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Klimakonferenz: Minister der Geberländer treffen sich zur Vorbereitung in Paris

Headerbild Aletschgletscher from Riederalp in Switzerland. © GMC Photopress, Gerd Müller, gmc1@gmx.ch

Der Aletschgletscher ist wie alle seine Artgenossen erheblich geschmolzen und kürzer geworden. © GMC Photopress

Bern, 05.09.2015 – Die Finanzierung klimapolitischer Massnahmen in Entwicklungsländern wird an der 21. UNO-Klimakonferenz (COP21) ein wichtiges Thema sein. Auf Einladung der Schweiz und der Vereinigten Staaten treffen sich heute und morgen in Paris die für den Klimabereich zuständigen Ministerinnen und Minister aus den Geberländern, um die Regeln und Modalitäten für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zu klären. Bundesrätin Doris Leuthard betonte die zentrale Rolle privater Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

An der Klimakonferenz von Kopenhagen im Jahr 2009 versprachen die Geberländer, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar zur Finanzierung klimapolitischer Massnahmen in den Entwicklungsländern zu mobilisieren; unter anderem über den Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF).

Anlässlich der ersten Kapitalisierung des GCF kündigten die Geberländer öffentliche Beiträge von mehr als 10,2 Milliarden Dollar an. Die Schweiz sagte eine Beteiligung im Umfang von 100 Millionen Dollar zu, welche innerhalb von drei Jahren (2015-2017) einbezahlt wird.

Im Hinblick auf die COP21 hat eine Gruppe von 18 Geberländern unter dem Vorsitz der Schweiz und der Vereinigten Staaten allgemeine Klimafinanzierungsfragen erörtert, besonders die Methodik, wie die Finanzierung vor und nach 2020 konkret erfolgen könnte.

Bundesrätin Doris Leuthard betonte, es brauche Instrumente, die einen Überblick über die von den Staaten und vom Privatsektor bereitgestellten Mittel sowie die erzielten Fortschritte ermöglichen und zudem einen Vergleich der verschiedenen Beiträge erlauben. Heute Abend wird die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Debatte über die Finanzierung ab 2020 leiten. Die Gespräche zu diesem Thema werden morgen fortgesetzt.

KASTEN 1
Ministertreffen von 18 Geberländern

Folgende Geberländer im Klimabereich sind am Ministertreffen vom 5. und 6. September 2015 in Paris vertreten: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Europäische Union, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.

KASTEN 2
Anrechnung der mobilisierten Gelder für die Klimafinanzierung

An der UNO-Klimakonferenz in Kopenhagen im Jahr 2009 verpflichteten sich die Geberländer, ab 2020 jedes Jahr 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren, um die Durchführung klimapolitischer Massnahmen in den Entwicklungsländern zu finanzieren. Die mobilisierten Gelder umfassen insbesondere:

  • Mittel multilateraler öffentlicher Institutionen wie Weltbank, Globaler Umweltfonds (GEF) oder Grüner Klimafonds (GCF) sowie von öffentlichen Entwicklungseinrichtungen und Exportrisikoversicherungen;
  • öffentliche Gelder, die im Rahmen bilateraler Beziehungen von einem Geber- an ein Entwicklungsland ausbezahlt werden;
  • Gelder aus dem Privatsektor für klimafreundliche Aktivitäten, namentlich von privaten Finanzinstituten, Unternehmen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen.

Die Ministerinnen und Minister prüften heute, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang diese verschiedenen Geldquellen konkret angerechnet werden können und wie sie in der Berichterstattung für die Klimafinanzierung berücksichtigt werden sollen. Dabei stützen sich die Ministerinnen und Minister auf einen gemeinsamen methodologischen Ansatz zur Messung und Nachverfolgung der im Privatsektor mobilisierten Gelder für die Klimafinanzierung. Dieser Ansatz war von einer speziell dafür gebildeten informellen Arbeitsgruppe unter Schweizer Vorsitz entwickelt worden. In Anlehnung an diese Methodik werden die OECD und die Climate Policy Initiative (CPI) im Oktober in Lima eine erste Evaluation der öffentlichen und privaten Mittel vorstellen, die 2013 und 2014 für die Klimafinanzierung verfügbar gemacht wurden.

(Quelle: Uvek)

Amnesty und Privacy International fordern ein Stopp der Massenüberwachung

Zwei Jahre nach den Snowden-Enthüllungen, zeigt sich

Regierungen halten an Massenüberwachung fest

Edward Snowden
Edward Snowden auf einer Amnesty-Veranstaltung in London, Juni 2015. | © Rudi Netto

Amnesty International und Privacy International fordern in ihrem neusten Bericht zur Massenüberwachung, dass Regierungen ihre menschenrechtsverletzende und unrechtmässige Politik ändern müssen. Auch das Vorgehen der Schweizer Regierung steht am Pranger.

Im Bericht «Two years after Snowden: Protecting human rights in an age of mass surveillance» stellen die beiden Organisationen fest, dass Regierungen an der Massenüberwachung festhalten oder diese gar ausbauen wollen, obwohl Gerichte, Parlamente und Menschenrechtsinstitutionen diese Praxis als Menschenrechtsverletzung verurteilen.

«Dank Whistleblower Edward Snowden wissen heute Millionen von Menschen, dass nicht einmal ihre intimsten Geheimnisse vor der Überwachung der Regierungen geschützt sind. Nationale und internationale Expertengremien haben sich klar ausgesprochen: Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist eine Verletzung der Menschenrechte», sagt Carl Nyst von Privacy International. «Es ist enttäuschend, dass Regierungen nicht akzeptieren wollen, dass Massenüberwachung die Menschenrechte verletzt. Die Verabschiedung des USA Freedom Act zeigt zwar, dass Überwachung eingeschränkt werden kann. Zugleich zeigen Entwicklungen in vielen Ländern, dass der Datenhunger der Regierungen weiterhin unersättlich ist», kritisiert Sherif Elsayed-Ali von Amnesty International.

Ausbau der Überwachung trotz Widerstand

Trotz wachsender Kritik an der Massenüberwachung – etwa durch die Uno oder den Europarat – bleiben die Überwachungsprogramme der USA und Grossbritanniens durch Geheimhaltung geschützt, während andere Regierungen ihre Überwachung noch ausbauen. Dazu zählen beispielsweise Dänemark, Finnland, Frankreich, Pakistan – und die Schweiz.

Im Juni verhandelt das Parlament das neue Nachrichtendienstgesetz sowie die Revision des Überwachungsgesetzes Büpf, die neue und weitergehende Überwachungsmassnahmen vorsehen. Mit der Kabelaufklärung könnte der Nachrichtendienst alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Er hätte dabei sowohl auf Metadaten Zugriff wie auch auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation (Mails, Suchanfragen, Internet-Telefonie). Amnesty International und andere NGOs kritisieren diese Ausweitung scharf.

Der neue Bericht warnt davor, dass technologische Fortschritte die Überwachung billiger, einfacher und wirkungsvoller machen – und sie immer weiter verbreitet ist. Technologie, die heute vor allem in den Händen grosser Mächte ist, wird sehr bald vielen Ländern zur Verfügung stehen.

Sieben Forderungen für die Menschenrechte

Amnesty International und Privacy International fordern die Regierungen in einem Sieben-Punkte-Plan auf, Einschränkungen und Kontrollen für die Überwachung einzuführen, damit diese rechtmässig und menschenrechtskonform ist.

Um menschenrechtskonform zu sein, muss jegliche Überwachung gezielt, durch einen ausreichenden Verdacht begründet, sowie richterlich angeordnet sein. Zudem braucht es Kontrollen durch Gerichte, eine parlamentarische Aufsicht sowie klare gesetzliche Grundlagen und Regeln.

Die beiden Organisationen rufen auch die mächtigen Internet- und Telekommunikationsfirmen auf, mehr zu tun, um das Internet und die Kommunikation von Milliarden von Menschen besser vor Überwachung und Kriminalität zu schützen. Firmen müssen Verschlüsselungstechnik entwickeln und anbieten.

Den Amnesty/Privacy International Bericht auf englisch herunterladen