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Bund schafft zusätzliche Stellen zur Terrorismusbekämpfung

Bern, 18.12.2015 – Aufgrund der aktuellen Lage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag, 18. Dezember 2015 beschlossen, 86 Stellen im Bereich Terrorismusbekämpfung zu schaffen. Personell aufgestockt werden der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), das Bundesamt für Polizei (fedpol), das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Grenzwachtkorps (GWK).

Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate haben bei den verschiedenen Organisationseinheiten des Bundes, die sich mit der Terrorbekämpfung befassen, zu einer ausgeprägten Zunahme der bestehenden Aufgaben und zu neuen Aufgaben geführt. So hat die Anzahl Verdachtsmeldungen und Hinweise zugenommen, und der Aufwand für Fahndungen, Analysen, Lageberichte, die internationale Koordination und die Planungen zur Krisenvorsorge sowie für die Abklärungen zum Schutz von Gebäuden des Bundes und ausländischer Vertretungen ist gestiegen. Eine weitere Herausforderung stellt die grosse Zahl neuer Ermittlungsverfahren dar, die die Bundeskriminalpolizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft führt. Derzeit laufen in der Schweiz Ermittlungen gegen mutmassliche Unterstützer von terroristischen Organisationen in über 70 Fällen, wovon in 33 Fällen Strafverfahren der Bundesanwaltschaft eröffnet wurden. Mit einer Entspannung der Lage ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

Zusätzliche Ressourcen trotz Aufgabenpriorisierung nötig

Trotz der vorgenommenen Aufgabenpriorisierung und der personellen Verstärkung der betroffenen Einheiten im VBS, EJPD, EFD und EDA sind deshalb zusätzliche Ressourcen nötig. Andernfalls besteht die Gefahr, dass relevante Ermittlungen und Massnahmen nicht zeit- und situationsgerecht an die Hand genommen werden können, was für die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung gravierende Folgen haben könnte. Der Bundesrat hat deshalb am Freitag beschlossen, für die Aufgabenbewältigung im Bereich der Terrorismusbekämpfung die Mittel für 86 zusätzlichen Stellen zur Verfügung zu stellen: 23 beim NDB, 24 bei fedpol, 28 beim GWK, 3 beim EDA und 8 beim SEM.

Beim Grenzwachtkorps werden die Stellen unbefristet beantragt. Sie entsprechen einer bereits beschlossenen, ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehenen Aufstockung. Bei den anderen Verwaltungseinheiten werden die Stellen auf drei Jahre befristet beantragt. Die Finanzierung soll aufgrund der Dringlichkeit und der besonderen Lage plafonderhöhend mit dem Nachtrag 2016 erfolgen. Ein Kreditbegehren für die Bewältigung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Terrorismusbekämpfung wurde der Finanzdelegation unterbreitet.

Antrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrats

Im Nachgang zu den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hatte die Kerngruppe Sicherheit des Bundes (KGSi) einen Bericht zuhanden des Sicherheitsausschusses des Bundesrates (SiA) verfasst. Darin wurden die Auswirkungen, die getroffenen und geplanten Massnahmen sowie der daraus resultierende Ressourcenbedarf bei NDB, fedpol, SEM, EDA und GWK aufgezeigt.

Der SiA sah aufgrund des Berichtes dringenden Handlungsbedarf und hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat einen Antrag auf zusätzliche Ressourcen im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu stellen. Der Beschluss des Bundesrats vom Freitag geht nun auf diesen Antrag zurück.

Bedrohungslage hat sich verschärft

Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz hat sich gemäss der Beurteilung des NDB bereits Anfang November 2015 erneut verschärft. Hintergrund waren nachrichtendienstliche Hinweise, die belegten, dass der „Islamische Staat“ über die vergangenen Monate Personen mit dem Auftrag, Anschläge zu planen oder durchzuführen, nach Europa geschickt hatte. Mit den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hat sich diese Bedrohungsbeurteilung bestätigt. Die heutigen Erkenntnisse über die Attentäter und ihr Umfeld haben bisher keine konkreten Verbindungen in die Schweiz aufgezeigt. Obwohl die Schweiz im November 2015 in einem Propagandavideo des „Islamischen Staats“ als Mitglied der gegen ihn gerichteten Koalition erwähnt wurde, ist sie wohl kein prioritäres Ziel des „Islamischen Staats“.

Interessen von Staaten, die sich an der militärischen Koalition gegen den „Islamischen Staat“ beteiligen, sowie russische, jüdisch/israelische und arabische Interessen auf Schweizer Territorium sind hingegen zunehmend bedroht. Einrichtungen und Personen dieser Staaten können auch in der Schweiz Ziel von Anschlägen werden. Anschläge wie jene in Paris im Januar und im November 2015, die dem islamistischen Terrorismus beträchtliches öffentliches Interesse gebracht und die dschihadistische Propaganda genährt haben, können auch in der Schweiz radikalisierte Personen inspirieren und zur Nachahmung anspornen.

Die Strafverfolgungsbehörden und der NDB gehen gegenwärtig konkreten Hinweisen über eine terroristische Bedrohung im Raum Genf nach. Ob sich daraus eine Veränderung der Bedrohungsbeurteilung ergibt, wird von den Ermittlungsergebnissen abhängen. (Quellen: VBS, EJPD)