Die Schweiz unterstützt das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auch 2021und 2022

Palestina-Protest in Zürich: Noch immer besetzt Israel palestinänsische Gebiete und eine Zweistaaten-Lösung ist nicht in Sicht. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 18.11.2020 – Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 18. November 2020, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) für die kommenden zwei Jahre im gleichen Ausmass wie bisher zu unterstützen. Die Schweiz will die von der UNRWA eingeleiteten Managementreformen weiter unterstützen und eng begleiten. Mit ihrem Beitrag von 40 Millionen Franken trägt die Schweiz dazu bei, die prekäre humanitäre Situation zu lindern, Perspektiven zu schaffen, das Risiko einer Radikalisierung junger Leute zu reduzieren und die Stabilität in der Region zu verbessern.

Wie schon vom Bundesrat in der MENA-Strategie 2021–2024 bestätigt, ist die Instabilität im Nahen Osten eine grosse Herausforderung, lokal, international, aber auch für die Schweiz. Der 2011 ausgebrochene Syrien-Konflikt und die andauernde Blockade des Gazastreifens haben dramatische Konsequenzen für die Palästina-Flüchtlinge, sowohl in Syrien und Gaza wie auch in den Nachbarländern. 95 Prozent der Palästina-Flüchtlinge, die sich noch in Syrien befinden, sind auf humanitäre Hilfe durch die UNRWA angewiesen. Die Covid-19-Pandemie verschärft die Lage der Palästina-Flüchtlinge zusätzlich und stellt die UNRWA vor neue Herausforderungen.

Mit ihrem Beitrag an die UNRWA unterstützt die Schweiz das Hilfswerk dabei, seine Aufgabe trotz der derzeit schwierigen Bedingungen weiterzuführen. Der jährliche Beitrag der Schweiz an das Budget der UNRWA bleibt mit diesem Entscheid für die nächsten zwei Jahre auf dem bisherigen Niveau von rund 20 Millionen Franken pro Jahr. Er ist jedoch vorderhand beschränkt auf die nächsten zwei Jahre und wird nicht wie üblich für vier Jahre, also bis Ende 2024, gesprochen. Mit diesem Vorgehen nimmt die Schweiz weiter aktiv Einfluss auf die Politik und Arbeitsweise der UNRWA. Seit 2005 ist die Schweiz Mitglied der beratenden Kommission der UNRWA, welche den Auftrag hat, den Generalkommissar des Hilfswerks bei der Umsetzung seines Mandates zu unterstützen. Die Schweiz macht sich stark für die strukturellen Reformprozesse der UNRWA sowie die 2019 eingeleiteten Reformen auf Managementebene, damit das Hilfswerk sein Mandat erfüllen und die zur Verfügung gestellten Gelder effizient eingesetzt werden können.

Der Beitrag der Schweiz soll in erster Linie den Programmen der UNRWA zukommen, welche Palästina-Flüchtlingen den Zugang zu Bildung, Gesundheitsvorsorge und sozialen Dienstleistungen ermöglichen. Über die Hälfte des Budgets der UNRWA wird im Bereich der Bildung aufgewendet. An den 711 Schulen des Hilfswerks werden aktuell über eine halbe Million Kinder unterrichtet. Dadurch schafft die UNRWA Perspektiven und trägt dazu bei, das Risiko einer Radikalisierung junger Leute zu reduzieren. Die Abgängerinnen und Abgänger der durch die UNRWA angebotenen und zertifizierten Berufsbildung sind auf dem regionalen Arbeitsmarkt gesuchte Fachkräfte. Nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie ergriff die UNRWA verschiedene Massnahmen, damit die Schülerinnen und Schüler nach wie vor vom Bildungsangebot profitieren können, beispielsweise durch E-Learning. Die UNRWA betreibt zudem 144 Gesundheitszentren in der Region, in denen 3,6 Millionen Palästina-Flüchtlinge pro Jahr Zugang zu qualitativ hochstehenden Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Das Hilfswerk gewährt ausserdem rund 270 000 Palästina-Flüchtlingen Unterstützung in Form von Nahrungsmitteln oder gezielte Bargeldunterstützungen.

Seit der Gründung im Jahr 1949 ist die UNRWA eine der wichtigsten von der Schweiz finanzierten multilateralen Organisationen im Nahen Osten und ein wichtiger Faktor für Stabilität in der Region. Philippe Lazzarini, seit März 2020 Generalkommissar der UNRWA, ist einer der ranghöchsten Schweizer bei den Vereinten Nationen.


Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung: Die Schweiz erneuert ihre Unterstützung an das UN-Entwicklungsprogramm

Die Weltbank schätzt, dass aufgrund der Covid-19 Pandemie über 100 Millionen Menschen in die Armut zurückfallen. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 18.11.2020 – Trotz Fortschritten bei der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 leben weltweit rund 600 Millionen Menschen in extremer Armut. Covid-bedingt steigt diese Zahl zum erstem Mal seit Jahrzehnten wieder stark an. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) spielt bei der Armutsbekämpfung eine entscheidende Rolle. Der Bundesrat hat am 18. November daher einen Beitrag von 52,7 Millionen Franken an das UNDP beschlossen.

Die Weltbank geht davon aus, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu 115 Millionen Menschen wieder in die extreme Armut zurückfallen können. Damit steigt die Zahl der davon Betroffenen zum ersten Mal seit 1998 wieder an. Die UNO schätzt, dass 10,3 Milliarden US-Dollar nötig sind, um die humanitären Bedürfnisse sowie die längerfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen, die Covid-19 in den ärmsten Ländern verursacht, zu decken. 2030 werden geschätzt 80 Prozent der ärmsten Menschen in fragilen oder von Konflikten betroffenen Kontexten bzw. Regionen leben.

Mit ihrer Unterstützung des UNDP im Umfang von 52,7 Millionen Franken für das Jahr 2021 leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Covid-19-Krise und zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030. Das UNDP unterstützt Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung und der Überwindung struktureller Hindernisse zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung. Es fördert beispielsweise die Konfliktprävention, stärkt die demokratische Regierungsführung und die Kapazitäten für Krisenbewältigung. Mit seinen Zielen handelt das UNDP im Einklang mit den Interessen der Schweiz; es reduziert Ungleichheit, Armut, Konflikte und weitere Bedrohungen, die sich weit über die Entwicklungsländer hinaus auswirken.

2018 bis 2019 hat das UNDP den Zugang zur Grundversorgung von 48 Millionen Menschen, die Hälfte davon Frauen, verbessert. In 28 krisenbetroffenen Ländern hat es für fünf Millionen Menschen einen Arbeitsplatz oder eine bessere Existenzgrundlage geschaffen. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit unterstützten UNDP-Projekte Wahlprozesse in 23 Ländern und trugen dazu bei, 28 Millionen Stimmberechtigte neu zu registrieren, davon 48 Prozent Frauen. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie übernimmt das UNDP eine führende Rolle: Es analysiert die sozioökonomischen Auswirkungen auf über 60 Länder und koordiniert die mittelfristige sozioökonomische Unterstützung der UNO. Rund zehn Prozent der Kernbeiträge des UNDP wurden für die Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verwendet.

Das UNDP ist seit 1974 ein strategischer Partner der Schweiz und gehört zu den prioritären multilateralen Organisationen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz. Die Arbeit des UNDP steht im Einklang mit den Zielen der IZA-Strategie 2021–2024, nämlich die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung sowie Frieden und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu bekämpfen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften. Damit der Schweizer Beitrag zu überzeugenden Ergebnissen für die armen und verletzlichen Bevölkerungsgruppen führt, bringt sich die Schweiz in den Leitungsorganen des UNDP aktiv ein. Sie setzt sich ein für die Stärkung der Wirksamkeit und der Reformbestrebungen des UNDP und beteiligt sich an der Erarbeitung des strategischen Plans 2022–2025. (Quelle: EDA)

Peru: Amnesty fordert ein Ende der Polizeigewalt

16. November 2020 Gegen die Proteste vom 14. November in Lima setzte die Polizei massive Gewalt ein, es gab zwei Todesopfer. Zwei junge Menschen starben infolge von Schussverletzungen, viele Demonstrierende wurden verletzt, darunter auch Medienschaffende, die über die Proteste berichteten. Die nationale Koordinationsstelle für Menschenrechte registrierte 41 verschwundene Personen.

Die Proteste in Lima forderten am Samstag, 14. November, zwei Todesopfer. Es handelt sich dabei um zwei junge Menschen, die infolge von Schussverletzungen starben. Das Gesundheitsministerium hat bis dahin 94 Verletzte im Zusammenhang mit den Demonstrationen gezählt, darunter finden sich auch mindestens vier Medienschaffende, die über die Proteste berichteten. Die nationale Koordinationsstelle für Menschenrechte registrierte 41 verschwundene Personen.

«Die politische Krise in Peru wird auch zu einer Menschenrechtskrise, indem die Proteste mit Gewalt niedergeschlagen werden. Die Behörden müssen den Schutz der Bevölkerung über jegliche politische Interessen stellen», sagt Marina Navarro, Direktorin von Amnesty Peru. Amnesty International betont, dass die Rolle von JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen in diesem Zusammenhang von grundlegender Bedeutung ist, und verurteilt die Berichte über Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen Mitglieder des Nationalen Koordinierungsausschusses für Menschenrechte auf das Schärfste.

«Die politische Krise in Peru wird auch zu einer Menschenrechtskrise, indem die Proteste mit Gewalt niedergeschlagen werden. Die Behörden müssen den Schutz der Bevölkerung über jegliche politische Interessen stellen.» Marina Navarro, Direktorin von Amnesty Peru

Nach eingehender Untersuchung und Verifikation von audiovisuellem Material, hat Amnesty International festgestellt, dass die Polizei exzessive und unverhältnismässige Gewalt zur Eindämmung der Kundgebungen angewendet hatte. Dabei haben die Sicherheitskräfte Tränengas, Schrotkugeln und andere Feuerwaffen eingesetzt. Ein Video vom 12. November zeigt, wie Polizeibeamte direkt in eine Menschenmenge feuern, ein anderes wie ein Beamter seine Kollegen mit dem Ruf «töten ihn, tötet ihn» anfeuert.  Weiter gibt es Berichte über willkürliche Verhaftungen durch die Nationalpolizei, die in Zivil agierte und sich weigerte, sich auszuweisen.

Die Nationalpolizei berichtet über elf Verletzte in ihren Reihen und informiert, dass es zur Festnahme von Personen kam wegen «Unruhestiftung, Aggression und Widerstand gegen die Staatsgewalt», jedoch ohne eine genaue Zahl zu nennen.

Amnesty International fordert von der Staatsanwaltschaft, dass diese eine umfassende und unabhängige Untersuchung zu den oben beschriebenen Vorkommnissen einleitet. Die Organisation fordert ausserdem, dass die Unterdrückung von Protesten mit Gewalt umgehend beendet wird und erinnert daran, dass die Menschen ein Recht auf friedlichen Protest haben. Letztlich ruft sie die Justizbehörden dazu auf, das im März 2020 verabschiedete und von Amnesty kritisierte «Polizeischutz»-Gesetz nicht anzuwenden, da dieses internationalen Standards zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Fällen von Polizeigewalt nicht genügt.

Iran: Internet-Shutdown zur Verheimlichung von Massentötungen

Iran: Hinter der prächtigen Fassade der Masjed Emam Moschee in Isfahan und anderen iranischen Städten brodelt es heftig.

Amnesty International geht zum Jahrestag der blutigen Niederschlagung der Novemberproteste 2019 im Iran mit einer neuen Mikrosite online. Sie dokumentiert das wahre Ausmass unrechtmässiger Tötungen durch die Sicherheitskräfte und zeigt auf, wie die Regierung versuchte, die Verbrechen durch einen Internet-Shutdown vor der Welt zu verbergen.

Die Menschenrechtsorganisation hat in Zusammenarbeit mit der Hertie School und dem Internet Outage Detection and Analysis Project (IODA) die Mikrosite «iran-shutdown.amnesty.org» erstellt. Auf ihr finden sich mehr als 100 verifizierte Videos aus 31 iranischen Städten. Diese enthüllen den wiederholten Einsatz von Schusswaffen, Wasserwerfern und Tränengas durch die Sicherheitskräfte gegen unbewaffnete Protestierende und Passantinnen und Passanten.

 «Die Regierung dachte, sie könne die Menschen zum Schweigen bringen, indem sie das Land vom Internet abschnitt. Aber die iranische Bevölkerung war entschlossen, der Welt die Wahrheit mitzuteilen. Die neue Webseite soll den Mut derjenigen würdigen, die mit ihren Kameras die Gewaltszenen festhielten und damit enthüllten, was die Behörden verheimlichen wollten», sagte Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

Iran: 304 Menschen kamen bei den Protesten ums Leben. Die Geistlichen Führer missachten die Menschenrechte aufs Brutalste und verhemlichten dies, durch die Abschaltung des Internets. Im Bild: Das Khomeini Mausoleum in Teheran

Insgesamt kamen im November 2019 bei den tagelang anhaltenden landesweiten Protesten im Iran mindestens 304 Menschen ums Leben. Die Opfer, darunter Frauen und Kinder, starben meist durch Schüsse in Kopf oder Brust, was auf eine vorsätzliche Tötung hindeutet.

Der 16. November 2019, der zweite Tag der Proteste, war der tödlichste mit mindestens 100 Todesopfern. An diesem Tag wurde auch das Internet gesperrt. Angesichts der zunehmenden Proteste wiesen die iranischen Behörden die Internet-Dienstleister gegen 14 Uhr Ortszeit an, ihre Netze abzuschalten.

Ab diesem Zeitpunkt beobachtete die IODA einen stetigen Rückgang der Signale, bis das Land gegen 19 Uhr digital von der Welt abgeschnitten war. Erst am 27. November wurde der Internetzugang wieder vollständig hergestellt. Aber auch bei späteren Protesten reagierte der Iran erneut mit Internet-Shutdowns.

Amnesty International betrachtet den Zugang zum Internet als unverzichtbares Mittel zum Schutz der Menschenrechte. Daher beteiligt sich die Organisation an der Kampagne #KeepItOn, bei der sich ein Zusammenschluss von mehr als 220 Organisationen für den Fortbestand des offenen und zugänglichen Internets einsetzt. Auch der Uno-Menschenrechtsrat erklärte, dass «Staaten Internetverbindungen in Verbindung mit friedlichen Versammlungen nicht blockieren oder verhindern dürfen.»

Bis heute wurde niemand für die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen an den Protestierenden bestraft. Amnesty International ruft daher den Uno-Menschenrechtsrat auf, ein Mandat für die Untersuchung der rechtswidrigen Tötungen zu erteilen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die iranischen Behörden müssen als ersten Schritt gegen die Straflosigkeit unabhängige und unparteiische Untersuchungen einleiten. (Quelle: Amnesty International)

Verbotene Pestizide: EU exportiert über 80‘000 Tonnen, ein Drittel davon stammt von Syngenta

Von Public Eye und Unearthed recherchierte Daten zeigen erstmals das Ausmass der Ausfuhren all jener hochgiftigen Pestizide, die in ihren europäischen Herkunftsländern bereits verboten sind. Diese Doppelstandards sind ein politischer Skandal und ermöglichen es der Agrochemie-Industrie, Länder mit schwächerer Regulierung wie Brasilien, Indien oder Marokko weiter mit ihren gefährlichen Produkten zu überschwemmen. Die Basler Syngenta ist die Nummer eins in diesem Geschäft.
Die EU-Staaten haben 2018 den Export von 81‘615 Tonnen an Pestiziden bewilligt, deren Nutzung auf den eigenen Feldern wegen inakzeptabler Gesundheits- und Umweltrisiken untersagt ist. 90 Prozent davon kommen aus Grossbritannien, Italien, den Niederlanden, Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien. Von den 85 Zielstaaten dieser Exporte sind drei Viertel Entwicklungs- und Schwellenländer mit schwachen Vorschriften und hohen Anwendungsrisiken. Auf der Basis der Ergebnisse ihrer Untersuchung haben Public Eye und Unearthed, das Investigativ-Team von Greenpeace UK, folgende Giftexport-Karte entwickelt:
Insgesamt haben rund 30 Firmen aus 11 Ländern Exporte von 41 in der EU verbotenen Pestiziden gemeldet. Ein ganzes Drittel des gesamten Exportvolumens (28‘000 Tonnen) entfällt auf das Syngenta-Produkt Paraquat und macht den Schweizer Konzern damit zum mit Abstand wichtigsten Akteur in diesem toxischen Geschäft. Im Erhebungsjahr 2018 hat Syngenta fast drei Mal mehr gefährliche Pestizide aus EU-Ländern exportiert als die nächstplatzierte US-Firma Corteva. Wie die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erhaltenen Daten zeigen, exportiert Syngenta auch aus der Schweiz hierzulande verbotene Pestizide.

In der Schweiz ist die Verwendung von Paraquat schon seit 1989 untersagt, das EU-Verbot folgte 2007. Diverse Studien zeigen, dass dieser Wirkstoff bereits in tiefen Dosen das Risiko für Parkinson-Erkrankungen erhöhen kann. Syngenta produziert in Grossbritannien dennoch weiter und verschickt das Herbizid von dort unter anderem nach Brasilien, Mexiko oder Südafrika, wo es zahlreiche Vergiftungen verursacht. Mit diesem zynischen Geschäftsmodell gewichtet der Pestizid-Weltmarktführer seine Profite höher als die Gesundheit von Bäuerinnen und Bauern in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Letzten Juli appellierten 36 UNO-Expert*innen an die EU, dieser „erbärmlichen Praxis“ endlich den Riegel zu schieben. Die reichen Länder müssten „endlich die Gesetzeslücken schliessen“, welche in armen Anwenderländern „häufig Verletzungen der Menschenrechte und der Menschenwürde verursachen“ würden. In Frankreich tritt ein solches Exportverbot trotz starker Gegenwehr der Agrochemie-Lobby 2022 in Kraft. Auch die EU und die Schweiz müssen endlich ihre politische Doppelmoral beenden und verbindliche Massnahmen treffen, um den toxischen Exporten einen Riegel zu schieben. (Quelle: Public Eye)

Reporters Without Borders (RSF) is firmly opposed to the possible extradition of Julian Assange to the United States, where he could be sentenced to up to 175 years in prison for charges that include publishing and providing journalists with information that served the public interest.

The Trump Administration’s use of the Espionage Act could lead to Assange’s conviction and a sentence of up to 175 years in prison. This would set a dangerous precedent for all journalists who publish classified information that is of public interest.

In retaliation for his role facilitating major revelations in the international media about the way the United States conducted its wars, Assange is facing 18 charges in the US, including 17 under the Espionage Act. A UK court will consider the US extradition request starting on 24 February.

Assange’s alleged crimes date back to 2010, when the organisation he founded, WikiLeaks, transmitted documents to media outlets including Le Monde, The Guardian and The New York Times.

The documents, which were provided to WikiLeaks by whistleblower Chelsea Manning,  included 250,000 US diplomatic cables and thousands of mostly classified internal US army reports about military operations in Iraq and Afghanistan. Their disclosure exposed cases of torture, abduction and disappearances*.

The publication of these documents by media outlets was clearly in the public interest, and not an act of espionage. Julian Assange’s contribution to journalism is undeniable. 

Assange sought refuge in the Ecuadorian Embassy in London for seven years, but, as a result of a change of government in Ecuador, he was released to UK authorities and arrested on 11 April 2019.

RSF urges the UK government to prioritise the principles of freedom of expression and the defence of journalism in its treatment of Assange, and to act in accordance with UK law and the country’s international human rights obligations.

RSF is concerned about Assange’s health. After visiting him in London’s Belmarsh prison on 9 May, UN special rapporteur Nils Melzer reported that Assange had been deliberately exposed to inhuman and degrading treatment that could be described as psychological torture.

Every day, news organisations rely on and publish classified information to serve the public interest. If the legal persecution of Assange continues, investigative journalism and press freedom will be the victims. 

As a matter of urgency, please sign this petition calling for the United Kingdom not to comply with the United States’ request to extradite Julian Assange. Share this appeal using the #FreeAssange hashtag!

*The “Collateral Murder” video published by WikiLeaks revealed that Reuters reporter Namir Noor-Eldeen and his driver and assistant Saeed Chmagh were killed in Baghdad on 12 July 2007 by shots fired from a US helicopter.

Klimawandel in der Schweiz: Neuer Bericht zeigt Ursachen, Folgen und Massnahmen

Es gibt keinen PLANet B: Wir müssen schnell handeln und einschneidende Massnahmen umsetzen. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 16.11.2020 – Der Klimawandel wirkt sich auf die Umwelt und den Menschen aus und wird dies in Zukunft noch stärker tun. Die Schweiz ist als Alpenland besonders stark davon betroffen. Der Bericht «Klimawandel in der Schweiz» zeigt die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz und präsentiert die wichtigsten Massnahmen zur Emissionsverminderung. Er stützt sich auf Beobachtungen der letzten Jahrzehnte sowie auf Modellrechnungen basierend auf den Klimaszenarien 2018. Die Studie wurde durch das BAFU und MeteoSchweiz gemeinsam unter dem Dach des National Centre for Climate Services (NCCS) erarbeitet.

Der menschliche Einfluss auf das Klima durch den Ausstoss von Treibhausgasen gilt als Hauptursache der seit 1850 beobachteten globalen Erwärmung. Der Bericht «Klimawandel in der Schweiz – Indikatoren zu Ursachen, Auswirkungen, Massnahmen» zeigt, wie die Schweiz mit Treibhausgasemissionen zum Klimawandel beiträgt, beschreibt den Zustand des Klimas in der Schweiz und geht erstmals auch auf seine erwartete Entwicklung ein. Er beschreibt die Auswirkungen des Klimawandels auf die hiesige Natur, Gesellschaft und Wirtschaft und präsentiert die wichtigsten Massnahmen zur Emissionsreduktion, aber auch zur Anpassung an das sich verändernde Klima.

Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Hierzulande hat sich die Durchschnittstemperatur seit der vorindustriellen Zeit um rund 2 Grad Celsius erhöht – gut doppelt so viel wie im weltweiten Durchschnitt. Folgen dieses Klimawandels sind häufigere Hitzewellen, trockene Sommer, häufigere und intensivere Starkniederschläge sowie schneearme Winter (siehe Link «Klimaszenarien CH2018»). Der Klimawandel zeigt sich besonders in der fragilen Gletscherlandschaft der Alpen. Seit über 100 Jahren ziehen sich die Schweizer Gletscher zurück. In den letzten 10 Jahren haben sie jährlich 2 Prozent ihrer Masse verloren. Seit 2019 wird z.B. der Pizol-Gletscher wegen seiner geringen Restfläche gar nicht mehr vermessen. Alle diese Erkenntnisse, Daten und Informationen sind im Bericht «Klimawandel in der Schweiz» zusammengestellt.

Folgen für die Natur und die Gesellschaft

Das Schmelzen der Gletscher lässt das Wasserschloss Europaßs langsam austrocknen, die Biodiversität schwindet dramatisch. Bild: GMC/Gerd Müller

Seit Messbeginn in den 60er-Jahren steigen die Temperaturen in den Schweizer Seen und Flüssen an, mit negativen Folgen für die darin lebenden Organismen. Bei kälteliebenden Fischarten wie der Bachforelle oder der Äsche treten bei Wassertemperaturen von über 25 Grad Celsius gesundheitliche Probleme auf. Während der Hitzewellen 2003, 2015 und 2018 kam es zu dramatischen Fischsterben. Auch die Pflanzenwelt reagiert auf die wärmeren Temperaturen: Schweizweit treiben verschiedene Pflanzenarten, wie beispielsweise Kirschbäume, immer früher aus. Dies macht sie anfälliger gegenüber Spätfrösten.

Die zunehmenden Hitzewellen wirken sich auch direkt auf die Gesundheit des Menschen aus. Die Hitzebelastung kann zu Flüssigkeitsmangel oder der Verschlechterung der Herz- oder Lungenfunktion führen, was sich auch in einem Anstieg der Notfall-Spitaleintritte äussert. In der Schweiz starben während des Hitzesommers 2003 von Juni bis August 975 Personen mehr als üblicherweise im gleichen Zeitraum. Der Bericht zeigt auf, dass auch in den Sommern 2015 und 2018 erhöhte Sterblichkeitsraten registriert wurden, wenn diese auch weniger extrem ausfielen.

Klimamassnahmen wirken

Nimmt der weltweite Treibhausgasausstoss weiterhin zu, könnte die Durchschnittstemperatur in der Schweiz bis 2100 um 4,8–6,9 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau ansteigen. Mit konsequentem Klimaschutz liessen sich hingegen bis im Jahr 2100 zwei Drittel der möglichen Auswirkungen auf das Klima der Schweiz vermeiden und die durchschnittliche Erwärmung auf 2,1–3,4 Grad Celsius begrenzen.

Im Sommer 2019 hat der Bundesrat das Ziel festgelegt, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null sinken sollen. Die vom Parlament in der Herbstsession 2020 gutgeheissene Totalrevision des CO2-Gesetz ist eine Voraussetzung dafür, dass die Schweiz dieses Ziel erreichen kann. Zudem hat der Bundesrat für die Anpassung an den Klimawandel im August 2020 den 2. Aktionsplan für die Jahre 2020–2025 verabschiedet. (Quelle: Buwal)

Grundrechte und Rechtsstaat auf Kollateralschaden-Kurs

Die Eingriffe des Staates werden nicht nur durch Covid-19 sondern auch durch das umstrittene Antiterror-Gesetz noch verschärft, die Grundrechte mit Füssen getreten, so sehen es Menschenrechtsorganisationen. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern – Die Mehrheit des Parlaments hat die umstrittenen Antiterror-Gesetze in der Schlussabstimmung angenommen und nimmt damit die Kollision mit Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien in Kauf. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz wird die Anwendung der Gesetze kritisch verfolgen und die Rechte von betroffenen Personen auch juristisch verteidigen.

Trotz scharfer Kritik an den Vorlagen im Parlament sowie von Organisationen und Fachpersonen aus dem In- und Ausland, hat die Mehrheit der Parlamentarier*innen den beiden Gesetzen zugestimmt. Bedenklich ist dabei die politische Polarisierung im Parlament.

«Es ist enttäuschend, dass die bürgerlichen Parteien heute offenbar bereit sind, die Prinzipien des liberalen Rechtstaates über Bord zu werden», stellt Patrick Walder von Amnesty International fest. «Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien gehören zu den Fundamenten einer freiheitlichen Rechtsordnung. Sie zu schwächen bringt keine Sicherheit, sondern öffnet der Willkür Tür und Tor.»

Kritik von Fachpersonen aus dem In- und Ausland

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz hatte bereits letztes Jahr Änderungen an beiden Vorlagen gefordert, damit die Gesetze den in der Schweiz garantierten Grund- und Menschenrechten entsprechen. In den letzten Monaten kam weitere Kritik von verschiedenen Seiten dazu: Stellungnahmen der Menschenrechtsbeauftragen des Europarates, der Uno-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, der Schweizer Mitglieder des Uno-Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Netzwerk Kinderrechte Schweiz sowie zuletzt ein offener Brief von über sechzig Rechtsprofessor*innen von allen Schweizer Universitäten.

«Internationale und nationale Organisationen haben bestätigt: Diese Gesetze bedrohen die Grund- und Menschenrechte. Schweizer Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren kamen zum gleichen Schluss. Aber die Mehrheit des Parlaments liess sich von den Fachpersonen nicht beirren und setzte auf symbolische Law and Order-Politik», erklärt Patrick Walder.

Die Grundrechte werden mit dem umstrittenen Antiterrorgesetz massiv verletzt. Bild: GMC Photopress/Gerd Müller
Vage Definition mit weitreichenden Folgen

Mit der extrem weit gefassten Definition kann selbst eine friedliche und legitime politische Betätigung als «terroristische Aktivität» verfolgt werden.

Als «terroristische Aktivität» gilt fortan in der Schweiz die «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung», die «mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt» werden sollen. Gewalt-, die Androhung von Gewalt oder Straftaten werden nicht mehr vorausgesetzt, um eine Aktivität als «terroristisch» zu qualifizieren. Mit dieser extrem weit gefassten Definition kann selbst eine friedliche und legitime politische Betätigung als «terroristische Aktivität» verfolgt werden.

Die Gesetze brechen zudem mit der bewährten Tradition der Schweiz, Organisationen nur aufgrund eines Uno-Beschlusses zu verbieten und sie ansonsten bloss für ihre (illegalen) Taten strafrechtlich zu verfolgen. Neu werden Richter*innen entscheiden, ob eine Organisation als terroristisch – und damit als verboten – einzustufen ist. Jegliche Unterstützung einer als verboten deklarierten Organisation, auch in ihrer nichtkriminellen Tätigkeit, kann zukünftig strafrechtlich geahndet werden.

«Diese Gesetze werden Probleme schaffen für die politische Neutralität der Schweiz und für die Schweizer Rolle als Mediatorin in Konflikten», kritisiert Patrick Walder. «Sie verschaffen der Schweiz nicht mehr Sicherheit, sondern mehr aussenpolitische Schwierigkeiten. Die Schweiz begibt sich so auf einen gefährlichen Weg in der Terrorbekämpfung, in dem sämtliche Mittel als gerechtfertigt erscheinen und Unrecht mit Unrecht bekämpft wird.»

Amnesty International und die NGO-Plattform Menschenrechte werden die Anwendung der Gesetze kritisch verfolgen und die Rechte von betroffenen Personen auch juristisch verteidigen, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Coronavirus: Verlängerung der Übergangsmassnahmen zugunsten der Medien

Zürich: Weil die Medien durch die Corona Krise Werbeeinbrüche haben, werden auch sie vom Bund unterstützt. Bild: GMC

Bern, 11.11.2020 – Die Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ausserdem übernimmt der Bund für weitere Monate die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 entschieden. Damit profitieren die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sowie elektronische Medien mit einem Abonnement von Keystone-SDA weiterhin von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.

Die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat für die Medien stark rückläufige Werbeeinnahmen zur Folge. Um finanzielle Soforthilfe zu leisten, verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai 2020 Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen (Covid 19 Verordnung Printmedien; Covid-19-Verordnung elektronische Medien). Die Verordnungen waren zunächst bis 30. November 2020 befristet und wurden nun vom Bundesrat bis längstens Ende 2021 verlängert.

Die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat für die Medien stark rückläufige Werbeeinnahmen zur Folge. Um finanzielle Soforthilfe zu leisten, verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai 2020 Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen (Covid 19 Verordnung Printmedien; Covid-19-Verordnung elektronische Medien). Die Verordnungen waren zunächst bis 30. November 2020 befristet und wurden nun vom Bundesrat verlängert.

Die Covid 19 Verordnung Printmedien wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Bundesrat prüft dann eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung. Damit werden zum einen die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zum anderen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40’000 Exemplaren pro Ausgabe. Die Beiträge werden nur geleistet, sofern sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten. Für die Unterstützung stellt der Bund zusätzlich 20.44 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Massnahmen sind ergänzend zu der indirekten Presseförderung, bei welcher die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken unterstützt wird. Die Zustellermässigungen pro Exemplar für das Jahr 2021 wird der Bundesrat noch dieses Jahr genehmigen.

Die Covid-19-Verordnung elektronische Medien wird bis am 31. Dezember 2021 verlängert. Damit werden die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiterhin übernommen, bis der seit Juni 2020 bereitgestellte Betrag von 10 Millionen Franken ausgeschöpft ist. Bisher wurden rund 5,2 Millionen Franken ausgegeben.

Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Entsendung von unbewaffneten Schweizer Armeeangehörigen zugunsten der UNO-Mission in Mosambik

Schweizer Armeeangehörige sollen weiterhin an der UNO Friedensmission in Mosambik teilnehmen: Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 11.11.2020 – An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat die Unterstützung für die Umsetzung des Friedensabkommens in Mosambik genehmigt. Maximal zwei Armeeangehörige werden in der UNO-Mission eingesetzt, die das Programm für die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der ehemaligen Rebellen RENAMO unterstützt. Die Entsendung erfolgt unbewaffnet.

Seit 2016 unterstützt die Schweiz den Friedensprozess in Mosambik. Die Basis dafür war eine offizielle Anfrage des Präsidenten Filipe Nyusi. Im August 2018 unterzeichneten die Regierung und RENAMO eine Vereinbarung über militärische Angelegenheiten (Militärabkommen), gefolgt von einem umfassenden Friedensvertrag im August 2019.

Die Schweiz begleitet den Friedensprozess mit Expertise und finanzieller Hilfe. Das EDA hat mit der Entsendung von Mediationsexpertinnen und -experten die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unterstützt. Auch weiterhin beteiligt sich das EDA finanziell an den Umsetzungsmassnahmen des Friedensabkommens, v.a. im Bereich der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der RENAMO-Kämpfer und im Bereich der politischen Dezentralisierung. Das VBS hat seinerseits die internationale Beobachtungsmission für die Einhaltung des Militärabkommens seit 2018 mit einem unbewaffneten Schweizer Armeeangehörigen vor Ort verstärkt. Diese Unterstützung wird nun fortgeführt werden.

Die Schweizer Offiziere arbeiten im UNO-Programm, das die Konfliktparteien bei der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der ehemaligen RENAMO-Kämpfer unterstützt. Dabei stehen die Beratung der betroffenen Parteien und die Überwachung der Umsetzung des Programmes im Mittelpunkt. Chef der UNO-Mission ist der ehemalige Schweizer Botschafter in Maputo, Mirko Manzoni, dessen Mandat die Schweiz über das EDA (Abteilung Menschliche Sicherheit) finanziell unterstützt.

Mosambik ist seit 1979 ein Schwerpunktland der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz, mit einem starken Fokus auf das Thema Dezentralisierung. Dies ist auch ein zentrales Thema im Friedensabkommen. Die Unterstützung der Schweiz für den Abschluss und die Umsetzung des Friedensabkommens ist politisch bedeutsam. Sie hat die Beziehungen der Schweiz zu Mosambik weiter gestärkt und unterstreicht in der Region und auf globaler Ebene den Wert der guten Dienste der Schweiz. (QUelle: EDA)