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Bundesamt für Justiz bewilligt die Auslieferung von ex FIFA’s Vize Eugenio Figueredo

Das FIFA-Hauptquartier in Zürich strahlt die Macht dund die Millionen der Sportfunktionäre aus. The FIFA-Headquarter in Zürich reflects power and money involved in the big sport-business

Das FIFA-Hauptquartier: Weltmeister im Korruptionssumpf

Bern, 17.09.2015 – Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung von Eugenio Figueredo an die USA bewilligt. Der uruguayische Staatsangehörige kann den Auslieferungsentscheid des BJ innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten.

Der ehemalige Vizepräsident des Südamerikanischen Fussballverbandes (CONMEBOL) und ehemalige Vizepräsident der FIFA war am 27. Mai 2015 zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären aufgrund von US-Verhaftsersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Das am 1. Juli 2015 dem BJ übermittelte formelle US-Auslieferungsersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl vom 20. Mai 2015 der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft. Figueredo wird vorgeworfen, beim Verkauf von Marketingrechten für die Copa America der Jahre 2015, 2016, 2019 und 2023 von einem uruguayischen Sportvermarktungsunternehmen Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen haben. Figueredo wird zudem vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2006 namentlich durch die Verwendung von gefälschten medizinischen Gutachten die US-Staatsbürgerschaft erschlichen zu haben.

Den Markt verfälscht

Das BJ ist in seinem Auslieferungsentscheid zum Schluss gelangt, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind. Insbesondere ist der im US-Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar (beidseitige Strafbarkeit). Danach hat Figueredo durch die Annahme von Bestechungsgeldern für die Vergabe von Sportmarketingverträgen den Wettbewerb massiv beeinflusst und den Markt für Medienrechte im Zusammenhang mit der Copa America verfälscht. Andere Sportvermarktungsfirmen sind benachteiligt worden; zudem sind die betroffenen Fussballverbände daran gehindert worden, allenfalls günstigere Vermarktungsverträge auszuhandeln. In der Schweiz wäre dieses Verhalten als unlauteres Handeln gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. Auch die ihm zur Last gelegte Verwendung von gefälschten medizinischen Gutachten im Rahmen seines Einbürgerungsverfahrens wäre nach Schweizer Strafgesetzbuch als Urkundenfälschung strafbar.

Der Auslieferungsentscheid des BJ ist noch nicht rechtskräftig. Figueredo kann innert 30 Tagen eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht erheben, die innert fünf Tagen dem BJ angekündigt werden muss. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nur in besonderen Fällen – namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland – an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Headerbild Park des Luxushotel Castello del Sole | The giant hotel park of the luxury hotel Castello del Sole. © GMC Photopress, Gerd Müller, gmc1@gmx.ch

Beherbergungsstatistik im Mai 2015

 

Neuchâtel, 03.07.2015 (BFS) – Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz im Mai 2015 insgesamt 2,6 Millionen Logiernächte, was gegenüber Mai 2014 einer Abnahme von 0,4 Prozent (-9500 Logiernächte) entspricht. Insgesamt 1,1 Millionen Logiernächte gingen auf das Konto der inländischen Gäste. Dies entspricht einem Rückgang von 1,6 Prozent (-17’000 Logiernächte). Die Gäste aus dem Ausland generierten 1,5 Millionen Logiernächte, was eine Zunahme von 0,5 Prozent bedeutet (+7500 Logiernächte).

Von Januar bis Mai 2015 kumulierte sich die Zahl der Logiernächte auf 13,8 Millionen. Dies entspricht einer Abnahme von 0,8 Prozent (-115’000 Logiernächte) gegenüber derselben Vorjahresperiode. Die ausländische Nachfrage registrierte 7,4 Millionen Logiernächte und damit einen Rückgang von 2,3 Prozent (-174’000 Einheiten). Die Gäste aus dem Inland verzeichneten 6,4 Millionen Logiernächte und damit eine Zunahme um 0,9 Prozent (+59’000 Logiernächte).

Rückgang der EU-Logiernächte, Anstieg aus den anderen Kontinenten

Im Mai 2015 verzeichneten die Besucherinnen und Besucher aus Europa (ohne Schweiz) einen Logiernächterückgang von 90’000 Einheiten (-10,3%) gegenüber Mai 2014. Deutschland verbuchte ein Minus von 34’000 Logiernächten (-11,6%) und damit die deutlichste absolute Abnahme aller Herkunftsländer. Es folgen Russland und Frankreich mit Abnahmen von 11’000 und 10’000 Logiernächten (-29,0% bzw. -10,8%) sowie Italien (-7600 Logiernächte / -10,7%) und Spanien (-4500 / -13,7%).

Bei den Gästen aus Asien resultierte ein Zuwachs um 87’000 Logiernächte (+22,8%). Indien legte um 33’000 Logiernächte (+31,2%) zu und wies damit das stärkste absolute Wachstum aller Herkunftsländer auf. Es folgen China (ohne Hongkong) mit einem Logiernächteplus von 32’000 Einheiten (+35,3%), die Golfstaaten (+5200 / +11,9%) sowie die Republik Korea (+4300 / +17,6%). Die Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent erhöhte sich um 6400 Logiernächte (+3,0%). Mit 5800 zusätzlichen Logiernächten (+3,9%) verzeichneten die Vereinigten Staaten die stärkste absolute Zunahme dieses Kontinents. Die beiden Kontinente Afrika und Ozeanien verzeichneten Steigerungen von je 2000 Logiernächten (+8,0% bzw. +7,4%).

Logiernächterückgang in den meisten Tourismusregionen im Mai 2015

Zehn der vierzehn Tourismusregionen verbuchten im Mai 2015 gegenüber Mai 2014 einen Logiernächterückgang. Die Ostschweiz verzeichnete mit einem Minus von 15’000 Logiernächten (-8,8%) den deutlichsten absoluten Rückgang. Das Tessin und die Region Bern registrierten Abnahmen um 13’000 und 12’000 Logiernächte (-5,3% bzw. -11,8%). Graubünden verbuchte 7500 Logiernächte weniger (-6,1%). Demgegenüber verzeichnete die Region Luzern / Vierwaldstättersee mit einem Plus von 19’000 Einheiten (+6,0%) das deutlichste absolute Wachstum. Es folgt die Region Zürich mit einer Zunahme von 16’000 Logiernächten (+3,3%).

EDÖB: 22. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten

Bern, 29.06.2015 – Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür stellt heute der Öffentlichkeit seinen 22. Tätigkeitsbericht vor. Im Bereich Datenschutz prägten die Aufsicht über Datenbearbeitungen von Unternehmen das Tätigkeitsjahr 2014/2015 ebenso wie die Beratung von Bürgerinnen, Behörden und Firmen. Im Öffentlichkeitsprinzip vermittelte der EDÖB in mehreren Schlichtungen zwischen Behörden und Gesuchstellern und erliess zahlreiche Empfehlungen. Darüber hinaus nahm er in beiden Bereichen zu wichtigen Gesetzesvorlagen Stellung.

Die Entwicklung in Zusammenhang mit Big Data, der Verknüpfung und Analyse grosser Datenbestände, schlägt sich auch in den Tätigkeiten des EDÖB nieder. So sorgte im vergangenen Jahr die Firma Postfinance mit der Ankündigung für Aufsehen, im Rahmen ihres Onlinebankingportals künftig den Zahlungsverkehr der Kontoinhaber analysieren zu wollen. Der Widerspruch gegen die Datenauswertung hätte für die Kunden den Ausschluss vom E-Banking zur Folge gehabt. Nach Intervention des EDÖB in Form einer Sachverhaltsabklärung erklärte sich Postfinance bereit, den Kunden Wahlmöglichkeiten zu bieten und sie genauer zu informieren. Die Abklärung bei der Auskunftei Moneyhouse, die auf ihrer Website eine Vielzahl an Dienstleistungen anbietet und dabei unzählige Daten von Privatpersonen ohne deren Einwilligung zugänglich macht, konnte in diesem Jahr mit einer Empfehlung abgeschlossen werden. Da Moneyhouse diese nur teilweise umsetzen will, zieht der EDÖB den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht.

Im Bereich der staatlichen Überwachung richtete sich der Fokus auch dieses Jahres auf das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Die Erweiterung der Überwachungs- und Informationsbeschaffungsmassnahmen um Staatstrojaner, IMSI-Catcher u.a. birgt beträchtliche Risiken für die Privatsphäre. Bei beiden Gesetzen setzte sich der EDÖB deshalb dafür ein, dass der Einsatz dieser Mittel klar und abschliessend definiert wird und nicht ohne richterliche Anordnung erfolgt. Auch zur heiklen Frage der Auslagerung von Behördendaten ins Ausland nahm der EDÖB im Berichtsjahr Stellung. Aufgrund der akuten Gefahr von Zugriffen durch ausländische Behörden rät er Bundesorganen davon ab, Datenbearbeitungen an Cloudanbieter auszulagern, die ihren Sitz in den USA oder in anderen Staaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau haben.

Der Trend, Daten in einer Cloud statt auf dem eigenen Rechner aufzubewahren, macht auch vor Ärzten nicht halt. Dies ist aufgrund ihres im Strafrecht verankerten Berufsgeheimnisses jedoch problematisch. Der EDÖB hat bei Anfragen darauf hingewiesen, dass die Ärztinnen und Ärzte auch bei einer Auslagerung der Patientendaten für deren Geheimhaltung verantwortlich bleiben. Er legt ihnen nahe, Cloud-Anbieter mit Sitz in der Schweiz zu wählen und sich von diesen vertraglich zusichern zu lassen, dass die gespeicherten Patientendaten nicht ins Ausland übermittelt werden. Der Schutz von Patientendaten stand auch im Fokus der Kontrollen, die der EDÖB bei zwölf Datenannahmestellen durchgeführt hat. Infolge der neuen Spitalfinanzierung müssen Krankenversicherer seit 2014 über eine zertifizierte Annahmestelle für den Empfang der Rechnungen des Typus DRG verfügen. Es zeigte sich, dass die Annahmestellen grundsätzlich gut funktionieren. Die in einigen Fällen festgestellten Mängel meldete der EDÖB den Zertifizierungsstellen.

Die Videoüberwachung im Arbeitsbereich bereitet dem EDÖB weiterhin Kopfzerbrechen. Besonders aus der Gastronomie erreichten ihn im Berichtsjahr mehrere Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen, worauf er bei zwei Betrieben Sachverhaltsabklärungen eröffnete. In beiden Fällen wurden die Kameras in der Zwischenzeit abmontiert. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Videoaufnahmen verboten ist. Videokameras haben bekanntlich auch im Strassenverkehr Einzug gefunden: mit im Fahrzeuginneren angebrachten Dashcams erfassen die Lenker das Geschehen auf der Strasse und filmen dabei auch andere Verkehrsteilnehmer. Wie der EDÖB in seinen Informationen auf der Website erläutert, verletzt ein solches Vorgehen deren Privatsphäre und ist nur in Ausnahmen gestattet, etwa dann, wenn nur ereignisbezogen gefilmt wird.

Öffentlichkeitsprinzip

Die Nachfrage nach amtlichen Dokumenten im Besitz der Bundesbehörden ist weiterhin ungebrochen: Im 2014 wurden über 100 Zugangsgesuche mehr als im Vorjahr gestellt (2014: 575, 2013: 469), was einer Zunahme um 20 Prozent entspricht. Dort wo die Behörden den Zugang verweigerten, konnte der Beauftragte in zahlreichen Fällen zumindest eine teilweise Herausgabe der Informationen bewirken. Die zu diesem Zweck durchgeführten Schlichtungen haben um 18 Prozent zugenommen (von 76 auf 90).

Der Evaluationsbericht zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), den der Bundesrat im April 2015 der Bevölkerung präsentierte, hat gezeigt, dass das Schlichtungsverfahren des Beauftragten sowohl bei Gesuchstellern als auch bei Behörden auf breite Akzeptanz stösst. Erstere begrüssen zudem ganz besonders die Abklärungstiefe und die ausführlichen Begründungen der von ihm erlassenen Empfehlungen. Wie eine juristische Auswertung der einschlägigen Urteile ergeben hat, werden die Empfehlungen sowohl vom Bundesverwaltungs- als auch vom Bundesgericht meistens gestützt. Die Evaluation hat zudem gezeigt, dass es dem Beauftragten für die Durchführung der Schlichtungsverfahren an Ressourcen fehlt. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei der nun anstehenden Revision des BGÖ eine Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips verhindert, indem er sich namentlich dem Drängen einzelner Aufsichtsbehörden, sich vom Gesetz ausnehmen zu lassen, widersetzt.

Weitere Themen des 22. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst.

Der vollständige Tätigkeitsbericht befindet sich auf www.derbeauftragte.ch in der Rubrik Dokumentation.

Amnesty und Privacy International fordern ein Stopp der Massenüberwachung

Zwei Jahre nach den Snowden-Enthüllungen, zeigt sich

Regierungen halten an Massenüberwachung fest

Edward Snowden
Edward Snowden auf einer Amnesty-Veranstaltung in London, Juni 2015. | © Rudi Netto

Amnesty International und Privacy International fordern in ihrem neusten Bericht zur Massenüberwachung, dass Regierungen ihre menschenrechtsverletzende und unrechtmässige Politik ändern müssen. Auch das Vorgehen der Schweizer Regierung steht am Pranger.

Im Bericht «Two years after Snowden: Protecting human rights in an age of mass surveillance» stellen die beiden Organisationen fest, dass Regierungen an der Massenüberwachung festhalten oder diese gar ausbauen wollen, obwohl Gerichte, Parlamente und Menschenrechtsinstitutionen diese Praxis als Menschenrechtsverletzung verurteilen.

«Dank Whistleblower Edward Snowden wissen heute Millionen von Menschen, dass nicht einmal ihre intimsten Geheimnisse vor der Überwachung der Regierungen geschützt sind. Nationale und internationale Expertengremien haben sich klar ausgesprochen: Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist eine Verletzung der Menschenrechte», sagt Carl Nyst von Privacy International. «Es ist enttäuschend, dass Regierungen nicht akzeptieren wollen, dass Massenüberwachung die Menschenrechte verletzt. Die Verabschiedung des USA Freedom Act zeigt zwar, dass Überwachung eingeschränkt werden kann. Zugleich zeigen Entwicklungen in vielen Ländern, dass der Datenhunger der Regierungen weiterhin unersättlich ist», kritisiert Sherif Elsayed-Ali von Amnesty International.

Ausbau der Überwachung trotz Widerstand

Trotz wachsender Kritik an der Massenüberwachung – etwa durch die Uno oder den Europarat – bleiben die Überwachungsprogramme der USA und Grossbritanniens durch Geheimhaltung geschützt, während andere Regierungen ihre Überwachung noch ausbauen. Dazu zählen beispielsweise Dänemark, Finnland, Frankreich, Pakistan – und die Schweiz.

Im Juni verhandelt das Parlament das neue Nachrichtendienstgesetz sowie die Revision des Überwachungsgesetzes Büpf, die neue und weitergehende Überwachungsmassnahmen vorsehen. Mit der Kabelaufklärung könnte der Nachrichtendienst alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Er hätte dabei sowohl auf Metadaten Zugriff wie auch auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation (Mails, Suchanfragen, Internet-Telefonie). Amnesty International und andere NGOs kritisieren diese Ausweitung scharf.

Der neue Bericht warnt davor, dass technologische Fortschritte die Überwachung billiger, einfacher und wirkungsvoller machen – und sie immer weiter verbreitet ist. Technologie, die heute vor allem in den Händen grosser Mächte ist, wird sehr bald vielen Ländern zur Verfügung stehen.

Sieben Forderungen für die Menschenrechte

Amnesty International und Privacy International fordern die Regierungen in einem Sieben-Punkte-Plan auf, Einschränkungen und Kontrollen für die Überwachung einzuführen, damit diese rechtmässig und menschenrechtskonform ist.

Um menschenrechtskonform zu sein, muss jegliche Überwachung gezielt, durch einen ausreichenden Verdacht begründet, sowie richterlich angeordnet sein. Zudem braucht es Kontrollen durch Gerichte, eine parlamentarische Aufsicht sowie klare gesetzliche Grundlagen und Regeln.

Die beiden Organisationen rufen auch die mächtigen Internet- und Telekommunikationsfirmen auf, mehr zu tun, um das Internet und die Kommunikation von Milliarden von Menschen besser vor Überwachung und Kriminalität zu schützen. Firmen müssen Verschlüsselungstechnik entwickeln und anbieten.

Den Amnesty/Privacy International Bericht auf englisch herunterladen

Beherbergungsstatistik Wintersaison 2014/2015

 
Swiss Deluxe Hotels Podiumsrunde im Widder Hotel, Zürich

Foto: Swiss Deluxe Hotels Podiumdiskussion im Widder Hotel, Zürich. Bild: GMC

Neuchâtel, 08.06.2015 (BFS) – Die Logiernächte bleiben in der touristischen Wintersaison stabil und gingen im April 2015 zurück. Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz in der touristischen Wintersaison (November 2014 bis April 2015) insgesamt 15,7 Millionen Logiernächte. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode einer sehr leichten Zunahme um 0,1 Prozent (+12’000 Logiernächte).

Mit insgesamt 7,4 Millionen Logiernächten verzeichnete die inländische Nachfrage einen Anstieg um 1,9 Prozent (+134’000 Logiernächte). Die Nachfrage der ausländischen Gäste belief sich auf 8,3 Millionen Logiernächte, was einen Rückgang von 1,4 Prozent bedeutet (-122’000 Logiernächte). Im Monat April 2015 wurden 2,3 Millionen Logiernächte registriert, was gegenüber April 2014 einem Rückgang von 0,6 Prozent (-13’000 Logiernächte) entspricht. Dies geht aus den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

In der touristischen Wintersaison verbuchten die Schweizer Gäste 7,4 Millionen Logiernächte und damit eine Zunahme um 1,9 Prozent (+134’000 Einheiten). Bei den ausländischen Gästen wurden 8,3 Millionen Logiernächte und damit ein Rückgang von 1,4 Prozent (-122’000 Einheiten) registriert. Die Gäste aus dem europäischen Kontinent (ohne Schweiz) verzeichneten eine Abnahme von 339’000 Logiernächten (-5,4%) gegenüber derselben Vorjahresperiode. Deutschland verbuchte mit einem Minus von 118’000 Logiernächten (-5,8%) die deutlichste absolute Abnahme aller Herkunftsländer. Es folgen Russland (-85’000 Logiernächte / -26,6%), Frankreich (-45’000 / -6,6%) und die Niederlande (-19’000 / -6,0%). Auch Belgien (-12’000 Logiernächte / -4,0%) und Italien (-11’000 / -2,4%) weisen einen Logiernächterückgang auf. Die Nachfrage aus dem asiatischen Kontinent erhöhte sich um 161’000 Logiernächte (+13,8%). China (ohne Hongkong) legte um 81’000 Logiernächte zu (+26,2%) und wies damit das stärkste absolute Wachstum aller ausländischen Herkunftsländer auf. Die Republik Korea (+16’000 Logiernächte / +18,0%), die Golfstaaten (+14’000 / +8,4%) und Indien (+9100 / +8,5%) registrierten ebenfalls ein Logiernächteplus. Die Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent erhöhte sich um 53’000 Logiernächte (+6,6%). Mit 32’000 zusätzlichen Logiernächten (+6,0%) lieferten die Vereinigten Staaten die stärkste absolute Zunahme des Kontinents. Es folgt Brasilien mit einem Plus von 16’000 Logiernächten (+16,8%). Die beiden Kontinente Ozeanien (+2300 / +2,2%) und Afrika (+580 / +0,4%) verzeichneten ebenfalls mehr Logiernächte.

Logiernächterückgang in der Mehrheit der Tourismusregionen während der touristischen Wintersaison 2014/2015
Acht der vierzehn Tourismusregionen registrierten in der touristischen Wintersaison gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode einen Logiernächterückgang. Graubünden verbuchte mit einem Minus von 74’000 Logiernächten (-2,6%) die deutlichste Abnahme in absoluten Zahlen. Das Wallis wies einen Rückgang von 61’000 Einheiten (-2,9%) und die Ostschweiz von 27’000 Einheiten (-3,4%) auf. Die Regionen Genf und Tessin verzeichneten eine Abnahme um 26’000 (-1,9%) bzw. 24’000 (-3,8%) Logiernächte. Demgegenüber registrierte die Region Zürich mit einem Plus von 98’000 zusätzlichen Logiernächten (+4,4%) das deutlichste absolute Wachstum. Es folgen die Region Luzern / Vierwaldstättersee mit einer Zunahme um 83’000 Logiernächte (+6,6%) und die Region Basel mit einem Wachstum von 46’000 Einheiten (+7,0%).

April 2015: inländische Nachfrage legt zu, ausländische Nachfrage geht zurück
Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz im April 2015 insgesamt 2,3 Millionen Logiernächte, was gegenüber April 2014 einer Abnahme von 0,6 Prozent (-13’000 Logiernächte) entspricht. Insgesamt 1,1 Millionen Logiernächte gingen auf das Konto der inländischen Gäste. Dies entspricht einer Zunahme von 4,2 Prozent (+42’000 Logiernächte). Die Gäste aus dem Ausland generierten 1,3 Millionen Logiernächte, was einem Rückgang von 4,1 Prozent bedeutet (-55’000 Logiernächte). Bei den ausländischen Herkunftsländern verzeichneten die Besucherinnen und Besucher aus Europa (ohne Schweiz) einen Logiernächterückgang von 95’000 Einheiten (-10,7%) gegenüber April 2014. Deutschland verbuchte ein Minus von 33’000 Logiernächten (-10,9%) und damit die deutlichste absolute Abnahme aller Herkunftsländer. Es folgen Russland mit einer Abnahme von 12’000 Logiernächten (-38,2%), Frankreich (-10’000 / -10,8%) sowie das Vereinigte Königreich (-9800 / -8,5%). Auch Italien (-6900 Logiernächte / -9,3%) und die Niederlande (-6600 / -20,2%) verzeichneten einen Nachfragerückgang. Die Nachfrage aus dem asiatischen Kontinent erhöhte sich hingegen um 29’000 Logiernächte (+10,3%). China (ohne Hongkong) legte um 16’000 Logiernächte (+20,8%) zu und wies damit das stärkste absolute Wachstum aller ausländischer Herkunftsländer auf. Es folgen Thailand mit einem Logiernächteplus von 7200 Einheiten (+28,5%) und die Republik Korea (+2900 / +14,7%). Die Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent erhöhte sich um 11’000 Logiernächte (+8,0%). Mit 12’000 zusätzlichen Logiernächten (+13,3%) verzeichneten die Vereinigten Staaten die stärkste absolute Zunahme dieses Kontinents. Der Kontinent Ozeanien wies ein Plus von 670 Logiernächten (+3,9%) auf, während der afrikanische Kontinent 670 Logiernächte weniger verbuchte (-3,2%).

Logiernächteminus in den meisten Tourismusregionen im April 2015
Acht der vierzehn Tourismusregionen verbuchten im April 2015 gegenüber April 2014 einen Logiernächterückgang. Das Wallis verzeichnete mit einem Minus von 24’000 Logiernächten (-9,0%) den deutlichsten absoluten Rückgang. Es folgen die Regionen Genf mit einer Abnahme von 19’000 Logiernächte (-8,3%), Ostschweiz (-7600 Einheiten / -5,6%) und Tessin (-7500 / -3,5%). Demgegenüber verzeichnete die Region Zürich mit einem Plus von 17’000 Einheiten (+4,5%) das deutlichste absolute Wachstum. Es folgen die Regionen Graubünden (+11’000 Logiernächte / +6,6%), Luzern / Vierwaldstättersee (+9600 / +3,9%) und Berner Oberland (+7600 / +4,0%).

Amnesty-Zahlen zur Todesstrafe 2014: Weniger Hinrichtungen, mehr Todesurteile

2014 gab es einen deutlichen Anstieg an Todesurteilen. © AI

607 dokumentierte Hinrichtungen in 22 Staaten (- 22 Prozent) und ein deutlicher Anstieg von Todesurteilen (insgesamt 2‘466, + 28 Prozent). Das stellt Amnesty International im Bericht zur Todesstrafe im Jahr 2014 fest. Schockierende Tendenz: Staaten setzen Todesstrafe vermehrt als Antwort auf Terrorismus ein.

Eine Reihe von Staaten setzte 2014 auf die Todesstrafe, um innerstaatliche Konflikte oder terroristische Bedrohungen zu bekämpfen. «Gerade in einem Jahr, in dem wir abscheuliche Hinrichtungen durch bewaffnete Gruppen wie den «Islamischen Staat» miterleben mussten, ist es beschämend, dass einige Staaten die Todesstrafe als Mittel gegen Terrorismus rechtfertigen», sagt Patrick Walder, bei Amnesty International Schweiz zuständig für das Thema Todesstrafe. «Regierungen, die mit der Todesstrafe Verbrechen bekämpfen wollen, betrügen sich selbst. Es gibt keine Belege dafür, dass die Todesstrafe eine abschreckendere Wirkung hat als andere Strafen.»

Cover Death penalty report

Für das Jahr 2014 hat Amnesty International Hinrichtungen in 22 Staaten dokumentiert. Die Anzahl der bekannt gewordenen Todesurteile stieg stark an: Es wurden 500 Todesurteile mehr ausgesprochen als im Vorjahr, insgesamt 2‘466. Dieser beunruhigende Anstieg resultiert vor allem aus Massenverurteilungen in Ägypten und Nigeria, die so auf interne Konflikte reagierten. Pakistan kündigte nach dem Angriff der Taliban auf eine Schule in Peschawar die Hinrichtung Hunderter Gefangener an, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. «Terrorismus» war auch die Begründung für Hinrichtungen im Iran und Irak. China, Nordkorea, Iran und Saudi-Arabien benutzen die Todesstrafe, um politische Gegner zu beseitigen. In China setzten die Behörden die Todesstrafe nach Unruhen in der autonomen uigurischen Region Xinjiang ein. Jordanien und Weissrussland (Belarus) hoben mehrjährige Hinrichtungsmoratorien auf.

Für das Jahr 2014 dokumentierte Amnesty aber auch positive Entwicklungen: Die Anzahl der durchgeführten Hinrichtungen ist mit 607 Vollstreckungen im Vergleich zu 2013 um 22 Prozent zurückgegangen (China ausgenommen). Noch vor 20 Jahren vollstreckten 41 Staaten die Todesstrafe, 2014 waren es nur noch 22. In den USA und in Afrika gehen schon seit Jahren die Zahlen der Todesurteile und Hinrichtungen zurück. In Madagaskar verabschiedete das Parlament 2014 ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe.

Wie in den Jahren zuvor richtete China auch 2014 mehr Menschen hin als der Rest der Welt zusammen. Amnesty International geht von Tausenden Fällen aus. Da Angaben zur Todesstrafe in China als Staatsgeheimnis behandelt werden, ist es unmöglich, genaue Zahlen zu ermitteln. Das gleiche gilt für Nordkorea.

Die meisten Exekutionen dokumentierte Amnesty International für folgende Länder: Iran (offiziell 289 Hinrichtungen und mindestens 454 weitere, die von den iranischen Behörden nicht bestätigt wurden), Saudi-Arabien (mindestens 90), Irak (mindestens 61) und USA (35).

Animierte, interaktive Karte

(Quelle: Amnesty)

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«Shifting from managing disasters to managing disasters risks!»

Bern, 15.03.2015 – Sendai, 15.03.2015 – Speach of the Swiss Federal councilor Didier Burkhalter at the 3rd UN-Worldconference in Sendai.

Switzerland attaches great importance to disaster risk reduction, and I am very pleased to note that we have gathered such a distinguished group of experts and leaders to discuss some pressing issues and the way ahead!

This morning’s event will address three pertinent questions:

– First, how can we integrate disaster risk reduction in ongoing multilateral processes to ensure that it becomes an integral part of the sustainable development agenda?
– Second, how can we make swifter and more effective progress in our efforts to reduce disaster risks?
– Third, how can we identify the investments that have the biggest multiplying effects?

These questions are evidently complex and I am grateful to our panellists and to all of you for your contributions to this debate.

Before I hand over the floor, let me make three observations from a Swiss perspective:

1. First, on disaster risk reduction and multilateral processes:

Experience shows that we cannot pursue separate tracks of action to reduce disaster and climate risk, to fight poverty, to prevent conflicts and to achieve sustainable development. Disaster resilience has to be an essential and integral part of the post-2015 agenda.

Switzerland, together with many of you, fought hard to have meaningful indicators for disaster risk reduction in the Sustainable Development Goals (SDGs).

The Global Goal for Water is an example of this holistic approach. Its targets and indicators focus on:

– water, sanitation and hygiene
– water resource management
– wastewater management and water quality
– and particularly important here in Sendai: resilience to water-related disasters

This year, we have a great opportunity to create a new paradigm for international cooperation for the next generation. As decision-makers will gather in Addis Ababa, New York and Paris, we have to ensure that our efforts to reduce disaster risks are coherent and ambitious.

2. My second point is this: we need to make investments that ensure effective delivery  on the ground.

We must achieve better results in bringing disaster resilience to people and communities. We have to make a difference for men an women. The poorest and most vulnerable are often the first and most affected victims of disasters.

Despite decades of investment to reduce disaster risk, the social and economic costs of disasters continue to rise, particularly among poor communities in developing countries.

As the global population continues to grow and the climate continues to change, millions of people are facing greater challenges in terms of extreme events, health effects, food insecurity, water insecurity, livelihood insecurity, migration and other related risks. To address this, a much stronger focus on the causes of poverty and vulnerability is needed.

Through its support for disaster resilience measures, Switzerland seeks to put resources directly into the hands of poor households and communities, support civil society and broader citizen engagement in disaster risk management to achieve greater results on the ground, and to give local communities a voice in national and global policy dialogue.

3. For my final point, let me, as a good Swiss citizen, recall that money matters.

Investing in disaster resilience is a safe investment with excellent returns. In Sendai and beyond Sendai, it is important to address this financial aspect of disaster resilience.

We have to make better use of the instruments and resources at our disposal. Each year, international institutions such as the World Bank, UNDP and the World Food Programme invest billions of dollars and have a major normative influence. All these activities must be inherently risk-sensitive and result in the increased resilience of our communities and cities.

Most funding for disaster risk reduction has traditionally come from humanitarian budgets. Once a disaster strikes, considerable resources are made available. But attention spans are short and the means to build disaster resilience vanish quickly.

We need to change our perspective from managing disasters to managing disaster risks. A larger timeframe, a participatory approach involving communities and strong engagement of local government are prerequisites for lasting change. Funding for disaster resilience should therefore be included in both humanitarian and development budgets to safeguard development investments.

A key actor is the private sector, which is responsible for a large proportion of new investments made around the world. The private sector sometimes exacerbates risks. Think for example of industrial plants constructed in flood-prone areas. But the private sector is also at the forefront of innovation. The insurance sector, in particular, puts a price on risks, creating large incentives to plan better, prepare better and ultimately reduce disaster risks.

The Swiss Federal Constitution states that “the strength of a community is measured by the well-being of its weakest members”. As we talk this morning about technical aspects of Disaster Risk Reduction, we should never forget our final goal: strengthening the weakest members of the international community and protecting the most vulnerable human beings.

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20 Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz: Schweiz zieht an UNO-Session Bilanz

Namibia: Der HIV-Waisen-Kinderchor Ama Buruxa im Oa Hera Art & Cultural Center in Maltahöhe singt für Touristen. The HIV-orphants children-chor in Oa Hera Art & Cultural Center in Maltahöhe is singing and performing for tourists.

Namibia: Der HIV-Waisen-Kinderchor Ama Buruxa im Oa Hera Art & Cultural Center in Maltahöhe singt für Touristen.

Gestern begann in New York die 59. Sitzung der Kommission für die Stellung der Frau (CSW) des UNO-Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC). Im Zentrum steht die so genannte „Beijing Deklaration / Aktionsplattform“, die 1995 anlässlich der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet worden war. An der diesjährigen Session wird Bilanz gezogen, ob und wie sich die Stellung der Frauen in der Gesellschaft verbessert hat. Die Schweiz als stimmberechtigtes Mitglied dieser UNO-Kommission wird u.a. eine Bilanz ihrer Bemühungen im Inland präsentieren und verschiedene Anlässe veranstalten.

Die 59. Sitzung der Kommission für die Stellung der Frau (CSW) – sie dauert vom 9. bis 20. März – steht im Zeichen eines wichtigen Jubiläums: Vor 20 Jahren verabschiedeten 189 Staaten an der 4. Weltfrauenkonferenz  zu „Gleichstellung, Entwicklung und Frieden“ die so genannte „Beijing Deklaration“ und eine „Aktionsplattform“ mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann weltweit voranzubringen. Beschlossen wurden u.a. Massnahmen zur Reduktion von Armut, zur Förderung von Bildung, Gesundheit und zur Besserstellung der Frauen in der Arbeitswelt, aber auch Massnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, im häuslichen Umfeld und in bewaffneten Konflikten.

Benno Bättig, Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, leitet die Schweizer Delegation. Vize-Delegationschefin ist Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann im Eidgenössischen Departement des Innern EDI. Der Schweizer Delegation gehören Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung und der Zivilgesellschaft sowie eine Jugenddelegierte des EDA-Jugendprogramms „Youth Rep“ an, ein Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV in Zusammenarbeit mit dem EDA.

In den nächsten Tagen wird die Schweiz in der Plenardiskussion der CSW den Stand der nationalen Umsetzung der „Beijing-Aktionsplattform“ präsentieren. Die Broschüre „Gleichstellung von Frau und Mann Aktionsplan der Schweiz, Bilanz 1999 – 2014“ gibt Auskunft darüber. Sie wurde aufgrund einer parlamentarischen Interpellation erstellt. Fortschritte erzielt wurden in der Schweiz vor allem beim straffreien Schwangerschaftsabbruch, beim Mutterschafts-Erwerbsersatz sowie bei der Verhinderung von Zwangsheiraten und Genitalverstümmelungen. Zudem sind die Frauen heute wesentlich zahlreicher an den Hochschulen vertreten. Handlungsbedarf besteht dagegen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Lohnungleichheit sowie bei der Segregation auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Herausforderungen sind die nach wie vor weit verbreitete Gewalt an Frauen, ihre Untervertretung in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungspositionen sowie die ungleiche Verteilung von Betreuungsaufgaben.

Die CSW ist das zentrale Organ der UNO, das sich mit der Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter befasst. Sie wurde 1946 gegründet, ihr gehören 45 UNO-Mitgliedstaaten an, die sich einmal im Jahr versammeln, um Herausforderungen und Fortschritte zu evaluieren und konkrete Massnahmen zu formulieren.

Zusätzliche Verweise:

Seco berichtet über Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2014

Bern, 26.02.2015 – Schweizer Unternehmen haben 2014 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 563,5 Millionen Franken Kriegsmaterial in 72 Länder exportiert (2013: 461,3 Millionen). Dies entspricht einem Anteil von 0,26 Prozent (0,22 Prozent) an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig ist das Volumen neuer Bewilligungen um 36 Prozent auf 568 Millionen Franken zurückgegangen. Das SECO hat die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Bestimmungsländern vor Ort überprüft.

  1. Statistische Angaben zur Kriegsmaterialausfuhr
    Wie die gesamte Warenausfuhr*  aus der Schweiz, die 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 3 Prozent höher ausgefallen ist, verzeichneten auch die Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr eine Zunahme um 102,2 Millionen Franken auf 563,5 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2013 um 22 Prozent.

Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Lieferung von Fliegerabwehrsystemen inklusive zugehöriger Munition nach Indonesien (121,5 Millionen) und die Ausfuhr gepanzerter Radfahrzeuge mit entsprechenden Bestandteilen nach Deutschland (100,8 Millionen).

Rund 66 Prozent (2013: 80,7 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)** .

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 60,9 Prozent (2013: 72,6 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 9 Prozent (13,1 Prozent), nach Asien 29,7 Prozent (13,4 Prozent), nach Afrika 0,3 Prozent (0,4 Prozent) und nach Australien 0,1 Prozent (0,5 Prozent).

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 187 Millionen Franken, gefolgt von Indonesien mit 121,5 Millionen Franken, Italien mit 49,4 Millionen Franken, den USA mit 34,6 Millionen Franken und Grossbritannien mit 20,9 Millionen Franken.

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen im Jahr 2014 24,4 Prozent auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2) und 21,2 Prozent auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6). 19,6 Prozent entfielen auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5), 19,4 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3) und 6,7 Prozent auf Luftfahrzeuge, Triebwerke und Luftfahrzeug-Ausrüstung (Kat. KM 10).

Die restlichen 8,7 Prozent verteilten sich auf 5 weitere Kategorien.

Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2‘477 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2013: 2‘274). Davon wurden 2‘354 Gesuche im Wert von 2,03 Milliarden Franken bewilligt und 5 (4) Gesuche nach 5 (4) verschiedenen Ländern mit einem Gesamtwert von 0,14 (0,7) Millionen Franken abgelehnt. Die Ablehnungen betrafen Länder in Asien, Nordafrika und Osteuropa. Sie bezogen sich auf die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) sowie deren Zubehör. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Menschenrechtssituation im Bestimmungsland, dem Risiko einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger, dem Umstand, dass sich das Bestimmungsland in einem zwischenstaatlichen Konflikt befindet sowie den Bemühungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

1,46 Milliarden Franken der im vergangenen Jahr bewilligten Ausfuhren im Gesamtumfang von 2,03 Milliarden Franken gehen auf bereits früher bewilligte Geschäfte zurück. Neu bewilligte Ausfuhrgesuche machen rund 568 Millionen Franken aus, was im Vergleich mit dem Vorjahr (885) einem wertmässigen Rückgang von 317 Millionen Franken entspricht.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der folgenden Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden Bewilligungen häufig nicht genutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.

2014 erkundigten sich die Exporteure in 80 Fällen (2013: 57), ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 37 (16) dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet. Die negativen Antworten betrafen Länder in Asien, Afrika, Osteuropa, im Mittleren Osten sowie in Zentral- und Südamerika. Begründet wurden sie mit der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie der Situation im Innern des Bestimmungslandes. Massgebend waren darüber hinaus die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung und einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger.

  1. Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen
    Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 16‘020 (2013: 46‘178) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer sind ausländische Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie ausländische Streitkräfte und Polizeieinheiten.

In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen belegt die Schweiz seit 2009 ohne Unterbruch den ersten Platz.

3. Durchsetzung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen mittels Vor-Ort-Kontrollen (Post-shipment verifications)
Seit dem 1. November 2012 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich im Rahmen der Erteilung einer Bewilligung für die Ausfuhr von Kriegsmaterial das Recht auszubedingen, die Einhaltung der notwendigen Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort zu überprüfen.

Von diesem Recht Gebrauch machend hat das SECO seit 2013 in Brasilien, Indien, Kasachstan, Katar, Libanon sowie der Ukraine planmässig sogenannte Post-Shipment Verifications (PSV) durchgeführt. In all diesen Ländern hat sich im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass sie ihre Verpflichtung, das erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz zu reexportieren, eingehalten haben.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen. Das SECO wird mit Unterstützung des EDA und des VBS auch in Zukunft PSV durchführen.

  1. Revision der Kriegsmaterialverordnung
    Am 19. September 2014 hat der Bundesrat eine Anpassung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren beschlossen und per 1. November 2014 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Änderung war es, die regulatorische Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit dem europäischen Ausland zu reduzieren. Anlass dazu gab die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Juni 2013 «Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen» (13.3662), welche dem Bundesrat einen grösseren Handlungsspielraum bei der Bewilligung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial einräumen will.

Die durch den Bundesrat verabschiedete Anpassung der Kriegsmaterialverordnung ermöglicht eine Umsetzung des Kernanliegens der Motion 13.3662, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriegsmaterialausfuhr verbessert. Gleichzeitig wird die Kohärenz mit der schweizerischen Aussen- und Menschenrechtspolitik weiterhin sichergestellt.

Da im vergangenen Jahr keine Ausfuhrgesuche gestützt auf die angepassten Verordnungsbestimmungen bewilligt worden sind, hat die Verordnungsrevision keine Auswirkungen auf die Kriegsmaterialausfuhren im Jahr 2014 gehabt. Für eine aussagekräftige Beurteilung der konkreten Auswirkungen der Verordnungsanpassung ist es noch zu früh. Eine solche kann frühestens in zwei bis drei Jahren gemacht werden.

  1. Einführung der elektronischen Bewilligungsplattform (electronic licensing ELIC)
    Per 1. Oktober 2014 hat das SECO ein elektronisches System zur Abwicklung sämtlicher Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transfer von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und Dual-use Gütern eingeführt.

Die Einführung der neuen Bewilligungsplattform ELIC ist ein weiterer Schritt in Richtung E-Government und ermöglicht eine papierlose Abwicklung des ganzen Bewilligungsverfahrens innerhalb der Bundesverwaltung wie auch gegenüber den betroffenen Unternehmen. Damit trägt sie zur administrativen Entlastung der Schweizer Wirtschaft bei.

Die in den ersten Monaten gemachten Erfahrungen mit ELIC sind positiv. Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten werden laufend umgesetzt.

  1. Internationale Entwicklungen im Bereich der Kontrolle von konventionellen Rüstungsgütern
    Seit mehreren Jahren arbeitete die internationale Gemeinschaft im Rahmen der UNO auf den Abschluss eines internationalen Waffenhandelsvertrags (Arms Trade Treaty, ATT) hin, welcher schliesslich am 2. April 2013 von der UNO-Generalversammlung mit der Unterstützung von 154 Mitgliedstaaten bei 23 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen verabschiedet werden konnte. Mit der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde am 25. September 2014 trat der Vertrag am 24. Dezember 2014 in Kraft. Per Ende 2014 war er bereits von 130 Staaten signiert und von 61 Staaten ratifiziert. Die Schweiz unterzeichnete den Vertrag als einer der ersten Staaten am 3. Juni 2013 und ratifizierte ihn nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 30. Januar 2015, nachdem ihn die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2014 genehmigt hatten. Der ATT wird für die Schweiz am 30. April 2015 in Kraft treten.

Angesichts der Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, der Breite der dem internationalen Waffenhandel zugrundeliegenden Interessen, des jahrelangen Fehlens entsprechender verbindlicher Regeln und der damit verbundenen negativen Auswirkungen, kommt der Verabschiedung und Inkraftsetzung des ATT eine historische Bedeutung zu. Die tatsächlichen Auswirkungen des Vertrags werden sich in den nächsten Jahren zeigen.

Mit Inkrafttreten des ATT sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ein Sekretariat einzurichten, das sie bei der wirksamen Durchführung dieses Vertrags unterstützt. Die Schweiz beabsichtigt, ihre aktive Rolle, die sie im Rahmen der Verhandlungen über den Vertrag über den Waffenhandel gespielt hat, auch bei dessen Umsetzung fortzuführen. Aus diesem Grund kandidiert sie mit Genf als Standort für den Sitz des Sekretariats und wird in der ersten Jahreshälfte 2015 eine Vorbereitungskonferenz für die erste Konferenz der Vertragsstaaten durchführen. Der Entscheid über den Standort des ATT-Sekretariats wird voraussichtlich im Rahmen der ersten Vertragsstaatenkonferenz im dritten Quartal 2015 in Mexiko City getroffen.

  1. Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 Güterkontrollverordnung (GKV)
    Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (bspw. unbewaffnete militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen, Nachsichtgeräte). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2014 auf 887,7 Millionen Franken, wovon 516,6 Millionen Franken bereits früher bewilligte Geschäfte betreffen. Damit wurden im vergangenen Jahr neue Geschäfte in der Höhe von 371,1 Millionen Franken bewilligt. Bewilligungen sind gemäss Güterkontrollverordnung ein Jahr gültig und müssen nach einer einmaligen Verlängerung von 6 Monaten neu erteilt werden. Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung für besondere militärische Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden.

* Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.

Quelle:  Staatssekretariat für Wirtschaft

Dateianhänge:

Statistik «Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Endempfängerstaaten» (pdf, 216kb)

Statistik «Ausfuhren von Kriegsmaterial nach Kategorie pro Endempfängerstaat» (pdf, 73kb)

Diagramm zu «Ausfuhren pro Kategorie» (pdf, 90kb)

Diagramm zu «Ausfuhren pro Kontinent» (pdf, 75kb)

Diagramm zu «Entwicklung der Kriegsmaterialexporte und deren Anteil am Gesamtexportvolumen der CH» (pdf, 96kb)

Anhang «Benützte Abkürzungen» (pdf, 205kb)

Jahresbericht 2014: «Die Exportkontrolle im Bereich Small Arms and Light Weapons (SALW) unter der Kriegsmaterialgesetzgebung» (pdf, 1206kb)

Statistik zu den besonderen militärischen Gütern 2014 (pdf, 37kb)

 


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Laos: Wiederentdecktes Indochina-Touristenparadies

Im Herzen Laos liegt das historische Zentrum der Stadt Luang Prabang im Schutz der Spornlage zwischen Mekong und seinem Nebenfluss Nam Khan auf rund 300 Meter Höhe. Sie ist ein Handelszentrum für Reis, Kautschuk und Teakholz und handwerkliche Produkte aus Holz, Textilien und Papier und seit hier ein internationaler Flughafen gebaut wurde auch Ausgangsort für Touristen die von Vietnam oder Bankok herkommen.

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Schiffsreise Laos: Mekong Island Boat. Bild.GMC

Die Zahl der Touristen in der alten Königsstadt von Laos ist übersichtlich. Zwischen die vielen Rucksacktouristen mischen sich immer mehr Jetsetter, die die stille Schönheit Luang Prabangs sehen möchten, bevor es laut und voll wird wie in Kambodscha oder Vietnam. Der Touristenaufschwung begann 1995, als Luang Prabang als Weltkulturerbe von der Unesco nominiert worden war, Doch steckt der Tourismus noch in den Kinderschuhen.  Luang Prabangs liegt noch im Dornröschenschlaf, wird aber von der steigenden Anzahl Besucher langsam aufgeweckt. Der Tourismus hat in den letzten Jahren kräftig angezogen. Schweizer können ohne Visa bis zu 15 Tage im Land bleiben. Vietnam dagegen verlang schon 80 Franken für ein Visum. Der letzte laotische König, Sisavang Vatthana, der bis 1975 in Luang Prabang residiert hatte, wurde mit seiner Frau und dem Kronprinzen in ein politisches Umerziehungslager deportiert. Dort kam die Königsfamilie – vermutlich 1984 – aus bislang ungeklärten Umständen ums Leben. Mit der Machtübernahme der Pathet Lao kam es auch in Luang Prabang zum Exodus regimefeindlicher Laoten, landesweit flohen rund 300.000 Menschen. Die Stadt Luang Prabang fiel in einen „Dornröschen-Schlaf“.

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Schiffsreise Laos: _Mekong Sun Deck. Bild: GMC

Seit der wirtschaftlichen Liberalisierung, insbesondere der Privatisierung des Tourismus 1991, wird die kulturhistorische Bedeutung von Luang Prabang erkannt und verstärkt vermarktet. 1995 wurde Luang Prabang zum Unesco Weltkulturerbe  erklärt. 32 buddhistische Klöster sowie die gesamte französische Kolonialarchitektur in der Stadt wurden unter Denkmalschutz gestellt und werden seitdem restauriert. Eine restriktive Stadtplanung soll zudem Verstöße gegen den kunsthistorisch einzigartigen Charakter des Stadtzentrums verhindern.

Bewegte Vergangenheit

Die Stadtgeschichte Luang Prabangs ist untrennbar mit der Entstehungsgeschichte von Laos verknüpft. Der politische Niedergang des Königreichs Sukhothai in Nord-Thailand 1345 und die Verlagerung des politischen Zentrums in Siam nach Ayyuuhaya im Jahr 1351 beschleunigte auch die Notwendigkeit eines politischen Einigungsprozesses östlich des Mekong. 1365 wird allgemein als Gründungsjahr von Lang Chang  (dem Land der Millionen Elefanten) unter Fa Ngum genannt. Als Vasall des Khmer-Reiches hatte Fa Ngum die Buddhastatue Phra Bang als Krönungsgabe aus Angkor erhalten. Diese wurde in Luang Prabang, das zwischen 1354 und 1560 Hauptstadt des Königreiches Lan Chang war, als heilige Statue mit herrschaftslegitimatorischer Funktion verehrt. Um 1356 wurde Luang Prabang ein Wallfahrtsort für die Buddha-Statue Phra Bang.

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Laos Schiffsreise: Mekong Island Cruise. Bild: GMC

Unter König Setthatirat wurden in Luang Prabang im 16. Jahrhundert viele buddhistische Klöster errichtet. Im Zuge der buddhistischen Missionierung entstand unter anderem der Wat Pasman an der Stelle des heutigen Wat That Luang als ältestes sakrales Gebäude der Stadt. Einen erheblichen Machtverlust bedeutete für Luang Prabang die Verlegung der Hauptstadt nach Vientiane, die König Setthatirath 1560 aus Angst vor Angriffen aus Burma veranlasst hatte. Dennoch blieb Luang Prabang kultureller Mittelpunkt des Landes. Über drei Jahrhunderte wurde sie fortan Spielball im Kampf zwischen Thai und Birmanen um die politische Vormachtstellung zwischen Irrawaddy und Mekong, in dessen Folge die Stadt wiederholt zerstört wurde. 1700 zerfiel Laos schließlich in drei Teile: Luang Prabang, Vientiane und Champasak.

Französische Kolonialzeit (1893 bis 1953)

Indien: Postkarten, Mahardscha Palast, Heritage Hotel, Poshina, Gujarat | Postcards, Mahardscha Palace, Heritage Hotel, Poshina

Postkarten von Indien’s Dynastien. BIld: GMC

Als Laos um 1886 ins Fadenkreuz der machtpolitischen Rivalität zwischen Frankreich und England geriet , hoffte Frankreich, den Mekong flussaufwärts fahrend, nach Südchina gelangen zu können, doch erwies sich der Mekong als nicht durchgängig schiffbar. Dennoch waren die Franzosen an einer politischen Kontrolle von Laos als strategischer Absicherung ihrer Kolonie Vietnam interessiert. Geschickt taktierend nutzte Frankreich die Bedrängnis, in der sich die Laoten angesichts der Überfälle durch chinesische Banden 1887 befanden und erklärte die Region von Luang Prabang kurzerhand zum Protektorat ihrer Kolonie Union Indochinose  (1893–1954). Von wirtschaftlicher Bedeutung war Laos für Frankreich, ganz im Gegensatz zu Vietnam jedoch nicht. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts wurde Laos und damit auch Luang Prabang stark von kulturellen und architektonischen Einflüssen der Kolonialmacht Frankreich geprägt. Noch vor der verheerenden Niederlage Frankreichs bei Điện Biên Phủ 1954 wurde Laos 1953 die politische Unabhängigkeit gewährt.

Indochina-Krieg von 1962 bis 1975

Sandstein Sonnentempel  Modhera, Gujarat, Indien | Sandstone Sun temple, Modhera, Gujarat, IndiaTrotz der Internationalen Laos-Konferenz in Genf 1962, auf der dem Land die Neutralität zugestanden wurde, erfolgte im Indochina-Krieg der militärische Nachschub für den Vietcong in Südvietnam auf dem Ho-Chi-Minh-Pfad  über laotisches Territorium. Schwere Bombardierungen seitens der US-Luftwaffe waren die Folge.

Die Stadt Luang Prabang blieb von den Kampfhandlungen weitgehend verschont, obwohl sich Einheiten der kommunistischen Pathet Lao-Organisation nördlich der Stadt im Gebiet der Pak-Ou-Höhlen verschanzt hatten. 1975 eroberten kommunistische Einheiten die Stadt.

Was bietet Luang Pranbang den Touristen?

  • Königspalast (Ho Kham), jetzt Nationalmuseum – unter anderem zu besichtigen: Thron der Herrscher der Lan Chang-Periode, religiöse Schätze. Errichtet in den Jahren 1904 bis 1909.
  • Vat Xienthong (auch Wat Xieng Thong) – Tempelanlage am Mekong, die 1560 unter König Setthathirath erbaut und 1960–1962 restauriert wurde. Als einziger Tempel der Stadt überstand er die Plünderung von 1887 unversehrt. Der Baustil mit dem fast bis auf den Boden reichenden Dach ist typisch für das nördliche Laos.
  • Vat Visounarath (auch Wat Visoun, Wat Visounarath) ist eine an der südöstlichen Seite des Phousi-Berges gelegene Tempelanlage. König Visounarath gründete 1512 das Kloster, das 1887 durch chinesische Horden zerstört wurde. Der Großteil der Anlage wurde im 20. Jahrhundert wieder aufgebaut. Der Sim (laotische Bezeichnung für das Hauptgebäude eines Wat)aus 1898 enthält Fenstersäulen imKhmer-Stil. Im Inneren befindet sich seit 1942 ein Museum mit zahlreichen Buddahstatuen insbesondere in der für Luang Prabang typischen Regenanrufungsgeste (stehend mit parallel zum Körper nach unten zeigenden, überlangen Armen).
  • That Makmo (Wassermelonen -Stupa-), auf dem Gelände des Vat Visounarath gelegen. Der Name leitet sich von seiner halbrunden Spitze ab. Gestiftet von Phantin Xieng, Gemahlin von König Visounarath, im Jahr 1504, wurde die Stupa 1932 wieder aufgebaut, wobei die kostbaren Beigaben in den Königspalast überführt wurden.
  • Vat Sop Die Tempelanlage befindet sich im Nordosten der Altstadt und wurde bereits 1480 als Bestattungstempel des Königs Chakkrapat gegründet. 1485 wurde auf dem Grundstück ein zweiter Bestattungstempel erbaut, der bei Umbauten im 18. Jahrhundert mit dem zuerst gebauten vereinigt wurde. Die heutigen Gebäude, neben denen sich ein weithin sichtbarerFrangipani  erhebt, entstanden 1909. Hinter dem Vat Sop befindet sich an der Thanon Vat Sop genannten Straße ein typisches, auf Laotisch Baangenanntes Wohnquartier, in dem man einen Eindruck von dem durch den Tourismus noch nicht beeinträchtigten Alltag der Einheimischen gewinnen kann.
  • Vat Chom Kong (auch Vat Choum Khong): Dieser um 1850 erbaute Tempel ist unter anderem wegen seines Gartens bekannt, der zu den schönsten der Stadt zählen soll, und wegen der beiden aus China stammenden Wächterfiguren vor dem Hauptgebäude.
  • Berg Phousi (130 Meter Höhe, 328 Stufen), topographischer Akzent und spirituelles Zentrum gegenüber dem Königspalast mit herrlicher Aussicht auf das Stadtgebiet, den Mekong sowie die bewaldete Berglandschaft der Umgebung.
  • Nachtmarkt am Fuße des Phousi-Berges: in der Thanon Sisavangvong, der Hauptstraße der Altstadt, werden täglich zwischen dem Königspalast und der Querstraße Thanon Setthathirat ab 18 Uhr von Hand gefertigte Textilien, Souvenirs und Lebensmittel angeboten. Viele der Händlerinnen gehören dem Volk der Mmong  an, die für ihre qualitativ hochwertigen Web-, Stickerei- und Näharbeiten bekannt sind. Auch ohne Kaufabsichten ist der Nachtmarkt, der gegen 22 Uhr endet, einen stimmungsvollen Spaziergang wert.
  • Phimai (Neujahrs-)Fest im Monat April – eines der eindrucksvollsten buddhistischen Feste in Festland-Südostasien.

Flughafen von Luang Prabang

Luang Prabang besitzt etwa drei Kilometer nordöstlich der Stadt einen internationalen Flughafen, der unter anderem von Vientiane, Bankok und Siam Reap angeflogen und vor allem von Touristen frequentiert wird. Außerdem gibt es eine Verbindung nach Hanoi und Kunming  sowie nach Chiang Raiund neurdings ein Code Share Abkommen mit Jet Airways.  Der Flughafen wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut.

Vietnam Airlines fliegt von Frankfurt aus täglich via nach Hanoi oder Saigon und weiter nach LP,  Vientiane und Pakse. Tickets gibt’s via Tel. 044 286 99 25, vietnam-airlinesSwitzerland@aviareps.com oder www.vietnamairlines.com

Wissenswertes über Laos

  • Fläche: 236‘800 km2 (Schweiz 41‘294 km2)
  • Hauptstadt:: Vientiane (rd. 300‘000, mit Umgebung rd. 600’000 Einwohner)
  • Bevölkerung: ca. 6.5 Mio, über die Hälfte jünger als 20 Jahre
  • Bevölkerungswachstum: 2.4 % / Jahr
  • Lebenserwartung: Frauen 58 Jahre, Männer 54 Jahre
  • Kindersterblichkeit bis 5 Jahre: 7.9 %
  • Währung: Kip (1 sFr. ca. 7‘200 Kip)
  • Sprache: Laotisch, eng mit Thai verwandt, mit vielen lokalen Sprachen
  • Exportprodukte: elektrischer Strom, Kupfer, Gold, Textilien, Kaffee
  • Total Exporte 2009: 0.957 Mrd. USD, Importe 2009: 1.3 Mrd. USD
  • Durchschnitts-Volkseinkommen 2009/10: CHF 1’025.— / Jahr
  • Wirtschaftswachstum 2007/08: 8,4 %, 2008/09: 7.6 %

Empfehlenswerte Reiseveranstalter

Lernidee Erlebnisreisen GmbH Eisenacher Str. 11 • D-10777 Berlin Tel: +49 (0) 30 786000-19 Zentrale: +49 (0)30 786000-0 Fax: +49 (0) 30 7865596

www.lernidee.de • www.lernidee.comwww.cruisemekong.com Die drei Hotelschiffe von Lernidee Reisen, die auf dem Mekong in Laos verkehren, werden von den folgenden Schweizer TO’s angeboten: Globetrotter ReisenThurgau Travel –  Wettstein Travel LINKS ZU WEITEREN

Produktebeschrieb, Preise und Daten der Mekong Cruises

Genießen Sie die faszinierende Szenerie am Mekong auf dieser spektakulären Flusskreuzfahrt beginnend und endend in der ehemaligen Königsstadt Luang Prabang, heute UNESCO Welterbe mit Lernidee Reisen in Berlin.  Diese Tour ist perfekt geeignet für all diejenigen die Luang Prabang mit einer einzigartigen Mekong-Fluss-kreuzfahrt kombinieren möchten.

Inkludierte Leistungen

  • 5 Übernachtungen an Bord des Boutique-Flusskreuzfahrtschiffs Mekong Explorer bzw. Sun
  • Alle Mahlzeiten, Transfers und Ausflüge wie im Verlauf beschrieben
  • Kaffee, Tee und Wasser während der Mahlzeiten
  • Alle Eintrittsgelder für die genannten Ausflüge
  • Präsentationen und Vorträge Ihres Kreuzfahrtdirektors an Bord

Nicht inkludierte Leistungen

  • Visumgebühren
  • Softgetränke und Alkohol
  • alle Flüge (können auf Anfrage arrangiert werden)
  • Trinkgelder
  • ggf. Video- und Fotogebühren während der Ausflüge
  • Persönliche Ausgaben jeglicher Art

Die in unseren Katalogen für 2011 veröffentlichten Preise beinhalten nicht die Luftverkehrsabgabe für Flugreisen aus Deutschland ab dem 01.01.11 in Höhe von 8 Euro (Kurzstrecke), 25 Euro (Mittelstrecke) bzw. 45 Euro (Langstrecke). Für Mindestteilnehmerzahl vgl. 7.1 unserer AGB Reiseverlauf

Tag 1: Einschiffung in Luang Prabang

Laos Mekong Cruise Ship 2681

Laos Mekong Cruise Ship 2681

Am Nachmittag holen wir Sie vom Flughafen/Ihrem Hotel in Luang Prabang ab und fahren Sie zu Ihrem zentral gelegenen Flusskreuzfahrtschiff, wo Sie komfortabel eine Nacht an Bord wohnen. (Einschiffung um 14:00 Uhr). Vom Gipfel des Phou Si, den Sie nach 5 bis 10 Fußminuten erreichen, zeigt sich ein wunderbares Panoramabild des Mekong, des Khan-Flusses, der Altstadt und der umliegenden Berge. Vor dem Abendessen können Sie bspw. über den charmanten Nachtmarkt bummeln – sehr ansprechend illuminiert, bietet er ohne jede Aufdringlichkeit eine gute Auswahl an Kunstgewerbe und Textilien, die von oft farbenfroh gekleideten Bewohnern der Bergstämme angeboten wird. Willkommensdinner an Bord und Übernachtung auf Ihrem Flusskreuzfahrtschiff. (A)

Tag 2: Abfahrt aus Luang Prabang

Laos Mekong Sun Cruise Ship Suite 3918

Die gemütliche Suite hat einen kleinen Balkon. Bild: GMC

Für Frühaufsteher bietet sich am Morgen die Gelegenheit Mönche beim traditionellen Almosensammeln zu beobachten. Nach dem Frühstück an Bord erleben Sie im Rahmen eines geführten Stadtbummels durch das malerische Zentrum der ehemaligen Königsstadt unter anderem den Wat Xieng Thong, das Kloster der goldenen Königsstadt oder die Klöster Wat Khili und Wat Sene. Heute Nachmittag beginnt Ihre spektakuläre Mekong-Flusskreuzfahrt mit der Abfahrt von Luang Prabang. Ihr Flussschiff bietet Ihnen eine Entdeckertour mit Stil. Das Schiff verfügt nur über wenige Kabinen – Sie reisen exklusiv in einer kleinen Gruppe. Beim Begrüßungscocktail stellen wir Ihnen Ihre Reiseroute ausführlich vor. Sie begegnen dem wilden Fluss ganz unvermittelt und persönlich: Wenn Sie am Abend entspannt auf einer Sandbank ruhen und am Lagerfeuer den Märchen der Region lauschen. (F/M/A)

Tag 3: Die Pak Ou Höhlen

Laos Mekong River Caves 2672

Pilgermagnet: Pak-Ou Höhlen mit unzähligen Buddhas

Am Morgen unternehmen Sie einen Ausflug zu den berühmten Pak Ou-Höhlen in einer steilen Felswand – im Innern finden Sie über Tausend Buddhastatuen, gespendet von Gläubigen. Nach einer kurzen Dschungelwanderung (ca. 45 Minuten, optional) erreichen Sie ein Dorf, wo Sie beobachten können wie der lokale Reisschnaps Lao-Lao traditionell destilliert wird. Heute besuchen Sie auch ein Dorf, in dem zahlreiche Arbeitselefanten stationiert sind – sofern diese keinen Auswärts-Kontrakt erfüllen müssen, sehen Sie ihnen beim Holztransport zu. Anschließend legt Ihr schwimmendes Zuhause wieder ab und fährt entlang der grün bewachsenen Hügel am Ufer weiter südwärts. Von Ihrem komfortablen Boutique-Flussschiff können Sie weiter flussabwärts wieder die Ruhe dieser nun fast menschenleeren Landschaften genießen. (F/M/A)

Tag 4: Spektakuläre Mekong-Panoramen

Laos Fisher Mekong River 4708

Laos Fisher Mekong River 4708

Die Fahrt auf dem Fluss ist aufregend – Navigation wie sie Mark Twain vom Mississippi vor über 150 Jahren beschrieb: Matrosen staken mit Bambusstäben und melden den Wasserstand minütlich. Dieser kann im Laufe einer Saison stark schwanken – je nach Wasserstand erleben Sie ggf. den südlichsten und landschaftlich vielleicht spektakulärsten Abschnitt Ihrer Mekong-Kreuzfahrt an Bord eines kleineren, laotischen Bootes. Zurück an Bord Ihres Boutique-Schiffes können Sie die Landschafts-Panoramen genießen oder einheimische Fischer am Ufer beobachten. Im Verlauf des kurzweiligen Vortragsprogramms erfahren Sie bspw. Details zur französischen Mekong-Expedition von 1860 oder erleben eine anschauliche Präsentation zum Alltagsleben buddhistischer Mönche. Zum Abendessen, das Ihnen immer im Bordrestaurant oder an Land serviert wird, genießen Sie regionale Spezialitäten. (F/M/A)

Tag 5: Kuang Si Wasserfälle – Luang Prabang

Laos Monk Food Luang Prabang 2490

Jeden Morgen dasselbe Ritual: Mönche in Luang Prabang

Ihre Reise führt durch meist einsame Natur: an den Ufern immer wieder eine wilde Mondlandschaft aus Felsen und Sandbänken, darüber erheben sich tropische Wälder mit exotischen Flammen-, Regen- und Entenfußbäumen, Teakwäldern und Bambusdickichten. Ein Ausflug führt Sie zu den bekannten Kuang Si-Wasserfällen, einem beliebten Ausflugsziel der Region. Gegen Mittag erreichen Sie wieder die einzigartige Stadt Luang Prabang. Luang Prabang verwöhnt den Reisenden mit einmaligen Kulturschätzen und eine außergewöhnlichen Atmosphäre. Die Altstadt lädt zum Flanieren und Entspannen ein. Der Nachmittag steht Ihnen daher frei für Besichtigungen auf eigene Faust, Souvenir-Einkäufe oder zum Bummeln zur eigenen Verfügung. An Ihrem letzten Abend in Laos erleben Sie eine traditionelle Baci-Freundschafts-Zeremonie verbunden mit einer klassisch-laotischen Aufführung mit Musik und Tanz. (F/M/A)

Tag 6: Ausschiffung

Heute Morgen verabschieden Sie sich von Ihrer laotischen Schiffsbesatzung. Mit der Fahrt zum Flughafen von Luang Prabang endet Ihre einmalige Mekong-Reise in Nordlaos! (F)

Hinweis Aufgrund der örtlichen Verhältnisse kann sich je nach Wasserstand und lokalen Gegebenheiten das Programm Ihrer Flusskreuzfahrt verschieben oder leicht ändern.

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