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So kommt das «togolesische» Gold in die Schweiz

Jedes Jahr importiert die Schweiz tausende Tonnen Minengold. Schweizer Raffinerien versichern, dass sie ihre Lieferketten strikt überwachen. Unsere Recherchen dagegen decken auf, dass das «togolesische» Gold, das in die Schweiz importiert wird, tatsächlich aus handwerklich betriebenen Minen in Burkina Faso stammt.

Dort wird das Metall unter prekärsten Bedingungen und zu einem guten Teil von Kindern abgebaut. 30 bis 50 % der Minenarbeiter sind minderjährig. Das Gold wird danach von Schmugglern illegal nach Togo gebracht. So prellen sie das arme Burkina Faso um jährlich mehrere Millionen Franken. In der togolesischen Hauptstadt Lomé kauft ein libanesischer Familienkonzern das Gold auf und liefert es – nun ganz legal – an seine Tochtergesellschaft in Genf. Diese verkauft es an die grösste Schweizer Raffinerie, Valcambi im Tessin. Die Raffinerie, die sich rühmt, strikteste Qualitätsstandards anzuwenden und die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren, scheint sich nicht um die wahre Herkunft des Goldes zu kümmern. Genau so wenig wie die Schweizer Behörden, die von diesem Geschäft gemäss einem Mitarbeiter der Bundespolizei «lieber nichts wissen» wollten.

Freiwillige Massnahmen reichen nicht aus

Die wahre Geschichte hinter dem «togolesischen» Gold, das in der Schweiz raffiniert wird, bringt einmal mehr ans Licht, wie ungenügend freiwillige Massnahmen vonseiten der Unternehmen sind, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Der Bundesrat hat zwar die Risiken im Zusammenhang mit dem Goldsektor anerkannt und unterstrichen, es sei wichtig, die Qualitätsstandards in Bezug auf Transparenz und Verantwortung zu verbessern. Doch trotz dieses wachsenden Bewusstseins sind die Anstrengungen, die unternommen werden, damit kein durch Korruption, Umweltschäden oder Verletzung von Menschenrechten verschmutztes Gold in die Schweiz importiert wird, noch ungenügend.

Um solchen Skandalen gegenzusteuern, hat die Erklärung von Bern zusammen mit über 60 Schweizer NGOs im April 2015 die Volksinitiative für verantwortungsvolle multinationale Konzerne lanciert. Sie soll Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, zu gewährleisten, dass ihre Tätigkeiten weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden führen.

 (Quelle: Erklärung von Bern, EvB)

Aktiv werden

Um sicherzustellen, dass Schweizer Firmen nicht mehr mit Gold handeln, das von Kindern unter prekärsten Bedingungen abgebaut wird, müssen die Unternehmen gezwungen werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Arbeitsbedingungen in den Minen zu verbessern. Sie können mithelfen, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen.

Schweiz soll kein Zufluchtsort für Potentatengelder mehr sein


Nigerias Ex-Diktator Sani Abacha plünderte während seiner Herrschaft grosse Teile der Staatskasse und schaffte das Geld ins Ausland – auch in die Schweiz. Nach seinem Tod wurde 1999 ein Drittel der geraubten Gelder, 700 Millionen Dollar, auf Konten bei 19 Schweizer Banken blockiert. Dabei wurde nicht nur klar, dass das Geldwäschereigesetz nicht ausreichte, um Potentatengelder vom Schweizer Finanzplatz fernzuhalten. Ebenso zeigte sich, dass die Schweiz keine wirksame Strategie hatte, um diese Gelder der betrogenen Bevölkerung zurückzugeben. Die Rückerstattung von 505 Millionen Dollar erfolgte dann 2005 ohne klare Vorgaben: Ein erheblicher Teil des Geldes versickerte.

Die Abacha-Affäre wurde im Anschluss jedoch zum Wendepunkt im Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern: Dank unseres Einsatzes und jenem der nigerianischen Zivilgesellschaft etablierte sich die Praxis, bei der Rückgabe von Geldern die Verwendung früher zu thematisieren, und Garantien zu verlangen. Auch bemühte sich die Schweiz im Nachgang, die Zivilgesellschaft der Herkunftsländer in den Entscheid über die Verwendung der Gelder und in die Überwachung der Rückgabe einzubeziehen.

Der dubioses Geheimdeal der Genfer Staatsanwaltschaft

(c) Reuters

Der korrupte Nigerainische Diktator Abacha verschob MIllionen in die Schweiz. Die Genfer Staatsanwaltschaft bot Hand zu einem dubiosen Deal. Bild: z.V.g. EvB

Nun enthüllte die Schweizer Presse am 17.3. jedoch ein Geheimabkommen zwischen dem Abacha-Clan und Nigeria, abgesegnet von der Genfer Staatsanwaltschaft. Der letzte Teil der blockierten Gelder des verstorbenen nigerianischen Ex-Diktators Sani Abacha soll unter skandalösen Bedingungen zurückgegeben werden: Die Übereinkunft enthält keinerlei Vorgaben, um sicherzustellen, dass das rückgeführte Geld tatsächlich der damals beraubten Bevölkerung zugute kommt. Diese Rückführung steht in krassem Widerspruch zur offiziellen Schweizer Praxis, die ironischerweise das Resultat früherer Kapitel der endlosen Abacha-Affäre ist. Zudem schliesst das Abkommen das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen definitiv ab, und lässt diese straffrei ausgehen.

Dass die Genfer Staatsanwaltschaft ein solch katastrophales Abkommen akzeptiert, zeigt einmal mehr, wie schwierig es für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ist, die Illegalität von Potentatengeldern hieb- und stichfest nachzuweisen.

Die Erklärung von Bern fordert deshalb schon lange eine Umkehr der Beweislast. Das würde es den Schweizer Behörden erlauben, Potentatengelder aus notorisch korrupten Staaten einzuziehen, sobald ihre legale Herkunft nicht bewiesen werden kann. Bei kriminellen Organisationen ist das heute schon der Fall.

Das Abkommen zwischen dem Abacha-Clan und der Genfer Staatsanwaltschaft beweist zudem, dass die Rechtshilfe in der Schweiz immer noch nicht funktioniert. Dieser Deal ist fast schon eine Einladung, solche Vermögen auch künftig in der Schweiz zu parkieren.

Veränderungen brauchen einen langen Atem und wachsamen Blick

Deshalb setzt sich die Erklärung von Bern seit über 15 Jahren für die Stärkung und die verbesserte Anwendung der im Geldwäschereigesetz vorgesehen Massnahmen ein: Die Schweiz darf nicht länger Zufluchtsort für die Vermögenswerte berüchtigter Potentaten sein. Wir fordern, dass Finanzintermediäre bestraft werden, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Und wir kämpfen dafür, dass unrechtmässig erworbene und in der Schweiz gehortete Vermögenswerte zugunsten der Bevölkerung in den Herkunftsländern beschlagnahmt und zurückerstattet werden.
Unterstützen Sie die Arbeit der Erklärung von Bern (EvB) für eine gerechtere Welt mit einer Spende, und engagieren Sie sich mit uns für einen verantwortungsvoll handelnden Finanzplatz Schweiz!

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