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Sozialalmanach 2015

Der Sozialalmanach nimmt jährlich die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz unter die Lupe. Zudem widmet er sich einem ausgewählten Thema aus der aktuellen Sozialpolitik. Expertinnen und Experten analysieren das Thema in seinen verschiedenen Facetten und und schlagen Stategien für eine sozial gerechte Politik vor.

Sozialalmanach 2015

Jeder Fünfte von uns ist eine Migrantin oder ein Migrant. Fast ein Drittel des Arbeitsvolumens wird von Migranten erbracht. Die Migrantinnen und Migranten steigerten die staatlichen Nettoeinnahmen 2011 um 11 Milliarden Franken. Kurzum: Sie tragen zum Wohlstand der Schweiz wesentlich bei.

Dennoch beschäftigt sich die Schweiz intensiv mit ihrer Migrationspolitik. Dabei konzentriert sich die Debatte auf die Eingrenzung der Zuwanderung. Einwanderer werden für strukturelle Probleme im Land verantwortlich gemacht. Angesichts der einseitigen und festgefahrenen Diskussion um Vor- und Nachteile der Zuwanderung hat sich Caritas Schweiz entschlossenen, einen ungewöhnlichen Sozialalmanach 2015 herauszugeben: persönlich und berührend.

Der erste Teil des Buches zeigt mit dem «Bericht über die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz 2013/2014» von Bettina Fredrich sozialpolitische Trends auf. Der zweite Teil und Schwerpunktteil «Herein. Alle(s) für die Zuwanderung» ist ein Bekenntnis der Caritas zur Zuwanderung und zu einer Migrationspolitik, die soziale Chancengerechtigkeit zum Ziel hat. 20 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft äussern sich in persönlichen Essays, Beiträgen und Interviews zu einer Schweiz der offenen Türen.

Sozialalmanach 2015: «Herein. Alle(s) für die Zuwanderung»
Luzern, Dezember 2014, 216 Seiten, ISBN: 978-3-85592-134-8,
34 Franken

Arbeitsmarkt, RAV, Sozialhilfe

Soziales/Ältere werden bei der Jobsuche systematisch diskrimminiert

„Ohne Inländervorrang geht es nicht mehr“

Der Fiskus will den Ärmsten den letzten Franken ausreissen

Sozialhilfegeld für Miete darf nicht direkt vom Amt bezahlt werden

Die soziale Ungleichheit – so gross wie seit 30 Jahren nicht mehr!

Gut ist die Sozialhilfe auf dem Prüfstand. Doch der SVP-Radikalabau verfehlt das Ziel

 

Schutz Privatsphäre, Datenschutz, Whistleblower

Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch

Genfer ZAS-Whistleblower wurde für seine Zivilcourage bestraft

Die totalitäre Überwachung bedroht unsere persönliche Würde

Ist die Finma blind? Oder nur verfilzt und korruptionsanfällig?

Schlusserklärung des Weltkongresses zum Jugendstrafrecht in Genf

Signal an die USA: Edward Snowden und Bradley Manning für Nobelpreis nominiert

Schweizer Strafverfolger sollen Zugriff auf EU-Asyldaten erhalten

Bundesrat will Polizei-Zusammenarbeit mit EU vertiefen

Katastropheneinsätze

MSF-Rückblick 2014: Wo, was aus dem Ruder lief

Tierschutz

HIV-Kinder- und Tierschutz-Projekte in 7 afrikanischen Ländern

 

Menschenrechte/Völkerrecht/Anti-Folter-Konvention

Menschenrechte: Die guten Nachrichten im AI-Rückblick 2014

Jeder kann jetzt ein Zeichen für die Menschenrechte setzen

Der Rechtsstaat darf nicht Foltern. Berechtigtes Quälen gibt es nicht

„Bush, Rumsfeld und Cheney gehören vor Gericht“

«Diebstahl industrielles Masses» unter Flagge des Anti-Terrorkrieges

Terrorgefahr steigt: „Wir müssen mit allem und noch mehr rechnen“

200’000 AI-Aktivisten im Kampf gegen Folter in Usbekistan

Welttag gegen Todesstrafe: Hinrichtungen von geistig Behinderten stoppen!

Didier Burkhalter lanciert weltweiten Aufruf gegen die Todesstrafe

Die Schweiz rüstet beim Kriegsmaterialexport auf

Amnesty Kursprogramm 2015: Rüstzeug für Menschenrechtsaktivisten

Terrorbekämpfung

IS-Anschlagspläne in Europa vereitelt

Lybien: Milizen begehen Kriegsverbrechen

Mexico: Folteropfer Ángel Amílcar Colón ist frei!

Uganda’s repressive Gesetze bei Homophobie und sexistischer Gewalt

Auch die Schweiz muss die Syrien-Hilfe dringend ausbauen

Iran: Punktuelle Suspendierung der Sanktionen verlängert

Bern, 05.12.2014 – Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 eine weitere Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Damit reagiert er auf die Entwicklungen bei den Nuklearverhandlungen und die Verlängerung des Interimsabkommens durch die internationalen Verhandlungspartner.

Anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat entschieden, die am
29. Januar 2014 beschlossene punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran, die bereits im August 2014 ein erstes Mal verlängert worden war, bis zum 12. August 2015 weiterzuführen. Somit bleiben das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern weiterhin suspendiert. Ebenso ist die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen temporär ausgesetzt. Im Finanzbereich bleiben die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht.

Am 24. November 2013 führten die Verhandlungen zwischen Iran und der Staatengruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland und die USA) in Genf zu einem Interimsabkommen, das am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Da während der ursprünglichen Dauer des Interimsabkommens und der ersten Verlängerung des Zeitrahmens bis zum 24. November 2014 keine umfassende Lösung in den Nukleargesprächen gefunden werden konnte, haben sich die E3+3 und Iran darauf geeinigt, das Interimsabkommen bis zum 30. Juni 2015 nochmals zu verlängern. Im Hinblick auf diese Verlängerung beschloss die EU am 25. November 2014, die seit dem 20. Januar 2014 bestehende punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran bis zum 30. Juni 2015 weiterzuführen.

Mit der Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen stellt der Bundesrat sicher, dass das Schweizer Sanktionsregime in den betroffenen Bereichen kohärent ist mit den Massnahmen der EU. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleibt weiterhin in Kraft.