätze einer kindgerechten und ausgleichsorientierten Justiz abzielt.

Der Kongress war am Montag, 26. Januar 2015, durch Bundesrat Didier Burkhalter eröffnet worden. Er wies in seiner Rede darauf hin, dass trotz der bereits unternommenen Anstrengungen in diesem Bereich noch viel zu tun bleibt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bekräftigte, dass die Schweiz auch weiterhin die Anstrengungen des UNO-Systems zur Stärkung des Jugendstrafrechts, zur Förderung der ausgleichsorientierten Justiz und zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegenüber Kindern unterstützen wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kinder und Jugendliche handelt, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, oder um Kinder, die als Opfer oder Zeugen mit der Justiz zu tun haben.

EDA-Beschaffungskritik: Zumeist «gesetzeswidrig eingekauft“»

Von 25 geprüften EDA-Geschäften mit einem Volumen von 12,3, Mio. Franken wurden 20 freihändig vergeben. Die Mehrheit hätte jedoch im gesetzlich vorgeschriebenen Wettbewerb stattfinden sollen, rügte die Finanzaufsicht. Die Mauscheleien im EDA und anderen Bundesbetrieben nehmen kein Ende und stellen wohl immer noch die Spitze des Eisberges dar.  

Vor kaum einem Monat kam heraus, dass das Bundesamt für Migration systematisch gegen das Beschaffungsrecht verstossen hat. Und nun taucht auch das EDA wieder auf dem Radar der Unbelehrbaren auf. Denn nicht zum ersten Mal wurde bekannt und auch gerügt, dass sich das EDA und die DEZA nicht an die gesetzlichen Grundlagen bei den Einkäufen und Beschaffungen halten.

Gesetzeswidrige Manipulationen der Verwaltungen ohne Ende

Es ist längst kein amtsinternes Geheimnis mehr, dass sowohl in Bern als auch in kantonalen und städtischen Verwaltungen ein klares Muster zur systematischen Umgehung des Gesetzes erkennbar wird. Entweder werden grössere Projektvolumen tranchiert oder mehrmals freihändig erweitert, sodass das Gesamtvolumen den Schwellenwert für eine öffentliche Ausschreibung deutlich übersteigt. Auch eine Stückelung grösserer Aufträge ist widerrechtlich.

Staatsschädigende  Machenschaften der Verwaltung

Da fragt man sich doch als Bürger und vielleicht auch als Justizbeamter, wie kriminell und schädlich solche systematischen Umgehungen  für unser Land sind. Und das Vertrauen in die Politik schwindet rasant dahin. Es ist höchste Zeit, dass mehr Transparenz in den Verwaltungen und Departementen geschaffen wird. Doch auch dagegen wehren sich die Beamten vehement und unterhöhlen die gesetzliche Verpflichtung laufend.

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