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Coronavirus: Bundesrat schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Bern, 18.12.2020 – Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.

Ziel der Massnahmen ist es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten. Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020, und sind bis am 22. Januar 2021 befristet. 

Restaurants werden geschlossen
Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. TakeAway-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. 

Sportbetriebe werden geschlossen
Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.  

Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen. 

Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt.
Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte. Die Einschränkungen der
Öffnungszeiten bleiben bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. 

Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich
Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1, sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss. 

Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause
Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausflüge zu verzichten.  

Der Bundesrat will in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können, sollte sich die Lage weiter verschlechtern. Er verfolgt die Entwicklung laufend. Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.  

Kantone bleiben für Skigebiete zuständig
Für die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein
Kanton keine Bewilligung erteilen.  

Bundesrat erweitert Einsatz von Schnelltests
Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Er hat eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Sie tritt am 21. Dezember 2020 in Kraft. 

Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.  

Schnelltests auch ohne Symptome
Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalbder geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Sie können zum Beispiel als zusätzlicher Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden. Ein negatives Resultat eines Schnelltests ist nur am Testtag gültig. Bisher durften nur Personen mit Symptomen, nach einer
Meldung durch die SwissCOVID-App und im Rahmen von angeordneten Ausbruchsuntersuchungen getestet werden.  

Personen oder Institutionen, die einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen, müssen den Schnelltest selbst bezahlen. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Der Grund dafür ist die höhere Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests. Die Kosten für den PCR-Bestätigungstest werden vom Bund übernommen. 

Kein Ersatz für Hygiene- und Verhaltensregeln
Schnelltests sind kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren bleiben zentrale Massnahmen zum Schutz vor einer Infektion und zur Bekämpfung der Epidemie.

Gesundheit ist ein Menschenrecht

Bern, 21.08.2015 – An der Jahreskonferenz der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO stand die Gesundheitsversorgung im Vordergrund – ein prioritäres Thema für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit, da sie wesentlich zu Frieden, Sicherheit und wirtschaftlicher Stabilität beiträgt. Bundesrat Didier Burkhalter erläuterte zum einen die Schwerpunkte der Botschaft 2017-2020 für Entwicklungszusammenarbeit und zum andern die globale «Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung», die nächstes Jahr die Millenniumsentwicklungsziele ablösen wird.

Hauptthemen der Jahreskonferenz, die im Congress Center Basel stattfand, waren die Gesundheit sowie der mangelnde Zugang in vielen Regionen der Welt zu den nötigen Angeboten: zu medizinischen Dienstleistungen, Medikamenten und Informationen. Gesundheit ist ein Menschenrecht; trotzdem haben rund 400 Millionen Menschen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung.

In seiner Eröffnungsrede betonte Bundesrat Didier Burkhalter die Bedeutung des Zugangs zu Dienstleistungen und dessen Zusammenhang mit der Armut. «Die Armut kommt nicht nur von ungenügenden Einkünften her. Sie ist eine Art Krake, die bis in die lebenswichtigen Funktionen wie den Zugang zur Grundversorgung auf dem Gebiet der Gesundheit und der Bildung hineingreift», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. Auch der Mangel an Perspektiven, Diskriminierung und Rechtsunsicherheit führten zur Armut. Klimawandel und fehlender Zugang zu Wasser verschärften die Situation. Ein zentrales Element der Armutsbekämpfung sei die Gesundheit, sagte Burkhalter und fügte an, das Recht auf bestmögliche Gesundheit sei ein Grundrecht jedes Menschen.

In diesem Zusammenhang kam der EDA-Vorsteher auch auf die neue Botschaft für Entwicklungszusammenarbeit 2017-2020 zu sprechen. Er stellte fest, dass Armut, Konflikte und globale Risiken wie der Klimawandel miteinander verknüpft seien und man deswegen mit integrierten Methoden auf die Herausforderungen reagieren müsse. Aus diesem Grund basiere die neue Botschaft auf einer gemeinsamen Strategie für die DEZA, das SECO und die Abteilung Menschliche Sicherheit im EDA. «Im Lichte der wachsenden Interdependenz zwischen Entwicklung und Frieden müssen die schweizerischen Akteure und Dienste noch enger zusammenarbeiten und komplementär vorgehen.» Es gebe keine soziale und wirtschaftliche Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit, stellte Bundesrat Burkhalter klar. «Niemand geht zur Schule oder zur Arbeit, wenn es Bomben hagelt.» Mit der neuen Botschaft setze die Schweiz auf Nachhaltigkeit und sei somit richtig aufgestellt, um wichtige Beiträge zum Gelingen der globalen «Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung» zu leisten,. Die Agenda 2030, für die sich die Schweiz stark engagiert, und die sie namentlich auch im Bereich Gesundheit aktiv mitgestaltet hat, soll im Herbst in New York verabschiedet werden und ab 2016 die Millenniumsentwicklungsziele ablösen.

Einen Blick in die Zukunft warf auch der DEZA-Direktor, Botschafter Manuel Sager. Um die Ziele der «Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung» zu erreichen, brauche es nicht nur das Engagement von Regierungen und staatlichen Entwicklungsagenturen sondern auch die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft und einem Privatsektor, der bereit ist, Verantwortung für eine ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung zu übernehmen. Eine solche Allianz, sei auch nötig, um im Gesundheitssektor fehlende Zugänge zu ermöglichen: «Nur durch solche breit angelegte Partnerschaften können Medikamente wie etwa Malariamittel für Kinder entwickelt und dort zur Anwendung gebracht werden, wo sie am dringendsten benötigt werden», sagte der DEZA-Direktor.

Nach wie vor sterben alle 24 Stunden rund 29ʼ000 Kinder unter fünf Jahren an Erkrankungen wie Malaria und Durchfall, noch immer erliegen jeden Tag über 4000 Menschen der Tuberkulose, und täglich verlieren 800 Frauen und Mädchen ihr Leben infolge von Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt. Zu teure Behandlungen, zu weite Wege zu den Gesundheitszentren oder auch Misstrauen gegenüber den Ärzten – wenn der Zugang fehle, nützten weder Spitäler, noch Medikamente oder ausgebildetes Personal, so DEZA-Direktor Sager in seiner Rede. Die DEZA setze sich ein, um diese Zugänge zu verbessern, denn wenn sich die Gesundheit der Bevölkerungen verbessere, sei das ein elementarer Beitrag im Kampf gegen die Armut, dem Kern des DEZA-Engagements.

Vor der Rede des DEZA-Direktors hatten die rund 1100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlreiche Beiträge zum Thema Gesundheit mitverfolgt und die Arbeit der Schweiz auf diesem Gebiet kennengelernt. Edna Adan Ismail, die in Somaliland ein Universitätsspital gründete und leitet, zeigte auf, wie man unter schwierigsten Bedingungen ein Gesundheitssystem in einem vom Bürgerkrieg geprägten Land aufbauen kann. Für Hans Rosling, Professor für Internationale Gesundheit in Stockholm, gibt es nicht mehr zwei Arten von Ländern in der Welt, wie er in seinem Referat erklärte: Die alte Einteilung in industrialisierte Staaten und Entwicklungsländer sei ersetzt worden durch 192 verschiedene Länder, die sich in einem permanenten Zustand der sozio-wirtschaftlichen Entwicklung befänden, bei der viele asiatische Staaten doppelt so schnell vorankämen als es Europa jemals tat. An der Konferenz diskutierten zudem schweizerische und ausländische Expertinnen und Experten in mehreren Panels über die Herausforderungen beim Zugang zu Medikamenten, zu Informationen für Jugendliche und zur Gesundheitsversorgung mit einem spezifischen Fokus auf die Gesundheitsfinanzierung.

Zusätzliche Verweise:

Kantone sollen das ambulante Angebot weiterhin regulieren können

Bern, 18.02.2015 – Die Kantone sollen das ambulante Angebot dauerhaft steuern können und so eine qualitativ hohe Gesundheitsversorgung sicherstellen. Der Bundesrat schlägt dazu eine Lösung vor, mit der die Kantone bei einer Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern beschränken und bei einer Unterversorgung Fördermassnahmen treffen können. Der Bundesrat hat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet; sie soll die bisherige, bis Mitte 2016 befristete Regelung ablösen.

Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet zuständig und kennen die Versorgungslage und die Bedürfnisse in ihrem Gebiet am besten. Deshalb sollen sie auch künftig die Möglichkeit haben, das ambulante Angebot zu regulieren und so eine qualitativ hochstehende und zweckmässige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone bei einer Überversorgung die Zulassung von  Leistungserbringern einschränken können, beispielsweise für ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet oder eine Region. Bei einer Unterversorgung haben die Kantone die Möglichkeit, Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen. Sie können zum Beispiel die Niederlassung neuer Leistungserbringer fördern, indem sie die benötigte Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Um Massnahmen beschliessen zu können, muss ein Kanton zunächst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln, mit welchem die gewünschte Versorgung erreicht werden kann. Der Kanton muss dabei die Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich berücksichtigen und die interessierten Kreise einbeziehen. Dazu setzt er eine Kommission ein, bestehend aus Vertretern der Versicherten, der Leistungserbringer sowie der Krankenversicherer. Diese nimmt zur Beurteilung der Versorgung Stellung und gibt eine Empfehlung zu den vorgeschlagenen Massnahmen ab.

Die Vorschläge zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs wurden zunächst an zwei runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, verschiedenen Ärztevereinigungen, den Spitälern, den Apothekern, Krankenversicherern sowie Patientenorganisationen diskutiert. Der anschliessend erarbeitete Gesetzesentwurf wurde danach in eine Vernehmlassung gegeben. Aufgrund mehrerer Stellungnahmen wurde der Vorschlag gestrichen,  wonach der Bundesrat die kantonalen Tarife für den ambulanten Bereich senken kann, wenn der Kanton im Falle eines übermässigen Kostenanstiegs keine Massnahmen ergreift. Zudem sind die Kantone nicht dazu verpflichtet, den ambulanten Bereich der Spitäler zu regulieren, sie erhalten jedoch die Möglichkeit, dies zu tun.

Die vorgeschlagene Änderungen des KVG soll ab Mitte 2016 die derzeit gültige, bis Ende Juni 2016 befristete bedarfsabhängige Zulassung ablösen und den Kantonen eine dauerhafte Lösung bieten, die Versorgung im ambulanten Bereich optimal zu gestalten. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Nachbarländern der Schweiz; in fast allen europäischen Staaten sind Bestimmungen in Kraft, mit welchen eine Über- oder Unterversorgung möglichst vermieden werden soll.

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