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Der Bundesrat verabschiedet den Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention

Bern, 18.12.2020 – Die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die Anwendung des Übereinkommens auf ihrem Staatsgebiet vorzulegen. An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet. Der Bericht wird nun dem UNO-Kinderrechtsausschuss unterbreitet.

Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention (KRK) und der dazugehörigen Protokolle hat sich die Schweiz verpflichtet, die Umsetzung der darin verankerten Rechte regelmässig durch den UNO-Kinderrechtsausschuss überprüfen zu lassen. Der 5. und 6. Staatenbericht liefert eine Bestandsaufnahme zur Situation der Kinderrechte in der Schweiz. Ausserdem informiert er über die erzielten Fortschritte in den von der KRK abgedeckten Bereichen: bürgerliche Freiheiten und Rechte, Gewalt gegen Kinder, familiäres Umfeld und alternative Betreuung, Situation von Kindern mit Behinderungen, Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten, besondere Schutzmassnahmen, Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Statistische Daten sind ein integraler Bestandteil des Berichts der Schweiz.

Der Bericht zeigt, dass die Schweiz seit der letzten Überprüfung im Januar 2015 Fortschritte bei der Umsetzung der KRK gemacht hat. So hat sie beispielsweise das 3. Fakultativprotokoll zur KRK ratifiziert, das Klagen bei Verletzung der Kinderrechte ermöglicht. Ausserdem wurden eine nationale Plattform für Heimerziehung und Familienpflege lanciert und ein Gesetzesentwurf über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele vorgelegt. 2015 richtete der UNO-Kinderrechtsausschuss mehrere Empfehlungen an die Schweiz. Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse dieser Empfehlungen hat der Bundesrat 2018 ein Massnahmenpaket zur Schliessung verschiedener Lücken verabschiedet, darunter Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt, zur Trennung von Kindern und Erwachsenen im Freiheitsentzug und Massnahmen für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.

Der Bericht wird anlässlich einer mündlichen Präsentation durch eine Regierungsdelegation vor dem Ausschuss für die Rechte des Kindes geprüft werden.

Kinderrechtskonvention: Bundesrat zieht Bilanz zum Anhörungsrecht von Kindern

Bern, 02.09.2020 – Die Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert einem Kind unter anderem, dass es sich zu sämtlichen Angelegenheiten äussern kann, von denen es betroffen ist. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) sind diese Rechte in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt. In einem Postulatsbericht anerkennt der Bundesrat Verbesserungspotential primär bei der Informations- und Sensibilisierungsarbeit der betroffenen Kreise. Er hat den Bericht an seiner Sitzung vom 2. September 2020 verabschiedet.

Mit einem Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (14.3382,“Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz“) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung gemäss der Kinderrechtskonvention (KRK) in der Schweiz eingehalten wird und wo es allenfalls Verbesserungsbedarf gibt. Im Auftrag des Bundesamts für Justiz hat das SKMR die Situation in den Bereichen Familienrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutz, Bildung, Gesundheit und Jugendparlament analysiert.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die Partizipationsrechte, die dem Kind gemäss Artikel 12 KRK zustehen, in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt werden und in der Praxis vor allem zwischen den Kantonen und zwischen den Themenbereichen innerhalb der Kantone grosse Unterschiede bestehen. So soll gemäss KRK das Kind in allen Bereichen, die seine Interessen tangieren, mitwirken können. Um dies zu erreichen, richtet das SKMR insgesamt 28 Empfehlungen insbesondere an die Kantone, aber auch an den Bund. Im Zentrum stehen dabei verschiedene Strategien, damit alle Personen, die mit Kindern zu tun haben, diese Rechte kennen und anwenden.

Information und Sensibilisierung fortsetzen

In seinem Bericht nimmt der Bundesrat lediglich zu den Empfehlungen der SKMR Stellung, die den Bund betreffen. Dabei kommt er zum Schluss, dass die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowohl bei den Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene wie auch in den Gesetzen betreffend zivil- und strafrechtlichen Verfahren gewährleistet sind. Insofern sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren gesetzlichen Handlungsbedarf. Verbesserungspotenzial sieht er jedoch bei der Information und der Sensibilisierung aller betroffenen Personen. Neue Strategien auf Bundesebene sind hierfür nicht erforderlich. Der Bundesrat wird die kantonalen Bemühungen in diesem Bereich im Rahmen seiner Kompetenz aber weiterhin unterstützen.

Zudem will der Bundesrat gestützt auf eine Empfehlung der SKMR prüfen, ob die geltende Regelung der fürsorgerischen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen deren besonderen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt. Der Bundesrat hat daher das EJPD mit einer Evaluation zu dieser spezifischen Frage beauftragt. Die Resultate sollen bis Ende 2024 vorliegen.

Die Schweiz erhöht ihren Beitrag an den Grünen Klimafonds

MIt 150 Mio. USD unterstützt die Schweiz Grüne Klimafonds in Entwicklungsländern wie hier in Laos. Bild: © GMC

Bern, 19.08.2020 – Der Bundesrat hat im Kampf gegen den Klimawandel einen Entscheid mit Signalwirkung gefällt: Die Schweiz unterstützt in den kommenden vier Jahren den Grünen Klimafonds mit insgesamt 150 Mio. USD. Dies hat der Bundesrat am 19. August 2020 entschieden. Der globale Klimafonds unterstützt Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Klimakonvention der Vereinten Nationen. Er finanziert in diesen Ländern Massnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel.

Vier Jahre nach der Einrichtung des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) hat der Bundesrat entschieden, bei der ersten Wiederauffüllung des Fonds den Beitrag der Schweiz zu erhöhen. Nach 100 Millionen US-Dollar in den Jahren 2015-2019 unterstützt die Schweiz den Fonds im Zeitraum von 2020-2023 mit insgesamt 150 Millionen US-Dollar. Diese Mittel sind in der IZA-Botschaft 2017-2020 vorgesehen. Damit reagiert der Bundesrat auf die wachsenden globalen und nationalen klimabedingten Herausforderungen und die Dringlichkeit des Handelns. Gerade Entwicklungsländer sind von den Auswirkungen des Klimawandels besonders stark betroffen. Ausserdem sind die Forderungen der Schweiz in den Wiederauffüllungsverhandlungen erfüllt worden.

Der GCF leistet einen zentralen Beitrag zur Förderung einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung in Ländern niedrigen Einkommens. Er berücksichtigt besonders die Bedürfnisse der gegenüber Klimawandel besonders verletzlichen Länder wie Mozambique oder Bangladesch. Der GCF investiert unter anderem in klimakompatible Städte, emissionsarme und widerstandsfähige Landwirtschaft, den Schutz der Wälder, den Umbau der Energieproduktion und den Zugang zu sauberen Energiequellen. Dadurch werden Treibhausgasemissionen verringert, die Lebensgrundlagen der Menschen in den Partnerländern verbessert sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gefördert. Bis heute hat der Fonds in über 130 Projekte in mehr als 100 Ländern investiert, die über 350 Millionen Menschen zugutekommen werden und den weltweiten CO2-Ausstoss um rund 1,6 Milliarden Tonnen dauerhaft verringern.

Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz
Die GCF gehört zu den fünfzehn prioritären Organisationen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Die Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ist einer der vier thematischen Schwerpunkte der Botschaft des Bundesrats zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (IZA-Strategie 2021–2024). Die Schweiz stellt mit diesem Beitrag neben den finanziellen Mitteln auch Fachwissen und technische Lösungen für den Klimaschutz und Anpassungsmassnahmen in Ländern niedrigen Einkommens bereit. Die Schweiz setzt sich im Fonds insbesondere dafür ein, dass in den Projektaktivitäten die Bedürfnisse der ärmsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden – einschliesslich der Frauen und Kinder – und dass die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor verstärkt wird. An der Initialkapitalisierung des Fonds 2015-2019 hatte sich die Schweiz mit USD 100 Millionen beteiligt.

Die Unterstützung des GCF ist Teil des Schweizer Beitrags an die internationale Klimafinanzierung. So kommt die Schweiz ihrer Verpflichtung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Klimaübereinkommen von Paris nach, Mittel für Klimamassnahmen für die Länder niedrigen Einkommens bereitzustellen, und trägt damit auch zur Umsetzung der Agenda 2030 bei.

Wasser als Instrument des Friedens: Globales Panel lanciert

Bern, 16.11.2015 – Bundesrat Didier Burkhalter hat am Montag, 16. November 2015, in Genf die Feier auf Ministerebene zum Auftakt der Arbeiten eines globalen Panels zu Wasser und Frieden eröffnet. Dem unabhängigen Panel gehören hochrangige Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft aus vierzehn Ländern an. Es wird Vorschläge zur Schaffung von Instrumenten und einer Struktur zur Verhinderung und Reduktion von Wasserkonflikten auf globaler und regionaler Ebene erarbeiten.

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen gehört zu den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Weltrisikobericht 2015 des World Economic Forum (WEF) sieht wasserbedingte Krisen als grösstes Risiko in Bezug auf die globalen Auswirkungen. Diese lebenswichtige Ressource ist einem noch nie da gewesenen Druck ausgesetzt und wird immer häufiger mit Unsicherheit auf lokaler, regionaler und globaler Ebene verknüpft. Ausdruck davon sind die wachsenden Spannungen etwa im Zusammenhang mit grossen Staudämmen und Bergbaubetrieben.

Trotz der Komplexität dieser Herausforderungen kann Wasser aber auch die Zusammenarbeit fördern und von einer möglichen Quelle von Konflikten zu einem Instrument des Friedens werden. Aus dieser Überzeugung heraus engagiert sich die Schweiz in Partnerschaft mit mehreren Organisationen der Vereinten Nationen, bilateralen Partnern und Nichtregierungsorganisationen (NGO) für globale Wasserfragen, um dazu beizutragen, Wasserkonflikte frühzeitig zu verhindern und die Ressource Wasser als Instrument des Friedens und der Zusammenarbeit zu fördern. «Damit Wasser zu einem wirkungsvollen Element der Zusammenarbeit und Sicherheit wird, braucht es eine breite Palette von Instrumenten, von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe bis hin zu Friedensförderung und Völkerrecht», betonte Bundesrat Didier Burkhalter bei seiner Rede heute in Genf.

Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz zusammen mit vierzehn weiteren Ländern ein unabhängiges Panel aus hochrangigen Persönlichkeiten und Sachverständigen lanciert, das konkrete Empfehlungen formulieren soll, wie Wasser zu einem Instrument des Friedens werden kann. Die Arbeiten des Panels sollen zwei Jahre dauern. Die Panelmitglieder werden vier Hauptsitzungen auf mehreren Kontinenten abhalten, um verschieden Fragestellungen zu erörtern und mit lokalen Thinktanks zu diskutieren, die sich mit Wasser und Frieden befassen. Das Panel steht unter der Leitung von Danilo Türk, ehemaliger Präsident von Slowenien, und wird unterstützt vom Geneva Water Hub (Sekretariat) und der Strategic Foresight Group, einem Thinktank mit Sitz in Mumbai (Indien).

Anlässlich der Eröffnungszeremonie trug der Schweizer Kontrabassist Mich Gerber den ersten, von ihm selbst komponierten Teil eines Musikstücks zum Thema Wasser und Frieden vor. Dieses musikalische Werk wird anschliessend durch Musiker aus den Regionen, in denen das Panel zusammentreffen wird, weitergeführt. Mich Gerber ist zudem einer der Fährmänner auf der Aare. Dies ist ein starkes Signal für ein Panel, das mit kreativen Mitteln die Kooperation fördern und im Ergebnis den Brückenschlag gewährleisten soll.

Diese Wasserinitiative ist Bestandteil des Engagements des EDA. Die Wasserbewirtschaftung und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit gehören zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik.

Zusätzliche Verweise:

(Quelle: EDA)