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Jemen Luftangriffe auf Schulen zerstören die Zukunft von Kindern

London / Bern, 11.12.2015. Im Jemen bombardiert die von Saudi-Arabien angeführte Allianz rücksichtslos und offenbar vorsätzlich Schulen und nimmt damit Tausenden von jemenitischen Kindern ihr Recht auf Schulbildung. Waffenlieferanten wie die USA und Grossbritannien tragen indirekt zu solchen Kriegsverbrechen bei.

Amnesty International hat im Jemen fünf Bombenangriffe auf Schulen genauer untersucht, bei denen zwischen August und Oktober 2015 fünf Zivilpersonen ums Leben kamen und mindestens 14 verletzt wurden, darunter vier Kinder. Zwar waren die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Bombardements nicht in den Gebäuden, die Schulen wurden allerdings vorsätzlich zerstört.

«Schulen spielen im zivilen Leben eine zentrale Rolle und sollten ein Ort sein, an dem Kinder sich sicher fühlen können», mahnt Lama Fakih von Amnesty International, die vor kurzem von der Untersuchungsmission im Jemen zurückkehrte. «Stattdessen zahlen die Kinder jetzt den Preis für die Angriffe. Als wäre es nicht schlimm genug, dass sie im Krieg aufwachsen müssen, wird auch noch ihre Ausbildung unterbrochen. Die Folgen davon werden die Betroffenen unter Umständen ihr Leben lang spüren.»

Vorsätzliche Bombardierung von Schulen

In manchen Fällen wurden die Schulen offenbar in voller Absicht bombardiert: Darauf verweist die Tatsache, dass manche Schulgebäude mehrfach attackiert wurden. «Vorsätzliche Angriffe auf Schulen, die keine militärischen Objekte darstellen, sind Kriegsverbrechen», erinnert Lama Fakih.

Die Bombardements haben den Schulbetrieb für über 6500 Kinder in den Regierungsbezirken von Hajjah, Hodeidah und Sanaa lahmgelegt. Zum Teil handelte es sich um die einzigen Schulen in der betreffenden Gegend. In keinem der fünf untersuchten Fälle konnten Beweise dafür gefunden werden, dass die Schulen für militärische Zwecke gebraucht worden wären.

«Die Liste der rechtswidrigen Angriffe wird immer länger», sagt Lama Fakih. «Dass die Allianz unter der Führung von Saudi-Arabien, wie auch die Staaten, die diese mit Waffen beliefern, nicht bereit sind, solch mutmassliche Kriegsverbrechen zu untersuchen, zeugt von einer erschreckenden Gleichgültigkeit gegenüber dem Leiden der Zivilbevölkerung.»

Mit Blick auf die erneuten Friedensgespräche, die nächste Woche in Genf beginnen sollen, fordert Amnesty International umso eindringlicher eine sorgfältige, unparteiliche Untersuchung der Angriffe auf Schulen und generell auf zivile Ziele. «Was auch immer bei den Verhandlungen herauskommt, die Verantwortlichen für diese Angriffe müssen zur Rechenschaft gezogen werden», fordert Lama Fakih.

Nachhaltig zerstörte Bildungsinfrastruktur

Die Auswirkungen des Krieges auf das gesamte jemenitische Bildungssystem sind bereits jetzt verheerend. Gemäss der UNICEF konnten mindestens 34 Prozent der Kinder im Jemen seit Beginn der Luftangriffe im März 2015 nicht mehr zur Schule gehen. Aus Daten, die das Bildungsministeriums in Sanaa Amnesty International übermittelte, geht hervor, dass mehr als 1000 Schulen nicht mehr in Betrieb sind: 254 wurden komplett zerstört, 608 teilweise beschädigt, und 421 dienen als Notunterkunft für Kriegsvertriebene.

Dringender Appell auch an Waffenlieferanten

Amnesty International appelliert dringend an die Kriegsparteien, keine Schulen und andere zivile Zielen zu bombardieren. Staatliche und Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sollten aber auch darauf verzichten, Schulgebäude für militärische Zwecke zu missbrauchen oder in deren unmittelbarer Nähe zu operieren, da sie damit zu rechtmässigen militärischen Zielen werden können. Ein dringender Appell geht aber auch an die Adresse derjenigen Staaten, welche die Allianz unter saudi-arabischer Führung mit Waffen beliefern: Sie müssen auf die Lieferung von Waffen verzichten, mit welchen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen werden.

Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Wie jedes Jahr gehen auch am heutigen 1. Mai Gewerkschaften und linke Parteien für die Anliegen der Arbeitnehmer auf die Strasse. Angeprangert werden besonders die sich immer weiter öffnende Lohnschere sowie die Absicht der bürgerlichen Parteien, die Renten zu kürzen. «Mehr Schutz, mehr Lohn, mehr Rente» – das Motto des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes

Wir alle werden laufend und bald lückenlos überwacht. Von Kameras, Mobile-App’s, Nachrichtendiensten. Bild: GMC

Der Nationalrat wird am 16. März über das Nachrichtendienstgesetz und damit auch über die Kabelaufklärung verhandeln. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst alle Datenströme anzapfen kann, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Er hätte somit nicht nur auf Metadaten Zugriff, sondern auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie. Das geht eindeutig zu weit und untergräbt die demokratische Freiheit.

Gemeinsam mit der Digitalen Gesellschaft und der Stiftung für Konsumentenschutz ruft Amnesty International den Nationalrat deshalb auf, sich gegen die Kabelaufklärung auszusprechen und bei allen Überwachungsmassnahmen die Verhältnismässigkeit zu wahren. Auch die Presse- und Bildagentur GMC Photopress, Herausgeberin der Newsblogs allmynews.eu und allmytraveltips.ch, fordert den Nationalrat auf, auf die präventive Massenüberwachung zu verzichten und auf adäquatere und zielgerichtete Massnahmen einzuschwenken.


Offener Brief zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Schützen wir Freiheit und Privatsphäre vor der Massenüberwachung

In der Frühjahrssession wird der Nationalrat über das neue Nachrichtendienstgesetz befinden (14.022). Die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS kritisieren die Kabelaufklärung und die verdachtsunabhängige Massenüberwachung als unverhältnismässige Eingriffe in die Grundrechte.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll eine Reihe neuer Massnahmen für die Überwachung eingeführt werden. Ein besonders heikler Punkt ist die Kabelaufklärung, die bisher kaum öffentlich diskutiert wurde. Die Kabelaufklärung würde dem Nachrichtendienst des Bundes ermöglichen, «grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichtendienst könnte alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Da der Grossteil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfindet, wären alle von dieser Überwachung betroffen. Der Nachrichtendienst hätte nicht «„bloss» auf Metadaten Zugriff, sondern auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

Die Kabelaufklärung stellt eine Form der verdachtsunabhängigen Überwachung dar. Mit Suchbegriffen wird der gesamte Datenstrom abgescannt, über sämtliche Daten wird eine Rasterfahndung vollzogen und so nach der Nadel im Heuhaufen gesucht. Dies führt unweigerlich zu sehr vielen Falschtreffern und unschuldig verdächtigten Personen. Eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist unrechtmässig und mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.

Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung kollidiert mit mehreren Grundrechten aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Fernmeldegeheimnis sind auch die freie Meinungsäusserung und die Unschuldsvermutung betroffen. Im Umgang mit Ärzten, Rechtsanwältinnen, Pfarrern und Journalistinnen sind ausserdem die Verschwiegenheitspflichten sowie der Quellenschutz gefährdet.

Die geplante Kabelaufklärung in der Schweiz erinnert an das Programm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHQ, dessen Ausmass vom Whistleblower Edward Snowden enthüllt wurde. Tempora hat die Kapazität, den gesamten Internetverkehr für dreissig Tage zu speichern. Technisch sind der Überwachung und Datensammlung heute kaum mehr Grenzen gesetzt. Umso mehr braucht es politische Entscheide zum Schutz der Grundrechte.

Die im Nachrichtendienstgesetz vorgesehenen Einschränkungen und Kontrollen der Kabelaufklärung begrenzen zwar die Verwendung der gewonnenen Informationen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die Datenströme angezapft und abgescannt werden.

Die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS rufen den Nationalrat auf, sich gegen die Kabelaufklärung auszusprechen und bei allen Überwachungsmassnahmen darauf zu achten, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird, die sich zwingend aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.

Unsere Grundrechte dürfen nicht der Überwachung geopfert werden. Die Kabelaufklärung ist ein Mittel, auf das ein freies und demokratisches Land verzichten muss.

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Quelle: Amnesty

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