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Beherbergungsstatistik Wintersaison 2014/2015

 
Swiss Deluxe Hotels Podiumsrunde im Widder Hotel, Zürich

Foto: Swiss Deluxe Hotels Podiumdiskussion im Widder Hotel, Zürich. Bild: GMC

Neuchâtel, 08.06.2015 (BFS) – Die Logiernächte bleiben in der touristischen Wintersaison stabil und gingen im April 2015 zurück. Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz in der touristischen Wintersaison (November 2014 bis April 2015) insgesamt 15,7 Millionen Logiernächte. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode einer sehr leichten Zunahme um 0,1 Prozent (+12’000 Logiernächte).

Mit insgesamt 7,4 Millionen Logiernächten verzeichnete die inländische Nachfrage einen Anstieg um 1,9 Prozent (+134’000 Logiernächte). Die Nachfrage der ausländischen Gäste belief sich auf 8,3 Millionen Logiernächte, was einen Rückgang von 1,4 Prozent bedeutet (-122’000 Logiernächte). Im Monat April 2015 wurden 2,3 Millionen Logiernächte registriert, was gegenüber April 2014 einem Rückgang von 0,6 Prozent (-13’000 Logiernächte) entspricht. Dies geht aus den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

In der touristischen Wintersaison verbuchten die Schweizer Gäste 7,4 Millionen Logiernächte und damit eine Zunahme um 1,9 Prozent (+134’000 Einheiten). Bei den ausländischen Gästen wurden 8,3 Millionen Logiernächte und damit ein Rückgang von 1,4 Prozent (-122’000 Einheiten) registriert. Die Gäste aus dem europäischen Kontinent (ohne Schweiz) verzeichneten eine Abnahme von 339’000 Logiernächten (-5,4%) gegenüber derselben Vorjahresperiode. Deutschland verbuchte mit einem Minus von 118’000 Logiernächten (-5,8%) die deutlichste absolute Abnahme aller Herkunftsländer. Es folgen Russland (-85’000 Logiernächte / -26,6%), Frankreich (-45’000 / -6,6%) und die Niederlande (-19’000 / -6,0%). Auch Belgien (-12’000 Logiernächte / -4,0%) und Italien (-11’000 / -2,4%) weisen einen Logiernächterückgang auf. Die Nachfrage aus dem asiatischen Kontinent erhöhte sich um 161’000 Logiernächte (+13,8%). China (ohne Hongkong) legte um 81’000 Logiernächte zu (+26,2%) und wies damit das stärkste absolute Wachstum aller ausländischen Herkunftsländer auf. Die Republik Korea (+16’000 Logiernächte / +18,0%), die Golfstaaten (+14’000 / +8,4%) und Indien (+9100 / +8,5%) registrierten ebenfalls ein Logiernächteplus. Die Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent erhöhte sich um 53’000 Logiernächte (+6,6%). Mit 32’000 zusätzlichen Logiernächten (+6,0%) lieferten die Vereinigten Staaten die stärkste absolute Zunahme des Kontinents. Es folgt Brasilien mit einem Plus von 16’000 Logiernächten (+16,8%). Die beiden Kontinente Ozeanien (+2300 / +2,2%) und Afrika (+580 / +0,4%) verzeichneten ebenfalls mehr Logiernächte.

Logiernächterückgang in der Mehrheit der Tourismusregionen während der touristischen Wintersaison 2014/2015
Acht der vierzehn Tourismusregionen registrierten in der touristischen Wintersaison gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode einen Logiernächterückgang. Graubünden verbuchte mit einem Minus von 74’000 Logiernächten (-2,6%) die deutlichste Abnahme in absoluten Zahlen. Das Wallis wies einen Rückgang von 61’000 Einheiten (-2,9%) und die Ostschweiz von 27’000 Einheiten (-3,4%) auf. Die Regionen Genf und Tessin verzeichneten eine Abnahme um 26’000 (-1,9%) bzw. 24’000 (-3,8%) Logiernächte. Demgegenüber registrierte die Region Zürich mit einem Plus von 98’000 zusätzlichen Logiernächten (+4,4%) das deutlichste absolute Wachstum. Es folgen die Region Luzern / Vierwaldstättersee mit einer Zunahme um 83’000 Logiernächte (+6,6%) und die Region Basel mit einem Wachstum von 46’000 Einheiten (+7,0%).

April 2015: inländische Nachfrage legt zu, ausländische Nachfrage geht zurück
Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz im April 2015 insgesamt 2,3 Millionen Logiernächte, was gegenüber April 2014 einer Abnahme von 0,6 Prozent (-13’000 Logiernächte) entspricht. Insgesamt 1,1 Millionen Logiernächte gingen auf das Konto der inländischen Gäste. Dies entspricht einer Zunahme von 4,2 Prozent (+42’000 Logiernächte). Die Gäste aus dem Ausland generierten 1,3 Millionen Logiernächte, was einem Rückgang von 4,1 Prozent bedeutet (-55’000 Logiernächte). Bei den ausländischen Herkunftsländern verzeichneten die Besucherinnen und Besucher aus Europa (ohne Schweiz) einen Logiernächterückgang von 95’000 Einheiten (-10,7%) gegenüber April 2014. Deutschland verbuchte ein Minus von 33’000 Logiernächten (-10,9%) und damit die deutlichste absolute Abnahme aller Herkunftsländer. Es folgen Russland mit einer Abnahme von 12’000 Logiernächten (-38,2%), Frankreich (-10’000 / -10,8%) sowie das Vereinigte Königreich (-9800 / -8,5%). Auch Italien (-6900 Logiernächte / -9,3%) und die Niederlande (-6600 / -20,2%) verzeichneten einen Nachfragerückgang. Die Nachfrage aus dem asiatischen Kontinent erhöhte sich hingegen um 29’000 Logiernächte (+10,3%). China (ohne Hongkong) legte um 16’000 Logiernächte (+20,8%) zu und wies damit das stärkste absolute Wachstum aller ausländischer Herkunftsländer auf. Es folgen Thailand mit einem Logiernächteplus von 7200 Einheiten (+28,5%) und die Republik Korea (+2900 / +14,7%). Die Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent erhöhte sich um 11’000 Logiernächte (+8,0%). Mit 12’000 zusätzlichen Logiernächten (+13,3%) verzeichneten die Vereinigten Staaten die stärkste absolute Zunahme dieses Kontinents. Der Kontinent Ozeanien wies ein Plus von 670 Logiernächten (+3,9%) auf, während der afrikanische Kontinent 670 Logiernächte weniger verbuchte (-3,2%).

Logiernächteminus in den meisten Tourismusregionen im April 2015
Acht der vierzehn Tourismusregionen verbuchten im April 2015 gegenüber April 2014 einen Logiernächterückgang. Das Wallis verzeichnete mit einem Minus von 24’000 Logiernächten (-9,0%) den deutlichsten absoluten Rückgang. Es folgen die Regionen Genf mit einer Abnahme von 19’000 Logiernächte (-8,3%), Ostschweiz (-7600 Einheiten / -5,6%) und Tessin (-7500 / -3,5%). Demgegenüber verzeichnete die Region Zürich mit einem Plus von 17’000 Einheiten (+4,5%) das deutlichste absolute Wachstum. Es folgen die Regionen Graubünden (+11’000 Logiernächte / +6,6%), Luzern / Vierwaldstättersee (+9600 / +3,9%) und Berner Oberland (+7600 / +4,0%).

Flussreisen: Entspannt zu Natur- und Kulturwundern

Indien: Fluss-Schiffsfahrt, tropische Landschaft, Alleppy, Kerala | Relaxing Backwater Cruise, Kerala, Soma House Boats.

Indien: Fluss-Schifffahrt durch die tropische Landschaft der Backwaters bei Alleppy, Kerala. BIld: GMC Photopress

Obwohl kleiner als Ozeanriesen, bieten moderne Flussfahrtschiffe heute allen Komfort und selbst Wellness-Oasen an Bord. Während die stets wechselnde Flusslandschaft vorüberzieht, bringen einem die Schiffe zu alten Metropolen und bedeutenden Sehenswürdigkeiten – doch die Reise ist das Ziel!

Flüsse sind Lebensadern, die allen Kontinenten Leben einhauchen und wichtige Handels- und Kulturmetropolen entstehen ließen. Auch öffnen Wasserstraßen einzigartige Zugänge zu einer Welt voller Faszination in abgelegene, spektakuläre Naturräume und sonst unzugängliche Regionen wie die Amazonasufer. So ist jede Flussfahrt etwas Besonderes – keine ist wie die vorangehende oder die nächste.

Schiffsreise Vietnam: Raddampfer, Schiffsreise, Halong Bay, historic steamboat, cruises, Halong BAy

Mit dem Raddampfer in der Halong Ba. Bild: GMC

Das wird sofort klar, wenn man die Fülle der verschiedenen Flussreisen anschaut. Oft vermitteln Schiffsreisen neben Komfort und Luxus auch Behaglichkeit und Gemächlichkeit, die Kabine Geborgenheit. Dazu gesellen sich das wunderbare Gefühl des sorgenfreien Sichtreibenlassens und ein Hauch von Freiheit und Abenteuer.

Zwar ist das Publikum auf Flussreisen in Europa selten unter 40 Jahre alt, doch erleben auch immer mehr Junge den Reiz, der von Flussfahrten ausgeht. Denn stromauf- und -abwärts liegen überall auf der Welt verborgene Paradiese, sei es in den Vereinigten Staaten mit dem Raddampfer auf dem Mississippi oder dem Ohio, bei Expeditionen ins Amazonas-Delta, auf dem Nil in Afrika oder dem Jangtse in China oder bei einem Vorstoß ins Herz Russlands.

Unzählig sind die Facetten der Reise, die verschiedenen Boote und Leute an Bord. Junge bevorzugen aus Budgetgründen meist Flussreisen in Europa auf der Donau, der Elbe oder der Rhone oder die Variante, im Hausboot selbst durch den Canal du Midi in Frankreich oder den Shannon in Irland zu steuern.

Russland, China oder Birma auf dem Fluss durchqueren

Schiffsreise Laos: Mekong Island Cruise 4455

Oder in Laos den Mekong runterfahren. Bild: GMC

Zu den hierzulande wohl bekanntesten Anbietern von Flussreisen gehört das Reisebüro Mittelthurgau. Stephan Frei und seine versierten Mitarbeiter bieten eine begeisternde Angebotspalette an Flussreisen an. Die Reise ins Herz Russlands mit der «Nikolay Baumann» von Wolgograd über Astrachan nach Moskau ist der Traum der Zaren und derer, die ihren Spuren folgen. Von St. Petersburg zu den Inseln Valaam, Kishi und Solowetski nach Moskau – auch das ist eine begehrte Russlandreise, die das Weinfelder Reisebüro anbietet. Weitere Flussreisen-Perlen sind die Jangtsekiang-Route von Peking nach Schanghai zu den Kaiserschätzen Chinas mit der «Yangtse Pearl» und die sehr faszinierende Flussreise durch das Land der goldenen Pagoden zum Unesco-Weltkulturerbe Pagan zu den malerischen Klöstern und heiligen Stätten in Birma. Edel ist die Kombination mit Luxuszügen wie der Transsibirischen Eisenbahn.

Reizvolle Kulturflussreise

Amazonas: MS Bremen

Amazonas-Luxusreise mit der MS Bremen. Bild: GMC

Aber auch in Europa gibt es wunderbare Flussfahrten des Reisebüros Mittelthurgau, so zum Beispiel die Reise an die «Küste des Lichts». Auf den Flüssen Guadalquivir und Guadiana fährt man von Sevilla nach Cádiz, Gibraltar, Vila Real Santo Antonio, Alcoutim, San Lucar de Barrameda und kehrt nach acht Tagen nach Sevilla zurück. Die Reise führt durch atemberaubende Felsformationen, Steineichen- und Kiefernwälder vorbei an Obstplantagen, Weinbergen und jahrhundertealten Wassermühlen. Auf der Reise werden fakultativ Ausflüge in ein Weingut, zur berühmten Jerez-Produktion von Brandy und Sherry sowie zu einer Stierzucht und natürlich zu allerlei sehenswerten Kulturgütern in Cádiz, Gibraltar und Sevilla angeboten.

Sieben-Länder-Reise bis ins Donaudelta

Beliebt und bekannt sind zudem die vier Themenreisen der sechs «Arosa»-Flussschiffe auf der Donau und der Saône. Von Lyon aus geht es jeden Samstag entweder flussaufwärts oder -abwärts. Zu den Weinbaugebieten des Burgunds und der Côte d’Or oder zur Camargue und den Kulturschätzen der Provence. Im Programm sind

5-, 6-, 8- und 17-tägige Reisen ab Passau oder Wien auf der Donau bis ins Delta. Bei der längsten Reise berührt man sieben verschiedene Länder. Ebenfalls kann man sich acht Tage lang die Rhone hinuntertreiben lassen, und auch diese Flussfahrt verspricht zu einer eindrücklichen Mischung aus aufregenden Kulturmetropolen und idyllischen Landstrichen zu werden.

Zu den bekanntesten Reedereien zählt auch die Peter-Deilmann-Reederei. Ihr gehört das Traumschiff «MS Deutschland», auf dem das Flair der Goldenen Zwanziger Jahre im Glanz und Stil dieser bewegten und prächtigen Epoche zelebriert wird und Grandhotel-Meisterköche die Gäste verwöhnen. Auch mit den Flussschiffen derselben Reederei werden Golf-Kreuzfahrten angeboten.

Spezialisierte Anbieter von Flussreisen:

Reisebüro Mittelthurgau Fluss- und Kreuzfahrten AG, Amriswilerstraße 155, 8570 Weinfelden, Tel. 0041 71 626 85 85, info@mittelthurgau.ch, www.mittelthurgau.ch

Delphi Reisen, Seestr. 2, 8810 Horgen, 044 718 48 88, 044 718 48 89, info@delphitravel.ch, www.delphitravel.ch

Luxuriös und abenteuerlich: Amazonas Cruise mit der MS-Bremen.

Abenteuerlich und dank wissenschaftlicher Begleitung spannend: Amazonas Cruise mit der MS-Bremen. Bild: GMC

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Seco berichtet über Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2014

Bern, 26.02.2015 – Schweizer Unternehmen haben 2014 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 563,5 Millionen Franken Kriegsmaterial in 72 Länder exportiert (2013: 461,3 Millionen). Dies entspricht einem Anteil von 0,26 Prozent (0,22 Prozent) an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig ist das Volumen neuer Bewilligungen um 36 Prozent auf 568 Millionen Franken zurückgegangen. Das SECO hat die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Bestimmungsländern vor Ort überprüft.

  1. Statistische Angaben zur Kriegsmaterialausfuhr
    Wie die gesamte Warenausfuhr*  aus der Schweiz, die 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 3 Prozent höher ausgefallen ist, verzeichneten auch die Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr eine Zunahme um 102,2 Millionen Franken auf 563,5 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2013 um 22 Prozent.

Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Lieferung von Fliegerabwehrsystemen inklusive zugehöriger Munition nach Indonesien (121,5 Millionen) und die Ausfuhr gepanzerter Radfahrzeuge mit entsprechenden Bestandteilen nach Deutschland (100,8 Millionen).

Rund 66 Prozent (2013: 80,7 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)** .

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 60,9 Prozent (2013: 72,6 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 9 Prozent (13,1 Prozent), nach Asien 29,7 Prozent (13,4 Prozent), nach Afrika 0,3 Prozent (0,4 Prozent) und nach Australien 0,1 Prozent (0,5 Prozent).

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 187 Millionen Franken, gefolgt von Indonesien mit 121,5 Millionen Franken, Italien mit 49,4 Millionen Franken, den USA mit 34,6 Millionen Franken und Grossbritannien mit 20,9 Millionen Franken.

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen im Jahr 2014 24,4 Prozent auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2) und 21,2 Prozent auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6). 19,6 Prozent entfielen auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5), 19,4 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3) und 6,7 Prozent auf Luftfahrzeuge, Triebwerke und Luftfahrzeug-Ausrüstung (Kat. KM 10).

Die restlichen 8,7 Prozent verteilten sich auf 5 weitere Kategorien.

Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2‘477 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2013: 2‘274). Davon wurden 2‘354 Gesuche im Wert von 2,03 Milliarden Franken bewilligt und 5 (4) Gesuche nach 5 (4) verschiedenen Ländern mit einem Gesamtwert von 0,14 (0,7) Millionen Franken abgelehnt. Die Ablehnungen betrafen Länder in Asien, Nordafrika und Osteuropa. Sie bezogen sich auf die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) sowie deren Zubehör. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Menschenrechtssituation im Bestimmungsland, dem Risiko einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger, dem Umstand, dass sich das Bestimmungsland in einem zwischenstaatlichen Konflikt befindet sowie den Bemühungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

1,46 Milliarden Franken der im vergangenen Jahr bewilligten Ausfuhren im Gesamtumfang von 2,03 Milliarden Franken gehen auf bereits früher bewilligte Geschäfte zurück. Neu bewilligte Ausfuhrgesuche machen rund 568 Millionen Franken aus, was im Vergleich mit dem Vorjahr (885) einem wertmässigen Rückgang von 317 Millionen Franken entspricht.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der folgenden Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden Bewilligungen häufig nicht genutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.

2014 erkundigten sich die Exporteure in 80 Fällen (2013: 57), ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 37 (16) dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet. Die negativen Antworten betrafen Länder in Asien, Afrika, Osteuropa, im Mittleren Osten sowie in Zentral- und Südamerika. Begründet wurden sie mit der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie der Situation im Innern des Bestimmungslandes. Massgebend waren darüber hinaus die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung und einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger.

  1. Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen
    Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 16‘020 (2013: 46‘178) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer sind ausländische Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie ausländische Streitkräfte und Polizeieinheiten.

In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen belegt die Schweiz seit 2009 ohne Unterbruch den ersten Platz.

3. Durchsetzung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen mittels Vor-Ort-Kontrollen (Post-shipment verifications)
Seit dem 1. November 2012 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich im Rahmen der Erteilung einer Bewilligung für die Ausfuhr von Kriegsmaterial das Recht auszubedingen, die Einhaltung der notwendigen Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort zu überprüfen.

Von diesem Recht Gebrauch machend hat das SECO seit 2013 in Brasilien, Indien, Kasachstan, Katar, Libanon sowie der Ukraine planmässig sogenannte Post-Shipment Verifications (PSV) durchgeführt. In all diesen Ländern hat sich im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass sie ihre Verpflichtung, das erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz zu reexportieren, eingehalten haben.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen. Das SECO wird mit Unterstützung des EDA und des VBS auch in Zukunft PSV durchführen.

  1. Revision der Kriegsmaterialverordnung
    Am 19. September 2014 hat der Bundesrat eine Anpassung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren beschlossen und per 1. November 2014 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Änderung war es, die regulatorische Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit dem europäischen Ausland zu reduzieren. Anlass dazu gab die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Juni 2013 «Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen» (13.3662), welche dem Bundesrat einen grösseren Handlungsspielraum bei der Bewilligung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial einräumen will.

Die durch den Bundesrat verabschiedete Anpassung der Kriegsmaterialverordnung ermöglicht eine Umsetzung des Kernanliegens der Motion 13.3662, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriegsmaterialausfuhr verbessert. Gleichzeitig wird die Kohärenz mit der schweizerischen Aussen- und Menschenrechtspolitik weiterhin sichergestellt.

Da im vergangenen Jahr keine Ausfuhrgesuche gestützt auf die angepassten Verordnungsbestimmungen bewilligt worden sind, hat die Verordnungsrevision keine Auswirkungen auf die Kriegsmaterialausfuhren im Jahr 2014 gehabt. Für eine aussagekräftige Beurteilung der konkreten Auswirkungen der Verordnungsanpassung ist es noch zu früh. Eine solche kann frühestens in zwei bis drei Jahren gemacht werden.

  1. Einführung der elektronischen Bewilligungsplattform (electronic licensing ELIC)
    Per 1. Oktober 2014 hat das SECO ein elektronisches System zur Abwicklung sämtlicher Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transfer von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und Dual-use Gütern eingeführt.

Die Einführung der neuen Bewilligungsplattform ELIC ist ein weiterer Schritt in Richtung E-Government und ermöglicht eine papierlose Abwicklung des ganzen Bewilligungsverfahrens innerhalb der Bundesverwaltung wie auch gegenüber den betroffenen Unternehmen. Damit trägt sie zur administrativen Entlastung der Schweizer Wirtschaft bei.

Die in den ersten Monaten gemachten Erfahrungen mit ELIC sind positiv. Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten werden laufend umgesetzt.

  1. Internationale Entwicklungen im Bereich der Kontrolle von konventionellen Rüstungsgütern
    Seit mehreren Jahren arbeitete die internationale Gemeinschaft im Rahmen der UNO auf den Abschluss eines internationalen Waffenhandelsvertrags (Arms Trade Treaty, ATT) hin, welcher schliesslich am 2. April 2013 von der UNO-Generalversammlung mit der Unterstützung von 154 Mitgliedstaaten bei 23 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen verabschiedet werden konnte. Mit der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde am 25. September 2014 trat der Vertrag am 24. Dezember 2014 in Kraft. Per Ende 2014 war er bereits von 130 Staaten signiert und von 61 Staaten ratifiziert. Die Schweiz unterzeichnete den Vertrag als einer der ersten Staaten am 3. Juni 2013 und ratifizierte ihn nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 30. Januar 2015, nachdem ihn die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2014 genehmigt hatten. Der ATT wird für die Schweiz am 30. April 2015 in Kraft treten.

Angesichts der Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, der Breite der dem internationalen Waffenhandel zugrundeliegenden Interessen, des jahrelangen Fehlens entsprechender verbindlicher Regeln und der damit verbundenen negativen Auswirkungen, kommt der Verabschiedung und Inkraftsetzung des ATT eine historische Bedeutung zu. Die tatsächlichen Auswirkungen des Vertrags werden sich in den nächsten Jahren zeigen.

Mit Inkrafttreten des ATT sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ein Sekretariat einzurichten, das sie bei der wirksamen Durchführung dieses Vertrags unterstützt. Die Schweiz beabsichtigt, ihre aktive Rolle, die sie im Rahmen der Verhandlungen über den Vertrag über den Waffenhandel gespielt hat, auch bei dessen Umsetzung fortzuführen. Aus diesem Grund kandidiert sie mit Genf als Standort für den Sitz des Sekretariats und wird in der ersten Jahreshälfte 2015 eine Vorbereitungskonferenz für die erste Konferenz der Vertragsstaaten durchführen. Der Entscheid über den Standort des ATT-Sekretariats wird voraussichtlich im Rahmen der ersten Vertragsstaatenkonferenz im dritten Quartal 2015 in Mexiko City getroffen.

  1. Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 Güterkontrollverordnung (GKV)
    Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (bspw. unbewaffnete militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen, Nachsichtgeräte). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2014 auf 887,7 Millionen Franken, wovon 516,6 Millionen Franken bereits früher bewilligte Geschäfte betreffen. Damit wurden im vergangenen Jahr neue Geschäfte in der Höhe von 371,1 Millionen Franken bewilligt. Bewilligungen sind gemäss Güterkontrollverordnung ein Jahr gültig und müssen nach einer einmaligen Verlängerung von 6 Monaten neu erteilt werden. Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung für besondere militärische Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden.

* Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.

Quelle:  Staatssekretariat für Wirtschaft

Dateianhänge:

Statistik «Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Endempfängerstaaten» (pdf, 216kb)

Statistik «Ausfuhren von Kriegsmaterial nach Kategorie pro Endempfängerstaat» (pdf, 73kb)

Diagramm zu «Ausfuhren pro Kategorie» (pdf, 90kb)

Diagramm zu «Ausfuhren pro Kontinent» (pdf, 75kb)

Diagramm zu «Entwicklung der Kriegsmaterialexporte und deren Anteil am Gesamtexportvolumen der CH» (pdf, 96kb)

Anhang «Benützte Abkürzungen» (pdf, 205kb)

Jahresbericht 2014: «Die Exportkontrolle im Bereich Small Arms and Light Weapons (SALW) unter der Kriegsmaterialgesetzgebung» (pdf, 1206kb)

Statistik zu den besonderen militärischen Gütern 2014 (pdf, 37kb)

 


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Iran: Punktuelle Suspendierung der Sanktionen verlängert

Bern, 05.12.2014 – Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 eine weitere Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Damit reagiert er auf die Entwicklungen bei den Nuklearverhandlungen und die Verlängerung des Interimsabkommens durch die internationalen Verhandlungspartner.

Anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat entschieden, die am
29. Januar 2014 beschlossene punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran, die bereits im August 2014 ein erstes Mal verlängert worden war, bis zum 12. August 2015 weiterzuführen. Somit bleiben das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern weiterhin suspendiert. Ebenso ist die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen temporär ausgesetzt. Im Finanzbereich bleiben die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht.

Am 24. November 2013 führten die Verhandlungen zwischen Iran und der Staatengruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland und die USA) in Genf zu einem Interimsabkommen, das am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Da während der ursprünglichen Dauer des Interimsabkommens und der ersten Verlängerung des Zeitrahmens bis zum 24. November 2014 keine umfassende Lösung in den Nukleargesprächen gefunden werden konnte, haben sich die E3+3 und Iran darauf geeinigt, das Interimsabkommen bis zum 30. Juni 2015 nochmals zu verlängern. Im Hinblick auf diese Verlängerung beschloss die EU am 25. November 2014, die seit dem 20. Januar 2014 bestehende punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran bis zum 30. Juni 2015 weiterzuführen.

Mit der Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen stellt der Bundesrat sicher, dass das Schweizer Sanktionsregime in den betroffenen Bereichen kohärent ist mit den Massnahmen der EU. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleibt weiterhin in Kraft.

Humanitäre Krise in Syrien: Die grauenhafte Ignoranz des Westens

Die internationale Gemeinschaft versagt beim Schutz besonders verletzlicher Flüchtlinge aus Syrien – mit katastrophalen Folgen. Darauf weist Amnesty International in einem aktuellen Bericht hin, der im Vorfeld der internationalen Geberkonferenz in Genf am 9. Dezember veröffentlicht wurde. Auch die Schweiz muss handeln.

Der Bericht «Left out in the cold: Syrian refugees abandoned by the international community» zeigt auf, wie wenig die Weltgemeinschaft unternommen hat, um syrische Flüchtlinge in Drittstaaten neuanzusiedeln. Er dokumentiert auch, dass fünf Länder der Region die Hauptlast der humanitären Krise tragen schultern, weil sie rund 3,8 Millionen Flüchtlinge aus Syrien beherbergen: die Türkei, der Libanon, Jordanien, Irak und Ägypten. Nur 1,7 Prozent der fast vier Millionen syrischen Flüchtlinge wurden seit dem Beginn der Krise vor drei Jahren vom Rest der Welt aufgenommen.

Die Golfstaaten – zu denen einige der reichsten Länder der Welt gehören – haben bislang keinen einzigen Flüchtling aus Syrien aufgenommen. Auch Russland und China haben bisher nicht angeboten, Flüchtlinge in ihrem Staatsgebiet neuanzusiedeln. Die Regierungen der Europäischen Union (EU) haben – mit Ausnahme Deutschlands – lediglich zugesagt, beschämende 0,17 Prozent der fast vier Millionen Flüchtlinge dauerhaft aufzunehmen.

«Es ist schockierend, dass sich die internationale Gemeinschaft weigert, Flüchtlinge aus Syrien dauerhaft aufzunehmen. Das Uno-Flüchtlingshilfswerk spricht von rund 380’000 Flüchtlingen, die einen neuen Platz zum Leben brauchen. Doch nur einem Bruchteil von ihnen wurde dauerhafter Schutz im Ausland angeboten», sagt Sherif Elsayed-Ali, bei Amnesty International zuständig für die Rechte von MigrantInnen und Flüchtlingen.

«Das Welternährungsprogramm (WPF) der Uno musste Anfang der Woche melden, dass die Nahrungsmittelhilfe für 1,7 Millionen Syrerinnen und Syrer gestrichen wird, weil kein Geld mehr da ist. Was für ein Armutszeugnis für die internationale Gemeinschaft!»

«Dass sich die Golfstaaten vollständig weigern, Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen, ist besonders verwerflich. Die Länder der arabischen Halbinsel sind mit Syrien durch Sprache und Religion eng verbunden. Dies sollte Grund genug für die Regierungen der Golfregion sein, sich an die Spitze der Länder zu stellen, die Flüchtlingen aus Syrien Schutz vor Kriegsverbrechen und Verfolgung bieten».

Im Libanon, einem  Land, das selbst in der Schuldenkrise steckt und schwere wirtschaftliche Probleme hat, haben Flüchtlinge aus Syrien die Gesamtbevölkerung um 26 Prozent anwachsen lassen. Libanon beherbergt 715 mal mehr Flüchtlinge, als es in den vergangenen drei Jahren Asylanträge von und Niederlassungsbewilligungen für Syrerinnen und Syrer in der ganzen EU zusammengenommen gab.

Die mangelnde internationale Unterstützung hat katastrophale Auswirkungen auf die fünf Hauptaufnahmeländer der Region, die zusammen 95 Prozent der Flüchtlinge aufgenommen haben. Sie werden mit der aktuellen Situation nicht mehr fertig. Das führt dazu, dass die Türkei, der Libanon und Jordanien in den vergangenen Monaten die Einreisebestimmungen für Menschen, die aus Syrien fliehen, drastisch verschärft haben. Deshalb sitzen viele Flüchtlinge in Syrien in der Falle und laufen Gefahr, entweder von Assads Regierungstruppen oder von Mitgliedern des selbsternannten «Islamischen Staates» und anderer bewaffneter Gruppen angegriffen zu werden.

Amnesty-Forderungen

Amnesty International fordert, dass mindestens fünf Prozent der syrischen Flüchtlinge bis Ende 2015 eine Möglichkeit erhalten, sich dauerhaft an einem sicheren Platz niederzulassen. Weitere fünf Prozent sollten bis Ende 2016 die gleiche Chance erhalten. Damit wäre sichergestellt, dass alle Flüchtlinge einen Platz zum Leben finden, für die das Uno-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) eine dauerhafte Möglichkeit zur Niederlassung sucht. Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die Folter überlebt haben, Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen und Kranke.

«Die Geberkonferenz in Genf muss in der kommenden Woche eine Wende einläuten. Es ist Zeit, dass die Regierungschefs aus aller Welt einen mutigen Schritt nach vorne gehen und die Verantwortung für die Flüchtlingskrise gerecht aufteilen, um weiteres Leid und Elend zu verhindern», fordert Sherif Elsayed-Ali von Amnesty International.

Die Schweiz muss aktiv werden

Die Schweizer Sektion von Amnesty International fordert den Bundesrat auf

– dazu beizutragen, dass die Finanzierung des Welternährungsprogramms der Uno für syrische Flüchtlinge sichergestellt ist

– die Türkei finanziell im Rahmen des Uno-Regionalfonds für Syrien zu unterstützen

– darauf zu drängen, dass die türkische Regierung den Parlamentsbeschluss vom Oktober zügig umsetzt, syrischen Flüchtlingen zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht zu gewähren

– die Wiederaufnahme von Visaerleichterungen für Familiennachzug

Hintergrund: Zahlen und Fakten:

Höchstens 150’000 Menschen aus Syrien haben es in den vergangenen drei Jahren überhaupt bis in die Europäische Union geschafft, um dort Asyl zu beantragen. Genauso viele Menschen, wie innerhalb einer Woche im September 2015 in die Türkei strömten, weil die Terrorgruppe, die sich «Islamischer Staat» nennt, Kobane angegriffen hat.

Innerhalb der Europäischen Union haben Deutschland und Schweden die meisten AsylbewerberInnen aufgenommen. Beide Länder zusammen haben 96’500 Asylanträge von syrischen Flüchtlingen in den vergangenen drei Jahren erhalten. Das entspricht 64 Prozent aller Anträge innerhalb der ganzen EU.

Dazu kommt, dass Deutschland weltweit fast die Hälfte aller Niederlassungsbewilligungen für Flüchtlinge aus Syrien erteilt hat. Deutschland ausgenommen, haben die fünf grössten Länder der EU (Grossbritannien, Frankreich, italien, Spanien und Polen) lediglich 2000 Plätze zur Verfügung gestellt. Das entspricht 0,001 Prozent der Bevölkerung aller fünf Länder zusammengenommen.

Bis heute sind ca. 4600 SyrerInnen im vereinfachten Familiennachzug in die Schweiz gekommen, 3200 haben die vorläufige Aufnahme erhalten, 3400 Personen sind zurzeit in einem Asylverfahren und 1400 sind als Flüchtlinge anerkannt.

Der Bundesrat hat laut Simonetta Sommaruga bereits 105 Millionen Franken in die Region investiert. Weitere 20 Millionen Franken sollen folgen.

Quelle: Amnesty International