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Covid-19 in Nepal: Die Schweiz schickt 30 Tonnen humanitäre Hilfsgüter

Bern, 21.05.2021 – Die Schweiz unterstützt Nepal, wo eine äusserst prekäre Gesundheitssituation im Zusammenhang mit Covid-19 herrscht. Die Humanitäre Hilfe des Bundes schickt am Freitag, 21. Mai 2021, 1,1 Millionen Antigentests, 40 Beatmungsgeräte, 10 Sauerstoffkonzentratoren sowie Schutzmaterial nach Kathmandu. Die Gesamtkosten dieser humanitären Hilfsaktion betragen rund 7,5 Millionen Franken.

In Anbetracht der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Fälle in Nepal und als Antwort auf den Hilfsappell der nepalesischen Behörden hat die Humanitäre Hilfe des Bundes umgehend einen Krisenstab gebildet, dem die Schweizer Botschaft in Kathmandu, das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) und das Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angehören. In enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) wurde unter Berücksichtigung der aus Nepal gemeldeten Bedürfnisse eine Liste der humanitären Hilfsgüter erstellt.

Ein Frachtflugzeug startet heute Freitag von Zürich mit 30 Tonnen Material an Bord. Zur Hilfslieferung gehören neben 40 Beatmungsgeräten, die kostenlos von der Armeeapotheke zur Verfügung gestellt wurden, und 10 Sauerstoffkonzentratoren, welche die humanitäre Hilfe auf dem Privatmarkt erworben hat, ausserdem 1,1 Millionen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitgestellte Antigentests sowie Schutzmaterial (Schutzanzüge, Handschuhe). Im Vorfeld wurde sichergestellt, dass diese Güter nicht für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung benötigt werden.

In Kathmandu wird das Material von Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums in Empfang genommen und anschliessend auf die verschiedenen Standorte verteilt (Spitäler). Die Schweizer Botschaft in Nepal steht in engem Kontakt mit allen bei dieser Hilfsaktion involvierten Ministerien. Sie spricht sich auch mit den anderen diplomatischen Vertretungen in Kathmandu ab, um die Koordination der internationalen Hilfe zu gewährleisten.

Nepal ist ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die bereits 12 Millionen Franken für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Land eingesetzt hat.

Die beim EDA angegliederte Humanitäre Hilfe des Bundes hat bereits am 6. Mai 2021 13 Tonnen Hilfsgüter in Nepals Nachbarland Indien geschickt (Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren). Die Humanitäre Hilfe verfolgt die Entwicklung der Gesundheitssituation in der Welt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie laufend und ist bereit, im Rahmen des Möglichen und auf entsprechende Ersuchen Unterstützung zu leisten.

Mehr Transparenz und verstärkte Aufsicht über die Krankenversicherer

Bern, 18.11.2015 – Mit dem Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz wird die Aufsicht über die Krankenversicherer verstärkt und gleichzeitig die Transparenz erhöht. Heute hat der Bundesrat die dazugehörige Verordnung verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht den Krankenversicherern unter anderem, übermässige Reserven abzubauen und somit zugunsten der Versicherten tiefere Prämien anzubieten. Gesetz und Verordnung treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) wurde am 26. September 2014 vom Parlament (im Ständerat mit 41 zu 4 Stimmen, im Nationalrat mit 139 zu 51 Stimmen) verabschiedet. Der Bundesrat hat die Verordnung vorbereitet und nach der Anhörung angepasst, insbesondere in den Bereichen Prämiengenehmigung, Unternehmensführung und Aufsichtsdaten.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) jeweils die Kosten decken müssen. Die neue Regelung erlaubt den Krankenversicherern jedoch, einen Teil ihrer Kapitalerträge in die Kostenberechnungen für die Prämien einzubeziehen. Zudem dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen übermässige Reserven abbauen. Diese beiden Regelungen erlauben ihnen, den Versicherten tiefere Prämien anzubieten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde kann die Versicherer zudem verpflichten, ihre Prämien anzupassen, wenn diese gemessen an den Kosten zu hoch sind; dies war bisher nicht möglich.

Mit dem KVAG muss die Geschäftsführung der Versicherer im Rahmen der Corporate Governance zudem bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Mitglieder der leitenden Organe müssen ihre Interessenbindungen offenlegen sowie über spezifisches Versicherungswissen verfügen. Weiter sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Gesamtbeträge der Entschädigung für den Verwaltungsrat und das Leitungsorgan offenzulegen. Diese neuen Regelungen führen zu mehr Transparenz.

Um die Interessen der Versicherten zu wahren, kann die Aufsichtsbehörde zudem einen Sanierungsplan anordnen und eine unabhängige Person damit beauftragen, bei einem Versicherer bestimmte Massnahmen umzusetzen. Weiter verschärft das KVAG bei Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen die Sanktionsmöglichkeiten: So können je nach strafbarer Handlung Bussen von bis zu 500‘000 Franken ausgesprochen werden.