Schlagwort-Archive: Schutz der Privatsphäre

Fragen und Antworten zum Thema Überwachung und Schutz der Privatsphäre

 

Wann ist Überwachung rechtmässig? Was sagt Amnesty zu Massenüberwachung? Ist Massenüberwachung nicht notwendig im Kampf gegen Terrorismus? Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Überwachung und Privatsphäre.

Was ist Überwachung?

Überwachung ist das Beobachten der Kommunikation, Handlung oder Bewegung einer Person. Regierungen können Überwachung rechtmässig einsetzen, wenn sie gezielt und begründet ist, oder sie kann dazu dienen, AktivistInnen einzuschüchtern, eine Gesellschaft zu kontrollieren und abweichende Meinungen einzudämmen.

Zur Überwachung der Kommunikation zählen alle Aktivitäten wie das Überwachen, Abfangen, Sammeln, Auswählen, Zurückhalten, Analysieren, Teilen oder weiteren Gebrauch von jeder Art von Kommunikation, der Kommunikationsinhalte und der Kommunikationsdaten (Metadaten).

Spricht sich Amnesty grundsätzlich gegen Überwachung aus?

Amnesty International richtet sich nicht grundsätzlich gegen Überwachung, lehnt aber jede Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung ab. Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Massnahme gezielt, notwendig, verhältnismässig sowie richterlich angeordnet ist.

Was ist verdachtsunabhängige Massenüberwachung?

Verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist beispielsweise die Überwachung der Internet- und Telefonkommunikation einer grossen Anzahl Personen – teilweise ganzer Länder – ohne dass diese Personen Anlass zu einem begründeten Verdacht gegeben haben.

Gibt es eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die rechtmässig ist?

Nein. Regierungen können zwar in ihrem Land Massenüberwachungsprogramme legalisieren, aber sie würden damit klar internationalem Recht widersprechen, das die meisten Staaten ratifiziert haben. Nach Amnesty International kann verdachtsunabhängige Massenüberwachung niemals einen notwen­digen und verhältnismässigen Eingriff in die Menschenrechte darstellen.

Ist Massenüberwachung nicht notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen?

Eingriffe in Menschenrechte werden häufig mit dem Verweis auf die «nationale Sicherheit» gerecht­fertigt. Doch gibt es bislang keine Beweise dafür, dass verdachtsunabhängige Überwachungs­mass­nahmen zusätzliche Sicherheit schaffen.

Eine von Präsident Obama eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission (PCLOB) kam im Januar 2014 zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung der NSA illegal sei und eine «ernsthafte Bedrohung» für die Bürgerrechte und die Demokratie darstelle. Im Kampf gegen den Terrorismus habe sie sich als nutzlos erwiesen: «Es gibt keinen einzigen Fall, in dem das Programm zur Aufdeckung eines zuvor unbekannten Terrorplans oder zur Verhinderung von terroristischen Angriffen beigetragen hätte», heisst es im Abschlussbricht der Kommission.

Auch in Deutschland wurde eine Studie zur Wirksamkeit von Massenüberwachungsmassnahmen (Vorratsdatenspeicherung) durchgeführt: Es konnte keine Nutzen dieser Massnahme festgestellt werden. Das Max-Planck-Institut kommt im Gutachten, das vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben worden war, zum Schluss: «Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahr praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.»

Wann ist Überwachung rechtmässig?

Eine Überwachung ist nur unter folgenden Bedingungen rechtmässig:

  • wenn sie durch ein Gesetz geregelt ist; d.h. wenn sie klaren gesetzlichen Vorschriften folgt, die öffentlich zugänglich sind;
  • wenn sie durch eine Bewilligung autorisiert ist, die von einer unabhängigen Behörde wie etwa einem Richter erteilt wird;
  • wenn sie einem legitimen öffentlichen Interesse dient, etwa einer Strafuntersuchung oder der Wahrung der nationalen Sicherheit;
  • wenn sie gezielt ist auf eine Person, eine definierte Gruppe von Personen oder auf eine bestimmte Örtlichkeit, die relevant ist, um das legitime Ziel zu erreichen;
  • wenn sie notwendig ist; wenn die Überwachung erforderlich ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen und sie die am wenigsten einschneidende Methode ist für die Zielerreichung;
  • wenn sie verhältnismässig ist; d.h. der Eingriff in die Menschenrechte durch die Überwachung ist angemessen im Verhältnis zum angestrebten legitimen Ziel.

Zum Beispiel kann die Überwachung der Telefon- und Internet-Kommunikation eines verdächtigten Geldwäsche-Netzwerkes für eine Strafuntersuchung rechtmässig sein wenn sie diese Regeln befolgt.

Im Gegensatz dazu ist die Massenüberwachung der Kommunikation eines ganzen Landes – wie sie etwa der US-amerikanische Dienst NSA betreibt – unrechtmässig. Eine solche Überwachung ist unverhältnismässig und die Regierungen haben keine zwingenden Beweise für ihre Notwendigkeit erbracht. Zudem sind viele Überwachungsprogramme nur durch vage Gesetze autorisiert, die sowohl vom Gesetzgeber als auch von Gerichten schwer zu interpretieren sind. In vielen Ländern wird Überwachung auch in geheimen Gerichten ohne Transparenz angeordnet.

Welchen rechtlichen Schutz gibt es gegen Überwachung?
  • Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt jeden Menschen vor «willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr».
  • Artikel 19 derselben Konvention schützt das Recht auf freie Meinungsäusserung, «dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art (…) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben».

Die international verbrieften Menschenrechte schützen die Rechte auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäusserung. Staaten sind verpflichtet, diese Rechte zu respektieren und zu schützen. Das internationale Recht erlaubt es den Regierungen zwar diese Rechte unter bestimmten Umständen einzuschränken, was beispielsweise auch für die Überwachung der Kommunikation gilt. Doch jeder Eingriff in die Privatsphäre muss verhältnismässig sein, das heisst, die Überwachungsmassnahme muss notwendig und zielführend sein, um ein legitimes Ziel zu erreichen, sie muss zumutbar und die am wenigsten einschneidende Methode für die Zielerreichung sein.

Wie ist das Verhältnis von nationalem und internationalem Recht bezüglich Überwachung?

Die Überwachungskompetenzen werden durch nationale Gesetze definiert. Doch nicht jede Über­wachung, die gesetzlich geregelt ist, ist auch rechtmässig. Staaten haben nicht nur ihre eigenen Gesetze, sondern auch Verpflichtungen gegenüber den international verbrieften Menschenrechten. Überwachung, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel ist, ist nicht rechtmässig. Überwachung der Kommunikation ist ein Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungs­äusserung wie sie z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind.

Warum sind die Enthüllungen von Edward Snowden so wichtig?

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden haben gezeigt, was viele bereits befürchteten: Regierungen speichern und analysieren im Geheimen unsere privaten Daten sowie unsere Kommuni­kation aus E-Mails, Anrufe und SMS. Sie überwachen Millionen von Menschen – ohne Aufsicht, Transparenz und Kontrolle. Dank den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Snowden wissen wir heute von den umfangreichen Überwachungsprogrammen der US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. Ein paar Beispiele:

  • US-Geheimdienste geben jeden Tag 200 Millionen Textnachrichten an britische Dienste weiter.
  • Geheimdienste der USA und der UK können das Mikrofon Ihres Mobiltelefons anschalten und Ihnen zuhören, selbst wenn das Telefon ausgeschaltet ist.
  • Geheimdienste der USA und der UK speichern Webcam-Bilder von Millionen von Internetusern, die keiner Straftat verdächtigt sind.
Werde ich überwacht?

Benutzen Sie ein Mobiltelefon oder das Internet? Falls die Antwort ja ist, werden Sie wahrscheinlich überwacht. Überwachungsprogramme wie Prism und Upstream (der NSA) und Tempora (des GCHQ) haben Zugriff auf die Daten der grössten Internetfirmen wie Google, Microsoft, Facebook und Yahoo. Ausserdem zapfen sie direkt die Datenkabel an, in denen die globale Internetkommunikation fliesst. Auch die Mobilfunkkommunikation wird in vielen Ländern in einem riesigen Ausmass überwacht. Leider sind Sie für diese Programme nichts weiter als eine Telefonnummer, Email- oder IP-Adresse, die in die Datenzentren aufgesogen wird.

Welche Daten sammeln sie von mir?

Wann immer wir selbst oder Behörden und Unternehmen digitale Technologien nutzen, entstehen Daten mit persönlichen Informationen: am Geldautomaten, beim Surfen im Internet, durch Überwachungskameras oder in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Steuer- oder Gesundheitsdaten). Die Überwachungsprogramme speichern und analysieren die Browser-Geschichte, Ihre Suchanfragen, Emails, Instantnachrichten, Webcam-Konversationen und Telefon­anrufe. Sie sammeln auch die Metadaten, auch «Daten über Daten» genannt: mit wem sie wann wie lange telefoniert haben; wo Sie sich zu jeder Minute aufgehalten haben; wem Sie Mails geschrieben haben; usw.

Was passiert mit meinen Daten?

Das Problem ist: Niemand weiss genau, was mit Ihren Daten passiert. Und – Sie können sich gegen die Verwendung Ihrer Daten auch nicht wehren. Sicher ist: Ihre Daten werden in riesigen Datenzentren gespeichert und mittels Computer-Algorithmen analysiert. Daten werden unter verschiedenen Staaten ausgetauscht und verschiedenen Nachrichtendiensten zugänglich gemacht.

Warum ist das Datensammeln gefährlich?

Für sich genommen mögen die unterschiedlichen Daten und Informationsschnipsel wertlos erscheinen. Durch die zunehmende Vernetzung von Systemen lassen sie sich aber zu aussagekräftigen Persönlich­keitsprofilen zusammenfassen. Politische Gesinnung, sexuelle Präferenzen, Lebensstil, sozialer Umgang, Bildungsgrad oder die angebliche potenzielle Straffälligkeit eines Menschen werden ablesbar.

Wie beeinträchtigt Überwachung das Recht auf freie Meinungsäusserung?

Das Bewusstsein, unter staatlicher Überwachung zu stehen, führt bei vielen Menschen zu Selbstzensur. Diese «Schere im Kopf» beeinträchtigt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wer Angst hat, über­wacht zu werden, sagt weniger frei seine Meinung und traut sich seltener, im Internet zu Protest aufzu­rufen oder sich über sensible Themen zu informieren. Das Recht auf Privatsphäre ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche andere Menschenrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und das Recht auf Freiheit von Diskriminierung.

Wie setzen Regierungen Überwachung als Repression ein?

Online-Plattformen werden zunehmend zur Mobilisierung für Proteste genutzt, etwa im Arabischen Frühling. Viele Regierungen weltweit beschneiden deshalb die neuen Ausdrucks- und Informations­möglichkeiten oder nutzen sie für repressive Zwecke. Die Bedrohung der Meinungsfreiheit durch Zensur zeigt sich zum Beispiel an der Blockade von Twitter und Youtube durch die türkische Regierung oder an der umfangreichen Kontrolle des Internets in China. Während der Maidan-Proteste in Kiew 2014 erhielten Besitzer von Mobiltelefonen, die in der Nähe der Kundgebungen geortet wurden, eine einschüchternde SMS, in der es hiess: «Sehr geehrter Empfänger, Sie wurden als Teilnehmer einer Massenunruhe registriert.»

Was geht mich Überwachung an, wenn ich nichts zu verbergen habe?

Die Frage sollte sein: Warum wird meine Privatsphäre missachtet, obwohl ich nichts falsch gemacht habe? Wir würden niemals akzeptieren, dass die Regierung eine Videokamera bei uns zuhause installiert, jeden Brief von uns öffnet und unsere Gespräche mit Bekannten belauscht. Doch das tut die Regierung bei der digitalen Massenüberwachung.

Eine Gesellschaft, die Freiheit und Rechtstaatlichkeit respektiert, muss auch die Privatsphäre ihrer BürgerInnen respektieren, ausser es gibt den begründeten Verdacht, dass sie in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind. Wenn dieser Respekt fehlt, gelten plötzlich alle BürgerInnen als potentiell schuldig bis sie ihre Unschuld beweisen können. Wir wissen, dass private Daten in einigen Ländern gezielt gegen Journalistinnen und Aktivisten eingesetzt werden, um sie einzuschüchtern, zu verleumden und mundtot zu machen. Wenn Sie denken, dass Ihnen das in Ihrem Land nicht passieren könnte, bedenken Sie, dass es dazu vielleicht nur einen Regierungswechsel braucht. Wenn wir jetzt nicht handeln, riskieren wir eine Gesellschaft ganz ohne Privatsphäre.

Was kümmert mich die Überwachung durch Staaten, wenn die Internetfirmen bereits alle meine persönlichen Daten sammeln?

Sie sollten sich sicher auch darum kümmern, wie Firmen Ihre Daten gebrauchen. Als Minimum müssten die Firmen sie informieren, was sie mit Ihren Daten tun, sie müssen Ihre Daten ausreichend schützen und dürfen nichts damit tun, dem Sie nicht zugestimmt haben. Aber es gibt einen grossen Unterschied zwischen dem was Firmen tun und dem was Regierungen tun: Wenn Sie sich bei einem sozialen Netzwerk einschreiben, stimmen Sie freiwillig zu, der Firma Ihre Daten zu übergeben. Die Firmen sammeln nicht beliebig Daten von allen Personen, egal ob sie ihr Produkt nutzen oder nicht.

Was sind die Forderungen von Amnesty International?

Amnesty fordert Regierungen weltweit auf,

  • alle Programme zur Massenüberwachung unverzüglich zu beenden und sicherzustellen, dass alle Überwachungsmassnahmen internationale Menschenrechtsstandards einhalten;
  • sicherzustellen, dass Kommunikationsüberwachung nur bei einem konkreten Verdacht und nur mit einer richterlichen Genehmigung stattfindet und dass dabei die Mittel gewählt werden, die so wenig wie möglich in die betroffenen Menschenrechte eingreifen. Die Überwachungsmassnahme muss gezielt, notwendig und verhältnismässig sein;
  • sicherzustellen, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit online geschützt ist und Menschen auch über das Internet ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedanken suchen, empfangen und verbreiten können.
 
 

Gegen präventiver, kollektiver Freiheitsentzug durch systematische Überwachung

Amnesty International richtet sich nicht grundsätzlich gegen Überwachung, lehnt aber jede Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung ab. Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Massnahme gezielt, notwendig, verhältnismässig sowie richterlich angeordnet ist.

Viele Staaten bauen zurzeit im Namen der Sicherheit ihre Überwachungsmassnahmen aus. Sie schiessen dabei oft übers Ziel hinaus und verletzen grundlegende Menschenrechte. Auch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz will dem Nachrichtendienst des Bundes umfangreiche Überwachungskompetenzen geben.

Amnesty kritisiert insbesondere zwei Massnahmen als unverhältnismässige Verletzung der Menschenrechte: Die Kabelaufklärung und die Vorratsdatenspeicherung.

Lesen Sie hier die detaillierten Argumente von Amnesty Schweiz

1. Verdachtsunabhängige Massenüberwachung
2. Mehr Überwachung, mehr Sicherheit?
3. Kabelaufklärung
4. Vorratsdatenspeicherung
5. Staatstrojaner


Verdachtsunabhängige Massenüberwachung

Was ist verdachtsunabhängige Massenüberwachung?

Verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist beispielsweise die Überwachung der Internet- und Telefonkommunikation einer grossen Anzahl Personen – teilweise ganzer Länder – ohne dass diese Personen Anlass zu einem begründeten Verdacht gegeben haben.

Gibt es eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die rechtmässig ist?

Nein. Regierungen können zwar in ihrem Land Massenüberwachungsprogramme legalisieren, aber sie würden damit klar internationalem Recht widersprechen, das die meisten Staaten ratifiziert haben. Nach Amnesty International kann verdachtsunabhängige Massenüberwachung niemals einen notwendigen und verhältnismässigen Eingriff in die Menschenrechte darstellen.

Welche Rechte werden durch die verdachtsunabhängige Massenüberwachung beeinträchtigt?

Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung kollidiert mit mehreren Grundrechten aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre sind auch die freie Meinungsäusserung und die Unschuldsvermutung betroffen. Bei einer Überwachung von Ärzten, Rechtsanwältinnen, Pfarrern und Journalistinnen sind ausserdem die Verschwiegenheitspflichten sowie der Quellenschutz gefährdet.

Wie ist das Verhältnis von nationalem und internationalem Recht bezüglich Überwachung?

Die Überwachungskompetenzen werden durch nationale Gesetze definiert. Doch nicht jede Über-wachung, die gesetzlich geregelt ist, ist auch rechtmässig. Staaten haben nicht nur ihre eigenen Gesetze, sondern auch Verpflichtungen gegenüber den international verbrieften Menschenrechten. Überwachung, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel ist, ist nicht rechtmässig. Überwachung der Kommunikation ist ein Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäusserung wie sie z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind.

 


Mehr Überwachung, mehr Sicherheit?

Schränkt Amnesty den Geheimdienst nicht zu sehr ein bei der Bekämpfung von Terror und Verbrechen?

Das NDG gibt dem Nachrichtendienst neue Mittel und Kompetenzen in die Hand, die eine gezielte Überwachung von verdächtigen Personen ermöglichen. Bei all diesen Massnahmen muss die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Grundrechte dürfen nicht im Namen der Sicherheit geopfert werden.

Terrorismus und Verbrechen müssen mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden – das wichtigste Mittel dazu ist die Strafverfolgung. Bei begründetem Verdacht hinsichtlich terroristischer Aktivitäten, organisierter Kriminalität, Proliferation und deren Vorbereitungshandlungen sollen Strafverfolgungsbehörden (Bundesanwaltschaft, Kantonspolizei) ermitteln und nicht der Nachrichtendienst. So sind rechtstaatlich ordentliche Verfahren möglich (mit Gerichten, Einsichtsrecht, etc.).

Ist Massenüberwachung nicht notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen?

Eingriffe in Menschenrechte werden häufig mit dem Verweis auf die «nationale Sicherheit» gerechtfertigt. Doch gibt es bislang keine Beweise dafür, dass verdachtsunabhängige Überwachungsmassnahmen zusätzliche Sicherheit schaffen.

Es gibt nur wenige Studien, welche die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Terror- oder Verbrechensbekämpfung analysieren. Eine vom US-amerikanischen Kongress und Präsident Obama eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission kam im Januar 2014 zum Ergebnis, die jahrelange Überwachung der Telefondaten habe sich im Kampf gegen den Terrorismus als nutzlos erwiesen. «Wir konnten keinen einzigen Fall finden, in dem das Programm zur Aufdeckung eines zuvor unbekannten Terrorplans oder zur Verhinderung von terroristischen Angriffen beigetragen hätte», heisst es im Abschlussbericht der Kommission (PCLOB). Auch konnte kein einziger in die Planung von Anschlägen involvierter Terrorist durch das Programm identifiziert werden.

Braucht es Massenüberwachung für die Verfolgung von Verbrechen?

Eine in Deutschland durchgeführte Studie zeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wirksamer ist als andere Methoden der Strafverfolgung. Das Max-Planck-Institut kommt im Gutachten, das vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben worden war, zum Schluss: «Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.» Auch nach Beiziehung anderer Informationsquellen «ergeben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären».

 


Kabelaufklärung

Was ist Kabelaufklärung?

Die Kabelaufklärung will dem Nachrichtendienst des Bundes ermöglichen, «grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichtendienst könnte alle Datenströme, die über die Schweizer Grenze fliessen, anzapfen und mit Stichworten durchsuchen. Der Geheimdienst hätte damit Zugriff auf Metadaten und auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

Warum kritisiert Amnesty die Kabelaufklärung?

Da die meiste Internet-Kommunikation in der Schweiz über ausländische Server und Netzwerke führt, wären grundsätzlich alle von dieser Überwachung betroffen. Die Kabelaufklärung stellt eine Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung dar. Anhand von Stichworten wird der gesamte Datenstrom abscannt, der Geheimdienst sucht per Rasterfahndung nach der «Nadel im Heuhaufen». Dies führt unweigerlich zu vielen Falschtreffern und unschuldig verdächtigten Personen.

Die Kabelaufklärung soll einzig der «Beschaffung von Informationen über sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland» dienen, Schweizer Daten müssten gelöscht werden.

Der Geheimdienst hätte Zugriff auf alle Daten, die über die Glasfasernetze ins Ausland fliessen. Auch wenn eine Person in der Schweiz eine Mail an die GMX-Adresse einer anderen Person in der Schweiz schickt, wird diese Mail übers Ausland geleitet. Folglich hätte der Geheimdienst Zugriff auf das Mail, auch wenn sowohl Sender wie Empfänger in der Schweiz sind.

Was halten Sie von der Überwachung von Personen im Ausland?

Auch die Überwachung von Personen im Ausland muss verhältnismässig sein und darf nicht permanent und flächendeckend geschehen. Das Recht auf Schutz der Privatsphäre ist international verbrieft (z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention) und gilt für alle Personen gleichermassen, egal ob sie sich in der Schweiz oder im Ausland aufhalten.

Jeder Einsatz der Kabelaufklärung wäre genehmigungspflichtig und würde zudem beaufsichtigt. Warum reichen diese Einschränkungen und Kontrollen nicht?

Die vorgesehenen Einschränkungen und Kontrollen der Kabelaufklärung schränken zwar die Verwendung der gewonnenen Informationen etwas ein. Aber die Tatsache bleibt, dass die Datenströme angezapft und abgescannt werden. Überwachung beginnt beim Sammeln und nicht erst bei der Auswertung von Daten. Zudem sind Aufsicht und Kontrolle von Geheimdiensten erfahrungsgemäss schwer durchzusetzen, das zeigen viele Beispiele – auch in der Schweiz.

 


Vorratsdatenspeicherung

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Erfasst werden sämtliche Kommunikationsmittel (Telefon, Internet, Mail). Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen schweren Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar.

Warum kritisiert Amnesty die Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine Form der verdachtsunabhängigen und präventiven Massenüberwachung dar. Von dieser Überwachungsmassnahme sind ausnahmslos alle in der Schweiz betroffen, ohne dass sie Anlass zu einem Verdacht bieten würden. Selbst für Personen mit Berufsgeheimnis oder Quellenschutz, wie Anwälte, Ärztinnen oder Journalisten gibt es keine Ausnahmen.

Was sagen Gerichte zur Vorratsdatenspeicherung? Wie ist die Situation in anderen Ländern?

Sämtliche Verfassungsgerichte, welche eine zur Schweiz vergleichbare Regelung zu prüfen hatten, haben die Vorratsdatenspeicherung als unrechtmässigen Eingriff in die Grundrechte eingestuft – und sie aufgehoben: Rumänien (2009, 2014), Deutschland (2010), Tschechien (2011), Österreich (2014), Niederlande (2015), Bulgarien (2015).

2014 wurde auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof ausser Kraft gesetzt. Der Gerichtshof beurteilt die EU-Richtlinie als Eingriff in die Grundrechte «von grossem Ausmass und von besonderer Schwere». Der Gesetzgeber habe mit der Richtlinie «die Grenzen überschritten, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit» einhalten musste.

Auch der Uno-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 kritisch zur Vorratsdaten-speicherung: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»

Welche Daten werden aufgezeichnet?

Die Datensammlung umfasst, wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat; wer sich wann und wie lange ins Internet eingeloggt hat; wer wann wem eine SMS geschickt oder auf ein E-Mail-Postfach zugegriffen hat. Zudem werden die Standortinformationen des Mobiltelefons gespeichert.

Da moderne Smartphones praktisch permanent mit dem Internet verbunden sind (auch wenn nicht aktiv kommuniziert wird), werden durch das Aufzeichnen der Signale der verwendeten Handyantennen praktisch lückenlos die Aufenthaltsorte der BenutzerInnen auf wenige hundert Meter genau protokolliert. Das ermöglicht die Erstellung eines genauen Bewegungsprofils jeder Person in der Schweiz.

In welchen Fällen werden diese Daten verwendet?

Für einen Zugriff der Strafverfolgungsbehörden reicht der «dringende Verdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen». Die Verwendung der Vorratsdaten ist also nicht auf schwerste Straftaten beschränkt, sondern ist auch bei minder schweren Delikten wie etwa einfachem Diebstahl möglich.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll es auch dem Nachrichtendienst des Bundes möglich sein, auf die Daten zuzugreifen. Dieser Eingriff stellt eine der sogenannten «genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen» dar.

 


Staatstrojaner

Was sind Staatstrojaner?

Ein Staatstrojaner, auch GovWare oder Spyware genannt, ist eine Software, mit der Behörden verdeckt in Computer oder Mobiltelefone eindringen und verschiedene Überwachungsfunktionen ausführen können: Trojaner ermöglichen die Überwachung der elektronischen Kommunikation, den Zugriff auf die Dateien sowie die Aktivierung von Kamera und Mikrofon zur Raumüberwachung.

Wann ist ein Trojaner-Einsatz verhältnismässig?

Der Zugriff von Behörden auf einen Computer oder ein Mobiltelefon ist eine klare Verletzung der grundrechtlich garantierten Privatsphäre, die nur unter engen Bedingungen rechtmässig sein kann. Computer und Handys zählen heute zu unserer «digitalen Intimsphäre», da sich dort viele private Informationen anhäufen: Fotos und Videos, Adresslisten und Kalendereinträge, Korrespondenz per Mail oder SMS, Passwörter und Notizen, Kontoverbindungen und Gesundheitsdaten.

Solche Daten gehören nach dem Schweizer Datenschutzgesetz zu den «besonders schützenswerten Personendaten». Ein Eingriff in besonders geschützte Daten verlangt nach besonders hohen Hürden, damit die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt.

Als Voraussetzung für einen Trojaner-Einsatz hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2008 die Hürden sehr hoch gelegt. Laut Verfassungsgericht dürfen Trojaner nur eingesetzt werden, «wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen». Das wäre etwa der Fall, wenn die Freiheit oder das Leben einer Person bedroht sind, also bei Delikten wie Entführung, Mord oder Terroranschlag.

NDG: Einsatz auf Vermutung?

Während die Behörden für einen Trojaner-Einsatz zur Strafverfolgung immerhin einen konkreten Verdacht auf eine Straftat brauchen, so reichen dem Geheimdienst schon vage Hinweise auf eine Gefahr. Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) erlaubt dem Geheimdienst den Trojaner-Einsatz bei einer nicht überprüfbaren «konkreten Bedrohung“ der Sicherheit. Zudem ist der Zugriff unbeschränkt: Der Geheimdienst darf mit Trojanern die Kommunikation überwachen, auf Dateien zugreifen sowie Kamera und Mikrofon aktivieren.

Der Trojaner-Einsatz ist zwar bewilligungspflichtig und muss durch Bundesrat und Bundesverwaltungsgericht abgesegnet werden. Aber wie hoch diese Hürde ist, wenn der Geheimdienst mit Terrorgefahr argumentiert, bleibt fraglich.

Weniger Sicherheit dank Trojanern?

Ein grundsätzliches Problem ist, dass der Gebrauch von Trojanern die Sicherheit von Computern insgesamt schwächt. Denn Trojaner sind, damit sie funktionieren können, auf Sicherheitslücken von Software angewiesen. Um diese Lücken zu finden, muss sich der Hersteller von Trojanern auf einem grauen Markt bedienen. Er kauft das Wissen um eine Sicherheitslücke und lässt sie absichtlich offen, anstatt die Programmierer der Software auf die Lücke hinzuweisen, damit sie geschlossen werden kann.

Bei der Beschaffung von Trojanern begibt sich der Staat in ein ähnliches Dilemma wie bei der Bezahlung von Lösegeld bei Entführungen. Bezahlt er Geld für Sicherheitslücken, schafft er neue Lücken anstatt sie zu schliessen. Die Behörden tragen so zu mehr Unsicherheit der Internetkommunikation bei und setzen unsere Privatsphäre weiteren Gefahren aus. Dabei wäre der Staat verpflichtet, aktiv für den Schutz unserer Privatsphäre zu sorgen.

Damit die IT-Sicherheit geschützt und die Verhältnismässigkeit beim Eingriff in die Privatsphäre gewahrt bleiben, sollte der Einsatz von Trojanern, wenn überhaupt, eng begrenzt werden auf die Verfolgung von besonders schweren Delikten, die das Leben oder die Staatsicherheit gefährden.

Allmytraveltips November-Newsbulletin

Im Allmytraveltips November-Newsletter finden Sie Links zu vielen spannenden Berichten. Die Terroranschläge veranlassen auch uns, einen kritischen Blick auf die Bewältigung der Ereignisse und auf die Opferung von Völkerrecht, Menschen- und Bürgerrechten zu werfen und wir unterstützen das Referendum gegen das neue Nachrichtengesetz, vor dem auch nahmhafte Schweizer Wissenschaftler warnen. Nach dem Einstieg die Themen im Überblick.

Geschätzte Leserin, werter Leser

Die Terroranschläge von Paris haben Europa erschüttert und den Flüchtlingen, die vor dem IS flüchten, einen Bärendienst erwiesen. Nun gerät eine humane EU-Flüchtlingspolitik unter Druck derweil die Ursachen des Konflikts und die Doppelmoral des Westens aber oft ausgeblendet werden. Denn: Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Schweiz und die USA, sie alle liefern Waffen in die Krisenregion und schürten damit den Konflikt. Doch zunächst einmal ist «der IS ein Produkt der US-Intervention im Irak», denn Bremers Entscheid, alle irakischen Offiziere in die Wüste zu schicken, «hat den IS erst ins Leben gerufen», wie Ulrich Tilgner in der «Arena» präzis erläuterte.

Irak, Lybien, Syrien: Kollateralschäden westlicher Interventionspolitik ohne Ende

Auch der Sturz Gaddafis und die Destabilisierung Lybiens war kein genialer Schachzug des westlichen Bündnisses. Das wissen mittlerweile alle und sehen gerne darüber hinweg. Zudem lässt auch die militärische Intervention Frankreichs in fünf Staaten der Sahelzone aus neokolonialen Beweggründen erahnen, wie tief Europa im Sumpf der Kriegswirren verstrickt ist. Wie weiter?

Ein «Sorry» der US-Regierung für die Fehler der Bush-Regierung, wäre ein erster Schritt zur Deeskalation. Eine Untersuchung der Kriegsverbrechen des US-Trio’s George W. Bush, Dick Cheney und Donald Rumsfeld in Den Haag wäre ein weiteres Zeichen an die arabische Welt, dass Gerechtigkeit überall zum Zug kommt bzw. Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen nicht vor einigen Staaten Halt macht. Auch ein UNO-Boykott und ein Waffenembargo gegen Saudi Arabien und Iran sowie andere arabische Staaten, sind längst überfällig.

Friedennobelpreisträger Mohammed Elbaradei spricht klare Worte: «Die EU bringt nichts zustande, weil die Politiker nur ihre Popularität und die nächsten Wahlen im Visier hätten». Die halbherzige Unterstützung der Opposition habe diese nun in die Arme des IS getrieben, sagt Baradei und betonte, dass «Luftanschläge den IS nie besiegen werden».  Auch «das Versagen der UNO sei mörderisch». Wegen des Vetorechts sei sie «komplett lahmgelegt».

Aufrüstung bis zur totalen Überwachung ist Gift für die Demokratie

Durch die Gefahr, dass Dschihadisten nach Europa gelangen, wollen fast alle Staaten die Überwachung forcieren. Mit fatalen Folgen für die Demokratie und Gesellschaft. Gerade in Paris habe sich wieder einmal gezeigt, «dass die Überwachung als Instrument für Frieden und Sicherheit versagt hat», wie der promovierte Physiker und Professor für Soziologie Dirk Helbling an der ETH-Zürich betonte.

Das digitale Manifest von Wissenschaftlern, dass einen Tag vor den Anschlägen in Paris in der Online-Ausgabe des Fachmagazins «Spektrum der Wissenschaften» publiziert wurde, übt harsche Kritik an der Massenüberwachung. Nicht nur «ist die Demokratie ist in Gefahr», viel schlimmer noch «droht eine zentrale künstliche Intelligenz zu steuern, was wir wissen, wie wir denken und handeln».

Menschenrechte und Unschuldsvermutung hochhalten

Es lohnt sich daher, das Reverendum gegen das Nachrichtengesetz (Büpf) zu unterschreiben und das Parlament dazu zu zwingen, die Grundrechte, die Bürgerrechte und die Unschuldsvermutung wiederherzustellen. Um es mit französischem Pathos zu sagen: Es lebe die Demokratie, die Pressefreiheit und die Freiheit der Gedanken als auch der Widerstand gegen die Automatisierung der Gesellschaft.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Nun folgt das Newsbulletin mit den wichtigsten Themen thematisch gegliedert. Sie können dieses auch als pdf herunterladen.

TOURISMUS – FERNREISEN

Bad Hévíz: Ungarns beliebteste Kurdestination für Schweizer

Mit allen Heilwassern gewaschen: Das NaturMed Hotel in Hévíz

Milestone 2015: Tragende Innovationen im Tourismus ausgezeichnet

WEKO verbietet Hotelbuchungsplattformen wettbewerbsbeschränkende Klauseln

Stichprobenartige Sprengstoffkontrollen am Flughafen Zürich

Neuer Bericht zu europäischen Trends im Reiserisikomanagement

HOTELLERIE & GASTRONOMIE

Beherbergungsstatistik im August 2015

Mit allen Heilwassern gewaschen: Das NaturMed Hotel in Hévíz

Tannheimertal: König Ludwigs Märchenwelt zum Neujahrsauftakt

Romantikurlaub am Haldensee

Salzachtal: Herbstauszeit am keltischen Kraftplatz

 

GESUNDHEIT & WOHLBEFINDEN

Allmytraveltips Healthtips

Bad Hévíz: Ungarns beliebteste Kurdestination für Schweizer

Ungarn: Im Kururlaub zur Zahnbehandlung in Hévíz

Mit allen Heilwassern gewaschen: Das NaturMed Hotel in Hévíz

Überhöhte Eisenzufuhr auf 24h Zyklus ausrichten

Ältere Frauen sollten mehr Vitamin-D im Winter zu sich nehmen

Jahresbericht zu Antibiotikavertrieb und Resistenzmonitoring

 

SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE – PRESSEFREIHEIT

Allmytraveltips Datenschutz-Dossier

AHV-/Steuernummer ist mit hohen Datenschutzrisiken behaftet

Kehrtwende bei der verlängeren Datenspeicherung

Neuwahl der Kontrollinstanz für die Nachrichtendienstaufklärung

Wissenschaftler warnen vor dem gläsernen Bürger

Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert

Trojaner – Schadsoftware aus der Staatskasse

Bundesrat ernennt Eidg. Datenschutz-/Öffentlichkeitsbeauftragten

21. MELANI-Bericht widmet sich der «Website-Sicherheit»

Appell an UN zu mehr Schutz für Journalisten

 

NGO-RADAR, HUMANITÄRES & SOZIALES

GMC’S NGO-Radar

Allmytraveltips Dossier (A-)Soziales im Inland

AI: Asads brutales Geschäft mit dem Verschwindenlassen

Junge mobilisieren gegen Rassismus und Hassreden im Internet

Unesco-Bericht: Es steht schlecht um die Sicherheit von Journalisten

MSF-Spital in Kundus bombardiert: 22 Menschen starben

 

KLIMA-, NATUR-, TIER- UND UMWELTSCHUTZ

Allmytraveltips Klima & Eco-Dossier

Weltweiter Klima-Aktionstag am Samstag 28. November 14 Uhr

Migros und Bühler finanzieren Forschung gegen Food Waste

Klimawandel bedroht Weinanbaugebiete mit Goldgelber Vergilbung

Verordnungen zu Tierseuchen und Tierschutz sollen angepasst werden

Vision Null: Warum wir langfristig kein CO2 mehr freisetzen dürfen

Bundesrat-Botschaft zum Klima- und Energielenkungssystem

Kohlenstoffrisiken: Erste Studie für den Schweizer Finanzplatz

ETH Zürich: Wie moderne Klimamodelle funktionieren

Alle Naturgefahren auf einen Blick in einer App des Bundes

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Bessere Einschätzung der Entwicklung von Naturgefahren

BUNDESHAUS-NEWS UND VON DEN KANTONEN

Mehr Rechte von Geschädigten im Militärstrafprozessrecht

Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips soll verbessert werden

Bund will Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Die Schweiz an der Jahrestagung 2015 von IWF und Weltbankgruppe

DEZA gewährt Einblick in die Entwicklungszusammenarbeit

FOREIGN AFFAIRS / INTERNATIONALES

Allmytraveltips Foreign Affairs Dossier

Asads brutales Geschäft mit dem Verschwindenlassen

Alle fünf Tage wird ein Journalist bei seiner Arbeit umgebracht

Schweiz ab 2016 als Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat gewählt

EDA rügt Angriffe auf medizinische Einrichtungen in Konfliktgebieten

Wie der Bund den Dschihad-Terrorismus hierzulande bekämpfen will

Ukraine: Schweiz sendet erneut Hilfskonvoi in Konfliktregion

«Addressing conflicts and fighting terrorism to advance security»

«More dialogue across the Mediterranean and in the Middle East»

DEZA gewährt Einblick in die Entwicklungszusammenarbeit

«70 Jahre UNO: steiniger und brüchiger Weg zu Frieden und Sicherheit»

Digitaler Fussabdruck im Netz: Was Google über Sie weiss

Google Scrubbing Search Results


Ob Standort, Suchbegriffe, persönliche Gespräche auf Gmail, genutzte Geräte oder Browserverläufe – Google speichert so ziemlich alles, was sich in die Finger kriegen lässt. Das Ziel dabei ist klar: Personalisierte Werbung, die den Großteil der Einnahmen für den kalifornischen Konzern ausmacht. Allein im dritten Quartal 2014 wurden weltweit rund 16 Milliarden Dollar eingenommen.

Datenschützer sehen die Entwicklung mit grosser Sorge: Vielen Nutzern ist nicht klar, welche Daten über sie gespeichert werden, man spricht auch vom „informationellen Kontrollverlust“. Die folgenden sechs Links zeigen, was Suchriese Google schon jetzt über Sie weiss.

 

Der Google-Check in 6 Links

1. So werden Sie von Google gesehen

Alter, Geschlecht, Interessen: Google versucht, ein Grundprofil von jedem einzelnen Nutzer zu erstellen. Diese Daten werden genutzt, um personalisierte Werbung auszuspielen. Hier können Sie sehen, wie Google Sie als Kunden sieht:

https://www.google.com/ads/preferences

2. Diese Orte haben Sie besucht

Wer ein Android-Smartphone verwendet, kann unter Umständen unbemerkt Standort-Informationen am laufenden Band an Google weitersenden, wenn diese Einstellung nicht unterbunden wird. Bei der Installation von Google Maps oder Google Now muss beispielsweise bestätigt werden, dass Google die jeweils aktuelle Position verwenden darf. Einen Überblick über Ihre besuchten Orte finden Sie hier:

https://maps.google.com/locationhistory

3. Nach diesen Begriffen haben Sie gesucht

Die kalifornische Suchmaschine speichert jeden einzelnen Begriff, nach dem Sie jemals „gegoogelt“ haben. Auch die zuletzt angeklickte Google-Anzeige wird gesichert. Sie können Ihren Suchverlauf aber jederzeit löschen. Eine Übersicht über alle von Ihnen gesuchten Betriffe findet sich hier:

https://history.google.com

4. Mit diesen Geräten nutzen Sie Google

Google will wissen, welche Geräte (Smartphones, Tablets, Laptops) Sie zum Surfen zur Verfügung haben, deshalb werden auch diese Daten gespeichert. Das hat allerdings auch Vorteile: Sollten Sie befürchten, dass sich Unbefugte Zugriff zu Ihrem Konto verschafft haben, sehen Sie hier die Zugriffe auf Ihr Konto samt Gerät, IP-Adresse und ungefährem Standort.

https://security.google.com/settings/security/activity

5. Diese Apps greifen auf Ihr Konto zu

Gespeichert wird auch eine Liste aller Anwendungen, die Zugriff auf Ihre Profildaten haben – zum Beispiel Registrierungen, die mit Ihrem Google-Account verknüpft wurden. Sämtliche Zugriffe lassen sich hier online einsehen und auch direkt widerrufen:

https://security.google.com/settings/security/permissions

6. Ihre Daten gesammelt zum Download

Die Masse an gesammelten Daten behält Google nicht nur für sich: Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, sich sein eigenes „Datenpaket“ herunterzuladen. Darin finden sich Lesezeichen, E-Mails, Kontakte, Profilinformationen, eigene YouTube-Videos, Fotos und vieles mehr:

https://www.google.com/takeout

Weitere Beiträge zu diesem Thema, die Sie interessieren könnten:

Allmytraveltips Datenschutz-Dossier

Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

ZAS-Whistleblower wurde für seine Zivilcourage bestraft

Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch

Links zu weiteren Specials und Dossiers

Allmytraveltips Schutz der Privatsphäre und Datenschutz-Dossier

Das Bundeshaus in Bern erstrahlt in neuem Glanz. Daneben befindet sich das Luxushotel Schweizerhof. Berns federal government-building has ben fresh renovated and in the forefront is the luxu

Berns unstillbarem Datenhunger und der flächendeckenden Behördenüberwachungsflut sind wir bald hilflos ausgeliefert.

Hier publizieren wir die Übersicht aller Berichte, welche den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz betreffen.

Überwachung Schweiz

Wissenschaftler warnen vor dem gläsernen Bürger | Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert | Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz | Bundesrat ernennt Eidg. Datenschutz-/Öffentlichkeitsbeauftragten | EDÖB: 22. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten | MELANI-Halbjahresbericht widmet sich der «Website-Sicherheit» | Wie der Bundesrat den Dschihad-Terrorismus in der Schweiz bekämpfen will | Digitaler Fussabdruck im Netz: Was Google über Sie weiss | System zur Überwachung bei Straftaten in Betrieb genommen | Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz | ZAS-Whistleblower wurde für Zivilcourage bestraft | Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch | Strafverfolgungsbehörden sollen Zugriff auf europäische Asyldaten erhalten | IKT-Grossprojekte des Bundes – Erkenntnisse und Massnahmen | Die Gehirnwäsche funktioniert, der User resigniert | Datenschutztag 2014:  Ist unsere Privatsphäre noch zu retten?» | Der lange Schatten der digitalen Überwachung | Verordnungsänderung beim NDB-Informationssystem | Das BG über die Zuständigkeiten beim zivilen Nachrichtendienstes | Fernmeldeüberwachung: Neustart des Spitzel-Projektes des Bundes | Misstrauen bei Verwendung persönlicher Daten schadet der digitalen Wirtschaft  |  Bundesrat verabschiedet Bundesgesetzes beim (ZNDG)  Überwachung in der Schweiz: Widerstand gegen Staatstrojaner  Schweiz jahrelang mit Supervirus ausspioniert

EU/GERMANY

Hickhack im EU-Datenschutzgesetz und bei den Flugpassagierdaten | Staats-Trojaner zur Überwachung von Cannabis-Konsumenten | Klage gegen die Datensammelwut beim Europäischen Gerichtshof | Die EU ringt beim Datenschutz um mehr Internet-Privatsphäre  |

International

UNO-Mandat für Sonderberichterstatter Recht auf Privatsphäre | Spione infiltrieren und überwachen auch NGO’s | Ex-US-Richter kritisiert NSA und das «Kangurugericht» | NSA hat bei Microsoft & Co offene Datentüren  |  DoS-Angriffe: Massive Zunahme auch in der Schweiz | Allianz gegen US-Überwachung fordert UNO-Menschenrechtsrat heraus | Montreux-Dokument zur Lage privater Militär- und Sicherheitsfirmen

 

Humanitäre & soziale Berichte (Okt./Nov.14)

Die Übersicht der Links zu den humanitären und sozialen Berichten von Allmynews, GMC’s Newsblog als pdf herunterladen oder hier anschauen und auswählen.

Humanitäres

DEZA-Bericht über die Ebola-Epidemie

Schweizer Hilfseinsatz gegen Ebola in Liberia

Rahmenkredit für die drei Genfer Zentren 2016–2019 gutgeheissen

Totalitäre Überwachung bedroht persönliche Würde

IS-Anschlagspläne in Europa vereitelt

Lybien: Milizen begehen Kriegsverbrechen

Mexico: Folteropfer Ángel Amílcar Colón ist frei!

Uganda’s repressive Gesetze bei Homophobie

 Schweiz muss Syrien-Hilfe dringend ausbauen

200’000 AI-Aktivisten im Kampf gegen Folter in Usbekistan

Hinrichtungen von geistig Behinderten stoppen!

Burkhalter lanciert weltweiten Aufruf gegen die Todesstrafe

Die Schweiz rüstet beim Kriegsmaterialexport auf

Signal an die USA: Snowden und Manning für Nobelpreis nominiert

Schweizer Strafverfolger sollen Zugriff auf EU-Asyldaten erhalten

SOZIALES

Gut ist die Sozialhilfe auf dem Prüfstand. Doch der Radikalabau verfehlt das Ziel