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Iran: Frauen sollen zu «Gebärmaschinen» degradiert werden

Berlin: Iran-Regimkritiker Anti-Todesstrafe-Demo

Die Patriarchen im islamischen Gottestaat Iran wollen die Selbstbestimmung der Frauen stark einschränken. Archivbild

Frauen im Iran droht eine massive Beschneidung ihrer Rechte. Mit gleich zwei Gesetzesinitiativen will die Regierung der sinkenden Geburtenrate im Land entgegenwirken. Sollten die Gesetze verabschiedet werden, wird der Zugang zu Verhütungsmitteln und zum Arbeitsmarkt für Frauen stark eingeschränkt.

Der heute veröffentlichte Bericht von Amnesty International «You Shall Procreate: Attacks on women’s sexual and reproductive rights» dokumentiert im Detail die geplante Einschränkung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen im Iran. (Bericht im Anhang)

«Die geplanten Gesetze sehen vor, dass die Behörden das Intimleben von Frauen reglementieren können. Frauen sollen zu Gebärmaschinen degradiert werden, damit die Geburtenrate im Land wieder steigt. Das ist diskriminierend und ein eklatanter Rückschritt für die fundamentalen Rechte von Frauen und Mädchen im Iran», sagt Stella Jegher von Amnesty International Schweiz.

Der erste Gesetzesentwurf (Bill 446 „to Increase Fertility Rates and Prevent Population Decline“) reglementiert die Information über und den Zugang zu legalen Verhütungsmitteln. Vorgesehen ist auch ein Verbot der freiwilligen Sterilisation, der zweithäufigsten legalen Verhütungsmethode im Land. Der Stopp des Familienplanungsprogramms wird unweigerlich zu einem Anstieg ungewollter Schwangerschaften und damit zu illegalen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen führen.

Der zweite Gesetzesentwurf (Bill 315 „The Comprehensive Population and Exaltation of Family“) sieht vor, dass öffentliche und private Arbeitgeber der Reihe nach verheiratete Männer mit Kindern, verheiratete Männer und verheiratete Frauen mit Kindern bei einer Stellenbesetzung bevorzugen müssen. Das ist eine gezielte Diskriminierung am Arbeitsmarkt von nicht verheirateten, beziehungsweise kinderlosen Frauen.

«Die Iranischen Behörden bestimmen bereits die Kleiderordnung für Frauen, den Zugang zum Studium und zu Berufen. Jetzt wollen sie auch noch ihre Privatsphäre kontrollieren und den Frauen vorschreiben, wie viele Kinder sie zu bekommen haben. Beide Gesetzesvorschläge müssen gekippt werden und die iranischen Behörden müssen ausreichende Mittel für qualitative Familienplanung zur Verfügung stellen», fordert Jegher.

Amnesty International setzt sich mit der weltweiten Kampagne «Mein Körper, meine Rechte!» (My Body My Rights) für die sexuellen und reproduktiven Rechte ein mit dem Ziel, die Kontrolle und Kriminalisierung von Sexualität und Reproduktion von Regierungen zu stoppen. (Quelle: Amnesty)

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Menschenrechte: Die guten Nachrichten im AI-Rückblick 2014

Ukraine, Ebola, ISIS – das Jahr 2014 war geprägt von Krisen, Kriegen und Konflikten. Doch auch wenn sie leicht untergingen: Es gab auch gute Nachrichten.

Wir können uns nichts vormachen: Es ist kein behagliches Jahr, das hinter uns liegt. In den vergangenen zwölf Monaten mordete sich der «Islamische Staat» durch Irak und Syrien fast bis an die Aussengrenze Europas. In Israel und Gaza regneten erneut Raketen vom Himmel, während in Westafrika die tödliche Ebola-Seuche wütete. Weltweit mussten so viele Menschen vor Gewalt, Hunger und Elend fliehen, wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Und ein Vierteljahrhundert nach dem Fall des Eisernen Vorhangs weht durch Ost und West wieder der Eishauch des Kalten Krieges.

Wer sich für die Menschenrechte stark macht, kann in Zeiten wie diesen leicht an der Welt verzweifeln. Doch obwohl Krisen, Konflikte und Katastrophen im Jahr 2014 die Schlagzeilen beherrschten, sollte man nicht vergessen, dass es auch gute Nachrichten zu verbuchen gab. Auch in den vergangenen zwölf Monaten haben Millionen Menschen auf der ganzen Welt dem Unrecht die Stirn geboten und Zeichen der Solidarität gesetzt. Und die folgenden Beispiele zeigen: Ihr Einsatz war nicht vergeblich.

Schwangere Christin entkommt dem Tode

Ihr Fall hatte Menschen auf der ganzen Welt empört: Im Sudan verurteilte ein Scharia-Gericht die hochschwangere Ärztin Meriam Ibrahim zum Tode, weil sich die 27-Jährige geweigert hatte, dem christlichen Glauben abzuschwören. Gemeinsam mit ihrem 20 Monate alten Sohn wartete sie in einem Kerker in der Hauptstadt Karthum auf die Vollstreckung des Urteils. Rund um den Globus solidarisierten sich Menschen mit der jungen Frau, Amnesty sammelte mehr als eine Million Unterschriften. Der weltweite Aufschrei zeigte Wirkung: Im Juli 2014 durfte die Sudanesin ihre Heimat verlassen. Als sie in den USA aus dem Flugzeug stieg, konnte Meriam Ibrahim endlich wieder lachen. Im Arm hielt sie ihre zwei Monate alte Tochter Maya. Sie hatte das Kind angekettet im Kerker zur Welt gebracht.

Estland erlaubt «Homo-Ehe»

Es war ein Meilenstein für die Rechte von Homosexuellen: Als erste ehemalige Sowjetrepublik hat Estland im Oktober 2014 die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare («Homo-Ehe») eingeführt. Während im benachbarten Russland Homosexuelle zunehmend unter Druck geraten, sendet Estland ein anderes Signal: Das neue Gesetz soll es Schwulen und Lesben auch ermöglichen, leibliche Kinder der Partnerin oder des Partners zu adoptieren. Wenn beide Partner unfruchtbar sind, soll ein Paar auch nicht-leibliche Kinder adoptieren dürfen. Das Gesetz soll ab 2016 in Kraft treten. Bevor es wirksam werden kann, sind allerdings noch weitere Gesetzesänderungen nötig. Die Abstimmung im Parlament fiel denkbar knapp aus. Homosexualität ist in Estland noch immer stark tabuisiert, ebenso wie in den anderen Staaten der ehemaligen UdSSR.

Kongolesischer Warlord in Den Haag verurteilt

Das Verbrechen liegt lange zurück, doch die Überlebenden werden es nie mehr vergessen: Vor elf Jahren überfielen Rebellen das Dorf Bogoro im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Die Kämpfer metzelten mit Macheten mehr als 200 wehrlose Menschen nieder, darunter viele Kinder. Nun wurde einer der Drahtzieher des Massakers zur Verantwortung gezogen: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat im Mai 2014 den Rebellenführer Romain Katanga zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Viereinhalb Jahre dauerte der Prozess, mehr als 350 Opfer hatten gegen Katanga ausgesagt. Der heute 36-Jährige ist erst der zweite Angeklagte, der vom Internationalen Strafgerichtshof verurteilt wurde. Amnesty International unterstützt die Arbeit des Gerichts seit Jahren, zum Beispiel indem Amnesty Recherchen zu schweren Menschenrechtsverletzungen der Chefanklägerin zur Verfügung stellt.

Ureinwohner in Paraguay erhalten ihr Land zurück

Es ist ein grosser Sieg für eine kleine Minderheit: Vor zwanzig Jahren wurden die Sawhoyamaxa gewaltsam von ihrem Grund und Boden vertrieben, nun darf die indigene Gemeinschaft auf ihr angestammtes Land zurückkehren. Das paraguayische Parlament hat im Juli 2014 ein Gesetz verabschiedet, das den Indigenen ihr 14.404 Hektar grosses Land zurückgibt. Der derzeitige Besitzer soll finanziell entschädigt werden. Die Sawhoyamaxa waren aus den Gebieten ihrer Ahnen vertrieben worden, nachdem die Regierung den Boden an den deutschen Viehzüchter und Grossgrundbesitzer Heribert Rödel verkauft hatte. Seither lebten die rund 150 Familien in Bretterbuden am Rande einer Landstrasse. Bereits im Jahr 2006 hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Regierung Paraguays das Land der Sawhoyamaxa zurückkaufen müsse. Damals scheiterte das Vorhaben jedoch am Widerstand einflussreicher Wirtschaftslobbyisten. Mit intensiver Lobbyarbeit hat Amnesty International mit dazu beigetragen, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. (Quelle: Amnesty)

Tunesischer Karikaturist in Freiheit

Das Urteil machte weltweit Schlagzeilen: Der junge Tunesier Jabeur Mejri sollte 2012 für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Sein «Verbrechen»: Jabeur Mejri hatte auf Facebook eine Karikatur gepostet, die den Propheten Mohammed nackt zeigte. Amnesty International machte gegen den Schuldspruch mobil: Aktivistinnen und Aktivisten aus aller Welt schickten Tausende Faxe, Briefe und E-Mails an die tunesischen Behörden, um die Freilassung des jungen Mannes zu fordern. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung: Am 5. März 2014, dem zweiten Jahrestag seiner Festnahme, durfte Jabeur Mejri das Gefängnis verlassen. Tunesiens Präsident Moncef Marzouki hatte den 30-jährigen Mejri begnadigt.

Der späte Sieg des Japaners Iwao Hakamada

Einst war Iwao Hakamada ein aufstrebender Profi-Boxer. Im Japan der fünfziger Jahre sorgte der drahtige junge Mann im Federgewicht für Aufsehen. Heute findet sich sein Name im Guinness-Buch der Rekorde – doch nicht wegen seiner sportlichen Triumphe: Hakamada sass 45 Jahre in der Todeszelle, ein trauriger Weltrekord. Er soll 1966 eine Familie ausgeraubt und ermordet haben. Dabei spricht alles dafür, dass der heute 78-Jährige unschuldig ist, neue DNA-Tests entlasten ihn eindeutig. Nun hat der Fall eine überraschende Wende erfahren. Das Bezirksgericht im zentraljapanischen Shizuoka hat im März 2014 entschieden, dass der Prozess neu aufgerollt werden müsse. Die Ermittler hatten im Jahr 1968 womöglich zentrale Beweismittel gefälscht, um dem Kriminalfall schnell zum Abschluss zu bringen. Iwao Hakamada durfte seine Todeszelle noch am selben Tag verlassen.

In allen diesen Fällen hat Amnesty International wirksam dazu beigetragen, Gerechtigkeit zu schaffen. Der Einsatz für die Menschenrechte lohnt sich – auch im neuen Jahr.

www.amnesty.ch

Iran: Punktuelle Suspendierung der Sanktionen verlängert

Bern, 05.12.2014 – Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 eine weitere Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Damit reagiert er auf die Entwicklungen bei den Nuklearverhandlungen und die Verlängerung des Interimsabkommens durch die internationalen Verhandlungspartner.

Anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat entschieden, die am
29. Januar 2014 beschlossene punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran, die bereits im August 2014 ein erstes Mal verlängert worden war, bis zum 12. August 2015 weiterzuführen. Somit bleiben das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern weiterhin suspendiert. Ebenso ist die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen temporär ausgesetzt. Im Finanzbereich bleiben die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht.

Am 24. November 2013 führten die Verhandlungen zwischen Iran und der Staatengruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland und die USA) in Genf zu einem Interimsabkommen, das am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Da während der ursprünglichen Dauer des Interimsabkommens und der ersten Verlängerung des Zeitrahmens bis zum 24. November 2014 keine umfassende Lösung in den Nukleargesprächen gefunden werden konnte, haben sich die E3+3 und Iran darauf geeinigt, das Interimsabkommen bis zum 30. Juni 2015 nochmals zu verlängern. Im Hinblick auf diese Verlängerung beschloss die EU am 25. November 2014, die seit dem 20. Januar 2014 bestehende punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran bis zum 30. Juni 2015 weiterzuführen.

Mit der Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen stellt der Bundesrat sicher, dass das Schweizer Sanktionsregime in den betroffenen Bereichen kohärent ist mit den Massnahmen der EU. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleibt weiterhin in Kraft.