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So kommt das «togolesische» Gold in die Schweiz

Jedes Jahr importiert die Schweiz tausende Tonnen Minengold. Schweizer Raffinerien versichern, dass sie ihre Lieferketten strikt überwachen. Unsere Recherchen dagegen decken auf, dass das «togolesische» Gold, das in die Schweiz importiert wird, tatsächlich aus handwerklich betriebenen Minen in Burkina Faso stammt.

Dort wird das Metall unter prekärsten Bedingungen und zu einem guten Teil von Kindern abgebaut. 30 bis 50 % der Minenarbeiter sind minderjährig. Das Gold wird danach von Schmugglern illegal nach Togo gebracht. So prellen sie das arme Burkina Faso um jährlich mehrere Millionen Franken. In der togolesischen Hauptstadt Lomé kauft ein libanesischer Familienkonzern das Gold auf und liefert es – nun ganz legal – an seine Tochtergesellschaft in Genf. Diese verkauft es an die grösste Schweizer Raffinerie, Valcambi im Tessin. Die Raffinerie, die sich rühmt, strikteste Qualitätsstandards anzuwenden und die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren, scheint sich nicht um die wahre Herkunft des Goldes zu kümmern. Genau so wenig wie die Schweizer Behörden, die von diesem Geschäft gemäss einem Mitarbeiter der Bundespolizei «lieber nichts wissen» wollten.

Freiwillige Massnahmen reichen nicht aus

Die wahre Geschichte hinter dem «togolesischen» Gold, das in der Schweiz raffiniert wird, bringt einmal mehr ans Licht, wie ungenügend freiwillige Massnahmen vonseiten der Unternehmen sind, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Der Bundesrat hat zwar die Risiken im Zusammenhang mit dem Goldsektor anerkannt und unterstrichen, es sei wichtig, die Qualitätsstandards in Bezug auf Transparenz und Verantwortung zu verbessern. Doch trotz dieses wachsenden Bewusstseins sind die Anstrengungen, die unternommen werden, damit kein durch Korruption, Umweltschäden oder Verletzung von Menschenrechten verschmutztes Gold in die Schweiz importiert wird, noch ungenügend.

Um solchen Skandalen gegenzusteuern, hat die Erklärung von Bern zusammen mit über 60 Schweizer NGOs im April 2015 die Volksinitiative für verantwortungsvolle multinationale Konzerne lanciert. Sie soll Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, zu gewährleisten, dass ihre Tätigkeiten weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden führen.

 (Quelle: Erklärung von Bern, EvB)

Aktiv werden

Um sicherzustellen, dass Schweizer Firmen nicht mehr mit Gold handeln, das von Kindern unter prekärsten Bedingungen abgebaut wird, müssen die Unternehmen gezwungen werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Arbeitsbedingungen in den Minen zu verbessern. Sie können mithelfen, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen.

Schweiz soll kein Zufluchtsort für Potentatengelder mehr sein


Nigerias Ex-Diktator Sani Abacha plünderte während seiner Herrschaft grosse Teile der Staatskasse und schaffte das Geld ins Ausland – auch in die Schweiz. Nach seinem Tod wurde 1999 ein Drittel der geraubten Gelder, 700 Millionen Dollar, auf Konten bei 19 Schweizer Banken blockiert. Dabei wurde nicht nur klar, dass das Geldwäschereigesetz nicht ausreichte, um Potentatengelder vom Schweizer Finanzplatz fernzuhalten. Ebenso zeigte sich, dass die Schweiz keine wirksame Strategie hatte, um diese Gelder der betrogenen Bevölkerung zurückzugeben. Die Rückerstattung von 505 Millionen Dollar erfolgte dann 2005 ohne klare Vorgaben: Ein erheblicher Teil des Geldes versickerte.

Die Abacha-Affäre wurde im Anschluss jedoch zum Wendepunkt im Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern: Dank unseres Einsatzes und jenem der nigerianischen Zivilgesellschaft etablierte sich die Praxis, bei der Rückgabe von Geldern die Verwendung früher zu thematisieren, und Garantien zu verlangen. Auch bemühte sich die Schweiz im Nachgang, die Zivilgesellschaft der Herkunftsländer in den Entscheid über die Verwendung der Gelder und in die Überwachung der Rückgabe einzubeziehen.

Der dubioses Geheimdeal der Genfer Staatsanwaltschaft

(c) Reuters

Der korrupte Nigerainische Diktator Abacha verschob MIllionen in die Schweiz. Die Genfer Staatsanwaltschaft bot Hand zu einem dubiosen Deal. Bild: z.V.g. EvB

Nun enthüllte die Schweizer Presse am 17.3. jedoch ein Geheimabkommen zwischen dem Abacha-Clan und Nigeria, abgesegnet von der Genfer Staatsanwaltschaft. Der letzte Teil der blockierten Gelder des verstorbenen nigerianischen Ex-Diktators Sani Abacha soll unter skandalösen Bedingungen zurückgegeben werden: Die Übereinkunft enthält keinerlei Vorgaben, um sicherzustellen, dass das rückgeführte Geld tatsächlich der damals beraubten Bevölkerung zugute kommt. Diese Rückführung steht in krassem Widerspruch zur offiziellen Schweizer Praxis, die ironischerweise das Resultat früherer Kapitel der endlosen Abacha-Affäre ist. Zudem schliesst das Abkommen das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen definitiv ab, und lässt diese straffrei ausgehen.

Dass die Genfer Staatsanwaltschaft ein solch katastrophales Abkommen akzeptiert, zeigt einmal mehr, wie schwierig es für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ist, die Illegalität von Potentatengeldern hieb- und stichfest nachzuweisen.

Die Erklärung von Bern fordert deshalb schon lange eine Umkehr der Beweislast. Das würde es den Schweizer Behörden erlauben, Potentatengelder aus notorisch korrupten Staaten einzuziehen, sobald ihre legale Herkunft nicht bewiesen werden kann. Bei kriminellen Organisationen ist das heute schon der Fall.

Das Abkommen zwischen dem Abacha-Clan und der Genfer Staatsanwaltschaft beweist zudem, dass die Rechtshilfe in der Schweiz immer noch nicht funktioniert. Dieser Deal ist fast schon eine Einladung, solche Vermögen auch künftig in der Schweiz zu parkieren.

Veränderungen brauchen einen langen Atem und wachsamen Blick

Deshalb setzt sich die Erklärung von Bern seit über 15 Jahren für die Stärkung und die verbesserte Anwendung der im Geldwäschereigesetz vorgesehen Massnahmen ein: Die Schweiz darf nicht länger Zufluchtsort für die Vermögenswerte berüchtigter Potentaten sein. Wir fordern, dass Finanzintermediäre bestraft werden, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Und wir kämpfen dafür, dass unrechtmässig erworbene und in der Schweiz gehortete Vermögenswerte zugunsten der Bevölkerung in den Herkunftsländern beschlagnahmt und zurückerstattet werden.
Unterstützen Sie die Arbeit der Erklärung von Bern (EvB) für eine gerechtere Welt mit einer Spende, und engagieren Sie sich mit uns für einen verantwortungsvoll handelnden Finanzplatz Schweiz!

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Zürich: Tixikonvoi unterwegs für das Recht auf Mobilität

Headerbild Tixi-Formation mit Rollator

Seit 30 Jahren ist das Tixi für viele Behinderte ein Segen, da sie ihre Mobilität zurückgewinnen.  Bild: © GMC/Gerd Müller

TIXI Zürich, der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung zeigte sich einmal mehr geschlossen in der Öffentlichkeit: Im Konvoi fuhren am Samstag 4. Oktober über 20 TIXI Fahrzeuge durch Stadt und Kanton Zürich. Die freiwilligen Fahrerinnen und Fahren waren mit Freude unf grossem Engagement dabei.

Am Samstag Morgen versammelten sich über 20 Tixi Fahrzeuge unterhalb des Restaurants Waid und fuhren dann zum Fotoshoting beim Alterszentrum Käferberg. Der Weg des Konvoi’s führte anschliessend mitten durch die Stadt Zürich und umkreiste das Stadthaus und die Fraumünster-Kirche ein paar Mal. Denn dort war auch ein Tixi-Stand aufgestellt, um den Kontakt mit den Passanten aufzunehmen.

Headerbild Tixi-Formation mit FahrerInnen

Über 540 TIXI-FahrerInnen sind für die Behindertentransport-NGO an 365 Tagen im Einsatz. Bild: © GMC

Dann fuhr der Konvoi  mit mehr als 20 rollstuhlgängigen TIXI Autos, darunter auch private Fahrzeuge, weiter entlang dem Zürichseeufer. Denn nicht nur mit den weitherum bekannten und gut erkennbaren rollstuhlgängigen 26 TIXI-Fahrzeugen verhilft die Non-Profit-Organisation seit über 30 Jahren den Behinderten, ihr tägliches Leben besser zu meistern. Auch private Fahrzeuge von freiwilligen TIXIFahrern versorgen in einigen Regionen des Kantons und auch in der Stadt die steigende Nachfrage mobilitätsbehinderten Menschen mit ihrem Service an 365 Tagen im Jahr.

Headerbild Tixi-Konvoi Käferberg

Viele ältere, gehbehinderte Menschen sind dank TIXI trotzdem mobil und gesellschaftsfähig. Bild: © GMC

Gleichzeitig suchte TIXI den Kontakt zur Bevölkerung mit einem Stand beim Münsterhof in Zürich und auf dem Dorfplatz in Küsnacht. Die Botschaft lautete: TIXI bewegt – und zwar die Menschen, die ohne fremde Hilfe nicht unterwegs sein können.

Das ehrenamtliche TIXI Fahrteam führt täglich 250 Fahrten für mobilitätsbehinderte Menschen im Kanton Zürich aus. Über 540 engagierte Fahrer und Fahrerinnen sind für die Zürcher Organisation im Einsatz.

Mit der Aktion vom Samstag kämpft TIXI um Aufmerksamkeit für das Recht auf Bewegungsfreiheit. Wer nicht mobil ist, dem bleibt der Zugang zur Gesellschaft oft verwehrt. TIXI gelingt es dank Freiwilligenarbeit und Spendengeldern behinderten und betagten Menschen Fahrdienste zu erschwinglichen Preisen anzubieten.

Weitere Informationen finden Sie via www.tixi.ch

Der Tixikonvoi macht auf das Recht auf Mobilität für alle aufmerksam

Der Tixikonvoi macht auf das Recht auf Mobilität für alle aufmerksam. Bild: © GMC/Gerd Müller

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Mühlezelgstrasse 15
8047 Zürich

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Folter weltweit angestiegen. Amnesty schlägt Alarm

Amnesty International weist in einem Bericht auf die erschreckende weltweite Verbreitung von Folter hin. Amnesty dokumentiert Folter und Misshandlung in 141 Ländern. 30 Jahre nach Verabschiedung der Antifolter-Konvention müssen die Staaten den Kampf gegen Folter endlich ernst nehmen. Amnesty International startet weltweite Kampagne «Stop Torture».

«Schläge, Tritte, Aufhängen an Händen oder Füssen, Elektroschocks, Isolation, vorgetäuschte Exekutionen, Schlafentzug, Vergewaltigung, Bedrohung durch Hunde. Dieser Albtraum ist Realität für unzählige Gefangene weltweit. Damit dürfen wir uns nicht abfinden», sagt Patrick Walder, Kampagnen-Verantwortlicher von Amnesty International Schweiz zum Start der Internationalen Kampagne «Stop Folter».

Amnesty International hat in den vergangenen fünf Jahren Folter und Misshandlung in 141 Ländern dokumentiert. In einigen Staaten handelt es sich um Einzelfälle, in vielen wird aber auch routinemässig oder systematisch gefoltert. Oft ist die Misshandlung der Festgenommen ein verbreitetes Mittel der Polizei, Geständnisse zu erpressen und Erfolge vorzuweisen.
Seit 1984 haben 155 Staaten die Uno-Konvention gegen Folter ratifiziert. Das Folterverbot gilt absolut und ohne Ausnahme weltweit, weil es zum zwingenden Völkerrecht gehört.

«Die Regierungen verstecken sich hinter einer Doppelmoral: Sie bekennen sich zwar zum internationalen Folterverbot, unternehmen aber nichts gegen Folter oder ordnen sie sogar heimlich an. Es braucht öffentlichen Druck weltweit, damit die Regierungen ihren rechtlichen Pflichten endlich nachkommen und das Folterverbot respektieren», sagt Patrick Walder, Kampagnen-Verantwortlicher von Amnesty International Schweiz.

Weltweit werden wieder mehr Menschen gefoltert

Viele Regierungen rechtfertigen Folter unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit. Der stetige Fortschritt, der in den letzten 30 Jahren in diesem Bereich verzeichnet werden konnte, wird so wieder zunichte gemacht», so Patrick Walder weiter.
Amnesty-Bericht zu Folter im Jahr 2014

Zum Start der Kampagne «Stop Folter» veröffentlicht Amnesty International den Bericht «Folter 2014. 30 Jahre gebrochene Versprechen». Dieser Bericht gibt einen Überblick darüber, wie und wo Folter heute angewendet wird. Ausserdem werden verschiedene Foltermethoden beschrieben, wie zum Beispiel Stresspositionen, Schlafentzug, Elektroschocks und vorgetäuschten Exekutionen. Gefoltert wird aus unterschiedlichsten Gründen: um die politische Opposition einzuschüchtern oder im sogenannten Krieg gegen den Terror. Die meist verbreitete Anwendung von Folter wird in der Öffentlichkeit allerdings kaum wahrgenommen – Folter gilt in vielen Staaten als einfachster Weg, um Geständnisse zu erlangen und schnelle Erfolge vorzuweisen.

Weltweite Umfrage zum Thema Folter

Als Teil der «Stop Folter»-Kampagne hat Amnesty International eine weltweite Untersuchung bei GlobeScan zum Thema Folter in Auftrag gegeben. Befragt wurden mehr als 21’000 Menschen in 21 Ländern auf allen Kontinenten über ihre Einstellung zum Thema Folter und zur Situation in ihrem Land.

Die Studie ergab, dass beinahe die Hälfte (44%) der Befragten befürchteten, dass sie nach einer Verhaftung in ihrem Heimatland gefoltert werden könnten. Die überwiegende Mehrheit (82%) ist der Meinung, es solle klare Gesetze zur Bekämpfung von Folter geben. Trotzdem denkt mehr als ein Drittel (36%), dass in bestimmten Fällen die Anwendung von Folter gerechtfertigt sein kann.

Die Kampagne «Stop Folter»

Amnesty International fordert die Regierungen auf, konkrete Massnahmen zum Schutz gegen Folter zu ergreifen. Dazu gehören:

– Transparenz: Zugang von Anwälten, Ärztinnen, Angehörigen und Menschenrechtsbeobachtern zu Gefangenen
– medizinische Dokumentation von Folterfällen
– bessere Kontrolle und Aufsicht der Polizei
– Strafuntersuchungen von Foltervorwürfen
– keine Verwendung von erzwungenen Geständnissen vor Gericht

Die weltweite Arbeit von Amnesty International im Kampf gegen Folter geht weiter. Die Kampagne konzentriert sich speziell auf fünf Länder: Mexiko, Marokko, Nigeria, Usbekistan und Philippinen. In diesen Ländern gibt es zwar Gesetze gegen Folter, aber in der Praxis wird weiter gefoltert.

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