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Verordnung zum PMT: Es droht eine noch invasivere Überwachung

Switzerland: Police observation of a demonstration in Zürich City from Urania bridge down to the street where the protesters are passing by

Der Bundesrat will der Polizei auf Verordnungsstufe Mittel zur Kontrolle und Überwachung mutmasslicher «GefährderInnen» zur Verfügung stellen, die über das bereits grundrechtsfeindliche Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT) hinausgehen. Mit der Umsetzung des PMT drohen weitere Eingriffe in die Menschenrechte, warnt eine Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen.

Eine Koalition aus diversen NGOs kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort insbesondere die im Entwurf zur Verordnung vorgesehene Echtzeitlokalisierung. Diese ermöglicht es der Polizei, betroffene Personen 24 Stunden am Tag auf Schritt und Tritt zu überwachen, obwohl diese weder einer Straftat noch einer konkreten Vorbereitungshandlung verdächtigt werden.

«In der Verordnung zum PMT soll sozusagen durch die Hintertür ein weitergehendes Überwachungsinstrument eingeführt werden … ohne, dass dazu eine öffentliche Debatte stattgefunden hätte» Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz

 «Im Vorfeld der Abstimmung wurde seitens der Behörden ausdrücklich zugesichert, dass eine Echtzeitüberwachung im Rahmen des Hausarrests, der nur unter gerichtlicher Überprüfung angeordnet wird, nicht zulässig sei. Nun soll diese unverhältnismässige Überwachungsmethode ohne gesetzliche Grundlage eingeführt werden und auch bei anderen Polizeimassnahmen ohne vorgängige richterliche Kontrolle anwendbar sein», kritisiert Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch.

«In der Verordnung zum PMT soll sozusagen durch die Hintertür ein weitergehendes Überwachungsinstrument eingeführt werden, im Dickicht von technischen und für Laiinnen unverständlichen Begriffen und ohne, dass dazu eine öffentliche Debatte stattgefunden hätte», ergänzt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz.

«Im Namen der Sicherheit sollen der Polizei Mittel zur Verfügung gestellt werden, welche die Grundrechte tangieren. Umso höher müssten eigentlich die Anforderungen an die staatliche Sorgfaltspflicht sein. Die Verordnung genügt diesen Erwartungen nicht und muss in entscheidenden Punkten nachgebessert werden», fordert Giraudel.

Weiter kritisiert die NGO-Koalition, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) sich gemäss Entwurf bei der (rechtmässigen) Bearbeitung von Personendaten selbst überwachen solle. «So funktioniert unabhängige Aufsicht gerade nicht. Ausserdem ist immer noch zu wenig klar, wer innerhalb des fedpols die einschneidenden Massnahmen des PMT überhaupt anordnen kann. Auch die genauen Folgen eines Ausweisentzugs durch das fedpol sind in der Verordnung unsauber geregelt», kritisiert Sanija Ameti, Co-Präsidentin der Operation Libero. Die Argumente gegen die Polizeiwillkür:

Einschränkung der Menschenrechte

Die im Polizeigesetz vorgesehenen Zwangsmassnahmen – elektronische Überwachung, Kontaktverbot, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote und Hausarrest – haben schwere Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Familien. Grundlegende Menschenrechte wie die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Arbeit und Bildung werden massiv eingeschränkt. So wird nicht Sicherheit geschaffen, aber Grundrechte werden geschwächt, Menschen ausgegrenzt und marginalisiert.

Vage Begriffe mit gefährlichen Folgen

Das Polizeigesetz bedient sich absichtlich vager Rechtsbegriffe, die fedpol einen sehr weitgehenden Ermessenspielraum lassen und das Risiko von unverhältnismässigen und willkürlichen Eingriffen in die Menschenrechte birgt. Besonders problematisch sind die vagen Kriterien für die Anordnung von Massnahmen sowie die extrem weit gefasste Definition einer «terroristischen Aktivität».

Prognosen über die zukünftige Gefährlichkeit

Für die Anordnung der Zwangsmassnahmen reichen der fedpol «Anhaltspunkte», die darauf hinweisen, dass die Person in ungewisser Zukunft «eine terroristische Aktivität» ausüben könnte. Die präventiven Massnahmen werden also aufgrund von Mutmassungen über Absichten und künftige Handlungen einer Person angeordnet – und werden zwangsläufig auch Menschen treffen, von denen nur vermeintlich eine Gefahr ausgeht.

«Terror»-Definition: Alle unter Generalverdacht

Als «terroristische Aktivität» gilt bereits die «Verbreitung von Furcht und Schrecken» mit politischen Absichten. Bei dieser Definition wird weder ein Strafdelikt vorausgesetzt noch die Anwendung oder Androhung von Gewalt, was die internationalen Standards verlangen. So kann selbst legitimer politischer Protest wie etwa der Klimastreik als «terroristisch» gelten.

Geheime Informationen, fehlende Transparenz

Die Auslegung dieser bewusst vage gehaltenen Kriterien liegt ausschliesslich im Ermessen der fedpol und sie stützt sich in der Regel auf geheime, nachrichtendienstliche Informationen, die sich nicht oder nur schwer überprüfen lassen. Da eine betroffenen Person meist keinen Zugang zu diesen Informationen hat, sind ihr die Verdachtsgründe bzw. «Anhaltspunkte» gar nicht bekannt, was das Anfechten der Massnahmen erheblich erschwert.

Keine richterliche Prüfung der Massnahmen

Fedpol kann die Massnahmen ohne richterliche Genehmigung anordnen, nach eigenem Ermessen und mit sofortiger Wirkung. Das Gesetz sieht (mit Ausnahme des Hausarrests) keine gerichtliche Überprüfung vor. Die Betroffenen werden kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen die Massnahmen zur Wehr zu setzen. Zwar können sie gegen einen Entscheid im Nachhinein Beschwerde einlegen, doch hat diese keine aufschiebende Wirkung. Auch zu Unrecht verdächtigte Personen werden so der Willkür der Polizei ausgeliefert.

Paralleles Rechtssystem ohne Verfahrensgarantien

Die polizeilichen Kompetenzen betreffen nicht die Aufklärung und Verfolgung mutmasslicher Straftaten, sondern sollen sich im präventiven Bereich entfalten und sind somit dem Strafrecht vorgelagert. Dies führt zur Umgehung der regulären Strafjustiz, ihrer Grundsätze und verfahrensrechtlichen Garantien. Damit entsteht eine paralleles Rechtssystem, das der strafrechtlichen Repression gleichkommt, aber nicht die im Strafrecht verankerten verfahrensrechtlichen Garantien bietet.

Aufhebung der Unschuldsvermutung

Die im Strafrecht garantierte Unschuldsvermutung erfordert, dass die Strafverfolgungsbehörde die Schuld einer Person, die eines Deliktes verdächtigt wird, beweisen muss. Da gemäss Polizeigesetz kein Tatverdacht vorliegen muss, brauchen die Behörden auch keine Beweise zu erbringen. Es reichen «Anhaltspunkte» über die mutmassliche Gefährlichkeit einer Person. Um die Massnahmen anzufechten, muss eine betroffene Person daher den unmöglichen Beweis ihrer «Ungefährlichkeit» erbringen. Damit schafft das Gesetz eine rechtlich unhaltbare Gefährdungsvermutung.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

Die im Gesetz vorgesehene weit gefasste Definition einer «terroristischen Aktivität» birgt die Gefahr, Handlungen zu verfolgen, die im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäusserung legitim sind. Damit kann das Gesetz ein Angstklima schaffen, das eine abschreckende Wirkung auf die Meinungs- und Pressefreiheit hätte und viele Menschen, darunter politische Aktivistinnen oder Journalisten, zur Selbstzensur drängt.

Stigmatisierung ganzer Gruppen

Beim Polizeigesetz besteht die Gefahr, dass sich der Verdacht nicht mehr wie im Strafrecht gegen einzelne Personen richtet, sondern als Generalverdacht gegen ganze Gruppen, in denen «GefährderInnen» vermutet werden. Wie sollen potenziell gefährliche Personen überhaupt erkannt werden? Eine Kombination von Merkmalen (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion…) wird für die Behörden zum Ausgangspunkt für ein Profiling und für Überwachung – und für die Betroffenen zu einem Risikofaktor. Dieses Vorgehen kann zur Stigmatisierung und Marginalisierung ganzer Bevölkerungsgruppen führen.

Hausarrest: Willkürlicher Freiheitsentzug

Mit dem Polizeigesetz wird es möglich, Menschen auf blossen Verdacht hin für mehrere Monate in einer Liegenschaft einzusperren. Diese Massnahme kommt gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einem Freiheitsentzug gleich. Der Hausarrest stellt somit eine Freiheitsstrafe ohne Anklage, ohne Strafverfahren und ohne Verurteilung dar – und verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Missachtung von Kindeswohl und Kinderrechten

Die Zwangsmassnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (bzw. ab 15 bei Hausarrest) eingesetzt werden. Diese tiefen Altersgrenzen stehen im Konflikt mit dem Schweizer Jugendstrafrecht und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, die sich aus der Uno-Kinderrechtskonvention ergeben. Während das Jugendstrafrecht und das Völkerrecht der sozialen Wiedereingliederung den Vorrang einräumen, haben die Zwangsmassnahmen im Polizeigesetz einen strafenden Charakter und die Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen zur Folge. Erschwerend kommt dazu, dass das Gesetz den Minderjährigen, die den polizeilichen Massnahmen unterstehen, keine besonderen Verfahrensrechte einräumt. 

Unterzeichnende Organisationen

Amnesty International, humanrights.ch, Operation Libero, grundrechte.ch, AlgorithmWatch CH, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, Public Eye, Demokratische Jurist*innen Schweiz, ACAT-Schweiz, Organisation mondiale contre la torture OMCT, Public Eye, Schweizerischer Friedensrat, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV, Frauen für den Frieden Schweiz, Solidarité sans frontières sosf.

Schweiz-Südafrika: Makabere Waffengeschäfte und Atomdeals gedeckt vom Schweizer Politfilz

Auszug aus dem noch unveröffentlichten Buch «DAS PENDEL SCHLÄGT ZURÜCKPOLITISCHE & ÖKOLOGISCHE METAMORPHOSEN» des Zürcher Fotojournalisten Gerd Michael Müller

VORWORT

Das Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeitreise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf mehrere politische und ökologische Vorgänge in Krisenregionen rund um den Globus. Er beleuchtet das Schicksal indigener Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenliche Schicksale in den Vordergrund, analysiert scharfsichtig und gut informiert die politischen Transformationsprozesse. Müller prangert den masslosen Konsum und die gnadenlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse auf und skizziert Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels. Pointiert hintergründig, spannend und erhellend. Eine Mischung aus globalem Polit-Thrillern, gehobener Reiseliteratur, gespickt mit sozialkritischen und abenteuerlichen Geschichten sowie persönlicher Essays – den Highlights und der Essenz seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie. Nach der Lektüre dieses Buchs zählen Sie zu den kulturell, ökologisch sowie politisch versierten Globetrotter.

Vor dem Hintergrund der im vorherigen Kapitel: „Der Schweizer Geheimdienst diente Wouter Basson alias «Doktor Tod»“ geschilderten Ereignisse, erstaunt es wenig, dass sich «Oerlikon-Bührle» nicht an den Waffenausfuhrstopp von 1963 gebunden fühlte und 1964/1965 nicht nur die vom Ausfuhrstopp betroffenen 30 Oerlikon 35-mm-Geschütze illegal nach Südafrika, sondern 1965 zusätzliche 90 Geschütze für 52,7 Mio. Franken und – über Italien – 45 Superfledermaus-Feuerleitgeräte für 54 Mio. Franken nach Südafrika lieferte. Selbst nachdem im Zuge des Bührle-Skandals vom November 1968 ein Teil dieser illegalen Geschäfte bekannt wurde – die widerrechtliche Lieferung von Geschützen und Munition nach Südafrika – ging einfach weiter! Die letzten 16 Geschütze wurden 1969 über den Hafen von Genua nach Südafrika verschifft, was den Schweizer Behörden bekannt war, aber nie Gegenstand der damals laufenden Strafuntersuchungen wurde. „Sie übten sich konsequent in fahrlässiger Ahnungslosigkeit, aktiver Duldung und Mitwirkung, was die illegalen Geschäfte von «Oerlikon-Bührle» erst möglich machte“, schrieb der Autor der Studie, Peter Hug. Wie neue Dokumente aus Südafrika erstmals belegen, ging zudem das illegale Rüstungsgeschäft mit dem Apartheidstaat weit über den «Oerlikon-Bührle-Konzern hinaus.

Auch die «Hispano Suiza (Suisse) SA» in Genf lieferte im grossen Stil illegal 20-mm Geschütze nach Südafrika. Grundlage bildete ein Liefervertrag von 1967 für 126 Hispano-20-mm Geschütze, Munition und die Übertragung von Lizenzrechten im Wert von über 21 Mio. Franken. Per Bundesratsentscheid wurde 1969 eine Ausdehnung der Strafuntersuchung über die «OerlikonBührle AG» hinaus auf politischem Weg ausgeschlossen. Mit Unterstützung des damaligen Verteidigungsministers Giulio Andreotti und Geheimdienstchefs General Egidio Viggiani unterliefen auch die «Contraves Italiana» in Rom und die «Oerlikon Italiana» in Mailand in grossem Stil das italienische Waffenausfuhrverbot nach Südafrika.

„Die Schweizer Behörden unterstützten die Unterlaufung des Waffenembargos über Tochter- und Partnerfirmen in den Nachbarstaaten, indem sie bei der Zulieferung von Bestandteilen aus der Schweiz keine Endverbraucher-Bescheinigungen forderten, so dass diese von dort problemlos nach Südafrika weitergeschoben werden konnten“,protokollierte Peter Huber in seinem Bericht zur Aufarbeitung des düsteren Kapitels bei den Beziehungen der Schweiz zum sanktionierten Apartheidstaat.  .

Das wichtigste Schlupfloch bildete die Weigerung der Schweiz, die Uno-Resolution 182 (1963) vom 4. Dezember 1963 umzusetzen, die alle Staaten aufrief, den Verkauf und die Auslieferung von Ausrüstungsgütern und Material zu stoppen, das in Südafrika zur Herstellung und den Unterhalt von Waffen und Munition diente. Erst 1996 unterstellte die Schweiz die Übertragung von Lizenzrechten für die Herstellung von Rüstungsgütern im Ausland einer Bewilligungspflicht.

Das «Lyttelton Engineering Works» in Pretoria fertigte ab 1964 Läufe zur 35-mm Oerlikon-Kanone und ab Anfang der 1970er Jahre ganze Geschütze. Die «Pretoria Metal Pressings fertigte gestützt auf Lizenzverträge mit der Werkzeugmaschinenfabrik «Oerlikon Bührle»ab 1964 Oerlikon 30-mm- und 35-mm Munition, die «African Explosives» and Chemical Industries» die dafür benötigten Treibladungsmittel. Ab 1967 fertigte Südafrika auch die 20-mm Geschützläufe und –Munition der «Hispano Suiza in Lizenz.  

Um 1964 stieg die «Plessey (South Africa) Ltd. in die Fertigung von «Contraves Mosquito» Panzerabwehrraketen ein, wobei diese Lizenz-produktion nicht restlos geklärt werden konnte. Dies gilt auch für die Fertigung von «Tavaro»Zünder-Bestandteilen durch die «Instrument Manufacturing Corp of South Africa» in Plumstead bei Kapstadt.

1972 schloss die «Gretag AG» Regensdorf in Südafrika einen Lizenzvertrag zu Fertigung ihrer Chiffriergeräte ab. 1974 stieg die Tochtergesellschaft der «Wild Heerbrugg AG»im St. Gallischen Rheintal, die «Wild South Africa» in Johannesburg, in die Fertigung optischer Geräte für die südafrikanischen Streitkräfte ein. All diese Lizenzübertragungen waren von Zulieferungen und technischen Beratungsdienstleistungen begleitet. All dies wurde von den weitmaschigen Bestimmungen der Schweizer Kriegsmaterial-Ausfuhrregelungen nicht erfasst. Weder in der Industrie noch bei den Behörden wurden jemals Stimmen laut, die sich gegen die Nutzung dieser Schlupflöcher ausgesprochen hätten.

Die Militär- und Nuklearsanktionen der Uno von 1977 und die Schweiz Anfang der 1970er Jahre leiteten die Vereinten Nationen einen intensiven Diskussionsprozess über die Frage ein, inwiefern internationale Wirtschaftsbeziehungen auf die Lage der Menschenrechte einwirkten. Einige Uno-Gremien gingen sehr weit, indem sie behaupteten, jegliche wirtschaftliche, politische und kulturelle Tätigkeit in Südafrika trage zur Erhaltung der Apartheidpolitik bei.

Indem die schweizerische Aussenpolitik jeweils bestritt, dass zwischen Direktinvestitionen in Südafrika und gegenseitigen Handels- und Finanzbeziehungen und der Lage der Menschenrechte in Südafrika ein Zusammenhang be-stand, stand sie in einer Extremposition. Und ich war damals als 16 jähriger plötzlich ins Weltgeschehen involviert, da ich von 1975 bis 1978 meine kaufmännische Ausbildung bei der «Oerlikon Bührle» in Zürich machte und sechs Monate in der Exportabteilung arbeitete und dort all die Exportpapiere, Ausfuhrbewilligungen, Akkreditive usw. ausfertigte und mich daran erinnerte, wie ich stutze, gewisse Rüstungsgüter über die Tochterfirmen in Italien und Spanien auszuführen und einfach deren Adresse als Exporteur einfügte.

Nachdem die politische Verunsicherung, die 1976 das Massaker von Soweto und die darauf folgende Repressionswelle innerhalb und ausserhalb Südafrikas in der Schweizer Regierung erneut kaum Spuren hinterliess, sah sich die Schweiz auf internationaler Ebene zunehmend isoliert. In dem Masse, wie sich die soziale Basis des Widerstandes in Südafrika Anfang der 1980er Jahre verbreiterte und die Repression der südafrikanischen Regierung härter wurde und sich militarisierte, rückte die Schweiz noch näher an Südafrika heran.

Alle anderen Staaten schlossen sich dem Ruf nach mehr oder weniger weitgehenden Sanktionen an. Die Schweiz war mit ihrem kategorischen Nein im Uno-System sehr einsam geworden. Parallel schlossen sich auch in der Verwaltung die Reihen. So etablierte sich über alle Departe-mente hinweg eine gegenüber konkreten Veränderungen immune und stark ideologisierte Haltung, die nicht in der Lage war, auf die das breite Spektrum der Uno-Südafrika-Diskussion differenziert zu reagieren.

Innenpolitisches Gegenstück dieser starren Haltung bildete eine Verhärtung der Fronten entlang des links-rechts-Schemas. Die Selbstverständlichkeit, mit der alle wichtigen Bundesämter und die mit ihnen verbundenen Verbände und Anstalten die Politik unterstützten, die Schweiz in der Südafrikafrage ausserhalb der überwältigenden Mehrheit der Uno-Mitgliedstaaten zu positionieren, mag heute überraschen. Gerade diese Selbstverständlichkeit bestätigt indes, dass der Konsens und die Blindheit in der Bandbreite weit verbreitet und verankert war.

Trotz Widerstand der Bundespolizei traf sich der südafrikanische Sanitätsarzt 1980 auch mit dem Schweizer Oberfeldarzt; weitere Treffen folgten. Nahmen 1977 das Departement für auswärtige Angelegenheiten und 1979 das Militärprotokoll noch gegen den Austausch von Offizieren der Flieger- und Flabtruppen zwischen den beiden Staaten Stellung, leitete Flugwaffenchef Arthur Moll 1980 eine Wende ein. Er traf den südafrikanischen Luftwaffenchef an der Flugschau in Farnborough und lud diesen zum Erstaunen seines Partners wenige Tage später zu einem offiziellen Besuch nach der Schweiz ein.

Grundlage bildete das 1983 abgeschlossene Geheimschutzabkommen. Damit erhielten die südafrikanischen Militärpiloten Einblick in geheime Methoden der Kampfführung und technische Einzelheiten der Schweizer Flugwaffe. Der Pilotenaustausch setzte sich während den ganzen 1980er Jahren fort. Neben der militärisch-technischen ist auch die politische Ebene zu beachten. Mit der Verschärfung der gesellschaftlichen Konflikte innerhalb Südafrikas und dem sich erhöhenden internationalen Druck auf Südafrika bauten die südafrikanischen Streitkräfte im Verlauf der 1980er Jahre ihre Propagandatätigkeit massiv aus.

Die Streitkräfte und vor allem der militärische Nachrichtendienst scheuten zur Durchsetzung ihrer sogenannten Comops»-Projekte Geld noch Kontakte bis hin zu gewaltbereiten rechtsextremen Kräften. In der Schweiz baute der südafrikanische Militärattaché und andere Kontaktpersonen Kontakte zu teilweise schillernden Figuren am äussersten rechten Rand des politischen Spektrums auf, darunter zu Jürg Meister, Chefredaktor der von Karl Friedrich Grau herausgegebenen «Intern Informationen».

Wie aus den Unterlagen des militärischen Nachrichtendienstes Südafrikas hervorgeht, mass dieser dem Kontakt zu Leuten wie dem Zürcher «Subversivenjäger» Ernst Cincera, dem Leiter des Schweizerischen Ostinstituts, Peter Sager, und dem Präsidenten der Arbeitsgruppe südliches Afrika, Christoph Blocher, grosse Bedeutung zu. Comops»Operationen in der Schweiz betrafen Pressionsversuche auf Fernsehen, Radio und Printmedien.

Proteste der «Anti-Apartheid-Bewegung der Schweiz blieben ungehört. Mehr Fragen als Antworten werfen eine lange Reihe unaufgeklärter Fälle auf, bei denen die Bundespolizei und andere Untersuchungsorgane starke Hinweise auf Verbrechen und Sanktionsbrüche erhielten, aus Rücksichtnahme auf die südafrikanische Regierung und ihre prominenten Freunde in der Schweiz aber davor zurückschreckte, die beschafften Informationen gerichtlich zu verwerten. Im Falle einer Rüstungsfirma in der Ostschweiz, die im grossen Stil Waffenschieber-geschäfte mit Südafrika abschloss, begnügte sich die Bundespolizei damit, der Konzernspitze zu empfehlen, einen der ungeschickt operierenden Mitarbeiter aus dem Verkehr zu ziehen und dafür zu sorgen, dass die Schiebereien diskreter abgewickelt wurden.  

Sehr weit ging die Zusammenarbeit der Eidgenössischen «Pulverfabrik Wimmis mit dem führenden südafrikanischen Hersteller von Munition und Treibladungspulver «Somchem». «Wimmis» stellte der «Somchem» 1979 via «Oerlikon-Bührle AG» eine Produktionslizenz für Treibla-dungspulver für 20-mm- und 35-mm-Munition zur Verfügung, bildete «Somchem»-Ingenieure in topgeheimen Anlagen in «Wimmis» aus und hielt sich mit ihren Spitzenkräften, darunter dem Direktor und dem Chefchemiker, mehrfach während Wochen bei der «Somchem» auf, um aufgetretene Probleme bei der Lizenzproduktion und der übrigen Herstellung militärischer Explosivstoffe zu lösen.

«Oerlikon-Bührle» gewährte im Rahmen des Projektes «Sleeve» und «Skavot» im grossen Stil technische und Management-Hilfe zur Fortentwicklung des 35-mm-Fliegerabwehrsystems. Zahlreiche topgeheime Geschäfte liessen sich in den 1980er Jahre nachweisen, die Südafrika mit Unterstützung des militärischen Geheimdienstes in der Schweiz abwickelte, darunter vom Heer die Projekte «Floor», «Jansalie», «Algebra», «Fargo» und «Nack», von der südafrikanischen Luftwaffe die Projekte «Divorce» und «Finial» für die Flugplatz-Navigation und ein Projekt, um Probleme bei den Mirage-Flugzeugen zu beheben. Ferner das Projekt «Aquila», das die Beschaffung von Ausrüstungsgütern im Raume Genf betraf, das Projekt «Janitor», das dem Aufbau eines zivil-militärischen Luftraumüberwachungssystems diente, oder die Projekte «Alexandri» und «Bessie», die die südafrikanische Flotte in den 1980er Jahren in der Schweiz abwickelte.

Der Schweizerische Bundesrat hatte am 16. April 2003 allen Grund, die Einsicht in Südafrika-Akten in der Schweiz zu stoppen. Denn es sind in der Schweiz viele, die aus tiefer politischer Überzeugung die Apartheid-Regierung in Südafrika unterstützt und am völkerrechtswidrigen und völkerrechtskonformen Geschäft mit dieser kräftig mitverdient haben. Diese rabenschwarze, rassistische Haltung und nahe an Kriegsverbrechen andienende Schweizer Vergangenheit wurde bis heute nur mangelhaft aufgearbeteitet und hatte für keine der Beteiligten rechtliche Konsequenzen. Alles wurde helvetisch diskret und sauber unter den Tisch gewischt und jegliche Mitverantwortung abgelehnt. Dabei haben wir es hier mit einer ebenso rassistischen Nazi-Doktrin und Kriegsverbrechen zu tun.

Das war also die Ausgangslage, die mich antrieb, mir selbst ein Bild von der Situation und den Lebensumständen der Schwarzen Bevölkerung in Südafrika unter dem Apartheidregime zu machen, wie wir gleich im nächsten Kapitel erfahren. Doch zuvor noch einen Blick auf die heutigen helvetischen Rüstungsgütern allen voran der «PC-12 Spectre Pilatus Porter» , der den Amerikanern bei Aufklärungsflügen und gezielten Tötungen ausgezeichnete Dienste leistet. Insgesamt 28 modifizierte «PC-12» stehen derzeit für die US-Luftwaffe im Einsatz.

Im Februar 2021 feierte die US-Air Force 600000 «PC-12» Flugstunden und einen preisgekrönten Flug im Rahmen der «Find, fix and finish»–Spezialoperationen in Afghanistan, im Irak, in Somalia und im Jemen, bei denen auch Zivilisten und Kinder ums Leben kamen. Der preisgekrönte «Draco»-Flug (der Spitzname für den modifizierten PC-12 Spectre) fand am 14. August 2018 im afghanischen Gebiet von Ghasni statt, als die Taliban die afghanischen Streitkräfte aufrieben. Bei dieser Schlacht kamen 150 Soldaten der afghanischen Arme, 220 Taliban und 95 ZivilistInnen ums Leben.

Und nun zur politischen Dimension in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (secco) wuste seit spätestens 2008, dass der «PC-12 Spectre» der «Pilatus Flugzeugwerke AG» in Stans auch in den USA für militärische Zwecke verwendet und durch die Firma «Sierra Nevada Corporatioin» (SNC) mit gesicherten Datenverbindungen ins Pentagon und zur NATO-Einsatzzentrale und Full-Motion-Videoübermittlung ausgerüstet wurden.

Das «secco» wusste auch, dass die Amis damit die afghanischen Streitkräfte ausrüsten wollten – also dass es sich um brandaktuelle Kriegseinsätze handelt, als weitere achtzehn Stück bestellt wurden. Das galt trotz besseren Wissens nicht einmal als Rüstungsgüter-Export qualifiziert unter dem fadenscheinigen Vorwand, die Schweiz liefere nur die zivile Standart-Version. Dass das «secco» mit dieser scheinheiligen Argumentatioin durchkommt ist ein Skandal.

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Aufarbeitung eines düsteren Kapitels der Schweiz in Südafrika

Mit der Apartheidregierung gegen den Kommunismus Die militärischen, rüstungsindustriellen und nuklearen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika und die Apartheid-Debatte der Uno, 1948–1994

Synthese der Studie von Peter Hug(NPF 42)

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika waren politisch, militärisch und rüstungsindustriell in jenen Jahren am intensivsten, als die Durchsetzung der südafrikanischen Politik der Rassentrennung (Apartheid) am stärksten von schweren Menschenrechtsverletzungen und offener Gewaltanwendung begleitet war, nämlich in den 1980er Jahren.

Die Schweizer Industrie hat das Waffenembargo, das die Uno über Südafrika verhängte, in grossem Stil unterlaufen. Sie verletzte selbst die von der Schweiz definierten Regeln über die Waffenausfuhr, obschon sie weit enger gefasst waren als jene der Uno. Die Verwaltung war über viele illegale und halblegale Geschäfte informiert. Sie duldete sie stillschweigend, unterstützte sie teilweise aktiv oder kritisierte sie halbherzig. Der Bundesrat war aber über das Meiste nicht informiert und nahm seine Aufgabe der politischen Oberaufsicht kaum wahr. Dies trifft auch auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Südafrika zu. Der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen setzte fünf Jahre früher ein, als bisher bekannt war, und trug direkt zur Anbahnung von Rüstungsgeschäften, der Bekämpfung von Apartheidgegnern und zur politischen Propaganda zugunsten der südafrikanischen Regierung bei.

Die Schweizer Industrie gehörte auch zu den Stützen des geheimen südafrikanischen Atomwaffenprogramms. Die «Gebrüder Sulzer AG» und die «VAT Haag» lieferten wichtige Komponenten zur südafrikanischen Urananreicherung, die für die sechs von Südafrika hergestellten Atombomben das notwendige spaltbare Material bereitstellte. Die Schweiz war insofern in mehrfacher Hinsicht eine Stütze der Apartheidregierung. Sie verfügte im internationalen Vergleich nur über eine schwache innenpolitische Lobby, die Menschenrechtsfragen höher gewichtete als strategische und wirtschaftliche Interessen.

Durch die Distanz zur Uno blieben auch nach 1945 eine Neigung zu rassistischen Vorstellungen politisch wirksam, die ab Ende der 1970er Jahre durch einen ebenso unreflektierten Antikommunismus abgelöst wurde. Für die meisten Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und allen Departementen war es gebräuchlich, mit der Apartheid-Regierung Südafrikas zusammenzuarbeiten. Im Klima des Kalten Krieges wurde jede Kritik daran mit dem Argument erstickt, das antikommunistische Bollwerk am Kap müsse erhalten bleiben.

Die dank Netzwerkbildung und Androhung von Gerichtsklagen erkämpfte Einsicht in südafrikanische Gegenakten und der begrenzte Einblick in Bestände des Schweizerischen Bundesarchivs und des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins zeigen auf, dass die Schweiz während der Apartheidzeit zu Südafrika enge militärische, nachrichtendienstliche, rüstungsindustrielle und nukleare Beziehungen unterhielt.

Die Fragestellung des Projekts lautete, wie die auf Südafrika bezogene Aussenpolitik der Schweiz ausgestaltet war und welche inneren und äusseren Entstehungsbedingungen ihr zugrunde lagen. Indem die Uno der wichtigste Ort war, wo die Völkergemeinschaft die süd[1]afrikanische Apartheidpolitik diskutierte, bot sich die Südafrikadiskussion in der Uno als geeigneter Prüfstein an, um die Haltung der aussenpolitischen Verantwortungsträger in der Schweiz gegenüber der südafrikanischen Apartheidpolitik zu untersuchen. Das Projekt klärte in einem ersten Schritt, welche Rolle die offizielle Schweiz in diesem Uno-Prozess spielte, wie sich dieser in der Schweiz auf die staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen und die öffentliche Wahrnehmung übersetzte und wie die Uno-Südafrikapolitik der Schweiz auf ihre multilaterale Stellung und auf Aspekte ihrer bilateralen Beziehungen mit dem Apartheidstaat zurückwirkte.

Der Blick auf den Wellenschlag der Uno-Südafrika-Diskussion in die schweizerische Behörden- und Verbandslandschaft bildete das methodische Instrument, um die Sensibilität von Staat und Gesellschaft der Schweiz gegenüber der Menschenrechtsfrage in Südafrika zu untersuchen und zu klären, wie Regierung, Behörden, Verbände und weitere gesellschaftliche Kreise der Schweiz die mit der Apartheidpolitik verbundenen Menschenrechtsprobleme wahrgenommen und wie sie auf diese reagiert haben. In einem zweiten Schritt sollte anhand eines geeigneten Bereichs der bilateralen Beziehungen die Frage geklärt werden, inwiefern die von der Uno geprägten Normen gegen die Apartheid das Verhalten der Schweiz gegenüber Südafrika beeinflussten. Ausgewählt wurden die militärischen, rüstungsindustriellen und nuklearen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika, da diese von der Uno besonders aufmerksam beobachtet und teilweise geächtet wurden.

Die Gegenüberstellung der Ergebnisse aus den verschiedenen Ebenen der multilateralen Analyse mit jenen der erwähnten Bereiche der bilateralen Beziehungen stellte methodisch einen ausreichend vielschichtigen Interpretationsrahmen bereit, um trotz des lückenhaften Zugangs zu den einschlägigen Quellen gesicherte Aussagen treffen zu können. Die südafrikanische Regierung verfolgte im 20. Jahrhundert fast durchgängig das Ziel, als anerkanntes Mitglied der «zivilisierten» Völkergemeinschaft in allen wichtigen internationalen Organisationen gleichberechtigt mitzuwirken und war bereits in der Völkerbundzeit auf der internationalen Bühne präsent. Die Schweizer Diplomatie mass der südafrikanischen Stimme in internationalen Organisationen schon damals einiges Gewicht zu.

Nach 1945 zeichneten sich zwischen der Uno-Politik der Schweiz und der Südafrikanischen Union erneut Berührungspunkte ab. Das spezifische Verhältnis der beiden Staaten zum nationalsozialistischen Deutschland war dafür ausschlaggebend. Da die Schweiz Deutschland nie den Krieg erklärt hatte, war sie auf die Fürsprache von Uno-Gründerstaaten angewiesen, um ihr Ziel, die Mitwirkung in möglichst vielen Uno-Organisationen unter internationaler Anerkennung der Neutralität, zu erreichen. Zu den potenziellen Verbündeten der Schweiz gehörte neben Grossbritannien auch die Südafrikanische Union.

Hier war die wichtigste innenpolitische Opposition, die Nationale Partei, während des Krieges ebenfalls für die Neutralität eingetreten. Sie leitete nach dem Krieg – ähnlich wie die Schweiz, aber anders als die Alliierten –, aus der Niederschlagung des Nationalsozialismus ebenfalls keinen Bedarf für eine internationale Menschenrechtspolitik ab. Begleitet von einem starken Aufschwung der bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Südafrikanischen Union bildete deren für die Schweiz innerhalb der Uno interessante Position ein wichtiges Argument, damit die Schweizer Regierung im September 1945 dem Parlament den Ausbau der diplomatischen Beziehungen und die Eröffnung einer Gesandtschaft in Pretoria beantragte. 1949 gehörte die Schweiz zu den ersten Staaten, denen der neu gewählte nationalistische Premierminister Malan einen offiziellen Besuch abstattete.

Die Anfänge der Uno-Südafrika-Diskussion und die Schweiz, 1945–1960 In der Uno-Vollversammlung bildete sich früh ein menschenrechtlich begründeter Konsens gegen die Politik der rassisch getrennten Entwicklung (Apartheid) in Südafrika heraus. Auf Antrag Indiens forderte schon die erste Uno-Vollversammlung 1946 die südafrikanische Regierung auf, die rassischen Verfolgungen und Diskriminierungen zu beenden. 1950 erklärte die Uno-Vollversammlung die Apartheid an sich als rassendiskriminierend und damit menschenrechtswidrig. Wenn auch der Kalte Krieg die Arbeit der Uno-Menschenrechtskommission behinderte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 rechtlich unverbindlich blieb, kam diesen nach dem Krieg aufgrund der Shoah eine kaum überschätzbare moralische Autorität zu.

Die Westmächte hatten zwar ein grundlegendes strategisches Interesse an einer antikommunistisch orientierten Regierung in der Südafrikanischen Union. Sie konnten sich aber dem menschenrechtlich und antikolonial begründeten Uno-Konsens, die südafrikanische Regierung zur Beseitigung der Apartheid aufzurufen, nicht entziehen. Die Schweizer Diplomatie beobachtete den Menschenrechtsdiskurs der Uno mit Argwohn. Er galt ihr – so argumentierte auch die südafrikanische Regierung – als Instrument der Grossmächte zur Durchsetzung ihrer Hegemonialinteressen.

Die Regierungen der Schweiz und der Südafrikanischen Union stimmten auch in weiteren Fragen überein: Im entschiedenen Antikommunismus, der Auffassung, dass die deutschen Verbrechen nicht geahndet werden müssten, und der Betonung der nationalen Souveränität, die sich gegen tatsächliche oder vermeintliche Übergriffe der Grossmächte richtete. Die Schweizer Diplomatie hatte zudem – ganz im Unterschied zu den USA und anderen westlichen Staaten – im Innern keine Rücksicht auf antirassistische Interessengruppen zu nehmen.

Zwar bezogen die Schweizer Gewerkschaftsvertreter in der «Internationalen Arbeitsorganisation» (ILO) und die Vertreter und Vertreterinnen der Frauenrechtsorganisationen und der Lehrer- und Volkshochschulverbände in der Internationalen Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) klar Stellung für die Menschenrechte und gegen jede Form der rassischen Diskriminierung. Ihre Konfliktbereitschaft war aber gering, und für den Bundesrat und den diplomatischen Apparat der Schweiz war es ein Leichtes, deren Einsatz für die Menschenrechte und gegen den Rassismus zu marginalisieren.

Dies gelang umso eher, als auch die Wissenschaft in der Schweiz den von der «Unesco» betriebenen Bruch mit dem pseudowissenschaftlich begründeten, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weit über den Nationalsozialismus hinaus verbreiteten Rassismus zunächst nicht mitmachte, und rassistische Denkmuster ausser- und innerhalb des diplomatischen Apparates bis weit in die 1960er Jahre verbreitet blieben.

Damit bildete sich in den frühen 50er Jahren eine gesellschaftliche Konstellation heraus, die über das Ende der Apartheid hinaus bestimmend blieb: Einer strategisch begründeten Nähe der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Elite der Schweiz zur südafrikanischen Regierung stand eine schwach organisierte, aber von breiten Kreisen in der Bevölkerung geteilte, menschenrechtlich und moralisch begründete Ablehnung jeder Form der Rassendiskriminierung gegenüber. Im Zweifelsfall hatte dabei eine Kombination aus Gleichgültigkeit, Eigennutz und Antikommunismus vor moralischen Kategorien Vorrang.

Südafrikas Rüstung und die Schweiz vor dem Uno-Embargo 1963 Die nationalistische Regierung in Pretoria konnte ihre Politik der nationalen Unabhängigkeit nur schrittweise durchsetzen. Die südafrikanischen Streitkräfte fristeten bis 1960 ein Schattendasein und stellten nicht mehr als ein schlecht ausgerüstetes und schlecht ausgebildetes Anhängsel der britischen Kolonialpolitik dar. Mehr als die Hälfte des Beschaffungshaushalts der 1950er Jahre floss in «Centurion»-Kampfpanzer, die die Südafrikanische Union im Rahmen des «Middle East Defence» Konzepts – von ungenügend ausgebildeten Truppen bedient und technisch kaum unterhalten – den britischen Streitkräften zur Verfügung hielt.

Als sich diese aufgrund geopolitischer Veränderungen nach der Suezkrise aus dem Mittleren Osten zu[1]rückzogen, entschied die Südafrikanische Union, die «Centurion»-Kampfpanzer aufzugeben. Die Hälfte, über 100 Stück, ging nach der Schweiz. Zwar beantragte im Schweizer Parlament die Sozialdemokratische Fraktion im Herbst 1960 unter Hinweis auf die Apartheidpolitik Südafrikas Nichteintreten.

Im Klima des Kalten Krieges fanden aussenpolitische und menschenrechtliche Überlegungen gegen das Argument, es gelte, hier und in Südafrika den Kommunismus abzuwehren, ausserhalb des linken Lagers jedoch keine Unterstützung. Anfang der 1960er Jahre beschleunigte sich die Loslösung Südafrikas aus dem britischen Commonwealth. Die nationalistische Regierung betrieb eine Politik der nationalen Stärke und Eigenständigkeit und vervielfachte innert weniger Jahre die Militärausgaben der südafrikanischen Republik. Zahlreiche südafrikanische Militärdelegationen reisten quer durch Europa und klärten das Angebot an Rüstungsgütern ab.

Auch in der Schweiz empfingen ab 1960/61 die Spitzen der Verwaltung, der Armee und der Wirtschaft hochtrangige Delegationen der südafrikanischen Streitkräfte. Praktisch sämtliche wichtigen Anbieter von Waffen und militärischen Ausrüstungsgütern der Schweiz unterbreiteten den südafrikanischen Beschaffungsbehörden Angebote. Politische Vorbehalte gab es in Wirtschaft, Militärdepartement und Schweizer Armee keine. Im Gegenteil wirkten das Militärdepartement in Bern und die diplomatische Vertretung der Schweiz in Südafrika bei der Anbahnung und Abwicklung von Rüstungsgeschäften aktiv mit und stellte die Schweizer Armee der privaten Rüstungsindustrie ihre Schiess- und Waffenplätze zur Verfügung, damit diese ihre Produkte den südafrikanischen Beschaffungsdelegationen vorführen konnte.

Im Dezember 1961 erteilte das südafrikanische Verteidigungsministerium der Oerlikon-Bührle-Gruppe»den Auftrag, bis Ende 1963 36 Zwillings-Fliegerabwehrgeschütze 35 mm und 18 Feuerleitgeräte Superfledermaus mit Munition und Zubehör im Wert von 43 Mio. Franken zu liefern. 1963 folgte der Auftrag, für die französische Defa»-Kanone, die der Bewaffnung der Mirage-Flugzeuge diente, 30-mm-Munition im Wert von 10,6 Mio. Franken zu fertigen und Südafrika das Lizenzrecht zur Fertigung dieser Munition zu übertragen. In beiden Fällen bemühte sich auch die «Hispano Suiza (Suisse) SA» in Genf um die Grossaufträge, ging aber leer aus. Der Bundesrat erteilte «Oerlikon-Bührle» mit unbedeutenden Auflagen umgehend die Fabrikationsbewilligung. Bührles Lobbying erwies sich als wirksamer als jenes seiner Konkurrenten.

In der Uno leitete 1963 das Massaker von Sharpeville eine Wende ein.

Vollversammlung und Sicherheitsrat schritten vom Anti-Apartheidkonsens zur Tat und riefen alle Staaten dazu auf, gegen die Apartheidregierung Beugemassnahmen zu ergreifen. Die westlichen Staaten unterstützten die Uno-Resolutionen, solange sie keine obligatorischen Zwangsmassnahmen anordneten. Der Widerspruch zwischen verbaler Anti-Apartheidpolitik und faktischer Unterstützung der südafrikanischen Regierung veranlasste die Uno, sich ab Mitte der 1960er Jahre direkt an die Weltöffentlichkeit zu wenden.

Dies verlieh der Anti-Apartheidpolitik der Uno zunehmend Kampagnecharakter. Sie arbeitete eng mit Nichtregierungsorganisationen zusammen, um den Druck auf jene westlichen Regierungen zu erhöhen, die Südafrika unterstützten. Die Erfolgschancen dieser Methode stiegen in all jenen Ländern, in denen starke NGOs die Anti-Apartheidkampagne der Uno wirksam umsetzten. In der Schweiz waren in den 1960er Jahren allein Frauenrechtsorganisationen und die Gewerkschaften bereit, Uno-Menschenrechtsfragen aufzugreifen. Den Frauenrechtsorganisationen war es zu verdanken, dass die Schweiz aktiv am «Unesco»-Übereinkommen über die Bekämpfung der Diskriminierung im Unterrichtswesen von 1960 mitwirkte.

Der Bundesrat legte dieses dem Parlament allerdings nie zur Genehmigung vor. Deutlich nachhaltiger war der Einfluss der Gewerkschaften auf die Schweizer Südafrikapolitik in der« Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). 1961 stimmten auch die Schweizer Regierungsvertreter im vorberatenden Ausschuss der 45. Session der Internationalen Arbeitskonferenz erstmals der moralischen Verurteilung der südafrikanischen Apartheidpolitik zu.

Gegen den Widerstand des Südafrika-freundlicheren Politischen Departements setzte der Direktor des «Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit» (Biga) die Position durch, die erfolgreiche Fortentwicklung der multilateralen Zusammenarbeit in der «ILO sei höher zu gewichten als die bilateralen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika. Entsprechend unterstützten die Schweizer Regierungsvertreter an der 48. Session der Internationalen Arbeitskonferenz von 1964 erneut eine weitgehende Resolution, die die südafrikanische Apartheidpolitik verurteilte und die Grundlage für ein langjähriges ILO-Programm gegen die Apartheid bildete. Wie die Analyse des Wellenschlags der übrigen Uno-Südafrika-Diskussionen in die breit auf[1]gefächerte schweizerische Behörden- und Verbandslandschaft deutlich machte, war die fall[1]weise Unterstützung der Antirassismuspolitik der Unesco und ILO aber singulär.

Die damals fehlende Bereitschaft, die Verstrickungen der Schweiz in die Shoah zu klären, übertrug sich auf die Verleugnung von Verstrickungen in die südafrikanische Apartheidpolitik. Südafrika galt als antibolschewistisches Bollwerk, das zwar zu unschönen Methoden griff, um seine prowestliche Politik durchzusetzen, in seinen antikommunistischen Bestrebungen aber uneingeschränkte Unterstützung verdiente. Entsprechend verweigerten Bundesrat und Verwaltung mit der Uno jegliche Zusammenarbeit, um das 1963 vom Sicherheitsrat zweifach angeordnete Waffenembargo durchzusetzen.

Aus Schweizer Sicht bestand kein Anlass, gegen die südafrikanische Regierung Beugemassnahmen zu ergreifen. Aufgrund einer ungeschickten Informationspolitik von Bundesrat und «Oerlikon-Bührle» sah sich die Schweizer Regierung im Dezember 1963 zwar aus innenpolitischen Gründen gezwungen, die Waffenausfuhr nach Südafrika zu stoppen. Dieser Stopp war aber als vorübergehend konzipiert. Von einem politischen Willen, diesen Stopp wirksam durchzusetzen, fehlte jede Spur.

Nach dem sogenannten Stopp der Waffenausfuhr nach Südafrika von 1963 Der politische Wille blieb in den massgebenden Kreisen der Schweiz allgegenwärtig, die südafrikanische Regierung beim Ausbau der Streitkräfte und rüstungsindustriellen Basis zu unterstützen. Dieser Wille war nicht auf die Dunkelkammern des Nachrichtendienstes und einiger gewinnsüchtiger Rüstungsindustrieller beschränkt, sondern in Behörden und Exportindustrie verbreitet. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese in ihren Kontakten zu Vertretern der südafrikanischen Verwaltung, Streitkräfte oder Industrie jemals Menschenrechtsfragen angesprochen hätten.

Es finden sich aber zahlreiche Belege, dass die führenden Kreise in der Schweiz ohne nähere Überprüfung des Arguments die Behauptung der südafrikanischen Regierung unterstützten, sie allein garantiere, dass das strategisch wichtige Land mitsamt den an ihm vorbeiführenden Seerouten nicht in kommunistische Hand fiel. Zwar missfielen die Apartheid und die Methoden zu deren Absicherung manchen Spitzenbeamten und Politikern in der Schweiz. Im Kern ging der tatsächliche oder vermeintliche Kampf gegen den Kommunismus aber allen andern Überlegungen vor.

Ab 1965 war in der Schweiz ein südafrikanischer Militärattaché akkreditiert. 1966 knüpften der damalige Generalstabschef der Schweizer Armee, Paul Gygli, und Oberst Helmut von Frisching von der «Untergruppe Nachrichten und Abwehr (UNA) zum Chef des «südafrikanischen Heeres, General Charles Alan Fraser, ausgesprochen herzliche Kontakte. Auf Vorschlag Gyglis reiste eine südafrikanische Militärmission nach der Schweiz, um im Hinblick auf die Streitkräftereform Südafrikas das Rekrutierungs- und Ausbildungssystem der Schweizer Armee kennen zu lernen. Auf besonderes Interesse stiess beim militärischen Nachrichtendienst Südafrikas die Art und Weise, wie die Schweizer Armee im Rahmen der «psychologischen Kriegführung» so genannt «Subversive» bekämpfte.

Kaum hatte die südafrikanische Regierung mit Unterstützung des US-Geheimdienstes «CIA» 1969 das berüchtigte «Bureau of State Security» (BOSS) als zivilen Nachrichtendienst errichtet, unterhielt dessen nicht minder berüchtigter Chef, General Hendrik Van Bergh, persönliche Kontakte zu Vertretern der Partnerdienste in der Schweiz. 1974 führte die «BOSS»-Abteilung «Z-Squad» von der Schweiz aus eine der ersten von der südafrikanischen Regierung angeordneten aussergerichtlichen Ermordungen eines schwarzen Oppositionellen durch.

Ab 1972 bauten auf Bestreben des damaligen UNA-Chefs Oberstbrigadier Carl Weidenmann auch die militärischen Nachrichtendienste der Schweiz und Südafrikas einen engen Informationsaustausch auf. 1974 unternahm Brigadier Friedrich Günther-Benz zwei Reisen nach Südafrika und liess in einem breit gestreuten Bericht keine Zweifel an der Unterstützung der südafrikanischen Regierungspolitik offen. 1975 war der Chef Abteilung Nachrichtendienst in der UNA, Oberst i Gst Peter Hoffet, mitsamt Frau und Tochter während drei Tagen Gast des südafrikanischen Militärattaché.

«Oerlikon-Bührle»war skrupelos und wurde vom Schweizer Politfilz gedeckt

Vor diesem Hintergrund wundert es wenig, dass sich «Oerlikon-Bührle» nicht an den sogenannten Waffenausfuhrstopp von 1963 gebunden fühlte und zwischen Sommer 1964 und Mai 1965 nicht nur die vom Ausfuhrstopp betroffenen 30 Oerlikon 35-mm-Geschütze illegal nach Südafrika auslieferte, sondern im August 1965 einen weiteren Grossauftrag annahm, um zusätzliche 90 Oerlikon 35-mm-Geschütze für 52,7 Mio. Franken und – über Italien – 45 Superfledermaus-Feuerleitgeräte für 54 Mio. Franken nach Südafrika zu liefern. Selbst nachdem im Zuge des Bührle-Skandals vom November 1968 ein Teil dieser illegalen Geschäfte bekannt wurde – die widerrechtliche Lieferung von 36 Geschützen und Munition für 54 Mio. Franken nach Südafrika – fuhr «Oerlikon-Bührle» fort, das illegale Geschäft noch abzuschliessen.

Die letzten 16 Geschütze wurden im August 1969 über den Hafen von Genua nach Südafrika verschifft, was den Schweizer Behörden bekannt war, aber nie Gegenstand der damals laufenden Strafuntersuchungen wurde. Die Behörden übten sich konsequent in fahrlässiger Ahnungslosigkeit, bewusster Duldung und aktiver Mitwirkung, was die illegalen Geschäfte von «Oerlikon-Bührle» erst möglich machte. Wie neue Dokumente aus Südafrika erstmals belegen, ging zudem das illegale Rüstungsgeschäft mit dem Apartheidstaat weit über den «Oerlikon-Bührle-Konzern hinaus.

Auch die «Hispano Suiza (Suisse) SA» in Genf lieferte im grossen Stil illegal 20-mm-Geschütze nach Südafrika. Grundlage bildete ein Liefervertrag von 1967 für 126 Hispano-20-mm-Geschütze, Munition und die Übertragung von Lizenzrechten im Wert von über 21 Mio. Franken. Per Bundesratsentscheid wurde 1969 eine Ausdehnung der Strafuntersuchung über die «Oerlikon[1]Bührle AG» hinaus auf politischem Weg ausgeschlossen.

Von der Verwaltung gedultete, widerrechtliche Kriegsmaterialgeschäfte führte auch die «Autophon AG» in Solothurn durch, die der südafrikanischen Staatspolizei ab 1966 für 3 Mio. Franken Radioverbindungsmaterial mit Sendern und Empfängern lieferte. Wie weit die Mitwirkung der zuständigen Behörden bei der Verletzung des Kriegsmaterialbeschlusses ging, zeigt ein weiterer Vorfall vom Februar 1965. Das Politische Departement erhielt Kenntnis davon, dass die Kriegstechnische Abteilung entgegen allen Anordnungen des Bundesrats in eigener Kompetenz «Oerlikon-Bührle» die Bewilligung ausstellte, für 232’000 Franken Bestandteile zu 35-mm-Fliegerabwehrgeschützen nach Südafrika zu liefern. Auch das Politische Departement sah keinen Anlass, dieses widerrechtliche Geschäft vertieft abzuklären.

Der Kriegsmaterialbeschluss von 1949 enthielt so viele legale Schlupflöcher, das Rüstungsgeschäft mit Südafrika fortzusetzen, dass dieses nur in Ausnahmefällen – «Oerlikon-Bührle», «Hispano-Suiza», «Autophon» – rechtswidrig erfolgte. Das Kriegsmaterialgesetz von 1972 machte diese Schlupflöcher noch weitmaschiger. In seine Bestandteile zerlegtes Kriegsmaterial winkten die Zollorgane nach Südafrika durch. Davon profitierte neben «Oerlikon-Bührle» auch die«Degen & Co. AG»in Niederdorf, deren Zünderbestandteillieferungen per Bundesratsentscheid nicht mehr als Kriegsmaterial galten.

Mit Unterstützung des damaligen Verteidigungsministers Giulio Andreotti und Geheimdienstchefs General Egidio Viggiani unterliefen die «Contraves Italiana» in Rom und die «Oerlikon Italiana» in Mailand in grossem Stil das italienische Waffenausfuhrverbot nach Südafrika. Die Schweizer Behörden unterstützten die Unterlaufung des Waffenembargos über Tochter- und Partnerfirmen in den Nachbarstaaten, indem sie bei der Zulieferung von Bestandteilen aus der Schweiz keine Endverbraucherbescheinigungen forderten, so dass diese von dort problemlos nach Südafrika weitergeschoben werden konnten.

Das wohl wichtigste Schlupfloch bildete die Weigerung der Schweiz, die Uno-Resolution 182 (1963) vom 4. Dezember 1963 umzusetzen, die alle Staaten aufrief, den Verkauf und die Auslieferung von Ausrüstungsgütern und Material zu stoppen, das in Südafrika zur Herstellung und den Unterhalt von Waffen und Munition diente.

Erst 1996 unterstellte die Schweiz die Übertragung von Lizenzrechten zur Herstellung von Rüstungsgütern sowie andere Beihilfen zum Aufbau einer Rüstungsproduktion im Ausland einer Bewilligungspflicht. Das «Lyttelton Engineering Works» in Pretoria fertigte ab 1964 Läufe zur 35-mm-Oerlikon-Kanone und ab Anfang der 1970er Jahre ganze Geschütze. Die «Pretoria Metal Pressings fertigte gestützt auf Lizenzverträge mit der Werkzeugmaschinenfabrik «Oerlikon Bührle»ab 1964 Oerlikon 30- mm- und 35-mm-Munition, die «African Explosives» and Chemical Industries» die dafür benötigten Treibladungsmittel. Ab 1967 fertigte Südafrika auch die 20-mm-Geschützläufe und -Munition der «Hispano Suiza in Lizenz.

Auch «Contraves», «Wild Heerbrugg AG», «BBC» und «SBG» waren involviert

Um 1964 stieg die«Plessey (South Africa) Ltd. in die Fertigung von «Contraves Mosquito» Panzerabwehrraketen ein, wobei diese Lizenzproduktion nicht restlos geklärt werden konnte. Dies gilt auch für die Fertigung von «Tavaro»Zünder-Bestandteilen durch die«Instrument Manufacturing Corp of South Africa» in Plumstead bei Kapstadt. 1972 schloss die «Gretag AG» Regensdorf in Südafrika einen Lizenzvertrag zu Fertigung ihrer Chiffriergeräte ab. 1974 stieg die Tochtergesellschaft der «Wild Heerbrugg AG»im St. Gallischen Rheintal, die «Wild (South Africa) » in Johannesburg, in die Fertigung optischer Geräte für die südafrikanischen Streitkräfte ein. All diese Lizenzübertragungen waren von Zulieferungen und technischen Beratungsdienstleistungen begleitet. All dies wurde von den weitmaschigen Bestimmungen der Schweizer Kriegsmaterialausfuhrregelungen nicht erfasst. Weder in der Industrie noch bei den Behörden wurden jemals Stimmen laut, die sich gegen die Nutzung dieser Schlupflöcher ausgesprochen hätten.

Die Militär- und Nuklearsanktionen der Uno von 1977 und die Schweiz Anfang der 1970er Jahre leiteten die Vereinten Nationen einen intensiven Diskussionsprozess über die Frage ein, inwiefern internationale Wirtschaftsbeziehungen auf die Lage der Menschenrechte einwirkten. Einige Uno-Gremien gingen sehr weit, indem sie behaupteten, jegliche wirtschaftliche, politische und kulturelle Tätigkeit in Südafrika trage zur Erhaltung der Apartheidpolitik bei. Indem die schweizerische Aussenpolitik grundsätzlich bestritt, dass zwischen Direktinvestitionen in Südafrika und gegenseitigen Handels- und Finanzbeziehungen einerseits und der Lage der Menschenrechte in Südafrika andererseits ein Zusammenhang bestand, markierte sie auf der anderen Seite der Skala eine Extremposition.

Nachdem die politische Verunsicherung, die 1976 das Massaker von Soweto und die darauf folgende Repressionswelle innerhalb und ausserhalb Südafrikas in der Schweizer Regierung erneut kaum Spuren hinterliess, sah sie sich auf internationaler Ebene zunehmend isoliert. In dem Masse, wie sich die soziale Basis des Widerstandes in Südafrika Anfang der 1980er Jahre verbreiterte und die Repression der südafrikanischen Regierung härter wurde und sich militarisierte, rückte die Schweiz auf internationaler Ebene noch näher an Südafrika heran. Im Uno-System lag die Hoffnung der Schweizer Diplomatie nun ganz darauf, dass die afrikanischen Staaten und andere Kritiker der Apartheidpolitik in Südafrika in ihren Resolutionsentwürfen so extreme Positionen einbrachten, dass ein Nein leicht zu begründen war. Als die Gruppe der 77» ab 1985 unter Führung Ägyptens dazu überging, differenziertere Resolutionen zu formulieren, um auch die letzten Neinsager wie die USA, Israel oder die Schweiz in den weltweiten Anti-Apartheid-Konsens einzubinden, erhöhte dies nicht etwa die Verhandlungsbereitschaft der Schweiz, sondern verstärkte deren Isolation.

1984/85 rief die südafrikanische Regierung den Ausnamezustand aus.

Alle anderen Staaten schlossen sich dem Ruf nach mehr oder weniger weitgehenden Sanktionen an. Die Schweiz war mit ihrem absoluten Nein im Uno-System nun sehr einsam geworden. Parallel schlossen sich auch in der Verwaltung die Reihen. Eine differenzierte Haltung an einer Konferenz im Uno-System lässt sich letztmals 1981 nachweisen, als die Schweizer Delegation in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einer weitreichenden Anti-Apartheid-Erklärung, der Einsetzung eines Anti-Apartheid-Ausschusses und einem umfassenden Aktionsplan gegen die Apartheid zustimmten. Nach 1981 finden sich in der schweizerischen Bundesverwaltung keine Vorschläge mehr, an multilateralen Konferenzen des Uno-Systems abweichenden Positionen zu vertreten, obschon dies angesichts des permanenten Ausnahmezustandes in Südafrika besonders dringend gewesen wäre, um eine internationale Totalisolation der Schweiz zu vermeiden.

Abgesehen von den bilateral konzipierten, aber nicht aktiv aussenpolitisch vertretenen «positiven Massnahmen» der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) etablierte sich über alle sieben Departemente hinweg eine gegenüber konkreten Veränderungen immune und insofern stark ideologisierte Haltung, die nicht in der Lage war, auf die uneinheitliche, ein breites Spektrum abdeckende Uno-Südafrika-Diskussion differenziert zu reagieren. Innenpolitisches Gegenstück dieser starren Haltung bildete eine Verhärtung der Fronten entlang des links-rechts-Schemas, das unfähig zu Kompromissen war. Die Selbstverständlichkeit, mit der alle wichtigen Bundesämter und die mit ihnen verbundenen Verbände und Anstalten die Politik unterstützten, die Schweiz in der Südafrikafrage ausserhalb der überwältigenden Mehrheit der Uno-Mitgliedstaaten zu positionieren, mag heute überraschen. Gerade diese Selbstverständlichkeit bestätigt indes, dass der Konsens breit war.

Grundlage bildete ein stärker auf ideologischen Vorstellungen als auf konkreten Analysen beruhender Anti-Kommunismus, der in Südafrika allein durch die weisse Minderheitsregierung garantiert zu sein schien. Der Aufschwung der militärischen und rüstungsindustriellen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika, 1976–1990 Dieser anhand der im Schweizerischen Bundesarchiv überlieferten Akten über die Beziehungen der Schweiz zur Uno gewonnene Befund wird in den Dokumenten aus schweizerischen und südafrikanischen Militärarchiven bestätigt. Die militärischen und rüstungsindustriellen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika erfuhren in den 1980er Jahren eine deutliche Vertiefung. Ab 1980 liess sich der bisher in Rom, Köln oder Wien stationierte südafrikanische Militärattaché in Bern nieder, während inzwischen viele andere Staaten nicht mehr bereit waren, südafrikanische Militärattachés zu akkreditieren.

Es kam zu zahlreichen direkten Kontakten zwischen den Verteidigungsministerien Südafrikas und der Schweiz sowie zwischen den südafrikanischen Streitkräften und der Schweizer Armee. Militärverwaltung und Truppen empfingen südafrikanische Militärdelegationen zu Studienreisen über die Panzerausbildung, über die Ausgestaltung der Wehrpflicht, über eine wirksame Strukturierung der Militärverwaltung, militärischen Finanzplanung, Logistik-Funktionen der Armee und zeigten sich bereit, Erfahrungen betreffend «Militärpolitik», «Strategie» und «Luftwaffe» auszutauschen.

Trotz Widerstand der Bundespolizei traf sich der südafrikanische Sanitätsarzt 1980 auch mit dem Schweizer Oberfeldarzt; weitere Treffen folgten. Nahmen 1977 das Departement für auswärtige Angelegenheiten und 1979 das Militärprotokoll noch gegen den Austausch von Offizieren der Flieger- und Flabtruppen zwischen den beiden Staaten Stellung, leitete Flugwaffenchef Arthur Moll 1980 eine Wende ein. Er traf den südafrikanischen Luftwaffenchef an der Flugschau in Farnborough und lud diesen zum Erstaunen seines Partners wenige Tage später zu einem offiziellen Besuch nach der Schweiz ein.

Schweizer Offiziere wollten mit der südafrikanischen Luftwaffe zusammenarbeiten

 Grundlage bildete das 1983 abgeschlossene Geheimschutzabkommen. Damit erhielten die südafrikanischen Militärpiloten Einblick in geheime Methoden der Kampfführung und technische Einzelheiten der Schweizer Flugwaffe. Der Pilotenaustausch setzte sich während den ganzen 1980er Jahren fort. Neben der militärisch-technischen ist auch die militärisch-politische Ebene zu beachten. Mit der Verschärfung der gesellschaftlichen Konflikte innerhalb Südafrikas und dem sich erhöhenden internationalen Druck auf Südafrika von aussen bauten die südafrikanischen Streitkräfte im Verlauf der 1980er Jahre ihre Propagandatätigkeit massiv aus. Die Streitkräfte und vor allem der militärische Nachrichtendienst scheuten zur Durchsetzung ihrer sogenannten Comops»-Projekte – Comops» steht für Communication operations – weder Geld noch Kontakte bis hin zu gewaltbereiten rechtsextremen Kräften. In der Schweiz baute der südafrikanische Militärattaché und andere Kontaktpersonen Kontakte zu teilweise schillernden Figuren am äussersten rechten Rand des politischen Spektrums auf, darunter zu Jürg Meister, Chefredaktor der von Karl Friedrich Grau herausgegebenen «intern informationen».

Wie aus den Unterlagen des militärischen Nachrichtendienstes Südafrikas hervorgeht, mass dieser dem Kontakt zu Leuten wie dem Zürcher «Subversivenjäger» Ernst Cincera, dem Leiter des Schweizerischen Ostinstituts, Peter Sager, und dem Präsidenten der Arbeitsgruppe südliches Afrika, Christoph Blocher, grosse Bedeutung zu. Comops»Operationen in der Schweiz betrafen Pressionsversuche auf Fernsehen, Radio und Printmedien sowie die Mitwirkung an Sportanlässen, allen voran Militärsportanlässen wie dem internationalen Zweitagemarsch in Bern. Erst als andere Staaten wie die Niederlande drohten, den Zweitagemarsch zu boykottieren, falls die südafrikanischen Streitkräfte weiterhin mit grossen Delegationen vertreten seien, durften diese ab 1988 nur noch in zivil teilnehmen.

Proteste der «Anti-Apartheid-Bewegung der Schweiz waren ungehört geblieben. Mehr Fragen als Antworten werfen eine lange Reihe unaufgeklärter Fälle auf, bei denen die Schweizer Bundespolizei und andere Untersuchungsorgane starke Hinweise auf Verbrechen und Sanktionsbrüche erhielten, aus Rücksichtnahme auf die südafrikanische Regierung und ihre prominenten Freunde in der Schweiz aber davor zurückschreckte, die beschafften Informationen gerichtlich zu verwerten. Im Falle einer bekannten Rüstungsfirma in der Ostschweiz, die im grossen Stil Waffenschiebergeschäfte mit Südafrika abschloss, begnügte sich die Bundespolizei damit, der Konzernspitze zu empfehlen, einen auf diesem Feld eher ungeschickt operierenden Mitarbeiter aus dem Verkehr zu ziehen und dafür zu sorgen, dass die Schiebereien diskreter abgewickelt wurden.

Sehr weit ging die Zusammenarbeit der Eidgenössischen «Pulverfabrik Wimmis mit dem führenden südafrikanischen Hersteller von Munition und Treibladungspulver «Somchem». «Wimmis» stellte der «Somchem» 1979 via Oerlikon-Bührle AG» eine Produktionslizenz für Treibladungspulver für 20-mm- und 35-mm-Munition zur Verfügung, bildete «Somchem-Ingenieure in top[1]geheimen Anlagen in «Wimmis» aus und hielt sich mit ihren Spitzenkräften, darunter dem Direktor und dem Chefchemiker, mehrfach während Wochen bei der «Somchem» auf, um aufgetretene Probleme bei der Lizenzproduktion und der übrigen Herstellung militärischer Explosivstoffe zu lösen. «Oerlikon-Bührle»gewährte im Rahmen des Projektes «Sleeve» und «Skavot» im grossen Stil technische und Management-Hilfe zur Fortentwicklung des 35-mm-Fliegerabwehrsystems.

Zahlreiche weitere solcher topgeheimen Geschäfte liessen sich für die 1980er Jahre nachweisen, die Südafrika mit Unterstützung des militärischen Geheimdienstes in der Schweiz abwickelte, darunter vom Heer das Projekt «Floor», «Jansalie», «Algebra», «Fargo» und «Nack», von der südafrikanischen Luftwaffe das Projekt «Divorce» und «Finial» betreffend Flugplatz-Navigation, ein weiteres Projekt, um Probleme der Materialermüdung bei Mirage[1]Flugzeugen zu beheben, das Projekt «Aquila», das die Beschaffung von Ausrüstungsgütern im Raume Genf betraf, das Projekt «Janito»r, das dem Aufbau eines integriert zivil-militärischen Luftraumüberwachungssystems galt, oder die Projekte «Alexandri» und «Bessie», die die südafrikanische Flotte in den 1980er Jahren in der Schweiz abwickelte. Ohne Einblick in die einschlägigen Archive der mitwirkenden Firmen bleibt freilich im Dunkeln, welchen Umfang und welche Bedeutung diesen Projekten im Einzelnen zukam.

Gemessen an der gesamten Rüstungsmaschinerie Südafrikas dürften diese rüstungsindustriellen Beziehungen der Schweiz zum Apartheidstaat nicht grundsätzlich ins Gewicht gefallen sein. Gemessen an der politischen Brisanz, die mit diesen Geschäften verbunden war, bleibt gestützt auf die südafrikanischen Militärakten festzuhalten:

Der Schweizerische Bundesrat hatte am 16. April 2003 allen Grund, die Einsicht in Südafrika-Akten in der Schweiz zu stoppen. Denn es sind in der Schweiz viele, die aus tiefer politischer Überzeugung die Apartheidregierung in Südafrika unterstützt und am völkerrechtswidrigen und völkerrechtskonformen Geschäft mit dieser kräftig mitverdient haben.

Deren Aufklärung erscheint unumgänglich, wenn den laufenden Bestrebungen der Uno und auch der Schweiz, die Wirtschaft stärker in eine präventiv ausgerichtete Menschenrechtspolitik einzubeziehen, zum Durchbruch verholfen werden soll. Die Nuklearbeziehungen der Schweiz zu Südafrika Südafrika stieg bereits in den 1950er Jahren zum grössten Uranproduzenten der Welt auf.

Schweiz-Südafrika: Die Uran-Deals in den 70er Jahren

Noch in den 1970er Jahren war Südafrika das einzige Land, das bereit war, Uran ohne Auflagen gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu exportieren. Für die Schweiz, die wie Südafrika ein Atomwaffenprogramm unterhielt, aber über kein eigenes Uran verfügte, war Südafrika deshalb ein interessanter Partner und Lieferant. Die ab 1952 vom Bundesrat verfolgten Bestrebungen, von Südafrika Uran zu erhalten, fanden 1954 die Unterstützung der Schweizerischen Bankgesellschaft. Auch bei späteren Aktionen lautete das Ziel, das südafrikanische Uran ohne Auflagen zu erhalten («whether it would be sold unconditionally»).

Innerhalb der 1957 gegründeten Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien vertraten die beiden Staaten – wie auch in anderen Uno-Organisationen – regelmässig ähnliche Positionen und unterstützten gegenseitig ihre Kandidaten für die Wahl in den Gouverneursrat.  Zwischen Donald Sole, der Südafrika im Gouverneursrat der IAEA vertrat, und dem Delegierten des Bundesrats für Atomenergie, Urs Hochstrasser, dessen Wahl in den Gouverneursrat Südafrika 1963 unterstützte, ergab sich eine enge Beziehung. Hochstrasser nutzte die Begegnungen mit Sole, um am Rande von internationalen Treffen die bilateralen Nuklearbeziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und zu versuchen, aus Südafrika grosse Mengen an Uran zu beziehen, um damit staatliche Vorräte anzulegen.

Der südafrikanisch-israelische Atomwaffentest von 1979, den ein Vela-Satellit aufgrund des typischen Doppelblitzes als solchen erkannt hatte, löste in der Schweiz keine Überprüfung der Nuklearbeziehungen zu Südafrika aus. Das Politische Departement schenkte einseitig jenen Stimmen Glauben, die behaupteten, es habe sich um einen Fehlalarm gehandelt. Heute wissen wir, dass die Schweizer Diplomatie der falschen Seite Gehör geschenkt hatte. Wie Präsident Frederik Willem de Klerk am 24. März 1993 bekannt machte, baute Südafrika sechs Atombomben. Bereits im März 1969 meldete der Schweizer Botschafter in Pretoria ein erstes Mal nach Bern, die südafrikanische Regierung beanspruche für sich das «Recht, eine Atommacht mit eigenen Atombomben zu werden».

Das dafür benötigte spaltbare Material stammte aus der Urananreicherung, die Südafrika mit technischer Unterstützung aus der Schweiz, Deutschland und anderen Staaten aufbaute. Als Donald Sole 1968 vom südafrikanischen «Atomic Energy Board» den formellen Auftrag erhielt, in Europa Technologie zur Urananreicherung zu beschaffen, empfing ihn auch Urs Hochstrasser zu diesem Thema. 1970 unterhielt sich Hochstrasser am Rande einer «IAEA»-Konferenz mit dem Direktor des Atomic Energy Board of South Africa, Abraham J. A. Roux, über das südafrikanische Programm zur Urananreicherung und sicherte zu «abzuklären, ob seitens der schweizerischen Wirtschaft ein Interesse für eine Zusammenarbeit mit der südafrikanischen Industrie besteht. Im Hinblick auf die politischen Probleme wird es vermutlich am besten sein, wenn man die Angelegenheit auf die Ebene direkter privater Kontakte verlegt.»

Hochstrasser zeigte sich auch ein Jahr später «der politischen Implikationen einer Zusammenarbeit mit Südafrika bewusst. Eine offizielle Mitwirkung schweizerischer Amtsstellen kommt seines Erachtens nicht in Frage, dagegen sei gegen private Kontakte (namentlich der Privatindustrie)» zum südafrikanischen Programm für Urananreicherung «nichts einzuwenden». 1977 machte die Gebrüder Sulzer AG klar, dass sie hochsensitive Technologie an das südafrikanische Urananreicherungsprogramm liefern werde und lehnte «ausdrücklich jede politische Beurteilung ab.

Da es sich um ein Geschäft in dreistelliger Millionenhöhe’ handle, sei «Sulzer» gewillt, bis an die Grenze des rechtlich Machbaren zu gehen.» Die Lieferungen, deren Einzelheiten ungeklärt sind, erfolgten über die Tochtergesellschaft in Südafrika. Später lieferte auch die Firma «VAT Aktiengesellschaft für Vakuum-Apparate-Technik» in Haag (Kanton St. Gallen) Vakuumventile aus Aluminium nach Südafrika, die in der Urananreicherungsanlage eine wichtige Rolle spielten. Die Aktiengesellschaft «Brown, Boveri & Cie» in Baden (BBC), die über Jahrzehnte eine enge Geschäftsbeziehung zur südafrikanischen Elektrizitätsliefergesellschaft «Escom» (Electricity Supply Commission) unterhielt, bewarb sich 1975 für die Lieferung von zwei Turbogruppen und Zubehör von je 1000 Megawatt zum Bau des Atomkraftwerks «Koeberg im Werte von 3’230 Millionen Franken.

Der Bundesrat gewährte trotz internationaler Proteste die Exportrisikogarantie. Südafrika entschied sich indes für einen anderen Lieferanten. Im Juli 1979 gaben die USA bekannt, dass sie nicht bereit waren, Südafrika auf 3 Prozent angereichertes Uran zum Betrieb des im Bau befindlichen Atomkraftwerks «Koeberg» bei Kapstadt zu liefern, es sei denn, Südafrika schliesse sich dem internationalen Atomsperrvertrag an. Südafrika weigerte sich, worauf die Kernkraftwerk «Kaiseraugst» AG in die Lücke sprang und das für die Erstausstattung des AKW «Koeberg» benötigte leicht angereicherte Uran lieferte. Die AKW «Koeberg I und II» gingen 1984 und 1985 in Betrieb.

Ein Schweizer Konsortium («Elektrowatt», «Motor Columbus», «BBC», «Sulzer») bemühte sich bei Escom» um den Auftrag, den technischen Unterhalt des AKW «Koeberg» sicherzustellen, ging aber leer aus. Zwischen 1971 und 1985 pflegte das «Schweizerische Institut für Nuklearforschung» (SIN) in Villigen mit Südafrika auf dem Gebiete der Beschleunigertechnik und Urananreicherung eine enge wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, bildete südafrikanische Atomwissenschaftler aus und stellte die Grundlagen zum Bau eines südafrikanischen Beschleunigerrings zur Verfügung.

1985 intervenierte das Departement für auswärtige Angelegenheiten vergeblich im Bundesrat gegen die Teilnahme von SIN-Direktor Prof. Jean-Pierre Blaser an den Einweihungsfeierlichkeiten in Südafrika. Bundesrat Alfons Egli setzte sich nach Absprache mit Schulratspräsident Maurice Cosandey erfolgreich für die Reise ein. Die Schweiz bezog auch völkerrechtswidrig in Namibia abgebautes Uran. In der Schweiz niedergelassene Firmen handelten damit. Die politischen Behörden sahen trotz internationaler Proteste keinen Anlass einzugreifen.

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10 Jahre Syrien-Konflikt: Die Schweiz setzt sich für den Frieden ein und hilft mit 60 Millionen

Die Schweiz engagiert sich weiterhin aktiv für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts. In zehn Jahren hat er das Land und die Region in eine beispiellose humanitäre Krise gestürzt. Unter dem Vorsitz der EU und der UNO fand in Brüssel am 30. März die fünfte Syrien-Konferenz statt. Die Schweiz, vertreten durch den Stellvertretenden Staatssekretär Johannes Matyassy, sprach 60 Millionen Franken zugunsten der Bevölkerung in Syrien und der Region.

Die Syrienkrise hat unzählige Gesichter. Mariam zieht mit ihrer sechsjährigen Tochter und ihren beiden noch jüngeren Söhnen von Lager zu Lager. Ihr Zuhause wurde zerstört, sie ist im neunten Monat schwanger, ihr Mann ist kürzlich ums Leben gekommen; und sie hat Geldsorgen. Da ist sie nicht allein. 10,5 Millionen Leidensgenossinnen und Leidensgenossen, die im Dauerkonflikt unter anderem Hunger und Durst leiden, sind gezwungen, bis zu 25 Prozent ihres Einkommens ausschliesslich für ihren Wasser-Mindestbedarf auszugeben. Nahrungs- und Wasserverknappung wird gezielt als Kriegswaffe eingesetzt. Medizinische Einrichtungen und humanitäre Helferinnen und Helfer bilden Angriffsziele; das sind schwerwiegende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht. 

Der nunmehr zehn Jahre dauernde Syrienkonflikt hat zu einer der grössten humanitären Krisen unserer Zeit geführt. Die Zivilbevölkerung leidet anhaltend unter den gravierenden Folgen der bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Covid-19-Pandemie und die Wirtschaftskrise haben die Situation zusätzlich verschärft. Die humanitäre Lage ist prekär, die Bedürfnisse wachsen. Waren Anfang 2020 11 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen, sind es heute 13,4 Millionen. Die humanitäre Gemeinschaft steht vor einer immensen Aufgabe.

Hochrangige Konferenz zur Unterstützung der Bevölkerung Syriens und der Region

Als Reaktion auf die prekäre humanitäre Lage in Syrien und in der Region organisierten die UNO und die EU am 30. März zum fünften Mal in Folge eine hochrangige Konferenz, wo die internationale Gemeinschaft politische und finanzielle Unterstützung für Massnahmen in Richtung einer politischen Lösung des Konflikts und zugunsten der syrischen Bevölkerung sprach. Die humanitäre Hilfe muss fortgesetzt und gleichzeitig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Johannes Matyassy, Stellvertretender Staatssekretär, an der fünften Syrienkonferenz der EU und der UNO am 30. März 2021 in Brüssel

Seit 2011 hat die Schweiz Jahr für Jahr die Bevölkerung Syriens im Land und in der Region unterstützt. Insgesamt 522 Millionen Franken wurden bereitgestellt: das grösste humanitäre Engagement in der Geschichte der Schweiz. 2021 spricht die Schweiz 60 Millionen Franken. Sie leistet Nothilfe, ermöglicht den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen, unterstützt den Schutz der Zivilbevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. «Die humanitäre Hilfe muss fortgesetzt und gleichzeitig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden», betont Johannes Matyassy, Stellvertretender Staatssekretär, an der virtuell durchgeführten fünften Syrienkonferenz der EU und der UNO. Die Schweiz fördert angesichts des langanhaltenden Konflikts und der sich ändernden Bedürfnisse deshalb auch die Resilienz der Bevölkerung.

Zudem engagiert sich die Schweiz als Gaststaat des UNO-Friedensprozesses für die Suche nach einer politischen Lösung des Konfliktes. Schliesslich setzt sie sich für die Achtung und Förderung des humanitären Völkerrechts und für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein. «Wir werden keine Mühen scheuen, Syrien auf seinem Weg Richtung Frieden zu unterstützen», betont Johannes Matyassy. Wir werden keine Mühen scheuen, Syrien auf seinem Weg Richtung Frieden zu unterstützen. Johannes Matyassy, Stellvertretender Staatssekretär https://www.youtube.com/embed/mbVWLc7BKzU?modestbranding=1&color=white&iv_load_policy=3&rel=0 Johannes Matyassy, Stellvertretender Staatssekretär, vertrat die Schweiz an der fünften Konferenz zum Syrien-Konflikt am 30. März 2021 in Brüssel. Das Statement wurde in englischer Sprache aufgezeichnet.

Regionales Engagement der Schweiz

Der Syrien-Konflikt und seine verheerenden Auswirkungen belasten auch die Nachbarländer. Über 5,5 Millionen Menschen flohen aus Syrien in die umliegenden Länder. Deshalb reicht das Schweizer Engagement über die Grenzen Syriens hinaus.

Das Kooperationsprogramm 2019–2022 umfasst Syrien, Jordanien, den Libanon, den Irak sowie die Türkei. Die Ziele: konfliktbetroffene Menschen schützen und ihre Not lindern, ein friedliches Zusammenleben fördern sowie Perspektiven für die Betroffenen schaffen – und zwar in den Schwerpunktbereichen «Schutz und Migration», «Bildung und Einkommen», «Konfliktprävention und Friedensförderung» sowie «Wasser und sanitäre Anlagen». Das Programm verknüpft die internationale Zusammenarbeit mit der Migrationspolitik und unterstreicht das aktive Engagement der Schweiz in den Bereichen Konfliktprävention und Friedensförderung.

Drei strategische Ziele der MENA-Strategie für Syrien

Die Schweiz hat ein unmittelbares Interesse an der Förderung von Frieden, Menschenrechten, dem Schutz von Menschen in Not und von Stabilität in Syrien und in der gesamten Region. Dieses Engagement bildet in der MENA-Strategie (Middle East and North Africa) des Bundesrates einen thematischen Schwerpunkt. Die MENA-Strategie wurde am 14. Oktober 2020 verabschiedet und definiert die aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz für die gesamte Region.

Die drei strategischen Ziele der MENA-Strategie für Syrien sind:

1.    Frieden, Sicherheit und Menschenrechte

2.    Humanitäre Hilfe

3.    Nachhaltigkeit 


Frieden, Sicherheit und Menschenrechte

Damit Spannungen abgebaut sowie Stabilität und Frieden gefördert werden, setzt die Schweiz auf ihre Instrumente der Friedenspolitik. Dazu gehören die Guten Dienste wie beispielsweise die Mediation (Vermittlung) zwischen Konfliktparteien. Als Gaststaat des UNO-Friedensprozesses in Genf setzt sich die Schweiz weiterhin für eine politische Lösung des Konflikts und für die Beteiligung der Zivilgesellschaft ein.

Humanitäre Hilfe und Nachhaltigkeit

Die Schweiz unterstützt Menschen in Not mit Nothilfe, Schutz der Zivilbevölkerung, Sicherung von Lebensgrundlagen und Zugang zu Basisdienstleistungen. Sie fördert die Resilienz der Bevölkerung, um die Abhängigkeit von humanitärer Hilfe zu verringern.

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Covid-19 in Nepal: Die Schweiz schickt 30 Tonnen humanitäre Hilfsgüter

Bern, 21.05.2021 – Die Schweiz unterstützt Nepal, wo eine äusserst prekäre Gesundheitssituation im Zusammenhang mit Covid-19 herrscht. Die Humanitäre Hilfe des Bundes schickt am Freitag, 21. Mai 2021, 1,1 Millionen Antigentests, 40 Beatmungsgeräte, 10 Sauerstoffkonzentratoren sowie Schutzmaterial nach Kathmandu. Die Gesamtkosten dieser humanitären Hilfsaktion betragen rund 7,5 Millionen Franken.

In Anbetracht der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Fälle in Nepal und als Antwort auf den Hilfsappell der nepalesischen Behörden hat die Humanitäre Hilfe des Bundes umgehend einen Krisenstab gebildet, dem die Schweizer Botschaft in Kathmandu, das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) und das Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angehören. In enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) wurde unter Berücksichtigung der aus Nepal gemeldeten Bedürfnisse eine Liste der humanitären Hilfsgüter erstellt.

Ein Frachtflugzeug startet heute Freitag von Zürich mit 30 Tonnen Material an Bord. Zur Hilfslieferung gehören neben 40 Beatmungsgeräten, die kostenlos von der Armeeapotheke zur Verfügung gestellt wurden, und 10 Sauerstoffkonzentratoren, welche die humanitäre Hilfe auf dem Privatmarkt erworben hat, ausserdem 1,1 Millionen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitgestellte Antigentests sowie Schutzmaterial (Schutzanzüge, Handschuhe). Im Vorfeld wurde sichergestellt, dass diese Güter nicht für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung benötigt werden.

In Kathmandu wird das Material von Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums in Empfang genommen und anschliessend auf die verschiedenen Standorte verteilt (Spitäler). Die Schweizer Botschaft in Nepal steht in engem Kontakt mit allen bei dieser Hilfsaktion involvierten Ministerien. Sie spricht sich auch mit den anderen diplomatischen Vertretungen in Kathmandu ab, um die Koordination der internationalen Hilfe zu gewährleisten.

Nepal ist ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die bereits 12 Millionen Franken für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Land eingesetzt hat.

Die beim EDA angegliederte Humanitäre Hilfe des Bundes hat bereits am 6. Mai 2021 13 Tonnen Hilfsgüter in Nepals Nachbarland Indien geschickt (Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren). Die Humanitäre Hilfe verfolgt die Entwicklung der Gesundheitssituation in der Welt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie laufend und ist bereit, im Rahmen des Möglichen und auf entsprechende Ersuchen Unterstützung zu leisten.

CANNABIS-DOSSIER MIT WISSENSCHAFTLICHEN FAKTEN

MUTLOS GESCHEITERTE STATT SINNVOLL BEFLUEGELTE DROGENPOLITIK

BUNDESRAT GIBT GRÜNES LICHT FÜR PILOTVERSUCHE MIT CANNABIS

ERLEICHTERTER ZUGANG ZU  MEDICAL CANNABIS / STUDIENZUM FREIZEITKONSUM

CANNABIS: WIE WIRKEN CBD & THC UND BEIDE ZUSAMMEN

KREBS: CANNABIS GEGEN MELANOME

SIND NATÜRLICHE ODER SYNTETISCHE CANNABINOIDE BESSER GEGEN KREBS?

HANF-ANALTIK UND CBD- DECARBOYILIERUNG

Systematic Review of Cannabis for medical use

VADEMEKUM MEDIZINISCHER FACHBEGRIFFE RUND UM THC & CBD

Spirituelle Reisen und Heilverfahren mit Cannabis & Co.

Auszug aus dem noch unveröffentlichten Buch

VORWORT

Das Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeit-reise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf viele politische Vorgänge in Krisen-regionen rund um den Glo-bus. Er beleuchtet das Schicksal indigener Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenrechtliche Schicksale in den Vordergrund und analysiert scharfsichtig und gut informiert die politischen Transformationsprozesse. Müller prangert den masslosen Konsum und die gna-denlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse in einigen Ländern auf und skizziert Ansätze zur Bewäl-tigung des Klimawandels. Pointiert, hintergründig, spannend und erhellend. Eine gelungene Mischung aus globalen Polit-Thrillern, gehobener Reiseliteratur, gespickt mit sozialkritischen und abenteuerlichen Geschichten sowie persönlichen Essays – den High-lights und der Essenz seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben. Es erwartet Sie eine Reise durch die epochale Vergangenheit und metamorphorische Phasen vieler exotischer Länder rund um den Globus. Nach der Lektüre dieses Buchs zählen Sie zu den kulturell, ökologisch sowie politisch versierten Globetrotter.

Spirituelle Reisen mit Cannabis & Co. von den Inkas bis heute

Die Hanfpflanze hat das gleiche Schicksal erlitten wie die Ayurveda Medizin. Auch sie wurde seit 50 Jahren zu den Betäubungsmitteln gezählt und verboten. Daher machen wir noch eine spirituelle Cannabis-Reise von den Hochkulturen indigener Völker bis zu den heutigen Niederungen, Irrungen und Wirrungen beim Drogengenuss, vertiefen uns dabei auf die internationale und staatliche Repressionsmaschine im Umgang mit psychoaktiven Substanzen und fokussieren auf die hiesige Drogenpolitik, die vor allem die Pharmaindustrie schützt und stützt, aber wenig mit Prävention und Volksgesundheit zu tun hat.

Denn derweil die weltweit salonfähige Droge Alkohol, weit mehr Gesundheitsschäden und Tote fordert, wird die Hanfpflanze und der THC-Konsum noch immer stigmatisiert und sind in Nordeuropa, also in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und in der Schweiz verboten. Spanien und Portugal sowie die Tschechoslowakei haben die Gesetze gelockert und den Konsum im beschränkten Rahmen in sogenannten Social Clubs zugelassen. Nebst den USA und Kanada, die schon lange die Legalisierung vollzogen haben, folgt nun auch Mexico.

In der Schweiz läuft 2022 eine 5-jährige Pilotprojektversuchsphase an, damit wird sogleich klar, dass es hierzulande noch 10 Jahre dauern könnte, bis sich die Hanf-Politik endlich ändern könnte. Die Hanfpflanze und deren Substrate, bis zu 160 verschiedene Cannabinoide und Terpene werden wider besseren Wissens seit bald 50 Jahren als Teufelsdroge verurteilt, verdammt und kriminalisiert, dabei spendet die uralte Kultur- und Kultpflanze weltweit seit tausenden von Jahren wertvolle Heil- und Nahrungsmittel. So ist das Hanföl sehr reich an unge-sättigten Omega 3 und Omega 6 Fettsäuren und dies erst noch im optimalen Verhältnis.

Die Anwendungen in der Medizin sind unglaublich weitreichend. Auch die Kosmetik hat die heilsamen Hanf-Wirkstoffe wiederentdeckt und in Frankreich beginnen einzelne Winzer ihren Wein mit Hanf anzureichern. Das taten übrigens schon die Römer. Sie wussten um die potenzierte Wirkung von Alkohol und Cannabis. Und die indigenen Hochkulturen in Lateinamerika, allen voran Teotihuatlan, waren die Hochburgen der experimentellen Drogen-Höhenflüge. Wer zur Elite der gehören wollte, musste sich einem wochenlangen, Drogen-Höllentrip in den dunkeln Tempeln unterziehen. Der Cocktail bestand nicht nur aus Cannabis sondern hautsächlich auch aus psycho-aktiven Pilzen und Kakteen wie Don Pedro und Meskalin.

Haben wir in der Jugend in den 60er und 80er Jahren erst einmal die berauschende und horizonterweiternden Aspekte der THC-Substanz geschätzt, kommen mit zunehmendem Alter und neuen Erkenntnissen weitere wert-volle medizinische Wirkungen hinzu, wie geistige und körperliche Entspannung, eine gute Schlaf und Einschlaf-hilfe, intensiveren und kreativeren Sex, eine verbesserte Hautstruktur sowie veritable gesundheitliche Hilfen bei vielen Krankheiten, wie wir gleich sehen. Mary Jane wurde oft als Einstiegsdroge für härtere Substanzen verant-wortlich gemacht und dabei wurde ausgeblendet, dass Alkoholkonsumation der erste und wichtigste Schritt hin zu allen anderen Drogen ist und handkehrum auch die Medikamentensucht nicht zu verunglimpfen ist.

Heute ist der Mix von Alkohol, Designer-Drogen und schubverleihenden Medikamenten besonders gefragt und gefährlich. Synthetische Spice Produkte können auch tödlich sein. Eine Folge der verfehlten, weltweit auf Repression ausge-richteten und sehr verlogenen, rassistisch und politisch motivierten Drogenpolitik Nixons die somit ihren Ursprung im Amerika der 70er Jahre hat. Unter Präsident Nixon wurde behauptet „Cannabis mache Menschen“ zu Tieren. Ziel der diskriminierenden Kampagne des «War on Drugs» waren die Schwarzen und die weissen Kriegsgegner und in der Schweiz hingen Plakate mit dem Slogan «Hasch macht doof». Gemeint waren auch hier die Hippies, die Freaks und die „Bewegten“. Heute würde man sagen, es ging hauptsächlich um die Desavouirung einer unbequemen Minderheiteit und nicht um Gesundheitsvorsorge.

In den 90er Jahren wurde erst Zürich, dann die ganze Schweiz zum Hanf-Mekka mit den legendären Hanflädelis mit Duftstoffsäckli oder die sogenannten Kräuter-Badezusätze, die THC-haltiges Grass und Haschisch enthielten. Auch mit Löchern versehene Ping Pong Bälle gefüllt mit MariJane waren erhältlich. Damals war Gras als solches legal, solange es nicht explizit zum „Drogenmissbrauch“, also zum Handel und Vertrieb der Blüten verwendet wurde. Für die Herstellung von Duftstoffen oder zum Brauen von Hanfblüten-Bier gab es lasche Regulierungen, die auch nicht vom THC Gehalt abhingen. So wurden Tonnen von Outdoor-Cannabis legal und kostengünstig im grossen Stil wie im «Hexenkessel» oder in Videotheken, Kleider-Boutiquen, Drogerien und anderen Lädeli gehandelt.

Die Hanf-Euphorie dauerte aber nur kurz und änderte sich, als die Schweiz der UNO beitreten wollte und die darauf bestand, dass die Schweiz den „Single Convention Act“ von 1961 anerkenne. Zudem übten auch die Nach-barstaaten Deutschland und Frankreich Druck auf die Schweiz aus, die Liberalisierung, die der Bundesrat noch 2002 dem Parlament vorschlug und im darauf folgenden Jahr von beiden Kammern gutgeheissen wurde, wieder zurückzufahren, da dem Bundesrat der Drogentourismus ein Dorn im Auge war. Mit der Reform des Betäubungsmittelgesetzes «BetmG» wurde der der EU konforme Status übernommen, mit der Ausnahme, dass bei uns in der Schweiz die THC-Toleranzgrenze für Nutzhanf etwas höher liegt und CBD seit 2016 legalisiert ist.

Das Problem ist nur, dass man eine Pflanze schlecht halb legalisieren und immer noch kriminalisieren kann. Darum heisst der jetzige Artikel für die fünfjährigen Pilotprojekte in den vier Städten (Basel, Bern, Genf und Zürich) mit je 5000 Personen pro Stadt auch „Experimentierartikel“. Doch die Bedingungen sind etwas abstrus. Ebenso frus-trierend ist es, wenn man zwar unter gewissen medizinischen Kriterien eine Ausnahmebewilligung für Dronabinol (synthetisches THC) bekommt, dieses Medikament aber nicht von den Krankenkassen übernommen wird.

Statt den flächendeckenden, nachhaltigen, ökologischen und Landschaftsschutz trächtigen Outdoor-Anbau zu fördern, der für Medizin, Kosmetik, Nahrungsmittel, Baustoffe, Textilien usw. genutzt als auch als Lawinenschutz und zur CO-2 Reduktion eingesetzt werden könnte, den Berg-Bauern eine wirtschaftliche Bio-Grundlage bieten würden, wird weiterhin durch das Verbot auf den Indoor-Anbau gesetzt und einseitig die Synthetisierung der Inhaltsstoffe für pharmazeutische Produkte gesetzt.

Zwar wurde in den USA Hanf, Gras, Hasch etc. in vielen Bundesstaaten schon länger weitgehend legalisiert, in der Schweiz lassen wir gerade einmal ein paar Pilotversuche zu, die in dieser Form untauglich sind und nur dazu dienen, bei einer Liberalisierung die Pharma-Industrie zu begünstigen und diese zu protegieren. In seinen «Perspektiven der Drogenpolitik 2030» kündigt der Bundesrat an die Vor- und Nachteile des Sanktionsverfahrens prüfen zu wollen und so die Chancen und Risiken einer Legalisierung neu beurteilen zu können.

Das heisst mit anderen Worten, die Regierung denkt über die nächsten zehn Jahre hinweg über eine Entkriminalisierung und Legalisierung nach. Derweil Portugal schon vor zehn Jahren, 2001, diesen Weg eingeschlagen hat mit durchaus positiven Konsequenzen. Dass die Schweizer Regierung 30 Jahre oder mehr dazu braucht, ist nicht gerade berauschend. Zwar gab es einen Versuch, aber Bundesrätin Ruth Dreyfuss scheiterte damals im Parlament knapp mit ihrer Vorlage.

Dabei hat die Schweiz, die in den 80er Jahren in der grossen Heroinkrise und angesichts der vielen Drogentoten ein weltweit einzigartiges Methadonabgabe-Programm entwickelt und den Heroinkonsum entkriminalisiert und praktisch eliminiert. Durch dieses Erfolgsmodell wurde Zürich und mit ihr die Schweiz zur Vorreiterin einer huma-nitären Drogenpolitik, die das Suchtpotential anerkannt hat. Seither setzt die Regierung auf das Vier-Säulen-Prinzip (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression).

Derweil Hunderte von Verkehrstoten und Tausende von Gewaltakten unter Alkoholeinfluss als normal in Kauf genommen werden, hat Cannabis noch keinen umgebracht und führt in der Tendenz eher zu einem ruhigen, fried-lichen wenn nicht gar apathisch bekifften Zustand. Wo ist da die weitgerühmte Verhältnismässigkeit und helveti-sche Einsicht zur Faktenlage? Bei der Volksdroge Alkohol nimmt man all die Verkehrstoten, familiären Gewalt-Exzesse, Vergewaltigten und Aggressionen hin? Grotesk nicht? Als die Fussball WM 2012 in Portugal stattfand, verbot die Regierung Alkohol für drei Tage aber drückte beide Augen beim Cannabis-Konsum zu. Und siehe da, es waren die friedlichsten Fussballspiele aller Zeiten.

Jetzt vertiefen wir die heutigen medizinischen Fakten und die politische Grosswetterlage. Cannabis wird inter-national zwar nicht mehr mit Heroin gleichgesetzt, seit die «Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen» (United Nations Commission on Narcotic Drugs» (CDN) im Dezember 2020 auf einer Tagung in Wien über diverse Vorschläge abgestimmt hat, die 2019 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Neueinstufung von Cannabis gemacht wurden.

Es ging darum Cannabis aus der «Schedule IV der «Single Convention on Narcotic Drugs» aus dem Jahr 1961 herauszunehmen und zu zu entkriminalisieren. Weil Cannabis bisher zusammen mit Heroin und Methaphetamin, den illegalen Opiaten und Kokain in der Liste IV gestanden hat, beriefen sich viele konservative Staaten weiterhin auf die uralte Verordnung. die vor über 50 Jahren durch die messianische und heuchlerische US-Politik geprägte Drogenpolitik (und die Ambitionen eines arbeitslos gewordenen US-Alkohol-prohibitions-Chefbeamten, der nach einem neuen Tätigkeitsfeld suchte) weltweit im Umbruch ist.

Das Drogenverbot soll uns schützen, heisst es allenthalben. Unsere Gesundheit wird mit zwangs- und strafrecht-lichen Mitteln durchgesetzt. Auf sehr fadenscheinige, heuchlerische Weise, obschon die WHO Sucht per se als eine Krankheit definiert. Ob es nun Fresssucht, Alkoholsucht, Heroin oder Opium-Sucht oder Cannabis-„Missbrauch“ ist. Doch wie sieht die Realität aus? Ein obskures, kafkaeskes Wirrwarr, das jeglicher Logik widerspricht. Klingelt die Polizei, wenn Diabetiker, die Empfehlungen der Ärzte die Rezepturangaben missachten?

Sanktioniert und büsst die Polizei Vergehen bei «Ritalin»- oder verschreibungspflichtigem Tablettenmissbrauch? In den USA gab es auf-grund der geldgierigen Pharmaunternehmen und lockeren Verschreibungspolitik von Opiaten wie «Oxytoxin» als Schmerzmittel hunderttausende von Toten. Eine Katastrophe biblischen Ausmasses, die nur noch von Trumps primitiver Corona-Seuchenpolitik übertroffen wurde. Mittlerweile ist in vielen Bundesstaaten in den USA, in Kanada und in Uruguay, als auch in einigen Ländern in Europa (Spanien, Portugal, Tschechien) Cannabis legalisiert wurde, hinkt die Schweiz wie immer und überall hinterher.

Das liegt hierzulande wohl daran, dass die Pharmagiganten sich dieses Big Business, einen Markt von über fünf Milliarden Franken nicht entgehen lassen wollen und in Bundesbern dafür lobbyieren, dass ja keine eigentliche Liberalisierung sondern nur eine pharmazeutische Regulierung angestrebt wird. Mit anderen Worten, dürfte es wohl auch weiterhin für Kreti und Pleti verboten bleiben, diese uralte Kulturpflanze im Garten neben die Tomaten und anderen Kräutern anzubauen und zu ernten. Wäre dies der Fall, könnte die Schweiz ein halbes Kernkraftwerk abschalten, wenn die Grower in diesem Land nicht dazu gezwungen wären, die Nutzpflanzen unter Leuchten in Kellern und Industrieanlagen mit einem immensen Strombedarf hochzupäppeln, derweil der Hanf unsere Berg und Lawinenhänge sichern könnte, würde er im grossen Stil draussen anpflanzt.

Gewiss ist nur, dass das grüne Gold, wie fast alles in der Schweiz, von der Pharmaindustrie einträglich zu Kohle gemacht und Cannabis nur auf Rezept medizinisch, klinisch und evtl. erst noch synthetisch gegen teures Geld abgegeben wird. So kosten die derzeit für sehr wenige Personen (rund 3000) legal erhältlichen CBD oder THC-Präparate zwischen 600 bis 800 Franken und die Krankenkassen übernehmen die Kosten erst noch nicht oder nur in den seltensten Fällen.So wird eine dergestalt legalisierte Abgabe den Schwarzmarkt nicht beseitigen. Und der Weg zu einer Sonder-bewilligung ist bisher nur in vier Fällen möglich: bei Spastik wie Multipler Sklerose, bei chroni-schen Schmerzpatienten, bei HIV-Erkrankungen und bei Krebsleiden nach den Chemotherapien. Da lohnt sich kurz ein Blick zurück in die 80er Jahre.

«Blickt man auf die Heroinkrise in der 80er Jahren zurück, kann man heute sagen, dass die Illegalität und Kriminalisierung den grössten Schaden verursacht hat», sagt Toni Berthel, der als Psychiater die «Eidgenössische Kommission für Suchtfragen» (EKSF) geleitet hat, die inzwischen zur «Eidgenössische Kommission für Sucht und Prävention nicht übertragbarer Krankheiten» (EKSN) umbenannt wurde. Berthel und andere SuchterxpertInnen sind überzeugt, in einer freiheitlichen Gesellschaft brauchen Erwachsene keine «Lebensführungs-BesserwisserInnen», das gelte auch für psychoaktive Substanzen aller Art. Verbote bringen nichts, eine geregelte Abgabe verbunden mit Sucht-Prävention sei der bessere Weg, ist Berthel überzeugt, «eine Drogenfreie Gesellschaft eine Illusion». Zudem sei es nicht haltbar, eine Droge mit geringem Suchtpotential und wenig schädlichen Indikationen wie Cannabis zu verbieten, derweil eine Substanz mit einem so hohen Suchtpotential wie Alkohol blauäugig konsumiert werde.

In diesem Punkt sind sich Berthel und der Pharmakopsychologe Boris Quednow, der an der Psychiatrischen Uni-versitätsklinik in Zürich zu Substanzkonsum und dessen Folgen forscht einig. Auch er ist der Meinung, dass der Konsum so bald wie möglich entkriminalisiert werde, «sonst bestrafe man die Schwerstbetroffenen weiterhin». Aber jede einzelne Substanz einzeln zu regulieren, sei enorm komplex. Und darüber hinaus stellen sich viele wie-tere Fragen ob dann diese Substanzen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten würden und welche Anfor-derungen an die hergestellten Substanzen bestünden.

Also sprechen wir auch über Legalisierungsschritte bei Kokain, von dem in der Schweiz jährlich über fünf Tonnen konsumiert werden. Oder auch über Crystal Meth, LSD und Meskalin. Allerdings sei auch klar, dass man ohne enge Rahmenbedingungen für die Abgabe, sofort die Kontrolle verliert, weil die Tabaklobby oder andere (auch du-biose) Interessenten den Startlöchern stehen. Doch zurück zu Cannabis, welches hier und nun auch im Fokus der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligten Pilotprojekte über einen Zeitraum von drei Jahren (2022 – 2025) im Fokus der Kantone steht. Eine Substanz, die seit Jahrtausenden verwendet wird und ein seit langer Zeit bewiesenes, hohes medizinisches  Potential aufweist, wurde zu Unrecht stigmatisiert.

Soviel ist heute schon klar. Denn: Der Katalog der Krankheiten, bei denen Cannabis nachweislich eine positive aber keine oder kaum negative Aus-wirkungen hat, schon lange sehr viel weiter. In der Medizin werden THC und CBD daher immer öfters für thera-peutische Zwecke eingesetzt, bei Kopfschmerzen und Migräne, Übelkeit oder Erbrechen. Es wirkt Angst lösend, antipsychotisch, lindert Schmerzen bei Nervenverletzungen, hemmt Entzündungen, unterdrückt Muskel-spastiken und Krampfanfälle, stimuliert das Knochenwachstum, senkt den Blutzuckerspiegel und Augeninnendruck und kann auch Krebszellen zerstören. Das ist längst nicht alles, schauen wir uns das reichhaltige Potential dieser halb legalen, halb illegalen Pflanze einmal medizinisch und wissenschaftlich näher an. Israelische ForscherInnen sind weltweit führend bei der Untersuchung von medizinischem Cannabis.

Dr. Raphael Mechoulam, hat vor 50 Jahren THC und später auch CBD entdeckt. Untersuchungen der «Jüdischen Universität» und der «Universität Tel Aviv» haben ergeben, dass THC und CBD die Heilung von Knochenbrüchen fördert und die Lysylhydroxylasen (die zur Knochenheilung nötigen Enzyme) in den Zellen aktivieren können. THC bindet sich im Körper an die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2. Beim andocken an die CB1-Rezeptoren, wird die Signalübertragung an die Synapsen beeinflusst, die Informationen an das zentrale und periphere Nerven-system übertragen, worauf sich ein Glücksgefühl einstellt, man entspannter wird und Schmerzen nachlassen. In Israel wurde auch die heilende Wirkung von Cannabis auf Darmkrebszellen und adenomatöse Polypen nachge-wiesen. Hier zeigte sich, dass CBG einen Zellstillstand bei Darmkrebszellen und einen apoptotischen Zelltod ver-ursachte. Die häufigste Form von Krebs ist Hautkrebs. also ein Melanom.

THC wirkt gut bei Alzheimer, Diabetes Typ-2, MS und Parkinson

Kommen wir nun zu einer der Haupttodesursachen in der westlichen Welt, Typ-2-Diabetes. Fettleibigkeit ein entscheidender Risikofaktor, der mit der Erkrankung in enger Verbindung steht. Bestimmte Moleküle, die in der Cannabispflanze gebildet werden, können dazu beitragen, die Krankheit zu verhindern und zu therapieren. Bei Typ-1-Diabetes geht es sich um eine genetische Störung, bei der der Körper kein Insulin produzieren kann. Typ-2-Diabetes oder Diabetes mellitus kommt viel häufiger vor und tritt auf, wenn die Bauchspeicheldrüse, nicht genü-gend Insulin produziert. Ist dies der Fall, kann kein normaler Blutzuckerspiegel aufrecht erhalten werden. Ein in Grossbritannien ansässiges entwickelt derzeit ein Cannabismedikament, das potenziell die Notwendigkeit von Insulininjektionen bei Diabetes ausschaltet. Das Unternehmen hat bereits ein orales Spray namens «Sativex» auf den Markt gebracht, das gegen die Muskelkrämpfe bei Multipler Sklerose hilft.

Dieses Medikament zielt auf die Verwendung der Cannabinoide CBD und THCV (Tetrahydrocannabivarin) ab, bei denen es sich um Moleküle handelt, die den Blutzuckerspiegel senken und die Insulinproduktion verbessern. THCV ist ein wirkungsvolles Cannabinoid und hat sich zunächst einmal als Appetitzügler erwiesen. Eine Studie, die von der «American Diabetes Association» veröffentlicht wurde, untersuchte die Wirksamkeit und Sicherheit von THCV und CBD bei Patienten mit Typ-2-Diabetes. Die Forscher, fanden heraus, dass THCV auch die Nüchtern-Plasmaglukose signifikant verringerte.

Die Cannabinoide CBD und THC verstärken sich wiederum gegenseitig in ihren therapeutischen Eigenschaften. Cannabigerol (CBG) ist wie Cannabidiol (CBD) ein nicht-psychoaktives Cannabinoid aus der Cannabispflanze. Dabei ist der CBG-Gehalt in der Regel in Indica-Sorten höher als in Sativa-Sorten und wirkt entzündungshemmend, antibakteriell, schmerzlindernd sowie augeninnen-drucksenkend. Forscher der «University of Barcelona» haben bewiesen, dass CBG ein partieller Agonist des Cannabinoidrezeptors 2 (CB2) und als Regulator der Endocannabinoid-Signale wirkt.

Italienische Forscher belegten, dass Entzündungen und oxidativer Stress bei neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und Multipler Sklerose eine zentrale Rolle spielt und fanden heraus, dass Cannabis auch neuroprotektive Wirkungen gegen Entzündungen und oxidativen Stress ausübt und so vor dem Verlust neuronaler Zellen schützt. Forscher der «Universidad Complutense» Madrid in Spanien untersuchten die Auswirkungen von CBG und identifizieren Gene, die mit der Huntington-Krankheit in Zusammenhang stehen (z. B. das Gamma-Aminobuttersäure-A-Rezeptors (GABA).

Die Untersuchung wurde unter der Aufsicht von WissenschaftlerInnen aus 18 Ländern vorgenommen wurde. Das „Journal of Investigative Dermatology“ publizierte eine Studie, in der Mäuse mit Melanomen mit THC und CBD behandelt wurden und ein internationales Team von Forschern hat herausgefunden, dass diese Stoffe durch Apoptose und Autophagie zum Tod der Krebszellen führen. Unter dem Begriff Autophagie versteht man einen Prozess bei dem die Zelle sich selbst demontiert, um geschädigte Teile loszuwerden.

Die Apoptose ist der natürliche Selbstmord der Zelle. Sie bricht auseinander und dann räumt das Immunsystem den Rest auf. Durch Studien an Tieren konnte gezeigt werden, dass THC und CBD beide Prozesse stimulieren und unterstützen können. Die Forscher nutzten bei ihrer Studie THC und CBD zu gleichen Teilen, so wie bei dem Medikament Sativex gegeben, das momentan eine Testphase als Schmerzmedikament für Krebspatienten durch-läuft. Die Forscher entdeckten das Potential von Cannabinoiden zur Behandlung von Melanomen bereits im Jahr 2006. Damals fanden sie den CB1- und den CB2-Rezeptor in Melanomzellen.

Diese Rezeptoren sind gleichzeitig die Bindungsstellen für THC im menschlichen Körper. Durch die Aktivierung dieser Rezeptoren war es den Forschern möglich das Wachstum der Krebszellen zu verlangsamen, weil durch die Behandlung Apoptose und Autophagie ausgelöst wurden. Wie wir sehen ist das rein medizinische Spektrum der Hanfpflanze enorm, ganz davon abgesehen dass die Pflanze, also die Samen und das Öl sehr gut zur Ernährung sind, weil sie einen überaus hohen Anteil und ein ideales Verhältnis an ungesättigten Fettsäuren und Aminosäuren enthalten.

73 Milliarden Dollar werden Cannabisfirmen nach Schätzungen der US-Firma «Grand View Research» im Jahr 2027 weltweit erwirtschaften. Die auf Cannabis spezialisierte Londoner Firma «Prohibition Partners» schätzen das Marktvolumen für Europa bis 2028 auf 115 Milliarden Euro. Das Umsatzpotential für die Schweiz wird derzeit auf gut fünf Milliarden veranschlagt, es könnte aber sehr viel höher sein. Zur Zeit haben kanadische Firmen die Nase vorn, gefolgt von Unternehmen in den USA und in Grossbritannien, aber auch in der Schweiz sind einige schon recht grosse Players am Start. Die Drogenprohibition hat nie funktioniert, das medizinische Potenzial wurde kastriert. Das wissen wir jetzt seit 50 Jahren. Also sollten wir nun zumindest Gras geben, statt mit abstrusen Pilotprojekten wertvolle Zeit verstreichen zu lassen. Die Bevölkerung ist reif genug dafür und will sich auch hier nicht länger bevormunden und für dumm verkaufen lassen.

Die Hanfpflanze hat unbestritten sehr viel medizinisches Potential, dass durchaus auch von der Pharmaindustrie vermehrt genutzt werden sollte. Aber bitte nicht ausschliesslich und unter Diskriminierung derer, die die phyto-medizinischen Qualitäten mit Sonnenlicht und Regenwasser, CO2-neutral mit geringerer THC-Potenz gratis anbauen und jederzeit unbeschwert legal konsumieren wollen, egal, ob als Joint, als Hasch-Keckse oder als Hanföl. Das allein würde schon der Volksgesundheit dienen und der Wirtschaft, als auch dem Staat, der Polizei und Justiz helfen. Steuereinnahmen für Jugendschutz und Prävention, für Staat und Kantone, die Entlastung der Strafver-folgungsbehörden von der sinnlosen Kifferjagd, einen wirtschaftlichen Innovationsschub auch bei Textilien und Baumaterialien. Ein paar Beispiele:

Die Haut ist unser grösstes Organ und dient als Schutzschild gegen Infektionen und Verletzungen. Es ist ein äusserst komplexes Membran mit der Epidermis und den Poren zu oberst, dann in der Derma mit den Talg- und Schweissdrüsen sowie den Haarfolikeln, gefolgt von der Subcutis mit den Adipozyten und dann der Muskelaufbau. Die Lipidschicht ist eine physiochemische Barriere mit antimikrobiellen Eigenschaften die das Hautmikrobiom steuert. Die Talgdrüsen (Sebozyten) tragen mit ihrem fettreichen Talg dazu bei und entscheiden bei unausge-wogener Produktion über Akne, ausgetrocknete Haut und weiteren dermatologischen Krankheiten.

Neusten Erkenntnissen zu folge gibt es eine interessante Verbindung zwischen Cannabinoiden und den Stoff-wechselvorgängen in der Haut. Bei einer systematischen Untersuchung der Auswirkungen auf die Haut beim Konsum von synthetischen Cannabinoiden, die rezeptfrei gekauft werden können, stellten Wissenschaftler fest, dass es zwischen Cannabinoiden und der Homöostase der Haut eine aktive Wechselwirkung gibt. An der derma-tologischen Universität Münster wurden 2015 erstmals die humanen Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 in den Talgdrüsen nachgewiesen.

Eine weitere Forschergruppe fand heraus, dass das Potenzial der Cannabinoide einen erheblichen Einfluss auf die Homöostase der Talgproduktion (Sebum) hat. In einem Experiment wurden die CB2 Rezeptoren gezielt in den Sebozyten ausgeschaltet, was zur Folge hatte, dass die Talgproduktion gedrosselt wurde. Im zweiten Experiment, stellte sich heraus, dass exogen applizierten Endocannabinoide die Lipidproduktion steigern, was die Bedeutung des CB2 Rezeptors in der sebozytischen Lipogenese aufzeigt.

Mit anderen Worten: Das Phyto-Cannabinoid Cannabidiol zeigt klar Anti-Akne Effekte auf, durch eine Normali-sierung der Talgproduktion, vermehrter Proliferation von Keratinozyten und bakteriellen Entzündungen. CBD hemmt die Sebum Lipogenese nicht, sondern sie bringt sie in die richtige Balanace. Auch ätherisches Öl, dass aus der Hanfpflanze extrahiert wird, besteht aus einer Vielzahl von Terpenen und antimikrobiellen Eigenschaften gegenüber P.acnes und sind überdies entzündungshemmend.

Dadurch können bzw. müssen auch die Terpene als weiterer Baustein in der komplexen Wirkung der Hanfpflanze für medizinische Zwecke und gesundheitliche Aspekte vermehrt in den Vordergrund gerückt werden. Überdies haben Cannabinoide auch eine Schlüsselfunktion in der Haut, die nicht nur auf die Immunzellen beschränkt ist. Die modulierende Wirkung ist auch in den Talgdrüsen und vielen anderen Zelltypen wirksam, die phatogene und gefahrassoziierte Erkennungsrezeptoren enthalten. Diese Zellen koordinieren und formulieren die lokalen Immun-antworten und die Produktion von pro- und anti inflammatorischen Mediatoren. Und das alles geschieht unter dem strengen Regime des menschlichen Cannabinoidsystems (ECS), wie die Quelle dieser spannenden Erkenntnisse, Dr. Christian Löfke, Zellbiologe beim Bio-Hanfproduzenten «BioBloom» erklärt.

Kommen wir noch kurz zu einer ganz anderen Verwendung von Hanf: Die Hanffaser wurde schon bei der Schifffahrt sehr geschätzt, neuerdings kommt sie auch als Baustoff wieder ins Gespräch und eröffnet ganz neue, nachhaltige Bauweisen für den Bau von Kleinsthäusern bis hin zu Mehrfamilienbauten. Und zwar beim Boden, bei den Innen- und Aussenwänden, bei den Zwischendecken bis hin zum Dach können die hervorragenden, atmungs-aktiven Dämmstoffe eingesetzt werden.

Da gibt es zunächst einmal den Hanfkalk für die Aussenwände, der sehr flexibel bei verschiedensten Konstruktionen eingesetzt werden kann. Man kann den Hanf in beliebig grosse Blöcke (wie Ziegelsteine) verbauen oder auch ganze Wände und Böden massgeschneidert damit konstruieren. Hanflehm kommt wegen der hervorragenden ther-mischen Masse in den Innenwänden und im Fussbodenaufbau zur Anwendung.

Hanfwolle glänzt durch aussergewöhnliche Dämmeigenschaften bei gleichzeitig hoher Leichtigkeit und Zähigkeit. Hanfvlies wiederum ist ein guter Trittschalldämmer. Und mit dem Hanfkalk erschliessen sich ganz neue, nachhaltige Einsatzmöglichkeiten in der Bau- und Holz industrie.So kann man zum Beispiel auch ein Bauernhaus mit Holzfachwerk komplett restaurieren und die Aussenwände mit Hanfkalk abdichten. Der notabene alle Energiestandards erfüllt ohne zusätzliche Verwendung von anderen Dämmstoffen. Hanfkalk entsteht aus Hanfschäben (gehäckselte Hanfstengel) die schon als Tierstreu verwendet werden und unter Beigabe von Kalk und Wasser ergibt sich dann eine Art Naturbeton. Das Verfahren lässt sich auch mit Lehm statt mit Kalk machen, wodurch die Bauweise wiederum für viele andere Weltregioinen erschlossen werden könnte. Für ein kleines Häuschen braucht es dazu etwa zwei Tonnen Hanfschäben und –fasern, ein Einfamilienhaus benötigt schon mal 15 Tonnen Hanfschäben und vier Tonnen Hanffasern. 

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Die Schweiz als Apartheid-Gehilfe der Buren

Auszug aus dem Buch «DAS PENDEL SCHLÄGT ZURÜCK – POLITISCHE & ÖKOLOGISCHE METAMORPHOSEN» des Zürcher Fotojournalisten Gerd M. Müller. Das ganze Manuskript ist als E-Book-Version auf www.self-publishing.com zu finden.

VORWORT

Dieses Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeitreise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf viele politische Vorgänge in Krisenregionen. Er beleuchtet das Schicksal der indigenen Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenrechtliche Schicksale in den Vordergrund, prangert den masslosen Konsum und die gnadenlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die Schmetterlingseffekte der Hedge Funds und Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse auf und skizziert Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels. Pointiert, hintergründig, spannend und erhellend Eine gelungene Mischung aus gehobener Reiseliteratur, globalem Polit-Thriller, gespickt mit abenteuerlichen Geschichten und persönlichen Essays – den Highlights seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben. Der Autor publizierte Hunderte von Reportagen in deutschsprachigen Tageszeitungen und Magazinen.

Die Schweiz als Apartheid-Gehilfe der Buren

Peter Regli war so eine Kultfigur des «Kalten Krieges» und als Chef des schweizerischen Nachrichtendienstes 1991 bis 1999 eine illustere, zwielichtige Geheimdienst-Figur. Er organisierte in den frühen 1980er Jahren geheime Pilotenaustausche mit dem Apartheidregime. Laut dem ehemaligen Geheim-dienstchef Südafrikas, Chris Thirion, vereinbarten die Geheimdienste der Schweiz und Südafrikas 1986 auch einen Know-how-Austausch über C-Waffen. Am 25. Januar 1988 traf der Leiter des südafrikanischen ABC-Waffen-Programmes, Wouter Basson, der später als «Doktor Tod» in die Geschichte einging, sowie Polizeigeneral Lothar Neethling mit Vertretern des «AC-Laboratoriums Spiez» in Bern zusammen. Unter dem «Project Coast» wollte der Militärarzt Basson mit B- und C-Waffen damals mögliche Aufstände der schwarzen Bevölkerung im Keim ersticken. „Eine grauenhafte Vorstellung, dass die Schweiz bei diesem teuflischen Plan im geheimen mitgewirkt hat und an der Vernichtung von zehntausenden von Schwarzen hätte beteiligt gewesen sein können.“ Das zeigt die damalige Doktrin und das schablo-nenartige Denken der Geheimdienste. Heute ist das nicht viel besser mit politisch hochstilisierten Feindbildern und undurchsichtigen Algorhtmen.

Vor Reglis erzwungenen Rücktritt liess er 1999 sämtliche Akten über die nachrichtendienstliche und militärische Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime vernichten. 2003 reichte das (VBS) eine Strafanzeige und leitete eine Administrativuntersuchung gegen ihn im Zusam-menhang mit den umstrittenen Kontakten des Geheimdienstes zum südafrikanischen Apartheid-Regime ein. Obwohl auch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) diese Operation als unrechtmässig bezeichnete, wurde Regli 2007 vom Bundesrat vollständig rehabilitiert.

Die Aktenvernichtungen sei im Interesse der Schweiz gewesen. Reglis Rehabilitierung war allerdings umstritten, sie wurde von Hilfswerken und der politischen Linken (Sozialdemokraten, Partei der Arbeit, Grüne) mit Empörung quittiert. Doch wie kam Regli überhaupt zu diesen hochrangigen ausländischen Kontakten zur «CIA», zum «Mossad» und zum südafrikanischen Geheimdienst? Quellen aus dem «NDB»-Umfeld führen zu den geheimen Sitzungen des «Club de Berne» teilnahm. Diese informelle Organisation wurde während des Kalten Kriegs 1971 in Bern gegründet. Sie vereinigt die Chefs aller Geheimdienste und der Bundespolizeien aus etwa zehn Ländern wie Deutsch-land, den USA, Grossbritannien und der Schweiz und ist auch heute noch operativ tätig. Ziel ist der regelmässige Informationsaustausch zwischen westlichen Geheimdiensten und Bundespolizeikorps über aktuelle Bedrohungen. Zu den Gründungsmitgliedern zählte auch die Schweiz. Auch Israel spielte eine entscheidende Rolle und der Austausch mit dem israelischen Inlandsgeheimdienst «Schin Bet» und dem Auslandpendant «Mossad» war intensiv. Initiator des «Berner Clubs» war der italienische Geheimdienstchef Umberto Federico d’Amato.

Quellen aus dem NDB»-Umfeld führen zu den geheheimen Sitzungen des «Club de Berne» teilnahm. Diese informelle Organisation wurde während des Kalten Kriegs 1971in Bern gegründet. Sie vereinigt die Chefs aller Geheimdienste und der Bundespolizeien aus etwa zehn Ländern wie Deutschland, den USA, Grossbritannien und der Schweiz und ist auch heute noch operativ tätig. Ziel ist der regelmässige Informationsaustausch zwischen westlichen Geheimdiensten und Bundespolizeikorps über aktuelle Bedrohungen.

Ziel war es damals, ein gemeinsames Chiffrier-System aufzubauen, das auch hervorragende Dienste bei der Abhörung fremder Nationen und 2020 zur «Crypto-Affäre» führte.. Mitte der 70er Jahre erhielt der Club eine aktive Rolle beim Vorgehen gegen linke Terrororganisationen wie die «RAF», die Rote Armee Fraktion in Deutschland oder die «Roten Brigaden» in Italien und so wurde ein weiteres, vom ersten getren-ntes Meldesystem aufgebaut. Nach den Terroranschlägen vom 11.September hat der «Club» eine verstärkte Bedeutung als Gremium der politischen Konsultation zwischen Geheim- und Staatsschutzdiensten erhalten. Aus der Organisation ist ein breit abgestütztes internationales bekanntes aber immer noch sehr diskretes Gremium geworden. 2001 initiierte der «Club» die «Counter Terrorism Group» (CTG). Diese soll angeblich seit 2016 ein europäisches Geheimdienstzentrum in Den Haag leiten. Seit 2016 laufen Sondierungen mit Europol, da die «CTG sich mit den polizeilichen Strukturen der EU oder einzelner Mitgliedstaaten vernetzen wollte. 2017 bezeichnete der deutsche Abge-ordneter Andrej Hunko den «Berner Club und dessen informellen Zusammenschluss «CTG» als „kaum kontrollierbar. Er kritisierte auch die zunehmende Vergeheimdienstlichung der Polizeiarbeit. In Österreich wurde der Berner Club im Rahmen der BTV-Affäre in den Medien genannt.  In Deutschland anlässlich der Kontroverse um die Äusserungen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen zu den Ausschreitungen in Chemnitz 2018  bekannt. Seine Rede vor dem «Berner Club» am 18. Oktober 2018 hatte seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zur Folge.

Aviva Guttmann, eine Historikerin am «King’s College» in London, ist eine der Forscherinnen mit Zugang zu den «Club-de-Berne» Aufzeichnungen der 80er- und 90er-Jahren, die in ausländischen Archiven gelagert sind. Sie sagt, „dass Regli Kraft seines Amts Mitglied gewesen sein muss“ und ist sich sicher ist, „dass Regli stets über einen Wis-sensschatz verfügte, der weit über seinen Dienstgrad hinausging“. Durch die Teilnahme am «Club de Berne» er-hielt Regli Informationen der «CIA» und vom «Mossad». Ein klassischer Modus Operandi für jeden Nachrichten-dienstchef. Doch Regli ist dabei zu weit gegangen, indem er ein zu hohes Risiko einging, die Sicherheit des Landes und die internationalen Verpflichtungen sowie Neutralität der politischen Schweiz zu gefährden.

Dass Regli sich mit «CIA» und «Mossad» austauschen konnte, hat auch mit anderen Personen zu tun, die ihm den Rücken frei hiel-ten und Türen öffnete, wie der Leiter des internen Nachrichtendiensts «DAP», Urs von Daeniken und seinem Vor-gesetzten, Peter Huber, beide Mitglieder im «Club de Berne». Sie fielen nach der «Fichenaffäre» 1989 in Ungnade und wurden aufgrund des öffentlichen Drucks kaltgestellt. Alt-Bundesrat Adolf Ogi erinnert sich und erzählt, dass der Geheimdienstchef für ihn immer mehr zum „Problem geworden sei, weil „Regli zu eng mit Personen aus dem Apartheid-Regime verbandelt war, die ein chemisch-biologisches Waffenprogramm aufgebaut hatten.“

Carla Del Ponte wollte Regli wegen der damals bekannt gewordenen Südafrika-Affäre sogar verhaften. Doch dazu kam es nicht, erst kam noch die Bellasi-Affäre, benannt nach dem ehemaligen Geheimdienstbuchhalter Dino Bellasi, der von Regli mit 8,9 Millionen Franken ausgestattet und beauftragt wurde, ein geheimes Waffenarsenal aufzubauen. Als Bundesrat Ogi im November 1995 die Leitung des Militärdepartements übernahm und in sein Amt einarbeitete, hoffte er, von seinem Vorgänger, dem FDP-Bundesrat Kaspar Villiger Informationen zu erhalten, doch der liess seinen Nachfolger auflaufen und gab ihm keine Informationen über die Abläufe des «SND» oder über die Amtsführung von Peter Regli. So kam es auch, dass Ogi bis zum 12. Februar 2020 nichts von der Kontrolle des «CIA» und «BND» über «Crypto AG» wusste, wie er selber sagt.

Auch beruflich hatte ich zu Beginn der 90er Jahre bei meiner Public Relation Ausbildung und bei der PR-Agentur «Leipziger & Partner» in Zumikon mit dem Militär zu tun, obschon ich als Dienstverweigerer und Befürworter der «Armeeabschaffungs-Inititave» und kein Armee-Freund oder Kriegswaffen-Fetischist war. Mein Chef, Dr. Emil S., war Oberst im Militär, «AUNS»-Mitglied und ein kleiner Nazi und gehörte so betrachtet nicht zu meinen speziellen Freunden oder Vorbildern. Aber beruflich gesehen, war er ein PR-Ass und bestens vernetzt, wodurch ich trotz meiner Aversion gegen Ernst Cincera, Peter Sager und Christoph Blocher viel von seinem Know-How und Kontakten zum militärischen Kader oder zu gemässigten Zivilorganisationen wie «Helvetas» und dem «Europa Institut» profitierte. Bei der PR-Agentur Leipziger & Partner organisierte ich u.a. das «Forum 91» und das «Colloquium Sicherheitspolitik & Medien» mit «NATO»-General Klaus Naumann als Gast, zwei hochpolitische Foren mit hochrangigen Militärs, Politikern, Wissenschaftlern und Medienvertretern.

Da prallten zwei Welten aufeinander: Hier der junge Freak, der Sympathie für die «Armee-Abschaffungs-Initiative» hatte und sich der Rekrutenschule entzog, dafür aber gerne Zivildienst leistete. Einer der auch mit der Anti-AKW-Bewegung sympathisierte! Auf der anderen Seite das bürgerliche Establishment, die Spitze der Schweizer Armee bis hin zum Gastreferenten, «NATO»-General Klaus Naumann, der nur von drei Kantonspolizisten eskortiert in die Aula hereingeführt wurde. Da ich das Sicherheitsdispositiv im Detail kannte, wäre es für mich einfach gewesen, einen Terrorakt zu verüben, bei dem die Schweizer Armeespitze einen empfindlichen Schlag hätte hinnehmen müssen. Insgeheim malte ich mir aus, wie es wohl gewesen wäre, wenn ich die Militärelite mit einem Schlag mit einem der 35mm Flabgeschosse aus meinem früheren Lehrbetrieb «Oerlikon Bührle» oder einem anderen Sprengsatz hätte vernichten können. Da habe ich gemerkt, dass man auch als Pazifist einige abgründige Szenarien in Erwägung ziehen kann, wenn man in militärischen Kategorien denkt, so wie das in Militär- und Spionagekreisen und bei meinem Chef eben alltäglich und branchenüblich war. 

Die 80er Jahre waren also geprägt von grossen politischen Umwälzungen, die die Jugendbewegung ausgelöst hatte und so eine ganze Generation politisiert hat. Denn die innenpolitischen Umwälzungen hatten auch viel mit der internationalen Lage zu tun. Mit den Schematas des Kalten Krieges, dem Vietnam-Krieg, dem Sechs Tage Krieg und Einmarsch Israels in den palästinensischen Gebieten, den Befreiungs-bewegungen in Lateinamerika und dem Kampf der «Roten Armee Fraktion» (RAF) und der «Roten Brigaden» in Italien. Dadurch befeuert waren die jungen Aktivisten auch geneigt, die Armee abzuschaffen und die AKWs abzuschalten (eine Folge auch des Reaktorunfalls von Tschernobyl). Wir schauten also weit über den Tellerrand hinaus und solidarisierten oder engagierten uns mit den Sandinisten in Nicaragua, die sich von Diktator Somoza verabschieden wollten. Auch die imperialistischen Scharmützel der USA in Kuba brachten uns auf. Und so ist es kein Wunder das wir in die Welt hinaus zogen, um Neues zu entdecken und altes abzuschaffen.

In der dunkelsten Zeit der Apartheid in Südafrika, in den 80er-Jahren organisierte Peter Regli, damals Chef der Luftwaffe, einen geheimen, Austausch von Militär-Piloten mit Südafrika. Die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika waren politisch, militärisch und rüstungsindustriell in den 1980er Jahren am intensivsten, als die Durchsetzung der südafrikanischen Politik der Rassentrennung (Apartheid) am stärksten und von schweren Menschenrechtsverletzungen sowie offener Gewaltanwendung begleitet war. Die Schweizer Industrie hat das Waffenembargo, das die Uno über Südafrika verhängte, in grossem Stil unterlaufen. Sie verletzte selbst die von der Schweiz definierten Regeln über die Waffenausfuhr, obschon sie weit enger gefasst waren, als jene der Uno. Die Verwaltung war über viele illegale und halblegale Geschäfte informiert. Dies trifft auch auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Südafrika zu. Der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen trug direkt zur Anbahnung von Rüstungsgeschäften, der Bekämpfung von Apartheidgegnern und zur politischen Propaganda zugunsten der südafrikanischen Regierung bei. In der dunkelsten Zeit der Apartheid in Südafrika: in die 80er Jahren organisierte Peter Regli, damals Chef der Luftwaffe, einen geheimen, Austausch von Militär-Piloten mit Südafrika.

Laut Aussage des ehemaligen Chef des südafrikanischen Geheimdiensts Chris Thirion,, pflegten die schweizerischen und südafrikanischen Dienste einen jahrelangen Informationsaustausch über chemische Waffen. Damals war Wouter Basson Leiter des südafrikanischen Chemiewaffenprogramms. Die südafrikanischen Medien gaben ihm den Übernamen «Doktor Tod». Er leitete die «Operation Coast», ein streng geheimes und tödliches Programm der Apartheidregierung, das an politischen Gegnern und Schwarzafrikanern getestet werden sollte.

All dies ist in einem klassifizierten Bericht von Professor Schweizer und in der Studie «Mit der Apartheid-Regierung gegen den Kommunismus» von Peter Hug festgehalten. Anfang 1988 trafen sich also Wouter Basson und der südafrikanische General Lothar Neethling in Bern mit Vertretern des AC-Labors Spiez. Gemäss Basson wurde das Treffen von Jürg Jacomet arrangiert. Der ominöse Waffenhändler war Reglis «Agent in Südafrika». 1991, ein Jahr nach dem Sturz des Apartheidregimes, statteten Basson und Neethling Bern einen weiteren Besuch ab, diesmal direkt im Büro von Regli.

1992 half Jacomet Basson, eine halbe Tonne «Mandrax zu beschaffen, ein extrem giftiges Lähmungsmittel. Ein Deal, der Regli fädelte. Zwei Jahre später konnte Regli im Gegenzug auf Jacomets Unterstützung beim Kauf von zwei russischen SA-18-Boden-Luft-Raketen zählen. Die «Operation Coast» wurde 1992 abgebrochen. Die parlamentarische Aufarbeitung dieser problematischen Beziehung begann viel zu spät und nur durch Medienberichte ausgelöst.

Nur ein Mitglied des Bundesrats wusste von Reglis Deals, gemäss der parlamentarischen Untersuchung von 2003: Kaspar Villiger. Professor Schweizer, der Villiger ebenfalls befragt hat, zweifelt heute an der Kooperationsbereitschaft des ehemaligen FDP-Bundesrats: «Es gilt als sicher, dass er nicht alles gesagt hat. Für den emeritierten Professor ist der Fall Regli und Südafrika immer noch nicht abgeschlossen. Trotz eindeutiger, äusserst problematischer Kontakte, privater Geschäfte und einiger Kompetenzüberschreitungen konnte ihm schwarz auf weiss keine direkte Beteiligung am «Projekt Coast» nachgewiesen werden. Immerhin hat Regli in Gegenwart seines Anwaltes zugegeben, dass er Wouter Basson, den Leiter des Chemiewaffenprogramms, mindestens sechs Mal getroffen und mit ihm Geschäftliches besprochen habe.

Von den verbrecherischen Forschungen dieses Arztes hatte er also Kenntnis, sagt Schweizer. Aber diese gut dokumentierten Befunde blieben für Regli bisher folgenlos. Das lag vor allem daran, dass Regli sämtliche Akten und Memos über seine Besuche im September 1999 vernichtet hatte. Dort nutzte er die Gelegenheit, alle Dokumente im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten in Südafrika zu vernichten. Er berief sich dabei– ironischerweise – auf den Datenschutz, seine Persönlichkeitsrechte und den «Fichenskandal» der damaligen Bundespolizei.

Südafrika: Flüchtlingskinder spielenSpringseil
Südafrika: Flüchtlingskinder spielenSpringseil

Die Aktenvernichtung sei in den 70er- bis 90er-Jahren eine typische schweizerische Eigenheit gewesen, sagt Geheimdiensthistoriker. Vor allem zu den Kooperationen mit ausländischen Intelligence Services seien Dokumente geschreddert worden, sofern überhaupt etwas schriftlich festgehalten worden sei. „Die Geheimdienste in den USA, Deutschland und England haben das nicht in diesem Ausmass gemacht.“

Zu den «Cryptoleaks». «SRF-Rundschau», «ZDF» und die «Washington Post» hatten gezeigt, dass die Zuger Exportfirma Crypto AG im Dienste des amerikanischen und deutschen Geheimdiensts über lange Jahre hinweg manipulierte Verschlüsselungsgeräte verkauft hatte. Die «Crypto AG» ist nur die Spitze des Eisbergs. Der gesamte Schweizer Nachrichtendienst war in den 1990er-Jahren geprägt von Dünkel, Intrigen und informellen Beziehungen zu westlichen und illusteren Geheimdiensten.

Es gab einen kleinen Zirkel von Insidern an der Spitze, der unbeaufsichtigt von Bundesrat und Parlament den persönlichen Austausch mit amerikanischen, südafrikanischen oder israelischen Spionen pflegte. Dank des 280-seitigen Dokuments namens «Minerva» wurde beweisen, dass der «BND» und die «CIA» zwischen1970 und 1993 ein Geheimbündnis hatten, um rund 100 Staaten auszuspionieren. Auch das Verfahren gegen die «Crypto AG» musste ergebnislos eingestellt werden. In den Medien sind diverse Namen aus dem bürgerlichen Lager aufgetaucht. Der geheime CIA-Bericht «Minerva» nannte als Mitwisser beispielsweise den Zuger FDP-Parlamentarier Georg Stucky, ein Mitglied des Verwaltungsrats von «Crypto AG» und Alt-Bundesrat Kaspar Villiger.

Die Affäre Bühler der 1992 beim Verkauf von Verschlüsselungsgeräten an das iranische Verteidigungsministerium verhaftet wurde. Der Aussendienst-Mitarbeiter wurde der Spionage verdächtigt und sass neun Monate lang in einem iranischen Gefängnis. Der Fall Bühler zwang die Bundesanwaltschaft, eine Untersuchung zur «Crypto AG» durchzuführen.

Diese kam fälschlicherweise zum Schluss, dass es keine Manipulation an Geräten gab. Mehrere Quellen aus dem «NDB»-Umfeld bezeugen aber, wie eng der Ex-Chef des Strategischen Nachrichtendiensts mit den Amerikanern zusammenarbeitete. Sie nannten ihn «den Souffleur» mit engem Draht zum damaligen «CIA»-Direktor William H. Webster, dem israelischen Geheimdienst «Mossad» oder dem südafrikanischen Geheimdienst – alles Protagonisten aus dem «Club de Berne».

Der militärisch ausgerichtete Nachrichtendienst «SND» punktete mit dem Satellitenabhörsystem «Onyx» in Leuk, Zimmerwald und Heimenschwand. Damit gelang es der Schweiz uneingeschränkt alle Datenübertragungen via Fax, E-Mail oder Telefon nach Suchkriterien abzuhören. Zudem gab es den Dienst für Analyse und Prävention (DAP). Dieser wurde nach der Fichenaffäre 1989 gegründet und war beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angesiedelt.

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Auszug aus dem Buch «DAS PENDEL SCHLÄGT ZURÜCK – POLITISCHE & ÖKOLOGISCHE METAMORPHOSEN» des Zürcher Fotojournalisten Gerd M. Müller. Die E-Book-Version ist auf www.self-publishing.com zu finden.

VORWORT

Das Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeit-reise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf viele politische Vorgänge in Krisen-regionen rund um den Glo-bus. Er beleuchtet das Schicksal indigener Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenrechtliche Schicksale in den Vordergrund und analysiert scharfsichtig und gut informiert die politischen Transformationsprozesse. Müller prangert den masslosen Konsum und die gna-denlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse in einigen Ländern auf und skizziert Ansätze zur Bewäl-tigung des Klimawandels. Pointiert, hintergründig, spannend und erhellend. Eine gelungene Mischung aus globalen Polit-Thrillern, gehobener Reiseliteratur, gespickt mit sozialkritischen und abenteuerlichen Geschichten sowie persönlichen Essays – den High-lights und der Essenz seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben. Es erwartet Sie eine Reise durch die epochale Vergangenheit und metamorphorische Phasen vieler exotischer Länder rund um den Globus. Nach der Lektüre dieses Buchs zählen Sie zu den kulturell, ökologisch sowie politisch versierten Globetrotter.

Was „zum Teufel“ den iranischen Botschafter in der Schweiz, Alireza Salari, veranlasst hat, mich zur diplomatischen Feier aus Anlass des 35. Jahrestages der iranischen Revolution in die Botschaft in Bern einzuladen, weiss ich nicht. Ich erwartete einen kurzen Medientermin inmitten einer Schar JournalistInnen und ein paar Worte „zur Lage der Nation“. Doch es kam anders. Verblüffenderweise war ich der einzige Medienschaffende und Pressefotograf unter einer handverlesenen Auswahl Nicht-Staatsgäste. Alle anderen gut 150 geladenen Gäste waren Diplomaten, Spione oder beides. Noch interessanter wurde es, als auch der iranische Aussenminister Mohammed Dschawad Sarif in der iranischen Botschaft in Bern erschien und von Alireza Salari enthusiastischbegrüsst wurde. Die Schweiz und die iranische Botschaft in Bern, als auch die akkreditierten Vertreter bei den Vereinten Nationen in Genf spielten eine wichtige Rolle in der Weltpolitik bei den diplomatischen Beziehenung zwischen dem Iran und der USA. Wie bei Kuba auch, dient und tritt die Schweiz als neutrales Land und Vermittlerin der diplomatischen Interessen dieser Länder untereinander auf.

Die Atom-Verhandlungen mit dem Iran fanden zu jener Zeit auch in Montreux statt. So gesehen sind die Schweiz und die «UNO» in Genf die Drehscheibe für die diplomatischen Beziehungen der USA zum Iran und zu Kuba. Doch möchte ich an dieser Stelle nicht darüber sprechen, sondern erst einen Strippenzieher der iranischen Aussenpolitik vorstellen und seine Fähigkeiten sowie seinen grossen Einfluss auf das Weltgeschehen anschauen, welches dasjenige des amerikanischen Präsidenten bei weitem überstieg. Die Rede ist von General Qassam Soleimani, der «Che Guevara» der iranischen Revolution, der inetwa auch so endete, wie sein berühmter kubanischer Vorgänger, der dieselbe Idee hatte und die kubanische Revolution nicht nur in alle Länder Lateinamerikas exportierte, sondern auch soweit ging, dass er auch kommunistische oder marxistische Länder in Afrika unterstützte. So ähnlich ging ja auch Gaddafi mit der Finanzierung von Befreiungs- und Terrororganisationen (je nach Ansicht und Sprachgebrauch) vor .

General Qassam Soleimani, Teherans langjährige graue Eminenz, wurde 1998 von Chomenei zum Chef der «Khuz»-Brigaden ernannt und koordinierte die Angriffe auf die israelischen Besatzer vom Libanon aus, bis diese zwei Jahre später abzogen. Der Einmarsch Israels im Libanon ist rückblickend ein schwerer Fehler, weil er den Iran dazu befeuerte, im Libanon die Hizbollah aufzubauen und im Irak mit shiitischen Milizen, die Sunniten anzugreifen, wie der damalige iranische Vize-Aussenminister Hossein Amir-Abdollahian sagt.

General Qassam Soleimani war der Schöpfer der «Widerstandsachse gegen den Imperialismus» und der langjährige Chefstratege bei der iranischen Aussenpolitik, die darauf abzielte, „die Imperialisten im Ausland zu beschäftigen, die shiitische Gemeinschaft im ganzen Nahen Osten zu vereinen und die Glaubensgemeinschaft gegen die sunnitischen Machtansprüche zu verteidigen“. Insbesondere der acht jährige Irak-Krieg, der über eine Million Iraner das Leben kostete und der israelische Einmarsch im Libanon, prägten den unter den «Revolutionsgarden» und «Khuz»-Brigaden, einer Sondereinheit gross gewordenen Soleimani.

Der Iran hat vom Zusammenbruch des Iraks und von den Folgen des Arabischen Frühlings profitiert und seinen Einfluss in der Region massiv ausgebaut. Teheran wird dabei von drei wesentlichen Interessen getrieben: die drei Komponenten der iranischen Aussenpolitik sind ideologische, geopolitische und sicherheitspolitische Strategien. Ideologisch betrachtet sieht sich der Iran einerseits als Schutzmacht unter-drückter Muslime im Kontext einer revolutionären Widerstandsmacht gegen Israel und die USA. Geopolitisch hingegen zielt der Iran darauf ab Saudi Arabien die Stirn zu bieten, um seinen Einfluss in der Region auszuweiten. Die Rivalität wird in Syrien oder im Jemen ausgetragen. Da der Iran kräftemässig seinen mächtigsten Nachbarn militärisch unterlegen ist, verlagert er sein Abwehrdispositiv ins benachbarte Ausland. Die Strategie hat bisher funktioniert.

Dazu ist ein mächtiges Netzwerk nicht-staatlicher Akteure essentiel. Teherans regionalpolitische Entscheidungen werden vom Obersten Nationalen Sicherheitsrat gefällt, dem der Präsident, Vertreter des Revolutionsführers, die Kommandeure der Streitkräfte und im operativen Geschäft die Quds (Jerusalem) Brigaden beiwohnen. Ferner sind auch noch die Pasdaran, die paramilitärischen Revolutionsgarden eingebunden. Das supranationale Netzwerk beinhaltet die Kooperation und Unterstützung der Hamas in den Palästinensischen Gebieten und im Gaza Streifen. Im Libanon spielt wie erwähnt die Hisbollah eine entscheidene Rolle und zum Assad Regime bestehen gute Kontakte auf staatlicher Ebene. Dies ist die bisher sehr erfolgreiche asymetrische Kriegsführung des Irans im Nahen Osten.

Als Osama Bin Laden die Twin Towers in Schutt und Asche legte, wollte die Amis plötzlich wieder mehr von den Iranern über die Taliban und die Lage in Afghanistan wissen. Auch der Iran sah Osama Bin Laden als Feind an und so lieferte Solemani als Chef der Khuz-Brigaden in Genf der CIA die wichtigsten Informationen. Doch die iranisch-amerikanische Allianz dauerte nicht lange, schon befeuerte der bescheuerte US-Präsident George Bush die Iraner wieder zu Staatsfeinden hoch und kreeirte die «Achse des Bösen». Der Iran fühlte sich durch die US-Intervention im Irak und der Umzingelung aggressiver, imperialistischer US-Truppen bedroht, intervenierte bei den Vereinten Nationen und die warnten die Amerikaner vor den Konsequenzen einer Intervention im Irak in Genf.

Doch die Amerikaner, „idioisch wie so oft“, zerstörten dann „binnen weniger Monate die gesamte Struktur im Irak, schwächten den Staat und lösten die Streitkräfte auf“, wie Hossam Dawod, ein Berater des irakischen Diktators ausführte. „So wurden die Fundamente der irakischen Gesellschaft total zerstört“, fügt er hinzu.

Doch die Amerikaner zerstörten dann „binnen weniger Monate die gesamte Struktur im Irak, schwächten den Staat und lösten die  Streitkräfte auf“, wie Hossam Dawod, ein Berater des irakischen Diktators sagte. „Die Fundamente der irakischen Gesellschaft wurden dabei total zerstört“. Das von den Amis herbeigeführte Machtvakuum nutzte auch Soleimani. „Er spielte eine zentrale Rolle bei der Nachkriegs-Entwicklung im Irak“ und beeinflusste die Geschichte auch dort, in dem er die im Iran ausgebildeten, irakischen, shiitischen Milizen zurück in die Heimat schickte, mit Waffen ausstattete und auch finanziell unterstützte, bestätigen mehrere Insider.

Daraufhin griff die pro-iranische Hisbollah die US-Streitkräfte derart gnadenlos an, dass die Amerikaner sich zurück ziehen mussten und wieder einmal ein gigantisches Chaos hinterliessen, das die westliche und nahöstliche Welt auf Jahrzehnte hinaus beschäftigen wird. Denn durch die shiitische Aggression Irans im Irak entstand die sunnitische Extremismus-Variante, der IS, der wie wir wissen, ebenfalls viel Elend verursacht hat, um es gelinde auszudrücken und die bekannten Ereignisse kurz zu fassen.

Innenpolitisch wurden nach dem achtjährigen Iran-Irak Krieg rund 4000 Iraner bei einer Säuberungswelle exekutiert, womit der mörderische Gottesstaat einmal mehr seine Unbarmherzigkeit gegenüber politisch nicht linientreuen  Personen erneut offenbarte. Auch bei späteren Protesten zum Beispiel bei den Aufständen infolge der erhöhnten Benzinpreise, wurde scharf geschossen und viele Demonstranten mit gezielten Kopfschüssen getötet, weitere nach einer Inhaftierung zu langen Haftstrafen verurteilt oder exekutiert und in Massengräbern verscharrt, ohne dass die Angehörigen die Leichen übergeben wurden oder Ihnen die Trauer zugestanden wurde. Ein barbarisches System.

DInnenpolitisch wurden nach dem achtjährigen Iran-Irak Krieg rund 4000 Iraner bei einer Säuberungswelle exekutiert, womit der mörderische Gottesstaat einmal mehr seine Unbarmherzigkeit gegenüber politisch nicht linientreuen  Personen erneut offenbarte. Auch bei späteren Protesten zum Beispiel bei den Aufständen infolge der erhöhnten Benzinpreise, wurde scharf geschossen und viele Demonstranten mit gezielten Kopfschüssen getötet, weitere nach einer Inhaftierung zu langen Haftstrafen verurteilt oder exekutiert und in Massengräbern verscharrt, ohne dass die Angehörigen die Leichen übergeben wurden oder Ihnen die Trauer zugestanden wurde. Ein barbarisches System.

Also so gesehen, müsste Europa und der Westen Solemani ironischerweise ein klein wenig dankbar sein. Nun zu einem weiteren genialen Strategie-Spielchen Soleimanis, das zur Kontrolle des Iraks von Teheran aus führte und die Amerikaner Milliarden für den Erzfeind kosteten. Von der Wiederaufbauhilfe zwischen 2005 – 2015 im Umfang von rund 800 Mia. US-Dollars an den Irak wurden gemäss Aussagen des ehemaligen irakischen Ministers, Ahmed Al Hadj, aufgrund eines Finanzausschussberichtes etwa 312 Mia. von den Iranern via Hisbollah und andere pro iranische Organisationen abgezweigt und ausser Landes geschafft. „Der Irak wurde zum Goldesel des Irans“, bekräftig auch Hosham Dawod. Doch 2019 wird Solemani durch ein Geheimdienst-Leak beim iranischen Geheimdienst (MOIS) desavouiert. Dann kamen die Kriegsverbrechen von 2014 in «Jurf al Sakhar» ans Licht. Die shiitische Hisbollah verübte damals grauenhafte Verbrechen, was zu über 150’000 Vertriebenen unter der sunnitischen Bevölkerung führte.

Von der Wiederaufbauhilfe zwischen 2005 – 2015 im Umfang von rund  800 Mia. US-Dollars an den Irak wurden gemäss Aussagen des ehemaligen irakischen Ministers, Ahmed Al Hadj, aufgrund eines Finanzausschussberichtes etwa 312 Mia. von den Iranern via Hisbollah und andere pro iranische Organisationen abgezweigt und ausser Landes geschafft. „Der Irak wurde zum Goldesel des Irans“, bekräftig auch Hosham Dawod. Doch 2019 wird Solemani durch ein Geheimdienst-Leak beim iranischen Geheimdienst MOIS desavouiert. Dann kamen die Kriegs-Verbrechen von 2014 in «Jurf al Sakhar» ans Licht. Die shiitische Hisbollah verübte grauenhafte Verbrechen, was zu über 150‘000 vertriebenen unter der sunnitische Bevölkerung.

Qassem Solemani ist tot – und das ist gut so. Doch ändert das wenig an der Aussenpolitik des Irans und man fragt sich auch, wieviele Amerikaner zuvor so hätten getötet beziehungsweise eliminiert werden sollen, um all das Unheil zu vermeiden, dass die USA schliesslich in ihren eigenen Interessen mit katastrophalen Folgen für die ganze Welt verursacht haben. Doch muss man sich bei aller Schuldzuweisung an die USA auch fragen, was denn eigentlich die muslimische Gesellschaft und Diaspora weltweit macht, um den fortwährend schwelenden religiösen Konflikt zwischen Sunniten und Shiiten endlich zu befrieden und den gordischen Knoten vieler Konflikte und Terrorakte zu beenden? Da geschieht fast gar nichts und das ist das grösste Problem. Aber erinnern wir uns kurz daran, wie lange der Konflikt zwischen Christen und Katholiken angedauert hat und wie viele Menschenleben die Religionskriege in Europa forderten.

Eines zeichnet sich jedenfalls immer wieder ab. Die Interventionen der Amerikaner, sei es im Irak, im Iran, in Afghanistan oder in Syrien sind oder endeten mit einem riesigen Desaster, dass alle Regionen letzlich instabiler machte und zahlreiche Aggressoren und Terrororganisation erst schuf. Die Aufrüstung aller heute existierenden Terrogruppierungen inklusiver der Taliban sind zumeist auf die militärische Aufrüstung durch die Vereinigten Staaten geschehen. Ein fataler Kreislauf, der sich immer wieder zu wiederholen scheint. Hinzu kommen die menschenverachtenden Verhältnisse auf Guantanamo, die dort praktizierten Foltermethoden werfen ein unrühmliches Licht auf die Auffassung der Menschenrechte und verletzen auch Kriegsrecht.

Hier noch ein paar LInks zu weiteren spannenden Reportagen und Buchauszügen:

Aegypten: Bei den Beduinen im Sinai

Libanon: Im Beiruter Flüchtlingscamp «Schatila» 

Südafrika: Im Kampf gegen die Apartheid im Untergrund  

Apartheid: Das rabenschwarze Kapitel der Schweiz

Mandelas Besuch in der Schweiz 

Gadaffis Billions disapeared inZumas und Ramaphos hands

Gupta-Leaks: How Zuma and indian Cleptokrates plundering Sout Africa

11.) Wie heisst de japanische Diplomate mit seiner Frau hier?

Iran: Internet-Shutdown zur Verheimlichung von Massentötungen

Gadaffis Milliarden in den Händen untergetaucht

Gupta-Leaks: Wie Zuma und indische Kleptokraten Südafrika plündern 

Die Schweiz als Apartheid Gehilfen der Buren

Im Kampf gegen die Apartheidim Untergrund

«HIGHLIGHT OF A WILD LIFE – POLITISCHE & ÖKOLOGISCHE METAMORPHOSEN»

Die Jugendunruhen und Politskandale in den 80er Jahren 

Internationalisierung: Politisierung und Solidarität 

Südafrika: Im Kampf gegen die Apartheid im Untergrund  

Apartheid: Das rabenschwarze Kapitel der Schweiz

Mandelas Besuch in der Schweiz   

Mit den Khoi-San durch das Okavango-Delta pirschen 

Die Bushmänner, deren Leben bald Geschichte ist 

Zum Frühstück auf dem Flugzeugträger US John Rodgers  

Protest und Lebenslust zu Calypso in London, Trinidad und Zürich

Wegweisende Wildlife Projekte in Afrika

Malediven 93: Die ersten Anzeichen des Klimawandels 

Malaysia: Bei den versehrten Orang Utans in Borneo 

Osterprozessionen der Mixteken und Indio-Aufstände 

Urwald-Expedition und Amazonas Cruise Trip

2004: 6000 KM Offroad-Trip in 11 Tagen in Brasilien

Urwald-Expedition und Amazonas Cruise Trip

Klimawandel: Wie begegnen wir dem epochalen Wandel?

Abenteuerliches Australien und Evolutionsperlen   

Ägypten: Bei den Beduinen im Sinai

Libanon: Im Beiruter Flüchtlingscamp «Schatila» und bei der Hizbollah

Zu Gast in der iranischen Botschaft in Bern zum 35. Jahrestag der Revolution

Philippines 95: Auf den Spuren der Geistheiler

Drogenpolitik: Scheinheilige Repression und kafkaeske Bevormundung