Der Bundesrat verabschiedet den Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention

Bern, 18.12.2020 – Die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die Anwendung des Übereinkommens auf ihrem Staatsgebiet vorzulegen. An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet. Der Bericht wird nun dem UNO-Kinderrechtsausschuss unterbreitet.

Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention (KRK) und der dazugehörigen Protokolle hat sich die Schweiz verpflichtet, die Umsetzung der darin verankerten Rechte regelmässig durch den UNO-Kinderrechtsausschuss überprüfen zu lassen. Der 5. und 6. Staatenbericht liefert eine Bestandsaufnahme zur Situation der Kinderrechte in der Schweiz. Ausserdem informiert er über die erzielten Fortschritte in den von der KRK abgedeckten Bereichen: bürgerliche Freiheiten und Rechte, Gewalt gegen Kinder, familiäres Umfeld und alternative Betreuung, Situation von Kindern mit Behinderungen, Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten, besondere Schutzmassnahmen, Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Statistische Daten sind ein integraler Bestandteil des Berichts der Schweiz.

Der Bericht zeigt, dass die Schweiz seit der letzten Überprüfung im Januar 2015 Fortschritte bei der Umsetzung der KRK gemacht hat. So hat sie beispielsweise das 3. Fakultativprotokoll zur KRK ratifiziert, das Klagen bei Verletzung der Kinderrechte ermöglicht. Ausserdem wurden eine nationale Plattform für Heimerziehung und Familienpflege lanciert und ein Gesetzesentwurf über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele vorgelegt. 2015 richtete der UNO-Kinderrechtsausschuss mehrere Empfehlungen an die Schweiz. Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse dieser Empfehlungen hat der Bundesrat 2018 ein Massnahmenpaket zur Schliessung verschiedener Lücken verabschiedet, darunter Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt, zur Trennung von Kindern und Erwachsenen im Freiheitsentzug und Massnahmen für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.

Der Bericht wird anlässlich einer mündlichen Präsentation durch eine Regierungsdelegation vor dem Ausschuss für die Rechte des Kindes geprüft werden.

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