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Deutschlands Ausland-Korruption und deren Auswirkungen auf andere Länder

Bisher unveröffentlichte Akten geben neue Einblicke in die Auslandsbestechung der deutschen Wirtschaft – und wie selten die Justiz die Täter verurteilt. Die Unterlagen zeigen: Schmiergeld ist in der Rüstungsindustrie noch verbreiteter als bisher bekannt. Osteuropa und Russland zählen zu den am meisten betroffenen Regionen.

Deutschland unterzeichnete 1999 ein Abkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Korruption. Als Teil der Vereinbarung muss Deutschland jedes Jahr an die Organisation berichten, wie die eigene Justiz gegen Auslandsbestechung von deutschen Konzernen vorgeht. Politik und Justiz kümmerten sich zunächst jedoch wenig die Umsetzung, so dass die schmierigen Gelder weiterflossen. Allerdings musste die Korruption fortan vor den deutschen Finanzämtern verborgen werden. Die Konzerne tarnten die Geldströme besser und reduzierten die Schmiergeldsätze. Die OECD kritisiert die deutsche Praxis, Auslandsbestechung im Wesentlichen mit Geldauflagen gegen die involvierten Manager zu ahnden. Geldauflagen werden zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt und von einem Gericht nur bestätigt. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nicht, womit die meisten Fälle unbekannt bleiben.

Die deutsche Justiz widmete sich erst einige Jahre später ernsthaft der Auslandsbestechung. Staatsanwaltschaften unter anderem in Italien und der Schweiz waren den schwarzen Kassen bei Siemens auf die Spur gekommen. Auch Ermittler in den USA trieben anschließend die Aufklärung der deutschen Auslandsbestechung voran. In Deutschland gehen insbesondere Staatsanwaltschaften in München, Stuttgart und Frankfurt ab Mitte der 2000er Jahre Verdachtsfällen nach. Die Justiz anderer Bundesländer kümmert sich bis heute wenig um das Thema.

„Für die Staatsanwaltschaften sind Auslandsbestechungen unglaublich schwer zu ermitteln“, sagt Elisa Hoven, Professorin unter anderem für deutsches und ausländisches Strafrecht an der Universität Leipzig. Sie hat jahrelang zu Auslandsbestechung geforscht. „Das liegt daran, dass die Abläufe sehr komplex sind, dass sie sich im Ausland vollziehen, dass das immer weiter professionalisiert wird.“Immer wenn deutsche Behörden eine Methode zur Abwicklung von Bestechung erkennen, fließt das Geld auf neuen Wegen.

„Jetzt ist man mittlerweile beim Outsourcing: Also dass man komplett etwas in ein Tochterunternehmen im Ausland verlagert hat und dort alles hat ablaufen lassen. Da ist dann ganz schwer ranzukommen.“Ohne Insider, die auspacken, ist das schwierig nachzuvollziehen. Und deutsche Staatsanwälte sind dabei auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, die außerhalb der EU oft von vornherein aussichtslos ist oder sehr langsam vonstatten geht. Seit über zehn Jahren recherchiert Frederik Richter zum Schwerpunkt Korruption. Er empfiehlt Ihnen Lesestücke zu weltweiten Korruptionsfällen. Häufig geht es dabei um die Folgen – für das Leben der Menschen und für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Bei diesen Schwierigkeiten wundert es nicht, dass ein großer Teil der Ermittlungen wegen Auslandsbestechung ergebnislos eingestellt werden. Bei den Verfahren, die mit einer Strafe enden, stehen 80 Geldauflagen 26 Bewährungsstrafen gegenüber. Seit 2014 kam es lediglich in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe.Ein weiterer Grund für die Intransparenz: Der Widerstand der Wirtschaft verhindert bis heute die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Damit kann die Justiz nur Personen, nicht aber Firmen anklagen. Die Folge davon ist, dass auch bei großen Wirtschaftsskandale Geldauflagen ohne öffentliches Verfahren verhängt werden. Angela Reitmaier von Transparency Deutschland sagt, dass nur öffentlich bekannte Strafen auch abschreckend seien. „Wenn in einem Verfahren wegen Auslandsbestechung eine Hauptverhandlung stattfindet, ist sie öffentlich und häufig berichtet auch die Presse darüber, vor allem die lokale. Aber in zunehmendem Maße werden Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.“

Dabei gelten Staatsanwälte und Gerichte in München eigentlich als Vorreiter bei der Aufarbeitung von Auslandsbestechung. Bei weitem nicht jedes Bundesland zeigt den gleichen Eifer bei der Verfolgung von Auslandskorruption. In Bayern liefen in den vergangenen sechs Jahren 23 Verfahren, in Nordrhein-Westfalen hingegen nur vier – obwohl die dortige Exportwirtschaft etwas größer ist als die bayerische. Die Staatsanwaltschaft Bremen führte zahlreiche Verfahren gegen Beschuldigte der Bremer Rüstungsindustrie – die Justiz des Bundeslands Niedersachsen taucht in den OECD-Akten nur zweimal auf. Dabei gibt es auch in Niedersachsen einen großen Rüstungsstandort – die dortige Justiz ließ sich jedoch eher vom Rüstungskonzern Rheinmetall in einem Streit mit einem früheren Geschäftspartner einspannen anstatt dem Bestechungsverdacht nachzugehen, wie CORRECTIV gemeinsam mit dem Stern 2020 aufdeckte.

Elisa Hoven von der Universität Leipzig hat das Gefälle zwischen den Bundesländern in einer Studie untersucht. Sie geht davon aus, dass das Ausmaß der Auslandsbestechung in der deutschen Wirtschaft auch gut zwei Jahrzehnte nach ihrem Verbot größer ist als gemeinhin angenommen. „Wir müssen davon ausgehen, dass das Dunkelfeld gerade im Bereich der Auslandsbestechung erheblich ist.“ Als Unterzeichnerstaat der OECD-Konvention hat sich die Bundesregierung jedoch verpflichtet, die eigene Justiz auch tatsächlich gegen Auslandsbestechung vorgehen zu lassen. Daher berichtet sie jährlich an die Organisation über die laufenden Ermittlungsverfahren.

Weil in Deutschland die Bundesländer für die Justiz zuständig sind, erstellt die Bundesregierung die jährlichen Berichte auf Grundlage von Meldungen der Landesjustizministerien. CORRECTIV hat mithilfe von IFG-Anfragen die Berichte der Bundesregierung an die OECD sowie die Berichte der Bundesländer an die Bundesregierung die Unterlagen für die letzten sechs Jahre erhalten. Dieser Zeitraum ist nur ein Ausschnitt: Viele der Verfahren begannen bereits vor 2015 und viele davon laufen heute noch. Auslandsbestechung ist für deutsche Ermittler in vielen Fällen schwer nachzuweisen.

Die Bestechung geht jedoch oft einher mit anderen Straftaten wie Steuerhinterziehung, Untreue oder Geldwäsche. Staatsanwaltschaften konzentrieren sich in vielen Fällen also auf diese Straftaten, um Verurteilungen zu erreichen. Über die Auslandsbestechung wird dann in den Akten nicht weiter berichtet. Überhaupt finden sich in den Akten nur jene Fälle, die die Justiz auch erreichen. Die OECD kritisiert, dass es in Deutschland bis heute am ehesten die Finanzämter sind, die bei Konzernprüfungen auf Auslandsbestechung aufmerksam werden. Hinweisgebende stoßen in Deutschland vergleichsweise wenig Verfahren an, weil ihr Schutz in Deutschland weniger robust ist. Auch auf Presseberichterstattung reagieren deutsche Staatsanwaltschaften laut OECD seltener als in anderen Ländern.

(Quelle: Correctiv)