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Mehr Transparenz und verstärkte Aufsicht über die Krankenversicherer

Bern, 18.11.2015 – Mit dem Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz wird die Aufsicht über die Krankenversicherer verstärkt und gleichzeitig die Transparenz erhöht. Heute hat der Bundesrat die dazugehörige Verordnung verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht den Krankenversicherern unter anderem, übermässige Reserven abzubauen und somit zugunsten der Versicherten tiefere Prämien anzubieten. Gesetz und Verordnung treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) wurde am 26. September 2014 vom Parlament (im Ständerat mit 41 zu 4 Stimmen, im Nationalrat mit 139 zu 51 Stimmen) verabschiedet. Der Bundesrat hat die Verordnung vorbereitet und nach der Anhörung angepasst, insbesondere in den Bereichen Prämiengenehmigung, Unternehmensführung und Aufsichtsdaten.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) jeweils die Kosten decken müssen. Die neue Regelung erlaubt den Krankenversicherern jedoch, einen Teil ihrer Kapitalerträge in die Kostenberechnungen für die Prämien einzubeziehen. Zudem dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen übermässige Reserven abbauen. Diese beiden Regelungen erlauben ihnen, den Versicherten tiefere Prämien anzubieten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde kann die Versicherer zudem verpflichten, ihre Prämien anzupassen, wenn diese gemessen an den Kosten zu hoch sind; dies war bisher nicht möglich.

Mit dem KVAG muss die Geschäftsführung der Versicherer im Rahmen der Corporate Governance zudem bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Mitglieder der leitenden Organe müssen ihre Interessenbindungen offenlegen sowie über spezifisches Versicherungswissen verfügen. Weiter sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Gesamtbeträge der Entschädigung für den Verwaltungsrat und das Leitungsorgan offenzulegen. Diese neuen Regelungen führen zu mehr Transparenz.

Um die Interessen der Versicherten zu wahren, kann die Aufsichtsbehörde zudem einen Sanierungsplan anordnen und eine unabhängige Person damit beauftragen, bei einem Versicherer bestimmte Massnahmen umzusetzen. Weiter verschärft das KVAG bei Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen die Sanktionsmöglichkeiten: So können je nach strafbarer Handlung Bussen von bis zu 500‘000 Franken ausgesprochen werden.

Zweite nationale Konferenz „Gesundheit2020“

Über vierhundert Akteure des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik haben auf Einladung von Bundesrat Alain Berset und des Präsidenten der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Philippe Perrenoud an der zweiten nationalen Konferenz Gesundheit2020 teilgenommen. Im Vordergrund stand das Thema der koordinierten Versorgung, die für die Sicherstellung einer guten Behandlung der Patientinnen und Patienten und zur Vermeidung unnötiger Interventionen und Kosten von zentraler Bedeutung ist.

Die vom Bundesrat 2013 verabschiedete Strategie Gesundheit2020 setzt auf die Beteiligung aller Akteure des Gesundheitssystems. An dieser zweiten Konferenz konnten sich die Teilnehmenden ein Bild über die laufenden Projekte machen. Der Schwerpunkt lag auf der koordinierten Versorgung, insbesondere auf der Prozessoptimierung während der gesamten Behandlungskette und bei den Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern. Denn eine lückenhafte Koordination führt zu Qualitätseinbussen, zu mehr unnötigen Behandlungen und zu überflüssigen Kosten.

Die Herausforderungen im Gesundheitsbereich sind gross

Die Schweiz hat in den kommenden Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen: Mit dem höheren Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt die Zahl derjenigen Menschen, die aufgrund einer oder mehrerer schwerer Krankheiten das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Mit dem technischen Fortschritt erweitern und spezialisieren sich die Behandlungsmöglichkeiten. Der Mangel an Hausärzten und Pflegepersonal erschwert die Koordination mit den Spezialisten und den Pflegeeinrichtungen.

Eine bessere Koordination ist vor allem bei jenen rund 10 Prozent der Patienten und Patientinnen erforderlich, auf die sich 70 bis 80 Prozent der Pflegeleistungen konzentrieren. Das sind sehr oft Menschen, die an einer oder mehreren schweren Krankheiten leiden und für die eine koordinierte Pflege wichtig ist, da diese zu einer höheren Lebensqualität beiträgt. Studien im Vorfeld der Konferenz haben gezeigt, welche Gruppen und Pflegesituationen besonders betroffen sind. Es geht namentlich um ältere Personen, die im Spital behandelt werden, um chronisch Kranke oder um psychisch Kranke, die sowohl in der Psychiatrie als auch in der somatischen Akutpflege behandelt werden.

Koordinierte Pflege und Versorgung notwendig

Die Strategie Gesundheit2020 soll nach dem Willen des Bundesrates in Zusammenarbeit mit allen wichtigen Akteuren des Gesundheitswesens umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die koordinierte Versorgung, die auf der Basis des bereits Bestehenden weiter ausgebaut werden soll. An der Konferenz diskutierten die Teilnehmenden in kleinen Gruppen über die Vorschläge der verschiedenen Leistungserbringer. Die Ergebnisse der Diskussion werden ausgewertet und in das weitere Vorgehen der Strategie Gesundheit2020 integriert. Die beteiligten Partner werden in die Erarbeitung und Umsetzung der ausgewählten Projekte einbezogen.

An der zweiten nationalen Konferenz Gesundheit2020 nahmen die kantonalen Gesundheitsdirektoren, eidgenössische Parlamentarier, Vertreter der Ärzteverbände, der Pflegeberufe, der Pflegepersonalverbände, der Patienten, der Apotheken, Spitäler, Versicherer und der pharmazeutischen Industrie, aber auch Fachleute und Vertreter von NGOs teil.

Gesundheit2020

Die Strategie Gesundheit2020 des Bundesrates hat zum Ziel, das schweizerische Gesundheitssystem optimal auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten. Die 36 Massnahmen betreffen alle Bereiche und sollen die Lebensqualität der in der Schweiz lebenden Menschen sicherstellen, sowie die Chancengleichheit, die Qualität der Pflege und die Transparenz verbessern. Die Umsetzung dieser Ziele bedingt die Unterstützung der Akteure der Gesundheitspolitik. (Quelle: Bundesamt für Gesundheit)