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Grenzüberschreitender Trainingsraum für die Luftwaffe

Die Schweiz und Italien einigen sich wieder auf den grenzüberschreitenden Luftwaffen Trainingraum. Bild: GMC

Bern, 11.11.2020 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Erneuerung der Vereinbarung über einen grenzüberschreitenden Trainingsraum für die Luftwaffen der Schweiz und Italiens genehmigt. Die Schweizer Luftwaffe kann im Rahmen des täglichen Trainings- und Ausbildungsbetriebs somit auch weiterhin Teile des italienischen Luftraums für eigene oder gemeinsame Übungen benützen.

Bereits im Jahre 2009 konnte mit Italien eine Vereinbarung über die Schaffung einer grenzüberschreitenden Flugtrainingszone abgeschlossen werden. Diese war auf einen Versuchsbetrieb ausgerichtet. Aufgrund der gemachten Erfahrungen konnte diese Vereinbarung nun überarbeitet und der technischen Weiterentwicklung angepasst werden.  Inhaltlich legt die Vereinbarung die geografischen Grenzen der Flugtrainingszone fest und regelt die Bedingungen für dessen Benützung.

Sicherstellung der Ausbildungsbedürfnisse

Mit dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Verteidigungsministerium der Italienischen Republik kann der Luftraum, der sich in der Region Misox/Chiavenna/Engadin/Veltlin erstreckt, weiterhin von Militärluftfahrzeugen beider Staaten zu Trainingszwecken benützt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Schweizer Luftwaffe im Rahmen des täglichen Trainings- und Ausbildungsbetriebs auch weiterhin Teile des italienischen Luftraums für eigene oder gemeinsame Übungen benützen kann. Dies erfüllt einerseits die Ausbildungsbedürfnisse und trägt andererseits zum Erhalt ihrer Fähigkeiten bei. (Quelle: VBS)

Nicht nur zu Bürozeiten einsatzbereit: die Luftwaffe am WEF

Das WEF bringt auch die Luftwaffe auf Kurs. Sie ist während des Weltwirtschaftsforums in Davos nicht nur zu Bürozeiten im Einsatz.  Natürlich kommt es zu Luftverkehrseinschränkungen, die hier näher spezifiziert sind.

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In einem Gebiet mit einem Radius von 25 nautischen Meilen (ca. 46 km) mit Zentrum Davos ist der Flugverkehr über schweizerischem, österreichischem, liechtensteinischem und italienischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. An- und Abflüge zu den Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ausgearbeitet wurden. Es darf nur auf den vorgegebenen Sichtflug-Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind bewilligungspflichtig; eine Akkreditierung der Piloten sowie des Luftfahrzeuges ist eine Voraussetzung für die Bewilligung. Akkreditierungsgesuche an die Luftwaffe sind ab dem 8. Januar 2015 spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Anrollzeitpunkt (EOBT) einzureichen (für Flüge am 20. Januar 72 Stunden im Voraus).

Flüge ausserhalb der vorgegebenen Routen und Flüge nach Davos sind bewilligungspflichtig und werden ebenfalls nur vorgängig akkreditierten Piloten und Luftfahrzeugen bewilligt. Auch nach einer Akkreditierung ist für jeden Flug ein Gesuch an die Luftwaffe zu stellen, welche nach operationellen Bedürfnissen und Sicherheitserwägungen darüber entscheidet. Die genauen Vorgaben sind den offiziellen Publikationen zu entnehmen.

Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden Lufttransporte und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propellerflugzeugen und Kampfflugzeugen der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Es ist deshalb auch ausserhalb des Kantons Graubünden lokal mit einer beträchtlichen Erhöhung der militärischen Flugbewegungen und mehr Lärm zu rechnen.

Die Luftfahrtgemeinde besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind ab dem 19. Januar 2015 auch die andern Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kantons Graubünden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen

Am Montag, 19. Januar 2015, von 0800 bis 1800 Uhr Lokalzeit
Vom Dienstag, 20. Januar 2015, 0800 Uhr Lokalzeit,
bis Sonntag, 25. Januar 2015, 1800 Uhr Lokalzeit.
Website Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ► www.bazl.admin.ch/wef Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.