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Mehr Sicherheit durch Verknüpfung von Informationssystemen

Bern, 02.09.2020 – Mit der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft an das Parlament will der Bundesrat die Sicherheit in der Schweiz verstärken und die Migrationssteuerung verbessern. Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden greifen europaweit auf zahlreiche Informationssysteme zu. Noch muss aber jedes System separat abgefragt werden. Mit der sogenannten Interoperabilität werden die Informationssysteme künftig vernetzt. So können die Informationen effizienter und gezielter genutzt werden. Für die zuständigen Behörden wird es damit beispielsweise einfacher, Personen zu identifizieren, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Interoperabilität sollen europaweite Informationssysteme vernetzt werden. So können die vorhandenen Informationen effizienter und gezielter genutzt werden.
  • Dies verstärkt die Sicherheit in der Schweiz sowie im Schengen-Raum und verbessert die Migrationssteuerung.
  • Es werden dabei keine zusätzlichen Daten erhoben, und auch die Zugriffsrechte der zuständigen Behörden zu den Informationssystemen werden nicht geändert.

Kriminelle Netzwerke sind in Europa über Grenzen hinweg aktiv, so etwa beim Drogenhandel, in der organisierten Kriminalität oder beim Menschenhandel. Die Antwort auf transnationale Kriminalität ist eine verstärkte Kooperation der Sicherheitsbehörden. Deshalb muss sichergestellt sein, dass Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden im Schengen-Raum jederzeit Zugriff auf die notwendigen Informationen aus allen anderen Schengen-Staaten haben.

Mehr Sicherheit in der Schweiz

Mit der Interoperabilität wird es künftig auch für die Schweizer Behörden möglich sein, über ein gemeinsames, europaweites Suchportal alle relevanten Daten in allen Schengen-Informationssystemen gleichzeitig miteinander abzugleichen. Es werden dafür keine zusätzlichen Daten erhoben und auch die Zugriffsrechte der zuständigen Behörden zu den Informationssystemen werden nicht geändert. Die Interoperabilität verstärkt die Sicherheit in der Schweiz wie auch im Schengen-Raum und dient insbesondere der Terrorismusbekämpfung.

Verknüpfung der Informationssysteme

Heute nutzen die Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden der Schengen-Staaten eine Vielzahl von Informationssystemen: Das Schengener Informationssystem (SIS) enthält unter anderem Informationen zu Personen, nach denen gefahndet wird oder die vermisst werden. Im Visa-Informationssystem (VIS) werden Informationen zu Visa gespeichert, die von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden und von illegal in den Schengen-Raum eingereisten Personen gespeichert. Dazu kommen in den nächsten Jahren das Einreise-Ausreisesystem (EES), mit dem Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehören in den Schengen-Raum gespeichert werden sowie das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), in welchem künftig Angaben zu Einreisebewilligungen für Drittstaatenangehörige, die kein Visum benötigen, verzeichnet werden.

Mit der Interoperabilität werden die verschiedenen Informationssysteme zusammen verknüpft. Damit können die vorhandenen Informationen mit einer einzigen Anfrage effizient und gezielt abgefragt werden. So können beispielsweise Personen eindeutig identifiziert werden, selbst wenn sie in den verschiedenen Systemen unter falschen Identitäten verzeichnet sind oder Mehrfachidentitäten verwenden. Heute könnten Personen, gegen welche die Schweiz eine Einreisesperre verhängt hat und die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden sind, mit einer falschen Identität wieder in den Schengen-Raum einreisen, obschon die Einreisesperre im SIS ausgeschrieben worden ist. Die dort gespeicherten Fingerabdrücke können derzeit nicht mit denjenigen im VIS abgeglichen werden. Mit der Verknüpfung der verschiedenen Systeme werden solche Mehrfachidentitäten einfacher erkannt.

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 21 Millionen Franken. Sie sind Bestandteil eines Verpflichtungskredits für verschiedene aktuelle Vorhaben zur Weiterentwicklung von Informationssystemen des Schengen/Dublin-Besitzstands. Die Botschaft zum Verpflichtungskredit wurde am 11. Juni 2020 vom Parlament gutgeheissen. Um die Interoperabilität umzusetzen, sind Gesetzesanpassungen notwendig. Das Parlament wird voraussichtlich in der Wintersession 2020 und in der Frühjahrssession 2021 über die Botschaft zur Umsetzung der Interoperabilität beraten, die der Bundesrat nun verabschiedet hat. (Quelle: Fedpol)

Erleichteter Zugang zu Medizinalcannabis und Studien zum Freizeitkonsum

Hanf ist ein uraltes aber seit 1961 verbotenes Heil- und Betäubungsmittel, das nun ein Revival erlebt. GMC

Bern, 04.07.2018 – Der Bundesrat möchte die Regelung zu Cannabis anpassen, um angemessen auf die Chancen und Risiken einzugehen, die mit dieser Substanz verbunden sind. Zum einen will er den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern, die diese Substanz benötigen. Zum anderen beabsichtigt der Bundesrat, wissenschaftliche Studien über alternative Regelungsmodelle für den Freizeitkonsum von Cannabis zu ermöglichen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 einen Pilotversuchsartikel in die Vernehmlassung geschickt.

Wie andere Betäubungsmittel auch ist Cannabis nicht nur ein Genuss-, sondern auch ein Heilmittel. In der Schweiz wurden 2017 rund 3000 Patientinnen und Patienten damit behandelt. Oft handelt es sich dabei um ältere Menschen oder Personen mit unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium. Medizinalcannabis kann die Schmerzen der Betroffenen lindern, wenn andere Behandlungsmethoden versagt haben.

Damit dies möglich ist, müssen die Patientinnen und Patienten heute gemäss Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dieses Verfahren verzögert jedoch den Behandlungsstart und erschwert den Zugang.

Der Bundesrat möchte deshalb den Zugang zu Medizinalcannabis erleichtern. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung in diesem Sinne anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Das EDI erarbeitet bis im Sommer 2019 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf. Zudem soll das BAG die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.

Pilotversuchsartikel
Laut Schätzungen konsumieren in der Schweiz über 200’000 Personen regelmässig Cannabis zu Freizeitzwecken. Obwohl das geltende Gesetz diesen Konsum verbietet und unter Strafe stellt, geht diese Zahl nicht zurück. Gleichzeitig floriert der Schwarzmarkt, und die Konsumentensicherheit ist aufgrund der fehlenden Qualitätskontrolle nicht gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund wollen mehrere Städte und Kantone, die mit dem Freizeitkonsum und dem Schwarzmarkt konfrontiert sind, wissenschaftliche Studien durchführen und damit andere Regelungsmodelle prüfen. Der Bundesrat möchte ihnen mit einer Anpassung des Rechtsrahmens ermöglichen, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Er schlägt deshalb vor, einen Pilotversuchsartikel in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Dieser Artikel gestattet wissenschaftliche Studien, ändert aber nichts am allgemeinen Verbot des Cannabiskonsums ausserhalb dieser Studien.

Die Pilotversuche sind zeitlich und räumlich strikt beschränkt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, und Minderjährige werden davon ausgeschlossen.

Der Pilotversuchsartikel selbst hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens 10 Jahren. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für die politische Debatte zur Cannabis-Regelung. Die Bewilligung der Studien greift einem allfälligen späteren Entscheid zur Cannabis-Regelung in keiner Weise vor. Jede Änderung der Verbotsregelung müsste gegebenenfalls vom Parlament oder sogar vom Volk in einer Abstimmung genehmigt werden. Die Vernehmlassung zum Experimentierartikel dauert bis zum 25. Oktober 2018.

Weitere nützliche Informationen und Studien zu Cannabinoiden als medizinische Heilmittel

MUTLOS GESCHEITERTE STATT SINNVOLL BEFLUEGELTE DROGENPOLITIK

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ERLEICHTERTER ZUGANG ZU  MEDICAL CANNABIS / STUDIEN ZUM FREIZEITKONSUM

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KREBS: CANNABIS GEGEN MELANOME

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CANNABINOIDE ALS HEILMITTEL  (BAG)

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Systematic Review of Cannabis for medical use

Bund stellt zusätzliche Mittel für den Asylbereich bereit

Bern, 18.12.2015 – Im Jahr 2015 sind so viele Menschen auf der Flucht, wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Auch die Schweiz verzeichnete im zweiten Halbjahr 2015 anhaltend hohe Asylgesuchseingänge. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Freitag zusätzliche Mittel im Umfang von gut 11 Millionen Schweizer Franken bewilligt, damit die zusätzlichen Schutzsuchenden untergebracht, alle prioritären Verfahren zeitnah durchgeführt und Rückstände abgebaut werden können.

Seit Juni 2015 sind die Asylgesuche in ganz Europa markant gestiegen. Auch die Schweiz verzeichnete eine bedeutende Zunahme der Gesuche bis auf rund 5700 Gesuche im November. Im Vergleich zu Gesamteuropa verlief der Anstieg der Asylgesuchszahlen allerdings moderat. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erwartet bis Ende Jahr gesamthaft rund 39 000 Gesuche.

Unterbringung und Registrierung sicherstellen

Bundesrat und Parlament hatten im Voranschlag 2016 die personellen Ressourcen für die Bearbeitung von rund 30 000 Gesuchen bewilligt. Die zusätzlich notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für die laufende Gesuchsbewältigung und den Pendenzenabbau müssen deshalb zusätzlich eingestellt werden. Zudem hat das SEM die Unterkunftsplätze des Bundes von 2300 Anfang 2015 auf rund 5000 Plätze Ende Jahr erhöht, was zu einem Mehrbedarf für die Zumiete und den Betrieb von Unterkünften im zivilen Bereich führt.

Der Bundesrat ermächtigt deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Bewältigung der steigenden Asylgesuche sein Personal befristet bis Ende 2016 um zusätzliche 75 Stellen aufzustocken. Die Finanzierung dieser Stellen kann durch Kredit-Verschiebungen innerhalb des Voranschlags 2016 abgedeckt werden. Im Rahmen eines dringlichen Nachtragskredit beantragt der Bundesrat der parlamentarischen Finanzdelegation zusätzlich insgesamt rund 11,1 Millionen Franken für weitere Dolmetscherinnen und Dolmetscher, für die Informatikausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie für die Zumiete von Unterkünften und deren Betriebskosten.

Im Anschluss an den heutigen Entscheid muss die Gutheissung der Finanzdelegation zu den dringlichen Nachtragsbegehren eingeholt werden. (Quelle: EJPD)

Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert

Heute bekommen Kommunikationsdienstleister für Überwachungsdienste im Telefon- und Mobilfunkverkehr eine Entschädigung dafür, dass sie in der Lage sind, alle Gespräche in Echtzeit aufzunehmen und während zwölf Monaten zu speichern. Alles wird angezapft und auf Vorrat gespeichert. Nachdem die Parlamentarier die Gesetzesrevision beim Büpf gutgeheissen und auch dem Nachrichtendienst des Bundes weit mehr Kompetenzen eingeräumt haben, kommt nun das Referendum zu diesem staatspolitischen Irrsinn samt Aushöhlung der Grundrechte.

Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision des Fernmeldeüberwachungsgesetzes (Büpf) stösst in menschenrechts- und konsumentennahen Kreisen und bei vielen Parteinen auf Widerstand. Nun werden Referendumsunterschriften bis Mitte Dezember gesammelt. Widerstand und Mitmachen sind Bürgerpflicht, wollen wir uns gegen den Abbau der verfassungrechtlich garantierten Grundrechte als auch für die Meinungs- sowie Pressefreiheit wehren.

Der National- und Ständerat hat in der letzten Session den Ausbau der präventiven Überwachung der Bevölkerung beschlossen. Damit soll der Nachrichtendienst des Bundes weitere Kompetenzen erhalten. Diese umfassen das Speichern von Kommunikationsdaten aller Einwohner – und dies verdachtsunabbhängig. Ferner würden auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen die Schweizer Geheimdienstler nun im internationalen Cyberkrieg mitmischen. Sie wollen damit die Erlaubnis, nicht nur Computer im Inland, sondern auch im Ausland anzugreifen.

Die Referendumsfrist ist nun gestartet und dauert bis Mitte Dezember. Die Unterschriftenbögen stehen unter nachrichtendienstgesetz.ch zum Download bereit. Parteien wie die Juso, die Piratenpartei, die Grünen und zahlreiche VertreterInnen der Grünliberalen, der SP und von Jungparteien unterstützen das Referendum.

Ebenso dabei sind Medien-, Konsumenten- und Menschenrechtsorganisationen wie der Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Verein grundrechte.ch, Amnesty International, die grösste Schweizer Mediengewerkschaft Syndicom und Fachorganisationen wie dem Verein Digitale Gesellschaft und dem Chaos Computer Club. Hier ein Auszug der Kollektivmitgliederliste des Vereins grundrechte.ch.

Alternative Liste Winterthur
Alternative Liste Zürich
augenauf Basel
augenauf Bern
augenauf Zürich
Bierkurve Winterthur
Bündnis Luzern für Alle
Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz DJS
Grünes Bündnis Bern
Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA
Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA
Humanrights.ch / MERS
Junge Linke Alternative – JuLiA
JungsozialistInnen JUSO Schweiz
Liste gegen Armut und Ausgrenzung
Piratenpartei Schweiz
Referendum BWIS
Solidaritätsnetz Region Basel
Solidaritätsnetz Sanst-Papiers Bern
Swiss Internet User Group SIUG
Swiss Privacy Foundation
Verein PSYCHEX

Fazit

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein fundamentales, verfassungsrechtlich garantiertes Menschenrecht und zentrales Element der demokratischen Kontrolle. Nehmen wir uns die Möglichkeit, uns frei und unbeobachtet auszudrücken, verlieren wir alle – als Individuen wie auch als Gesellschaft. Ein eindringlich warnender offener Brief von Amnesty International, dem Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Digitalen Gesellschaft und weiteren Organisationen, wurde vom Parlament nicht erhört.

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist ein direkter Angriff auf unsere verfassungsmässig garantierten Bürgerrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat. Das falsche Versprechen von Sicherheit scheint die Politiker so geblendet zu haben, dass ihnen jedes Mittel als legitim erscheint. Die erweiterten Kompetenzen im neuen Gesetz bringen jedoch nicht mehr Sicherheit. Stattdessen werden wertvolle Ressourcen denjenigen Behördenvorenthalten, welche bereits heute für die Bekämpfung von Kriminalität und Terror zuständig sind.

Überwachung stört Sie nicht, denn Sie haben ja nichts zu verbergen?

Hier sind einige Gründe, warum Sie dennoch das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz unterschreiben sollten.

Möchten Sie grundlos überwacht werden?
Mit dem neuen Gesetz darf der Nachrichtendienst die Datenströme von allen Telefons anzapfen und auch Ihre Mails lesen. Wollen Sie das wirklich?

Verdachtsunabhängige Überwachung betrifft auch Sie. Denn sie verletzt Ihr Recht auf Privatsphäre, das in der Bundesverfassung garantiert ist. Wollen Sie, dass die Privatsphäre weiter ausgehölt wird. Nachdem Sie notabene schon Ihre Fingerabdrücke und ihr biometrisches Konterfei zwecks Reisefreiheit allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden rund um die Welt verfügbar gemacht haben. Demnächst kommen wohl der vorsogliche, flächendeckende  DNA-Test, die wöchentlichen Urinprobenabgaben und die medizinische Auswertung ihres normalen Alkoholpegels oder Kifferzustandes zu den normalen Erhebungen hinzu.

Dabei ist Massenüberwachung nicht einmal wirksam, das zeigen zahlreiche Studien in mehreren Ländern. Die Antwort auf Terror und Verbrechen ist Strafverfolgung.

Massenüberwachung ist gefährlich und völlig überflüssig.
Der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 sehr kritisch: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Europa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Die Richter beurteilten die europäische Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und in vollem Umfang als unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.

Wenn Sie unter Überwachung stehen, werden Sie sich nicht mehr frei fühlen und sich nicht mehr frei äussern können. Nicht nur die Meinungs-, auch die Medienfreiheit wird erheblich eingeschränkt.

Sie (und kein anderer) weiss, was letztlich alles mit Ihren Daten passiert. Wer sie wem weitergibt. Wo und wann Sie für welche Konstrukte sie verwendet werden. Nur eines ist gewiss: Früher oder später landen alle Daten bei Kriminellen, Hackern, Spionen und übereifrigen Staatsdienern. Und die kümmern sich gewiss nicht um ihre Bürger- und Menschenrechte.

Sie können sich gegen die missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten nicht wehren. Der Makel im digitalen Stempel wird sie bis weit über den Tod hinaus verfolgen. Sie werden als Facebook-und Google-Leiche noch lange im digitalen Weltall herumschwirren. Ein Recht auf Vergessen? Vergessen Sie’s. Das ist im Internet eine Utopie.

Wenn Ihnen Ihre Privatsphäre und die Menschenrechte als auch die Bundesverfassung etwas bedeutet, dann  » unterschreiben Sie jetzt das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz.

grundrechte.ch | Postfach 6948 | 3001 Bern
E: info@ndg-referendum.ch | T: 031 312 40 30 | www.grundrechte.ch

Weitere Links zu Organisationen, die das Referendum unterstützen:

Weitere Informationen

Das überparteiliche Komitee schnüffelstaat.ch
Faktenblatt Kabelaufklärung digitale-gesellschaft.ch/kurz-erklaert-faktenblatt-zur-kabelaufklaerung
Vorratsdatenspeicherung digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung
Offener Brief zum NDG digitale-gesellschaft.ch/2015/06/08/offener-brief-zum-ndg
Curia Vista www.parlament.ch

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Wer sagt, dass ein Geheimdienst die Sicherheit der Bürger gewährleisten kann?

Wie der Geheimdienst mit Daten von unbescholtenen Bürgern dealt

Anhänge

Fedpol Ueberwachungsstats_2014 | Fedpol Überwachungsstatistik 2013 | Fedpol Überwachungsstatistik 2012 | Fedpol Überwachungsstatistik 2011 | Fedpol Überwachungsstatistik 2010

Zur Erinnerung an die Aufarbeitung des Fichenskandals

PUK-Bericht Fichenaffaire | Ergänzungsbericht PUK-Fichenaffäre

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Wissenschaftler warnen vor dem gläsernen Bürger

Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

EDÖB: 22. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten

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Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz geht in die Vernehmlassung

Das Bundeshaus in Bern erstrahlt in neuem Glanz. Daneben befindet sich das Luxushotel Schweizerhof. Berns federal government-building has ben fresh renovated and in the forefront is the luxu

Neue Regeln beim Einbürgerungsverfahren: Der Bundesrat schickt das neue Bürgerrechtsgesetz in die Vernehmlassung.

Bern, 19.08.2015 – Am 20. Juni 2014 stimmte das Parlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zu. Der Bundesrat hat am Mittwoch für den Entwurf zur entsprechenden Bürgerrechtsverordnung die Vernehmlassung eröffnet. Die neue Verordnung regelt insbesondere die für eine Einbürgerung massgebenden Integrationskriterien sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit. Zudem werden die Gebühren des Bundes angepasst.

Das revidierte Bürgerrechtsgesetz sieht vor, dass eingebürgert werden kann, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz lebt und in der Schweiz integriert ist. Als integriert gilt, wer Sprachkenntnisse in einer Landessprache ausweist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert. Zudem müssen einbürgerungswillige Personen mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein und dürfen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

Integrationskriterien konkretisiert

Die Bürgerrechtsverordnung, zu welcher der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet hat, konkretisiert die massgebenden Integrationskriterien für eine Einbürgerung. So schlägt der Bundesrat vor, dass die mündlichen Sprachkompetenzen dem Referenzniveau B1, schriftliche Sprachkompetenzen dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen sollen. Einbürgerungswillige Personen verfügen damit über genügende mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse für die Verständigung im Alltag. Die Antragsteller müssen die erforderlichen Sprachniveaus nachweisen, z.B. mit einem Sprachdiplom. Davon ausgenommen ist, wer eine Landessprache als Muttersprache spricht oder in der Schweiz die Schulen oder eine Ausbildung absolviert hat.

Der Bundesrat passt ausserdem die Praxis an bei bestehenden Vorstrafen und Sozialhilfeabhängigkeit. Strafurteile sind bereits heute ein Einbürgerungshindernis und der Bund verweigert eine Einbürgerung, wenn ein Eintrag im Strafregisterauszug besteht. Die Einbürgerung soll zudem nicht möglich sein, wenn die einbürgerungswillige Person in den letzten drei Jahren vor dem Gesuch Sozialhilfe bezog oder während des Einbürgerungsverfahrens sozialhilfeabhängig ist.

Schliesslich sollen künftig alle einbürgerungswilligen Personen eine Loyalitätserklärung unterzeichnen. Damit bestätigen sie, die in der Bundesverfassung festgelegten Grundrechte, rechtsstaatlichen Prinzipien und die freiheitlich demokratische Grundordnung der Schweiz zu respektieren.

Die Bürgerrechtsverordnung regelt auch die Zusammenarbeit des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit anderen Bundesstellen sowie den kantonalen Einbürgerungsbehörden. Damit verbunden sind einheitliche Richtlinien für die Berichte über die Bewerberinnen und Bewerber sowie zu den Behandlungsfristen. Angepasst werden zudem die Gebühren des Bundes. Diese sollen neu in der Regel im Voraus eingefordert werden. Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitsaufwand auch bei einem ablehnenden Entscheid oder bei einem Rückzug des Einbürgerungsgesuchs vergütet wird.

Die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf dauert bis zum 19. November 2015.

Kind, Ballon, Biogas-Auto, Erdgas Zürich, Züri-Mobiltag

Reduktionziel 2014 nicht erreicht: CO2-Abgabe auf Brennstoffe wird 2016 erhöht

Bern, 03.07.2015 – Im Jahr 2014 sind die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in der Schweiz nicht genügend gesunken. Das Reduktionsziel wurde nicht erreicht. Wie in der CO2-Verordnung vorgesehen, wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ab nächstem Jahr von heute 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 angehoben. Damit verstärkt sich der Anreiz, weniger fossile Brennstoffe einzusetzen und vermehrt auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe werden zu einem grossen Teil an Bevölkerung und Wirtschaft zurück verteilt.

Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Gemäss CO2-Gesetz, mit dem diese Verpflichtung umgesetzt wird, ist diese Reduktion im Inland zu erbringen. Ungefähr 40 Prozent der Treibhausgase der Schweiz stammen aus fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Kohle. Zur Einhaltung des Reduktionsziels bis 2020 hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung Zwischenziele für die Jahre 2012, 2014 und 2016 definiert. Werden diese Ziele verfehlt, erhöht sich die CO2-Abgabe auf das Folgejahr in vordefinierten Stufen.

Die CO2-Abgabe ist ein zentrales Instrument des CO2-Gesetzes und setzt einen Anreiz, klimaschädigende Treibhausgase zu vermindern und vermehrt CO2-neutrale oder CO2-arme Energieträger einzusetzen. Den maximalen Abgabesatz hat das Parlament bei 120 Franken pro Tonne CO2 festgelegt.

Zahlen und Fakten

Die am 3. Juli 2015 vom Bundesamt für Umwelt BAFU veröffentlichte CO2-Statistik zeigt, dass der CO2-Ausstoss aus Brennstoffen zwischen 2013 und 2014 zwar weiter gesunken ist. Der Rückgang reicht allerdings nicht aus, um den Zielwert von 76 Prozent des Wertes von 1990 zu erreichen, damit keine Erhöhung des Abgabesatzes eintreten müsste. Um den Effekt von unterschiedlich kalten Wintern auszugleichen, werden die Verbrauchswerte witterungsbereinigt. Weil die witterungsbereinigten CO2-Emissionen im Jahr 2014 bei 78,5 Prozent liegen, erhöht sich die CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 von heute 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Heizöl extraleicht entspricht dies einem Anstieg von 16 auf 22 Rappen bzw. von 12 auf 17 Rappen pro Kubikmeter Erdgas.

Um die Wirtschaft zu schonen, sind Unternehmen, die von der CO2-Abgabe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würden, befreit. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur Verringerung ihrer Emissionen oder nehmen am Emissionshandel teil. Sie sind folglich von der Erhöhung nicht betroffen. Die übrigen Unternehmen, die sich seit Einführung der CO2-Abgabe im Jahr 2008 angepasst und ihre Emissionen gesenkt haben, unterliegen der Abgabe weniger stark.

Verteilung der Erträge

Ein Drittel des Ertrags der CO2-Abgabe oder maximal 300 Millionen Franken wird im Rahmen des Gebäudeprogramms für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet. 25 Millionen fliessen in den Technologiefonds, mit dem der Bund mit Bürgschaften Darlehen an innovative Unternehmen absichert. Der Rest von voraussichtlich ca. 650 Millionen Franken wird über die Krankenkassen an die Bevölkerung und über die AHV an die Wirtschaft zurück verteilt (siehe Internet Seite Rückverteilung der CO2-Abgabe).

Bei den Treibstoffen sieht das CO2-Gesetz zwei Instrumente für die Emissionsreduktion vor: die CO2-Vorschriften auf neuen Personenwagen, die im Jahr 2015 im Durchschnitt noch 130 Gramm pro Kilometer ausstossen dürfen, und die Pflicht für Treibstoffimporteure, bis 2020 10 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr mit Klimaschutzprojekten im Inland zu kompensieren. Die CO2-Emissionen aus Treibstoffen sind 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen (-0,7 Prozent), sie liegen aber noch immer 11 Prozent über dem Wert von 1990.