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Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung: Die Schweiz erneuert ihre Unterstützung an das UN-Entwicklungsprogramm

Die Weltbank schätzt, dass aufgrund der Covid-19 Pandemie über 100 Millionen Menschen in die Armut zurückfallen. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 18.11.2020 – Trotz Fortschritten bei der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 leben weltweit rund 600 Millionen Menschen in extremer Armut. Covid-bedingt steigt diese Zahl zum erstem Mal seit Jahrzehnten wieder stark an. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) spielt bei der Armutsbekämpfung eine entscheidende Rolle. Der Bundesrat hat am 18. November daher einen Beitrag von 52,7 Millionen Franken an das UNDP beschlossen.

Die Weltbank geht davon aus, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu 115 Millionen Menschen wieder in die extreme Armut zurückfallen können. Damit steigt die Zahl der davon Betroffenen zum ersten Mal seit 1998 wieder an. Die UNO schätzt, dass 10,3 Milliarden US-Dollar nötig sind, um die humanitären Bedürfnisse sowie die längerfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen, die Covid-19 in den ärmsten Ländern verursacht, zu decken. 2030 werden geschätzt 80 Prozent der ärmsten Menschen in fragilen oder von Konflikten betroffenen Kontexten bzw. Regionen leben.

Mit ihrer Unterstützung des UNDP im Umfang von 52,7 Millionen Franken für das Jahr 2021 leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Covid-19-Krise und zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030. Das UNDP unterstützt Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung und der Überwindung struktureller Hindernisse zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung. Es fördert beispielsweise die Konfliktprävention, stärkt die demokratische Regierungsführung und die Kapazitäten für Krisenbewältigung. Mit seinen Zielen handelt das UNDP im Einklang mit den Interessen der Schweiz; es reduziert Ungleichheit, Armut, Konflikte und weitere Bedrohungen, die sich weit über die Entwicklungsländer hinaus auswirken.

2018 bis 2019 hat das UNDP den Zugang zur Grundversorgung von 48 Millionen Menschen, die Hälfte davon Frauen, verbessert. In 28 krisenbetroffenen Ländern hat es für fünf Millionen Menschen einen Arbeitsplatz oder eine bessere Existenzgrundlage geschaffen. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit unterstützten UNDP-Projekte Wahlprozesse in 23 Ländern und trugen dazu bei, 28 Millionen Stimmberechtigte neu zu registrieren, davon 48 Prozent Frauen. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie übernimmt das UNDP eine führende Rolle: Es analysiert die sozioökonomischen Auswirkungen auf über 60 Länder und koordiniert die mittelfristige sozioökonomische Unterstützung der UNO. Rund zehn Prozent der Kernbeiträge des UNDP wurden für die Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verwendet.

Das UNDP ist seit 1974 ein strategischer Partner der Schweiz und gehört zu den prioritären multilateralen Organisationen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz. Die Arbeit des UNDP steht im Einklang mit den Zielen der IZA-Strategie 2021–2024, nämlich die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung sowie Frieden und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu bekämpfen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften. Damit der Schweizer Beitrag zu überzeugenden Ergebnissen für die armen und verletzlichen Bevölkerungsgruppen führt, bringt sich die Schweiz in den Leitungsorganen des UNDP aktiv ein. Sie setzt sich ein für die Stärkung der Wirksamkeit und der Reformbestrebungen des UNDP und beteiligt sich an der Erarbeitung des strategischen Plans 2022–2025. (Quelle: EDA)

Bundesrat veröffentlicht Länderbericht der Schweiz für die UNO über die Umsetzung der Agenda 2030

Mitte Juli wird die Schweiz ihren Fortschrittsbericht zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vor der UNO in New York präsentieren. Heute hat der Bundesrat diesen Bericht verabschiedet. Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft wurden zwar konsultiert, davon ist jedoch so gut wie gar nichts in den Bericht eingeflossen. Namentlich fehlt eine ernsthafte Analyse, wo es in der Schweiz Handlungsbedarf gibt bei der Umsetzung des globalen Rahmenwerks für nachhaltige Entwicklung. Auf diese Fragen wird ein Bericht der Plattform Agenda 2030 Antworten geben, der am 3. Juli veröffentlicht wird.

Die Weltgemeinschaft hat 2015 unter aktiver Mitwirkung der Schweiz die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Auch der Bundesrat anerkennt diese explizit als neuen universellen Referenzrahmen für den Beitrag der Schweiz zur Förderung des menschlichen Wohlergehens, einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung sowie zum Schutz der Umwelt – sowohl weltweit als auch im eigenen Land.

Über 170 Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft haben in einer aufwändigen Online-Befragung Herausforderungen und Chancen des Schweizer Beitrags zur Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen und 169 Unterzielen evaluiert. Die Bundesverwaltung setzte eigens eine hochrangig besetzte Begleitgruppe ein, um diesen Prozess zu begleiten. Doch das Resultat dieser Vorarbeit spiegelt sich im Bericht kaum wieder: Auf gerade einmal 24 Seiten will der Bundesrat im Juli der UNO die Schweizer Aktivitäten zur Umsetzung der Agenda 2030 darlegen.

Für die zivilgesellschaftliche Plattform Agenda 2030 – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte, Frieden, Gewerkschaften und kollaborativer Wirtschaft – ist dieser Bericht klar ungenügend. Namentlich hat es der Bundesrat verpasst, wesentliche Lücken bei der Schweizer Umsetzung der Agenda 2030 zu identifizieren, und es fehlen jegliche Hinweise, ob und wie der Bundesrat die notwendigen politischen Massnahmen einleiten will. Ebenso wenig gibt der Bericht Auskunft darüber, welche Bundesstelle die Kompetenz haben soll, die Umsetzung der Agenda 2030 voranzubringen und zu überprüfen.

Offen bleibt auch die Frage, warum der Bundesrat die oft erwähnte «umfassende Bestandesaufnahme», die seinem sehr spärlichen Bericht zugrunde liegen soll, nicht mitveröffentlicht.

Die Resultate der zivilgesellschaftlichen Bestandsaufnahme werden anlässlich einer Medienkonferenz am 3. Juli präsentiert. Die Analyse der Plattform Agenda 2030 wird das Engagement der Schweiz in weit weniger rosigem Licht erscheinen lassen als der Bericht des Bundesrats.

Für weitere Informationen:

Eva Schmassmann (Präsidentin Plattform Agenda 2030, Alliance Sud): 076 458 89 52
Friedrich Wulf (AG Umwelt der Plattform Agenda 2030, Pro Natura): 061 317 92 42 bzw. 079 216 02 06

 

Agenda 2030: Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Umsetzung

Die 193 UNO-Mitgliedstaaten haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, welche auch die Schweiz anerkennt. Der Bundesrat hat heute die notwendigen Vorbereitungsarbeiten lanciert, mit denen die Schweiz aktiv zur Umsetzung dieser Ziele beitragen wird.

Anlässlich des UNO-Gipfeltreffens vom 25. bis 27. September 2015 in New York haben die Staats- und Regierungschefs die Agenda 2030 mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Schweiz anerkennt diese neue Agenda als neuen universellen Referenzrahmen für ihre Beiträge zur Förderung des menschlichen Wohlergehens, einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung sowie zum Schutz der Umwelt – sowohl weltweit als auch im eigenen Land. Sie setzt hierfür auf ihre internationale Zusammenarbeit sowie die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats.

Der Bundesrat hat heute die ersten Schritte zur Umsetzung der Agenda 2030 festgelegt. So hat er notwendige Massnahmen beschlossen, mit welchen sich die Schweiz aktiv an den internationalen Arbeiten zur Umsetzung, Messung und Überprüfung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beteiligen wird. Die Schweiz wird bis 2018 einen Länderbericht zuhanden der UNO ausarbeiten, um den Stand der Umsetzungsarbeiten durch die Schweiz aufzuzeigen. In den kommenden zwei Jahren wird auf Bundesebene der Handlungsbedarf für die Schweiz ermittelt und anschliessend über die Erreichung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele Bericht erstattet. Der Bundesrat hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) beauftragt, diese Arbeiten in Zusammenarbeit mit allen involvierten Bundesstellen zu koordinieren.

Die weltweiten Anstrengungen für nachhaltige Entwicklung orientieren sich in den nächsten 15 Jahren an der neuen, globalen Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen. Diese vereinen die Anliegen der Millenniumsentwicklungsziele und der Rio-Agenda in einem gemeinsamen Zielrahmen. Die von den 193 UNO-Mitgliedstaaten im September 2015 verabschiedete Agenda hat universelle Gültigkeit und soll ab 2016 in allen Ländern verfolgt werden. Nach dem intensiven dreijährigen Verhandlungsprozess, in welchem die Schweiz ihre Anliegen erfolgreich einbringen konnte (vgl. Medienmitteilung vom 25.9.2015), folgt ab 2016 die konkrete Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler und internationaler Ebene.

Zusätzliche Verweise:

Die Schweiz an der Jahrestagung 2015 von IWF und Weltbankgruppe in Lima

Bern, 08.10.2015 – Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf als Schweizer Delegationsleiterin, Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, nehmen vom 8. bis 10. Oktober 2015 an der gemeinsamen Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe in Lima, Peru, teil. Wichtige Themen sind die weltwirtschaftliche Lage, die Rolle des IWF und der Weltbankgruppe bei der Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung sowie der Zusammenhang zwischen Entwicklung und demografischem Wandel.

Zentrales Thema des Internationalen Finanz- und Währungsausschusses des IWF wird die weltwirtschaftliche Lage sein. Der IWF geht von einem globalen Wachstum von rund drei Prozent aus. Dabei bleibt der Gang der Weltwirtschaft unausgeglichen: Während sich das Wachstum in den Industrieländern gegenüber 2014 leicht beschleunigt, verlangsamt es sich in den Schwellenländern weiter. Im Allgemeinen haben auf Grund der tiefen Rohwarenpreise, der abnehmenden Kapitalflüsse in die Schwellenländer sowie der zunehmenden Volatilität der Finanzmärkte die Risiken für die Weltwirtschaft zugenommen.

Vor diesem Hintergrund rät der IWF, die lockere Geldpolitik der Industrieländer fortzuführen. Die Bemühungen zum Abbau notleidender Kredite im Bankensystem sowie zur besseren Regulierung und Überwachung der Finanzsektoren sind voranzutreiben. Dem tiefen Produktivitätswachstum und der weiterhin geringen Investitionstätigkeit der entwickelten Länder ist mit Strukturreformen zu begegnen, insbesondere im Dienstleistungssektor sowie im Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der Schweiz sollten Massnahmen im strukturellen Bereich Vorrang geniessen. Diese sollten Bemühungen für die bessere Führung öffentlicher Haushalte einschliessen. Auch sind die Gefahren der geldpolitischen Lockerung für die Fehlallokation von Ressourcen und die Blasenbildung auf den Finanzmärkten gebührend zu beachten. Die Arbeiten zur Stärkung der Finanzmarktregulierung sollten nach Ansicht der Schweiz weiterhin prioritär auf die von den global systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken ausgerichtet sein.

Im Fokus des Entwicklungsausschusses steht die Rolle der Weltbankgruppe bei der Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung. Die Agenda wurde Ende September anlässlich des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels in New York verabschiedet und ist ab 2016 der global geltende Rahmen für nationale und internationale Bemühungen im Bereich nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die Weltbankgruppe aufgrund ihrer Unabhängigkeit und ihrer globalen Präsenz die Umsetzung der Agenda 2030 inhaltlich und beratend unterstützt. Die Weltbankgruppe soll vermehrt den intergouvernementalen Dialog fördern und auf nationaler und internationaler Ebene innovative Lösungen für globale Herausforderungen bereitstellen. Dabei sind eine vermehrte Einbindung des Privatsektors sowie eine stärkere Mobilisierung nationaler Ressourcen zentral.

Der Entwicklungsausschuss wird sich auch mit der Frage der Stimmgewichte der Mitgliedsstaaten befassen. In regelmässigen Abständen von fünf Jahren werden die Stimmgewichte aller Aktionäre überprüft und allenfalls angepasst.

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann wird in Lima ein bilaterales Projektabkommen mit Peru zur zur Verbesserung der dezentralen öffentlichen Finanzverwaltung in den Regionen unterzeichnen. Ferner wird sich die Schweiz auch an drei bilateralen Projekten mit der Weltbank in den Bereichen, Wasser und Energie sowie zur Stärkung der lokalen Finanzinfrastruktur beteiligen. (Quellen: EDA, BFW)