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System zur Überwachung bei Straftaten in Betrieb genommen

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Auch das Datenüberwachungsnetz wird immer feinmaschiger. Das sollte uns zu denken geben.Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 16.03.2015 – Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat das neue System zur Verarbeitung der Daten aus der Fernmeldeüberwachung schrittweise in Betrieb genommen. Die Erneuerung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen vollzogen. Am 16. März 2015 konnte der Vollbetrieb des Systems erfolgreich aufgenommen werden.

Der Dienst ÜPF ist für die rechtskonforme Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs besorgt. Dabei achtet er besonders darauf, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit eingehalten werden.

Auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen setzt der Dienst ÜPF Überwachungen um. Dazu holt er bei den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen jene Daten ein, welche die Strafverfolgungsbehörden anfordern, um schwere Verbrechen aufzuklären. Für die Ausführung solcher Anordnungen betreibt der Dienst ÜPF ein zentrales Verarbeitungssystem. Das bisherige System hatte das Ende seines Lebenszyklus erreicht, folglich wurde eine Ersatzbeschaffung notwendig.

Das erste Projekt Interception System Schweiz (ISS) hatte sich aufgrund technischer Komplikationen und Lieferschwierigkeiten mehrfach verzögert. Nachdem die Zusammenarbeit mit der Herstellerin im September 2013 beendet wurde, startete das EJPD im Dezember 2013 das Projekt ISS 2 mit der Herstellerin eines bereits evaluierten Alternativsystems neu.

Nach einer elfmonatigen Umsetzung startete im November 2014 der produktive Pilotbetrieb des neuen Systems. Damit konnten sowohl die Effizienz, wie auch der Datenschutz und die Informationssicherheit erheblich erhöht werden. Am 16. März 2015 wurde wie geplant der Vollbetrieb aufgenommen. Der Kostenrahmen von 13 Mio. Franken und der Zeitplan konnten eingehalten werden. Dies ist insbesondere auch der guten Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen zu verdanken.

Die Funktionalität des Systems ist an die aktuellen rechtlichen Grundlagen gebunden. Sie kann jedoch an neue rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden, beispielsweise bei der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). (Quelle: EJPD)


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Genfer ZAS-Whistleblower wurde für seine Zivilcourage bestraft

Wer Missstände in der Verwaltung anprangert, damit bei den Vorgesetzten kein Gehör findet und somit letztlich als Whistleblower einen Ausweg sucht, der wird selten für seine Zivilcourage gelobt sondern meistens auch noch strafrechtlich belangt und von der Polizei verfolgt. Grosse Fragezeichen gibt es somit auch bei den Anschuldigungen von Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), der den im Verdacht stehenden Mitarbeiter gezielt hochgehen liess, damit das Leck gestopft wird.

Als der «Tages-Anzeiger» im März 2014 über die Missstände bei der ZAS, der wichtigsten Zahlstelle für die AHV-Renten berichtete und aufdeckte, dass Millionenteure IT-Projekte ohne Ausschreibung erfolgten und die ZAS-Direktorin sich ausgiebig an der Spesenkasse bediente – und aufgrund der Enthüllungen später entlassen wurde, ging es nicht lange, bis Serge Gaillard eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung am 31. März 2014 bei der Bundesanwaltschaft einreichte. Damit wollte Gaillard wohl weitere Enthüllungen stoppen, die auch ein schlechtes Licht auf die Aufsichtsbehörde geworfen hätten.

Denn der ZAS-Whistleblower, der als IT-Abteilungsleiter bei der ZAS angestellt war, hatte bevor er an die Presse gelangte schon versucht, die Missstände intern anzuprangern und legte sich damit mit der Direktorin an. Weil sich nichts änderte und die kritischen Berichte nie zur EFK gelangten, wandte er sich Ende 2012 direkt an die EFK – so wie es das Bundesgesetz vorsieht.

Man kann dem Informanten daher auch nicht vorwerfen, er hätte den Dienstweg übersprungen, sagt sein Anwalt. Denn die EFK hätte sich hernach bei seinem Mandanten für die «wertvollen Informationen» bedankt. Auch die Mitarbeiterzeitschrift des Bundespersonals kommt zur Ansicht, dass der Whistleblower bei der ZAS kaltgestellt und mittlerweile krank gestellt wurde. Selbst das Magazin des Bundespersonal kommt zum ernüchternden Fazit: «Statt ihm zu danken, hat ihm die Eidgenössische Finanzverwaltung die Polizei auf den Hals gesetzt.» Doch ist der Bericht, so wohlwollend er klingt, zugleich eine versteckte Warnung an alle couragierten Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Die Message heisst: Es lohnt sich nicht, interne Missstände anzuprangern. Damit verheizt man sich nur selbst. Das ist die Kehrseite dieses Berichtes.

Weshalb fragt man sich daher auch, hat Gaillard die Strafanzeige Ende März 2014 veranlasst, wenn er doch längst zuvor, nämlich am 3. Oktober 2013 die EFK als Whistleblower über die internen Zustände im Bild war. Er dürfte also längst gewusst haben, wer hinter der Aufdeckung von Missständen steht. Dass Gaillard der BA den Tipp gegeben habe, wen Sie sich vorknöpfen sollen, zeugt eher davon, dass man von eigenen Nachlässigkeiten ablenken wollte.

Gaillard betont hingegen in einem schriftlich geführten Interview im «Tages-Anzeiger», dass er sich immer für den Schutz von Mitarbeitenden eingesetzt habe, welche Verfehlungen und Unregelmässigkeiten offen legen würden. Und er habe sich auch persönlich dafür eingesetzt, dass die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Mitarbeitern, der Geschäftsleitung und der Direktorin sich normalisiert hätten. Die Anzeige richtete sich nicht gegen einzelne Mitarbeiter.

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Paris  – Frankreich in höchster Alarmstimmung: Die Polizei hat eine Grossfahndung mit über 80’000 Beamten nach den flüchtigen Attentätern in Gang gesetzt, die offensichtlich eine Geisel genommen haben. Ein weiterer Mord in Paris und der Fund von Molotow-Cocktails schüren die Furcht vor weiterem Terror. Auch in der Schweiz. Das Weltwirtschaftsforum könnte ebenfalls eine Zielscheibe sein, auch wenn der Bund zur Zeit noch keine erhöhte Risikolage sieht.

Nach dem blutigen Terroranschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ am Mittwoch bleibt Frankreich in Alarmstimmung: Die Jagd nach den beiden islamistischen Terrorverdächtigen im Norden des Landes und ein weiterer Polizistenmord halten die Franzosen in Atem.

Der brutale Anschlag auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ erschüttert ganz Europa. Sicherheitsexperte Joachim Krause erklärt, warum dieser Terrorakt so speziell ist und wieso auch hier zu Lande das Anschlagsrisiko gestiegen ist.

Noch ist nicht klar, wer das wirklich war. Die Täter haben sich maskiert, das ist ungewöhnlich für Dschihadisten, doch ihr Vorgehen lässt erkennen, dass sie Kampferfahrung haben. Die Attentät haben wie ein Killerteam agiert, nicht wie wildgewordene radikalisierte Jungs aus einem Pariser Vorort. Und wie sieht es bei uns in der Schweiz aus. Ist auch hier das Risiko gestiegen?

Sie steigt permanent.  Junge Leute radikalisieren sich in Europa, gehen nach Syrien oder in den Irak und bekommen dort militärische Ausbildung und Erfahrung. „Wenn sie einmal Menschen umgebracht haben, ist die Hemmschwelle geringer, auch hier Menschen zu töten. Sollte sich herausstellen, dass es in Paris Leute waren, die eine solche Ausbildung erhalten haben, können wir uns warm anziehen“. Warum?

Es ist zu befürchten, dass Radikalisierte und rivalisierende Gruppen versuchen, sich gegenseitig mit spektakulären Terrorangriffen in Europa oder Nordamerika zu übertreffen. Vor allem Al-Kaida auf der arabischen Halbinsel betreibt massive Vorbereitungen für Anschläge im Westen und auf den zivilen Luftverkehr. Sie versuchen zum Beispiel Sprengstoffe zu entwickeln, die man bei Kontrollen nicht entdecken kann.

(Prof. Dr. Joachim Krause ist Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel und Herausgeber des „Jahrbuch Terrorismus“)

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WEF-Einsatz der Armee hat begonnen. Bis zu 5000 Soldaten im Einsatz

Davos, Kongresszentrum, WEF, Wirtschaft, Tourismus | Davos: World Economic Forum. Photo: GMC/Gerd Müller

Davos, Kongresszentrum, WEF, Wirtschaft, Tourismus | Davos: World Economic Forum. Photo: GMC/Gerd Müller

Auftrag der zivilen Behörden arbeiten derzeit rund 400 Armeeangehörige am Aufbau des Sicherheitsdispositives. Insgesamt werden voraussichtlich rund 3000 Armeeangehörige einen subsidiären Sicherungseinsatz leisten.

Diese Woche haben die ersten Armeeangehörigen die Arbeit zugunsten des Kantons Graubünden im Rahmen der Sicherheit des WEF-Jahrestreffens 2015 aufgenommen. Zurzeit stehen schweizweit rund 400 Armeeangehörige im Einsatz. Sie leisten Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten im Bereich der Sicherheitsmassnahmen, der Logistik und der Führungsunterstützung. Das Parlament hat für den Einsatz der Armee im Assistenzdienst vom 12. bis 26. Januar eine Obergrenze von maximal 5000 Armeeangehörigen festgelegt.

Die zivilmilitärische Aufrüstung der Schweiz und der NATO-Staaten hält Friedensforscher für

Maximal 5000 Armeeangehörige darunter auch Scharfschützen wie hier auf dem Dach des Belvédère sind in Davos während des WEF 2015.

Ausgehend von den Erfahrungen der Vorjahre und ohne grössere Lageveränderungen werden voraussichtlich rund 3000 Armeeangehörige zum Einsatz zu Gunsten des Kantons Graubünden kommen. Rund zwei Drittel davon unterstützen den Flugbetrieb der Luftwaffe. Die Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum ist eine Bundesaufgabe. Die Luftwaffe führt nebst dem Luftpolizeidienst auch Überwachungsflüge und Lufttransporte zu Gunsten des Kantons Graubünden durch. Die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos wird am Montag, 19. Januar von 08.00 bis 18.00 Uhr (Training) sowie durchgehend vom Dienstag, 20. Januar, 08.00 Uhr, bis spätestens am Sonntag, 25. Januar, 18.00 Uhr, eingeschränkt. Erstmals werden in diesem Jahr WEF-Besucher (VIP) direkt in Dübendorf landen und per Helikopter nach Davos geflogen.

Schweizer Polizist an der Anti-WEF-Demonstration in Bern am 19.1.08 in Bern im Einsatz. Swiss police officer at the Anti-WEF-Demonstration in Bern Anti World Economic Forum Demonstration in Bern, Police from Aargau, Basel, Bern, Solothurn, People, Protest,

Gut gerüstet – zumindest gegen Demonstranten: Schweizer Polizist am WEF

Das bedeutet auch, dass erstmals auf dem Militärflugplatz Dübendorf Personenkontrollen nach Schengen-Vorgaben und Zollabfertigungen durchgeführt werden. In Davos selbst gelangen während des WEF-Jahrestreffens nur die Berufssoldaten der Militärpolizei für Personenschutz und Zutrittskontrollen sowie Angehörige der Armee zur Erfüllung von Querschnittsaufgaben zum Einsatz. Ausserhalb Davos schützt die Armee Infrastruktureinrichtungen und erbringt Leistungen in der Logistik und in der Führungsunterstützung. Die Truppe verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben während des Assistenzdienst-Einsatzes über Polizeibefugnisse gemäss der „Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee“. Der Einsatz der Armee erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, das heisst, die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Gesamteinsatzleiter ist der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, Walter Schlegel. Der Chef des Führungsstabs der Armee, Divisionär Jean-Marc Halter, führt den Einsatz der Armee als Kommandant Subsidiärer Sicherungseinsatz (KSSE).

Rechtliche Grundlagen zum Einsatz der Armee